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Als Wirtschaftsprüfer tragen Sie große Verantwortung und sind auf Ihre fachliche Kompetenz, Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit angewiesen. Können Sie Ihren Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben, fehlt die Grundlage für Ihren bisherigen Lebensstandard.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsprüfer schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Inhaltsverzeichnis

Wir zeigen Ihnen, warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsprüfer sinnvoll ist, welche Besonderheiten beim Versorgungswerk gelten und worauf Sie bei Rentenhöhe, Gesundheitsprüfung und Tarifauswahl achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versorgungswerk allein reicht nicht: Das Versorgungswerk leistet grundsätzlich erst bei vollständiger bzw. 100 % Berufsunfähigkeit. Eine gute private BU zahlt dagegen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.

  • Versorgungswerke zahlen so gut wie nie: Vergleichswerte anderer Versorgungswerke zeigen, dass nur ein sehr kleiner Anteil (0,4-0,8%!) der Mitglieder tatsächlich eine BU-Rente bezieht.

  • Wirtschaftsprüfer werden trotz Bürojob berufsunfähig: Psychische oder körperliche Erkrankungen können Konzentration, Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit erheblich einschränken.

  • Oft günstige BU-Einstufung: Wirtschaftsprüfer werden aufgrund ihrer akademischen Tätigkeit von vielen Versicherern vergleichsweise günstig eingestuft. Entscheidend sind dennoch leistungsstarke Bedingungen und eine ausreichend hohe BU-Rente.

  • Mit eigenem „Big4-Hintergrund“ wissen unsere Berater, wo Sie der Schuh drückt.

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Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsprüfer sinnvoll?

Für Wirtschaftsprüfer ist die eigene Arbeitskraft die Grundlage ihres Einkommens – entsprechend wichtig ist eine private Absicherung für den Fall, dass sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft ausfällt. Denn auch ein akademischer Schreibtischberuf schützt nicht vor dem Verlust der eigenen Arbeitskraft.

Wirtschaftsprüfer sind zwar vergleichsweise geringen körperlichen Risiken ausgesetzt, ihr Beruf stellt dafür hohe Anforderungen an Konzentration, Belastbarkeit und geistige Leistungsfähigkeit. Komplexe Prüfungs- und Beratungsaufgaben, enge Fristen, hohe Verantwortung gegenüber Mandanten und teilweise intensive Arbeitsphasen können den Berufsalltag zusätzlich prägen.

Berufsunfähigkeit betrifft auch Schreibtischberufe

Für eine Berufsunfähigkeit braucht es weder einen schweren Unfall noch eine körperlich belastende Tätigkeit. Auch psychische Erkrankungen, Krebs oder Erkrankungen des Bewegungsapparates können dazu führen, dass ein Wirtschaftsprüfer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausreichend ausüben kann.

Gerade bei einer anspruchsvollen geistigen Tätigkeit können beispielsweise eine dauerhaft eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, geringe Belastbarkeit oder Schwierigkeiten beim langen Sitzen erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben.

Was leistet eine private BU für Wirtschaftsprüfer?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausreichend ausüben können. Bei guten Tarifen erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung.

Genau hier liegt ein wesentlicher Vorteil gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk: Das WPV (Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen) kennt z.B. ausdrücklich keine teilweise Berufsunfähigkeit von beispielsweise 50%. Die Leistungsvoraussetzungen sind dort – und bei anderen Versorgungswerken – erheblich strenger.

Die Höhe Ihrer privaten BU-Rente können Sie dagegen passend zu Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf festlegen. Sie sollte insbesondere laufende Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, finanzielle Verpflichtungen und die weitere Altersvorsorge berücksichtigen.

Versorgungswerk oder private BU: Was brauchen Wirtschaftsprüfer?

Als Wirtschaftsprüfer sind Sie über ihr Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit theoretisch teilweise abgesichert. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung könnte deshalb zunächst überflüssig erscheinen. In der Praxis ist der Schutz des WPV jedoch nicht mit einer guten privaten BU vergleichbar.

