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Telemedizin ist in Deutschland längst Alltag: Wer leicht erkrankt ist, kann sich heute telefonisch krankschreiben lassen, per Videosprechstunde eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren und ein E-Rezept direkt aufs Smartphone bekommen – ohne Wartezimmer, ohne Anfahrt. Für privat Versicherte ist ein guter Telemedizin-Baustein inzwischen ein eigenes Qualitätsmerkmal ihres Tarifs. Dieser Ratgeber zeigt, wie Telemedizin funktioniert, wann eine Online-Krankschreibung wirklich gilt, was gesetzliche und private Krankenversicherung erstatten und welche Anbieter sich lohnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telemedizin bedeutet ärztliche Beratung und Behandlung per Telefon, Video oder App – rund um die Uhr und ohne volles Wartezimmer.

  • Die telefonische Krankschreibung ist seit Dezember 2023 dauerhaft möglich: bis zu fünf Tage bei leichten Erkrankungen, wenn die Praxis Sie kennt.

  • Eine reine „Online-AU“ ganz ohne Arztkontakt ist nicht rechtssicher – Gerichte haben sie 2025 sogar als Kündigungsgrund anerkannt.

  • E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind heute Standard; das rosa Papierrezept ist Geschichte.

  • Was die Krankenkasse zahlt, hängt vom Versichertenstatus ab: Gesetzlich Versicherte zahlen kommerzielle Online-Arzt-Dienste oft selbst, gute PKV-Tarife erstatten Telemedizin.

  • Ein leistungsstarker Telemedizin-Baustein gehört zu den Auswahlkriterien einer guten privaten Krankenversicherung.

Was ist Telemedizin und wie funktioniert sie?

Bei der Telemedizin – auch Fernbehandlung oder „Telearzt“ genannt – beraten und behandeln Ärztinnen und Ärzte über räumliche Distanz: per Telefon, Videochat oder App. Sie schildern Ihre Beschwerden, laden bei Bedarf Vorbefunde oder Fotos hoch, und der Arzt stellt auf dieser Grundlage eine Einschätzung, eine Therapieempfehlung oder ein Rezept aus. Soweit es medizinisch sinnvoll ist, sieht er Sie per Videoübertragung über Ihr Handy. Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz gelten dabei wie beim Praxisbesuch.

Der rechtliche Rahmen steht längst: Das frühere Fernbehandlungsverbot wurde gelockert, Online-Videosprechstunden sind seit 2017 eine kassenärztliche Leistung. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel Standard und hat das Papierrezept abgelöst – Telemedizin und digitale Verordnung greifen damit nahtlos ineinander. Im Kern führt Sie ein telemedizinischer Kontakt ähnlich schnell und sicher ans Ziel wie unsere eigene Onlineberatung zu Finanzfragen – und in beiden Fällen deutlich verlässlicher als Dr. Google.

Dass Fernbetreuung nicht nur bequem ist, sondern messbare medizinische Vorteile bringen kann, zeigt eine Studie der Charité Berlin zu telemedizinisch mitbetreuten Herzinsuffizienz-Patienten:

Ohne TelemedizinMit TelemedizinVerbesserung
Tage im Krankenhaus24,217,826,4 %
Todesfälle je 100 Patienten11827,3 %
Ungeplante Krankenhaustage5,63,832,1 %
Quelle: Charité Berlin, Fontane-Studie zur telemedizinischen Mitbetreuung von Herzinsuffizienz-Patienten

Für die deutlich häufigeren, harmloseren Anliegen – Erkältung, Magen-Darm, Fieber, Hautausschlag, Ohren- oder Mandelentzündung – gilt derselbe Vorteil: schnelle Einordnung, statt die Beschwerden zu verschleppen oder andere im Wartezimmer anzustecken.

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Online-Krankschreibung: telefonisch, per Video – und was nicht geht

Die wohl meistgestellte Frage rund um Telemedizin lautet: Kann ich mich online krankschreiben lassen? Die Antwort hängt vom Weg ab – und die Unterschiede sind erheblich.

