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Inhaltsverzeichnis

Als Steuerberater tragen Sie täglich hohe Verantwortung: für Ihre Mandanten, komplexe steuerliche Fragestellungen – und nicht zuletzt für Ihr eigenes Einkommen. Fällt Ihre Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall länger aus, kann das schnell erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater gehört daher zu den wichtigsten Bausteinen der persönlichen Absicherung.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Arbeitskraft als Steuerberater sinnvoll absichern und eine BU finden, die zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versorgungswerk alleine reicht nicht: Das Versorgungswerk leistet erst ab 100% Berufsunfähigkeit und i.d.R. nur bei Rückgabe der Zulassung als Steuerberater. Ein Beispiel: Nur 0,4% aller Steuerberater erhalten eine BU vom Versorgungswerk in Baden-Württemberg. Eine private BU zahlt bereits ab 50% Berufsunfähigkeit.

  • Steuerberater werden trotz Bürojob berufsunfähig: Psychische und körperliche Erkrankungen können Konzentration, Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit erheblich einschränken – auch im Schreibtischberuf.

  • Günstige BU-Einstufung: Durch ihre akademisch geprägte Bürotätigkeit profitieren Steuerberater bei vielen Versicherern von vergleichsweise günstigen Beiträgen.

  • Gute Bedingungen sind entscheidend: Neben umfassender Absicherung (siehe Konfiguration Berufsunfähigkeitsversicherung) zählt die vor allem die Bedingungsqualität, um im Leistungsfall möglichst reibungslos die BU Rente zu bekommen.

  • Mit eigenem „Big4-Hintergrund“ wissen unsere Berater, wo Sie der Schuh drückt.

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Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater sinnvoll?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Steuerberater ist sehr sinnvoll, solange Sie für Ihren Lebensunterhalt auf Ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Denn auch wenn Steuerberater überwiegend am Schreibtisch arbeiten und körperlich vergleichsweise wenig belastet sind, ist ihre Arbeitskraft keineswegs vor gesundheitlichen Risiken geschützt.

Im Gegenteil: Der Berufsalltag stellt hohe Anforderungen an Konzentration, Belastbarkeit und geistige Leistungsfähigkeit. Komplexe steuerliche Sachverhalte, regelmäßige Gesetzesänderungen, Verantwortung gegenüber Mandanten und feste Fristen können zusätzlich für eine hohe mentale Belastung sorgen.

Berufsunfähigkeit ist kein reines Risiko körperlicher Berufe

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass vor allem Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen berufsunfähig werden. Tatsächlich zählen psychische Erkrankungen, Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparates zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit.

Auch für Steuerberater können gesundheitliche Einschränkungen deshalb schnell zum beruflichen Problem werden. Wer beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft Schwierigkeiten hat, sich zu konzentrieren, komplexe Sachverhalte zu bearbeiten oder dem Termindruck standzuhalten, kann seinen Beruf möglicherweise nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben.

Was leistet die BU für Steuerberater?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanziellen Folgen eines solchen Arbeitskraftverlustes ab. Bei einer guten BU erhalten Sie die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ab 50% Berufsunfähigkeit. Maßgeblich ist dabei Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung finanziert Ihren Lebensunterhalt. Ihre BU-Rente dient beispielsweise dazu laufende Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung und Altersvorsorge weiter zu finanzieren. Wählen Sie Ihre Absicherung so hoch, dass sie zu Ihrem Einkommen passt und Ihren individuellen finanziellen Bedarf zuverlässig abdeckt.

Versorgungswerk oder private BU: Was brauchen Steuerberater?

Als Steuerberater sind Sie in der Regel Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Neben der Altersvorsorge sieht dieses grundsätzlich auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit vor. Auf den ersten Blick könnte eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb überflüssig erscheinen. In der Realität unterscheidet sich der Berufsunfähigkeitsschutz des Versorgungswerks jedoch stark von dem einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es droht eine erhebliche Absicherungslücke: Sie können gesundheitlich bereits so stark eingeschränkt sein, dass Sie nur noch einen Teil Ihrer bisherigen Tätigkeit ausüben und dadurch deutliche Einkommenseinbußen haben – ohne bereits die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk zu erfüllen.

Je nach Versorgungswerk müssen Sie darüber hinaus Ihre berufliche Tätigkeit vollständig einstellen und sogar Ihre Bestellung als Steuerberater zurückgeben, bevor ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht.

Zudem ist die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk ist bei weitem nicht ausreichend, um Ihren Lebensstandard abzusichern. Es gibt auch keinen sicheren Inflationsausgleich wie bei einer privaten BU.

Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk vs. private BU

Die folgende Übersicht beschreibt einige wichtige Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk und einer qualitativ hochwertigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die jeweiligen Vorteile sind fett markiert:

Versorgungswerkprivate BU
Leistet ab❌ 100% (vollständige Berufsunfähigkeit)✅ 50%
Weitere Berufstätigkeit möglich❌ nein (Rückgabe Approbation / Zulassung)✅ ja (bis 80% Einkommen)
Wartezeit❌ bis zu 5 Jahre✅ keine
Prognosezeitraum❌ bis zu 3 Jahre = dauerhafte Berufsunfähigkeit✅ 6 Monate
Höhe BU Rente❌ Ø 2.000 € (einkommensabhängig)✅ frei wählbar
Höhe BU Rente garantiert❌ nein✅ ja
„abstrakte“ Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten❌ ja✅ nein
Beitrag✅ keiner❌ je nach Absicherung
Gesundheitsprüfung✅ nein, jedes Mitglied wird ohne Risikoprüfung versichert❌ ja
medizinische Mitwirkungspflichten❌ „zumutbare“ Heilbehandlung oder Reha✅ nur gefahrlose ärztliche Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht ohne Schmerzen, keine Operationen
Befristung BU❌ möglich✅ bei „guten“ Tarifen ausgeschlossen
Infektionsklausel (siehe Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt)❌ nein (keine BU Rente bei Tätigkeitsverbot)✅ ja
Verbindliche Regelungen❌ nein, Satzung kann jederzeit geändert werden✅ ja, Vertrag ist für gesamte Laufzeit verbindlich
Versteuerung❌ jährlich steigend bis auf 100% in 2040✅ nur Ertragsanteil bei privater BU
Vergleich Berufsunfähigkeitsrente Versorgungswerk vs. private BU

Wird die BU-Rente des Versorgungswerks bei einer privaten BU angerechnet?

Für gut verdienende Steuerberater ist noch ein weiterer Punkt wichtig: Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen einige Versicherer ab bestimmten Rentenhöhen bestehende Ansprüche gegenüber dem Versorgungswerk bei ihrer Angemessenheitsprüfung.

Wie stark und ab welcher Höhe diese berücksichtigt werden, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Die Wahl des Anbieters kann deshalb beeinflussen, wie viel private BU-Rente Sie überhaupt absichern können.

Gerade bei einem höheren Einkommen lohnt sich daher eine genaue Prüfung der Annahmerichtlinien. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur richtigen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.

Angestellt oder selbstständig: Welche Unterschiede gibt es bei der BU für Steuerberater?

Ob Sie als Steuerberater angestellt arbeiten oder eine eigene Kanzlei führen, macht auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Unterschied. Während bei Angestellten vor allem die konkret ausgeübte Tätigkeit und das Einkommen im Mittelpunkt stehen, sollten Selbstständige zusätzlich auf die Regelungen zur Umorganisation achten.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater

Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Steuerberater

Bei angestellten Steuerberatern prüft der Versicherer im Leistungsfall, in welchem Umfang die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen noch möglich ist.

Dabei kommt es nicht allein auf die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ an. Entscheidend ist, wie Ihr persönlicher Arbeitsalltag vor Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich aussah – beispielsweise welchen Anteil Mandantenberatung, Prüfung und Bearbeitung komplexer Sachverhalte, Führungsaufgaben oder organisatorische Tätigkeiten hatten.

Bei steigendem Einkommen sollte sich die BU-Rente über leistungsstarke Nachversicherungsmöglichkeiten flexibel anpassen lassen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für selbstständige Steuerberater

Bei selbstständigen Steuerberatern und Kanzleiinhabern kommt ein weiterer wichtiger Punkt hinzu: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherer prüfen, ob die Kanzlei umorganisiert werden kann.

Das bedeutet vereinfacht: Könnten Aufgaben anders verteilt, Arbeitsabläufe verändert oder Tätigkeiten von Mitarbeitern übernommen werden, sodass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin in Ihrer Kanzlei arbeiten können? Ist eine solche Umorganisation nach den Versicherungsbedingungen möglich und zumutbar, kann dies Einfluss darauf haben, ob Sie als berufsunfähig gelten.

Umorganisationsklausel: Darauf sollten Kanzleiinhaber achten

Nicht jeder BU-Tarif regelt die Umorganisation gleich. Gute Bedingungen begrenzen deshalb möglichst eindeutig, wann eine Umorganisation verlangt werden darf – oder verzichten unter bestimmten Voraussetzungen vollständig auf diese Prüfung.