Eine teilweise Berufsunfähigkeit kennt das Versorgungswerk ausdrücklich nicht. Die Leistungshürde ist damit erheblich höher als bei einer guten privaten BU, die bereits ab 50% Berufsunfähigkeit leistet.

Dadurch droht eine erhebliche Absicherungslücke: Sie können gesundheitlich bereits so stark eingeschränkt sein, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben können und deutliche Einkommenseinbußen erleiden – ohne die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente des WPV zu erfüllen.

Außerdem müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit für den Bezug der BU-Rente vollständig einstellen. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich auch der Verzicht auf die entsprechende Bestellung erforderlich.

Zudem ist die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk ist bei weitem nicht ausreichend, um Ihren Lebensstandard abzusichern. Es gibt auch keinen sicheren Inflationsausgleich wie bei einer privaten BU.

Die beiden Versorgungswerke für Wirtschaftsprüfer

In deutschland gibt es zur zwei berufsständische Versorgungswerke für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer:

  1. WPV – Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande NRW K.d.ö.R. (Sitz: Düsseldorf) – trotz des Namens ist die Pflichtmitgliedschaft bundesweit für alle Bundesländer außer dem Saarland vorgesehen.
    https://www.wpv.eu/
  2. Versorgungswerk der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen im Saarland (Sitz: Saarbrücken) – zuständig für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Saarland.
    https://www.vsw-saar.de/

Damit gibt es also keine 16 länderspezifischen Werke wie bei manchen anderen Kammerberufen (z. B. Ärzte, Anwälte), sondern nur diese zwei Einrichtungen decken zusammen ganz Deutschland ab.

Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk vs. private BU

Die folgende Übersicht beschreibt einige wichtige Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk und einer qualitativ hochwertigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die jeweiligen Vorteile sind fett markiert:

Versorgungswerkprivate BU
Leistet ab❌ 100% (vollständige Berufsunfähigkeit)✅ 50%
Weitere Berufstätigkeit möglich❌ nein (Rückgabe Approbation / Zulassung)✅ ja (bis 80% Einkommen)
Wartezeit❌ bis zu 5 Jahre✅ keine
Prognosezeitraum❌ bis zu 3 Jahre = dauerhafte Berufsunfähigkeit✅ 6 Monate
Höhe BU Rente❌ Ø 2.000 € (einkommensabhängig)✅ frei wählbar
Höhe BU Rente garantiert❌ nein✅ ja
„abstrakte“ Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten❌ ja✅ nein
Beitrag✅ keiner❌ je nach Absicherung
Gesundheitsprüfung✅ nein, jedes Mitglied wird ohne Risikoprüfung versichert❌ ja
medizinische Mitwirkungspflichten❌ „zumutbare“ Heilbehandlung oder Reha✅ nur gefahrlose ärztliche Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht ohne Schmerzen, keine Operationen
Befristung BU❌ möglich✅ bei „guten“ Tarifen ausgeschlossen
Infektionsklausel (siehe Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt)❌ nein (keine BU Rente bei Tätigkeitsverbot)✅ ja
Verbindliche Regelungen❌ nein, Satzung kann jederzeit geändert werden✅ ja, Vertrag ist für gesamte Laufzeit verbindlich
Versteuerung❌ jährlich steigend bis auf 100% in 2040✅ nur Ertragsanteil bei privater BU
Vergleich Berufsunfähigkeitsrente Versorgungswerk vs. private BU

Angestellt oder selbstständig: Was gilt für Wirtschaftsprüfer?

Ob angestellt, Partner einer Prüfungsgesellschaft oder mit eigener Praxis: Die berufliche Stellung spielt auch bei der BU eine Rolle. Während bei Angestellten vor allem die konkret ausgeübte Tätigkeit zählt, sollten Selbstständige zusätzlich auf die Regelungen zur Umorganisation achten.

BU für angestellte Wirtschaftsprüfer

Im Leistungsfall ist entscheidend, wie Ihr beruflicher Alltag vor Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich aussah. Neben Prüfungs- und Beratungstätigkeiten können beispielsweise Mandantenkontakt, Führungsverantwortung, Reisetätigkeit oder lange Arbeitsphasen relevant sein.