In allen Fällen wird die Krankschreibung heute als elektronische AU (eAU) direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt; Ihr Arbeitgeber ruft sie dort digital ab. Das ersetzt aber nicht die Krankmeldung selbst – Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin unverzüglich informieren.

Was kostet Telemedizin – und was zahlt die Krankenkasse?

Bei den Kosten kommt es entscheidend darauf an, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – und über welchen Weg Sie die Telemedizin nutzen.

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Nutzen Sie die Videosprechstunde Ihrer eigenen Vertragsarztpraxis, ist das eine reguläre Kassenleistung – für Sie kostenfrei. Anders bei kommerziellen Online-Arzt-Diensten: Stellt deren Arzt ein Privatrezept aus, erkennt die gesetzliche Kasse dieses in der Regel nicht an, und Sie tragen die Medikamentenkosten selbst. Einige Kassen bieten inzwischen eigene Telemedizin-Apps an (etwa die BARMER Teledoktor-App) – ein Blick in den Leistungskatalog Ihrer Kasse lohnt sich.

Privat Versicherte (PKV)

In guten PKV-Tarifen ist Telemedizin abgedeckt: Die Kosten einer Online-Konsultation werden wie ein regulärer Arztbesuch nach GOÄ erstattet. Häufig wird ein Telearzt-Termin weder auf den Selbstbehalt noch auf die Beitragsrückerstattung angerechnet; Folgekosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel übernimmt der Versicherer je nach Tarif ebenfalls. Wie großzügig die Erstattung ausfällt, regeln Ihre Tarifbedingungen.

Die Preise kommerzieller Anbieter für Selbstzahler unterscheiden sich deutlich – von einer monatlichen Pauschale bis zur Einzelabrechnung je Konsultation, oft mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertage. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt beim Anbieter, bevor Sie buchen.

Telemedizin-Anbieter im Überblick

Der Markt ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die wichtigsten Anbieter im Überblick:

Der Telearzt-Tarif von BarmeniaGothaer (Medgate)

Wer unabhängig vom eigenen Versichertenstatus einen festen telemedizinischen Zugang möchte, kann den Telearzt-Tarif („MediApp“) der BarmeniaGothaer über Medgate abschließen: für 9,80 € im Monat, monatlich kündbar, Kinder bis 16 Jahre beitragsfrei mitversichert. Über die App erreichen Sie rund um die Uhr deutschsprachige Ärztinnen und Ärzte – auch aus dem Ausland. Für privat krankenvollversicherte Kundinnen und Kunden der BarmeniaGothaer ist der Service ohne Zusatzbeitrag enthalten.

* Über diesen Link schließen Sie den Tarif direkt online ab. Wir erhalten dafür eine Vergütung – für Sie ändert sich am Preis nichts.

Telemedizin als Auswahlkriterium Ihrer PKV

Für privat Versicherte ist Telemedizin mehr als ein Komfort-Extra. Ein leistungsstarker Telearzt-Baustein – idealerweise inklusive Videosprechstunde, E-Rezept und unschädlicher Anrechnung auf Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung – gehört zu den Merkmalen, an denen sich ein guter Tarif erkennen lässt. Genau solche Details prüfen wir, wenn wir mit Ihnen die Auswahlkriterien für eine gute private Krankenversicherung durchgehen.

Welcher Tarif zu Ihnen passt und ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt lohnt, lässt sich seriös nur individuell beantworten. In unserer Beratung zur Krankenversicherung ordnen wir Telemedizin im Gesamtpaket Ihres Tarifs ein – so wie bei der grundsätzlichen Frage „Was ist die beste PKV?“.

Fazit: Telemedizin sinnvoll nutzen

Telemedizin spart Zeit, senkt das Ansteckungsrisiko im Wartezimmer und sichert ärztlichen Rat auch nachts, am Wochenende und im Urlaub. Bei der Krankschreibung gilt: telefonisch oder per Video ja, reine Online-AU ohne Arztkontakt nein. Wie viel Sie selbst zahlen, entscheidet vor allem Ihr Versichertenstatus – und ein guter PKV-Tarif macht hier einen spürbaren Unterschied. Wer seine Gesundheit absichert, sollte zugleich das eigene Einkommen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Blick behalten.

