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Ein vorübergehender Wechsel aus der PKV in die GKV kann erforderlich werden, wenn Ihr Einkommen für eine Zeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 EUR) sinkt. Dann sind Sie zunächst einmal wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu anderen Szenarien informiert unsere Seite Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung GKV.

Bei unseren Kunden kümmern wir uns gerne um einen etwaigen vorübergehenden Wechsel aus der PKV in die GKV. Wenn Sie (noch) nicht Kunde bei uns sind und dazu Rat benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen spezialisierten Versicherungsberater.

Wechsel aus der PKV in die GKV: Auslöser

Wenn Ihr Bruttoverdienst ohne variable Vergütungsbestandteile bei einer vorausschauenden Berechnung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) sinkt, greift die Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 SGB V. Dort sind auch einige Ausnahmen von dieser Pflicht geregelt. Eine Ausnahme ist z.B. ein nur aufgrund von Elternzeit reduziertes Einkommen, siehe Private Krankenversicherung mit Familie.

Weitere Gründe für einen Wechsel aus der PKV in die GKV beschreiben wir unter Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung GKV.

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Wechsel aus der PKV in die GKV: Auswahl GKV

Wenn der Arbeitgeber Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung als versicherungspflichtig meldet, werden Sie von der zuständigen GKV darüber informiert. Sie suchen sich dann die GKV Ihrer Wahl aus (siehe Welche Gesetzliche Krankenversicherung ist zu empfehlen?) und beantragen dort die Mitgliedschaft (siehe Antrag Gesetzliche Krankenversicherung).

Wechsel aus der PKV in die GKV: Beendigung PKV

Die private Krankeversicherung endet aufgrund der Versicherungspflicht in der GKV ohne dass Sie dazu eine Kündigungsfrist einhalten müssten. Übersenden Sie Ihrer PKV einfach einen Nachweis über die Versicherungspflicht bzw. die GKV-Mitgliedschaft, dann wird der Vertrag – ggf. auch rückwirkend – beendet.

Wechsel aus der PKV in die GKV: PKV mit Anwartschaft „warmhalten“!

Das Wichtigste: Halten Sie sich Ihre private Krankenversicherung, Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter / Ihre Alterungsrückstellungen mit einer Anwartschaftsversicherung „warm“. Diese gibt es in zwei Varianten:

  1. „Kleine“ Anwartschaftsversicherung: Sichert nur Ihren Gesundheitszustand, kostet 6 bis 10 EUR pro Monat
  2. „Große“ Anwartschaftsversicherung: Sichert auch Ihr Eintrittsalter / Ihre Alterungsrückstellungen (die je nach Vertragslaufzeit z.B. 5.000 bis 30.000 Euro ausmachen können) und kostet ca. 30-40% des aktuellen Tarifbeitrags.

Sofern eine Rückkehr in die PKV nicht klar ausgeschlossen ist, sollten Sie immer die große Anwartschaft wählen!

Zusätzlich empfiehlt es sich, einen Teil des privaten Versicherungsschutzes durch Zusatzversicherungen aufrecht zu erhalten, insbesondere für den stationären Bereich.

Geben Sie uns Ihre Präferenz durch, wir mailen Ihnen dann den passenden Vorschlag zur Umsetzung.

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