Da Einkommen und Verantwortung im Laufe der Karriere häufig steigen, sollte sich auch die BU-Rente später ausreichend anpassen lassen. Gute Nachversicherungsmöglichkeiten sind deshalb besonders wichtig.

BU für selbstständige WPs und Partner

Bei Selbstständigen kann der Versicherer zusätzlich prüfen, ob sich die Praxis bzw. das Unternehmen so umorganisieren lässt, dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten können – etwa durch eine andere Aufgabenverteilung oder die Übernahme von Tätigkeiten durch Mitarbeiter.

Gute BU-Bedingungen begrenzen diese Umorganisationsprüfung klar oder verzichten unter bestimmten Voraussetzungen darauf. Wichtig ist insbesondere, dass eine Umorganisation betrieblich sinnvoll, wirtschaftlich zumutbar ist und Ihre bisherige berufliche Stellung nicht wesentlich verschlechtert.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsprüfer

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsprüfer?

Wirtschaftsprüfer profitieren bei der Berufsunfähigkeitsversicherung häufig von einer günstigen Berufsgruppeneinstufung. Die überwiegend akademische und körperlich wenig riskante Tätigkeit wirkt sich positiv auf den Beitrag aus.

Als grobe Orientierung können Sie bei akademischen und risikoarmen Berufen mit einem Beitrag von etwa 4-5% der versicherten monatlichen BU-Rente rechnen. Bei 3.000 EUR BU-Rente wären das beispielsweise rund 150 EUR monatlich. Der tatsächliche Beitrag kann jedoch deutlich davon abweichen.

Entscheidend für die Kosten sind insbesondere:

Günstiger Beitrag oder gute Leistungen?

Für Wirtschaftsprüfer sollte bei der BU nicht allein der günstigste Beitrag entscheiden. Entscheidend sind leistungsstarke Versicherungsbedingungen, die auch im Ernstfall zuverlässig zu Ihrer beruflichen Situation passen.

Vergleichen Sie dabei nicht nur den Netto- bzw. Zahlbeitrag, sondern auch den Bruttobeitrag. Der Zahlbeitrag berücksichtigt die aktuell verrechneten Überschüsse des Versicherers und kann sich verändern. Der Bruttobeitrag zeigt dagegen, bis zu welcher Höhe der Beitrag grundsätzlich steigen kann.

Wie hoch sollte die BU-Rente für WPs sein?

Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung hilft wenig, wenn die vereinbarte Rente im Ernstfall nicht ausreicht. Die BU-Rente sollte deshalb so bemessen sein, dass Sie Ihren Lebensstandard auch bei einem langfristigen Verlust Ihres Arbeitseinkommens finanzieren können.

Pauschale Empfehlungen wie „70 oder 80% des Nettoeinkommens“ greifen dabei häufig zu kurz. Sinnvoller ist es, Ihren tatsächlichen finanziellen Bedarf zu betrachten.

Berücksichtigen Sie insbesondere:

Gerade für gut verdienende Wirtschaftsprüfer ist eine ausreichend hohe Absicherung wichtig. Allerdings begrenzen Versicherer die maximal mögliche BU-Rente anhand des Einkommens. Einige Anbieter rechnen bei höheren Renten zusätzlich einen Teil der theoretischen BU-Leistung des Versorgungswerks an.

Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind erheblich. Mit der passenden Anbieterwahl – gegebenenfalls auch durch die Aufteilung auf zwei BU-Verträge – lässt sich häufig eine bedarfsgerechtere Absicherung erreichen.

Gesundheitsfragen bei der BU für Wirtschaftsprüfer

Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Wirtschaftsprüfer abschließen können, prüft der Versicherer neben Ihrem Beruf und der gewünschten Absicherung auch Ihren Gesundheitszustand. Dazu müssen Sie im Antrag verschiedene Gesundheitsfragen beantworten.