Häufige Fragen zur Telemedizin

Kann ich mich online krankschreiben lassen?

Ja – telefonisch bis zu fünf Tage bei leichten Erkrankungen, wenn die Praxis Sie kennt, oder per zertifizierter Videosprechstunde bis zu sieben Tage. Eine reine Online-AU allein auf Basis eines Formulars, ohne Telefonat oder Video, ist dagegen nicht rechtssicher; das Landesarbeitsgericht Hamm hat sie 2025 sogar als Kündigungsgrund anerkannt.

Erstattet die gesetzliche Krankenkasse Telemedizin?

Die Videosprechstunde Ihrer eigenen Vertragsarztpraxis ist eine reguläre Kassenleistung und für Sie kostenfrei. Kommerzielle Online-Arzt-Dienste rechnen dagegen oft privat ab; ein dort ausgestelltes Privatrezept erkennt die GKV in der Regel nicht an. Manche Kassen bieten eigene Telemedizin-Apps an – prüfen Sie den Leistungskatalog Ihrer Kasse.

Was kostet ein Online-Arzt?

Das hängt vom Anbieter ab: Manche arbeiten mit einer monatlichen Pauschale (etwa 9,80 € im Telearzt-Tarif der BarmeniaGothaer), andere rechnen je Konsultation ab – teils mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertage. Die aktuellen Preise sollten Sie direkt beim Anbieter prüfen.

Bekomme ich per Telemedizin ein Rezept?

Ja. Verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie als E-Rezept, das Sie in jeder Apotheke einlösen können. Kommerzielle Online-Dienste stellen für Selbstzahler häufig Privatrezepte aus – diese erkennt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht zur Erstattung an.

Kann der Telearzt eine Überweisung ausstellen?

Das hängt von Anbieter und Tarif ab. Im günstigen Telearzt-Tarif der BarmeniaGothaer (9,80 €) sind weder Überweisung noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthalten – nur Privatrezepte. In einer privaten Krankenvollversicherung und bei kassenärztlich angebundenen Diensten sind Überweisungen dagegen möglich.

Ist Telemedizin auch im Ausland nutzbar?

Viele Apps funktionieren weltweit – gerade auf Reisen ist der Zugang zu deutschsprachigen Ärztinnen und Ärzten ein großer Vorteil, wenn vor Ort kein passender Arzt erreichbar ist. Beachten Sie bei Telefonanrufen aus dem Ausland mögliche Roaming-Kosten Ihres Mobilfunkanbieters.

Welcher Telemedizin-Anbieter ist der beste?

Das richtet sich nach Ihrem Bedarf. Für eine breite Akutversorgung inklusive Krankschreibung ist TeleClinic als Marktführer eine gute Wahl, für diskrete Spezialthemen Zava. Wer eine günstige Dauer-Pauschale für ärztlichen Rat sucht, fährt mit dem Telearzt-Tarif der BarmeniaGothaer gut – sofern er die Grenzen (kein AU, keine Überweisung) kennt. Versicherer- und kasseneigene Apps punkten bei der Erstattung.

Zählt Telemedizin bei der PKV-Tarifwahl?

Ja. Ein leistungsstarker Telemedizin-Baustein gehört zu den Auswahlkriterien einer guten privaten Krankenversicherung. Gerne ordnen wir das Thema in unserer Beratung zur Krankenversicherung für Ihren konkreten Tarif ein.

Letztes Update:
Dr. Berndt Schlemann
Autor: Dr. Berndt SchlemannGeschäftsführer, Volljurist
Seit 2005 berate ich anspruchsvolle Kunden als unabhängiger Finanzberater und Versicherungsmakler. Meine Spezialgebiete sind die Beratung zu privater Krankenversicherung, Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und steueroptimierter Altersvorsorge. Von meiner Ausbildung her bin ich Volljurist mit zwei bayerischen Prädikatsexamen, juristischer Promotion in Saarbrücken und Zusatzqualifikation im Steuerrecht.

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