Je nach Versicherer werden beispielsweise Erkrankungen, Beschwerden, Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte innerhalb bestimmter Zeiträume abgefragt. Diese Fragen sollten Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – allerdings auch nicht mehr angeben, als tatsächlich gefragt wird.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Gesundheitshistorie ist deshalb ein wichtiger Bestandteil einer guten Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vorerkrankungen: Ist eine BU trotzdem möglich?

Eine Vorerkrankung bedeutet keineswegs automatisch, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können. Je nach Diagnose, Behandlungsverlauf und Versicherer sind unterschiedliche Entscheidungen möglich:

Das Problem: Versicherer bewerten gesundheitliche Risiken teilweise sehr unterschiedlich. Eine Erkrankung, die bei Anbieter A zu einem Ausschluss führt, kann Anbieter B möglicherweise zu normalen Bedingungen akzeptieren.

Anonyme Risikovoranfrage statt vorschnellem BU-Antrag

Bei relevanten Vorerkrankungen sollten Sie deshalb nicht wahllos mehrere verbindliche Anträge stellen. Sinnvoller kann zunächst eine anonyme bzw. pseudonymisierte Risikovoranfrage bei geeigneten Versicherern sein.

Dabei werden Ihre gesundheitlichen Angaben aufbereitet und Versicherern zur Einschätzung vorgelegt, ohne direkt einen verbindlichen Versicherungsantrag zu stellen. Anschließend lassen sich die Rückmeldungen vergleichen und gezielt die Anbieter auswählen, die für Ihre persönliche Situation die besten Annahmemöglichkeiten bieten.

Eine professionell vorbereitete Risikovoranfrage kann so helfen, unnötige Ablehnungen oder ungünstige Vertragsbedingungen zu vermeiden.

BU für Wirtschaftsprüfer mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Mit unserer BU Aktion für Akademiker erhalten Ärzte, Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Informatiker (inkl. Master-Studenten und Referendare) sowie deren Familienangehörige (!) vollen BU Schutz bei Berufsunfähigkeit mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen.

Unsere Kunden profitieren von unserer exklusiven Vereinbarung mit einem qualitativ führenden BU Anbieter. Diese Vereinbarung macht den BU Abschluss für eine Reihe von Akademikern besonders einfach und sicher!

Worauf sollten WPs bei einer guten BU achten?

Besonders wichtig sind aus unserer Sicht folgende Punkte und BU-Konfigurationen:

Mehr zu den wichtigsten Auswahlkriterien finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur besten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nachversicherung: Besonders wichtig bei steigenden Einkommen

Für Wirtschaftsprüfer kann die Nachversicherungsgarantie besonders relevant sein. Denn das Einkommen entwickelt sich im Laufe der Karriere häufig deutlich weiter – beispielsweise durch einen beruflichen Aufstieg, den Wechsel in die Selbstständigkeit oder die Gründung bzw. Übernahme einer eigenen Kanzlei.

Gute Tarife ermöglichen deshalb, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen oder teilweise auch ohne konkreten Anlass ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Bedingungen unterscheiden sich allerdings deutlich: Höchstbeträge, Altersgrenzen und mögliche Anlässe sollten deshalb bereits beim Abschluss geprüft werden.

Dynamik schützt die BU-Rente vor Kaufkraftverlust

Bei einer BU mit langer Laufzeit spielt außerdem die Inflation eine wichtige Rolle. Eine heute ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente kann in 10, 20 oder 30 Jahren deutlich weniger wert sein.

Dabei sollten zwei Arten der Dynamik unterschieden werden:

Beitragsdynamik: Vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit können BU-Rente und Beitrag regelmäßig erhöht werden. Dadurch lässt sich die Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Inflation und einen wachsenden Bedarf anpassen.

Leistungsdynamik: Sind Sie bereits berufsunfähig, erhöht sich die ausgezahlte BU-Rente jährlich um den vertraglich vereinbarten Prozentsatz. Dadurch wird der Kaufkraftverlust während eines möglicherweise jahrzehntelangen Leistungsbezugs reduziert.

Arbeitsunfähigkeitsklausel als zusätzliche Leistung

Je nach Tarif kann außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) sinnvoll sein. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine Leistung bei länger andauernder Krankschreibung, ohne dass zu diesem Zeitpunkt zwingend eine Berufsunfähigkeit festgestellt sein muss.

Die AU-Klausel ersetzt die eigentliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, kann aber eine sinnvolle zusätzliche Absicherung darstellen.

Berufsunfähigkeit in der Praxis: Auch Schreibtischberufe sind betroffen

Dass Berufsunfähigkeit keineswegs nur körperlich arbeitende Menschen betrifft, zeigen reale Leistungsfälle aus unserer Beratungspraxis und von Versicherern. Wirtschaftsprüfer haben wir derzeit nicht in petto, aber Steuerberater, die ebenfalls einen sehr anfordernden Schreibtischjob ausüben.

So konnte ein Steuerberater nach einem Autounfall aufgrund erheblich eingeschränkter Konzentrationsfähigkeit nur noch rund zwei Stunden täglich Steuererklärungen bearbeiten. Eine Leistung aus dem Versorgungswerk erhielt er nicht.

Ein weiterer Steuerberater erlitt bei einem Treppensturz eine Wirbelsäulenfraktur und Bandscheibenschäden. Insbesondere langes Sitzen war dadurch erheblich eingeschränkt – mit direkten Auswirkungen auf seine überwiegend sitzende berufliche Tätigkeit. Seine private BU erkannte die Berufsunfähigkeit an und zahlte eine monatliche Rente.

Was diese Fälle zeigen: Für die Frage, ob Sie berufsunfähig sind, kommt es nicht darauf an, ob Sie körperlich arbeiten oder „nur“ am Schreibtisch sitzen. Entscheidend ist, wie sich eine Erkrankung konkret auf Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit auswirkt.

Berufsunfähigkeitsversicherung für WPs: Wann abschließen?

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen, desto besser sind häufig die Voraussetzungen. Denn beim Abschluss spielen sowohl Ihr Eintrittsalter als auch Ihr Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.

Wer jung und gesund eine BU abschließt, profitiert meist von günstigeren Beiträgen und kann seinen Gesundheitszustand für die Zukunft „einfrieren“. Treten später Erkrankungen auf, haben diese grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf den bereits bestehenden Versicherungsschutz.

Für angehende Wirtschaftsprüfer kann es deshalb sinnvoll sein, sich bereits während des Studiums oder zum Berufseinstieg abzusichern. Wichtig ist dann allerdings, dass der Vertrag genügend Möglichkeiten bietet, die zunächst vereinbarte BU-Rente später an das steigende Einkommen anzupassen.

BU Versicherung als WP später an die Karriere anpassen

Auch eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zu Ihrer aktuellen beruflichen und finanziellen Situation passen. Gerade mit zunehmender Berufserfahrung können Einkommen und Verantwortung deutlich steigen.

Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Ihre vereinbarte BU-Rente noch ausreicht und welche Möglichkeiten zur Erhöhung bestehen – insbesondere bei Gehaltssprüngen, einem Wechsel in die Selbstständigkeit oder dem Einstieg als Partner.

Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsprüfer

Welche BU für einen Wirtschaftsprüfer am besten geeignet ist, lässt sich nicht allein anhand einer Vergleichstabelle entscheiden. Zu unterschiedlich sind Einkommen, Tätigkeiten, Karrierepläne, bestehende Ansprüche aus dem Versorgungswerk und die persönliche Gesundheitshistorie.

Eine fundierte BU-Beratung betrachtet deshalb mehrere Bereiche gemeinsam:

  1. Berufliche Situation analysieren: Sind Sie angestellt, selbstständig oder Kanzleiinhaber? Wie sieht Ihre konkrete Tätigkeit aus und wie könnte sich Ihre Karriere entwickeln?
  2. Absicherungsbedarf ermitteln: Welche BU-Rente benötigen Sie, um laufende Kosten, Krankenversicherung und Altersvorsorge auch bei langfristiger Berufsunfähigkeit finanzieren zu können?
  3. Versorgungswerk berücksichtigen: Welche Ansprüche bestehen bereits und unter welchen Voraussetzungen würde Ihr zuständiges Versorgungswerk tatsächlich leisten?
  4. Gesundheitshistorie aufbereiten: Gesundheitsfragen werden sorgfältig vorbereitet. Bei relevanten Vorerkrankungen kann zunächst eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein.
  5. Versicherer und Tarife vergleichen: Neben dem Beitrag werden Versicherungsbedingungen, Annahmeentscheidung, Nachversicherung, Dynamik und weitere wichtige Tarifmerkmale berücksichtigt.
  6. BU langfristig richtig konfigurieren: Der Vertrag sollte nicht nur heute passen, sondern sich möglichst auch an steigendes Einkommen und Veränderungen Ihrer beruflichen Situation anpassen lassen.

So entsteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu Ihnen als Wirtschaftsprüfer passt – statt lediglich der Tarif mit dem niedrigsten Beitrag oder dem besten Rating zu sein.

Lassen Sie sich persönlich beraten: Gemeinsam prüfen wir, welche BU-Rente Sie benötigen, welche Versicherer für Ihre Situation infrage kommen und wie sich Ihre Arbeitskraft langfristig sinnvoll absichern lässt.

Fazit BU für Wirtschaftsprüfer

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsprüfer schützt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren anspruchsvollen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Auch bei einer überwiegend geistigen Tätigkeit können psychische Erkrankungen, Beschwerden des Bewegungsapparates oder andere gesundheitliche Einschränkungen die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Der Schutz durch das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer reicht i.d.R. nicht aus. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt insbesondere die finanzielle Lücke, die entstehen kann, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit bereits erheblich eingeschränkt ist, die Voraussetzungen des WPV aber nicht erfüllt sind.

Gleichzeitig bringen Wirtschaftsprüfer aufgrund ihrer akademischen und überwiegend körperlich wenig riskanten Tätigkeit häufig gute Voraussetzungen für eine leistungsstarke Absicherung zu attraktiven Konditionen mit. Entscheidend ist ein Tarif, der zu Ihrem Einkommen, Ihrer konkreten Tätigkeit und Ihrer weiteren beruflichen Entwicklung passt.

Brauchen Wirtschaftsprüfer eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine private BU ist für Wirtschaftsprüfer sinnvoll, wenn sie auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Sie schützt vor finanziellen Einbußen, wenn der Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausreichend ausgeübt werden kann.

Reicht das Versorgungswerk für Wirtschaftsprüfer bei Berufsunfähigkeit aus?

Aus unserer Sicht nein. Das Versorgungswerk kennt keine teilweise Berufsunfähigkeit von beispielsweise 50%. Zudem muss die berufliche Tätigkeit für einen Rentenanspruch vollständig eingestellt werden. Eine private BU bietet daher einen deutlich umfassenderen Schutz.

Ab wann zahlt die private BU für Wirtschaftsprüfer?

Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten in der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für WPs?

Die Kosten hängen unter anderem von Alter, Gesundheitszustand, Tätigkeit, gewünschter BU-Rente und Laufzeit ab. Aufgrund ihrer überwiegend akademischen Tätigkeit werden Wirtschaftsprüfer von vielen Versicherern vergleichsweise günstig eingestuft.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Wirtschaftsprüfer sein?

Die BU-Rente sollte hoch genug sein, um Ihren Lebensstandard auch bei dauerhaftem Einkommensausfall abzusichern. Neben laufenden Ausgaben sollten Sie insbesondere Krankenversicherung, Altersvorsorge und weitere finanzielle Verpflichtungen berücksichtigen.

Können Wirtschaftsprüfer trotz Vorerkrankungen eine BU abschließen?

Häufig ja. Ob und zu welchen Konditionen eine Absicherung möglich ist, hängt von Art und Umfang der Vorerkrankungen sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Eine professionelle Risikovoranfrage hilft dabei, die Versicherbarkeit vor einer Antragstellung zu prüfen.

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