Wichtige Kriterien sind beispielsweise:

Gerade wenn Sie bereits eine eigene Steuerkanzlei führen oder eine spätere Selbstständigkeit planen, sollte die Umorganisationsklausel deshalb gezielt in den Tarifvergleich einbezogen werden.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater?

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater lassen sich nicht pauschal beziffern. Steuerberater haben aufgrund ihrer überwiegend akademischen und kaufmännischen Tätigkeit jedoch häufig einen Vorteil: Sie werden von vielen Versicherern in vergleichsweise günstige Berufsgruppen eingestuft.

Als grobe Orientierung können Sie bei akademischen und risikoarmen Berufen mit einem Beitrag von etwa 4-5 % der versicherten monatlichen BU-Rente rechnen. Bei 3.000 EUR BU-Rente wären das beispielsweise rund 150 EUR monatlich. Der tatsächliche Beitrag kann jedoch deutlich davon abweichen.

Entscheidend für die Kosten sind insbesondere:

Günstiger Beitrag oder gute Leistungen?

Gerade Steuerberater sollten sich nicht allein vom niedrigsten Beitrag leiten lassen. Schließlich schließen Sie eine BU möglicherweise für mehrere Jahrzehnte ab – entscheidend ist daher vor allem, ob sie im Ernstfall zuverlässig und in ausreichender Höhe leistet.

Achten Sie beim Preisvergleich außerdem auf den Unterschied zwischen Netto- bzw. Zahlbeitrag und Bruttobeitrag. Der Zahlbeitrag berücksichtigt die aktuell verrechneten Überschüsse des Versicherers und ist nicht in gleicher Weise garantiert. Der Bruttobeitrag zeigt dagegen, welchen vertraglich kalkulierten Höchstbeitrag der Versicherer grundsätzlich verlangen kann.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Steuerberater sein?

Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung hilft wenig, wenn die vereinbarte Rente im Ernstfall nicht ausreicht. Die BU-Rente sollte deshalb so bemessen sein, dass Sie Ihren Lebensstandard auch bei einem langfristigen Verlust Ihres Arbeitseinkommens finanzieren können.

Pauschale Empfehlungen wie „70 oder 80 % des Nettoeinkommens“ greifen dabei häufig zu kurz. Sinnvoller ist es, Ihren tatsächlichen finanziellen Bedarf zu betrachten.

Berücksichtigen Sie insbesondere:

Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Können Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten, fehlen möglicherweise auch die bisherigen Einzahlungen in Ihr Versorgungswerk. Eine ausreichend hohe BU-Rente sollte Ihnen deshalb ermöglichen, weiterhin privat für das Alter vorzusorgen.

Wie viel BU-Rente können Steuerberater maximal absichern?

Die gewünschte BU-Rente lässt sich nicht unbegrenzt festlegen. Versicherer prüfen bei höheren Renten die sogenannte finanzielle Angemessenheit und setzen abhängig vom Einkommen unterschiedliche Höchstgrenzen an. Meistens sind 60% des Jahresbruttoeinkommens bzw. des Jahresgewinns versicherbar, was ungefähr dem Nettoeinkommen entspricht.

Für Steuerberater kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Ansprüche gegenüber dem Versorgungswerk können je nach Versicherer ab einer bestimmten Höhe zu 50% auf die maximal mögliche private BU-Rente angerechnet werden. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich hier teilweise erheblich.

Bei gut verdienenden Steuerberatern kann deshalb nicht nur die Qualität des Tarifs entscheidend sein, sondern auch die Frage, bei welchem Versicherer sich der tatsächlich benötigte Schutz überhaupt in ausreichender Höhe umsetzen lässt.

Gesundheitsprüfung bei der BU für Steuerberater

Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Steuerberater abschließen können, prüft der Versicherer neben Ihrem Beruf und der gewünschten Absicherung auch Ihren Gesundheitszustand. Dazu müssen Sie im Antrag verschiedene Gesundheitsfragen beantworten.

Je nach Versicherer werden beispielsweise Erkrankungen, Beschwerden, Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte innerhalb bestimmter Zeiträume abgefragt. Diese Fragen sollten Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – allerdings auch nicht mehr angeben, als tatsächlich gefragt wird.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Gesundheitshistorie ist deshalb ein wichtiger Bestandteil einer guten Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vorerkrankungen: Ist eine BU trotzdem möglich?

Eine Vorerkrankung bedeutet keineswegs automatisch, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können. Je nach Diagnose, Behandlungsverlauf und Versicherer sind unterschiedliche Entscheidungen möglich:

Das Problem: Versicherer bewerten gesundheitliche Risiken teilweise sehr unterschiedlich. Eine Erkrankung, die bei Anbieter A zu einem Ausschluss führt, kann Anbieter B möglicherweise zu normalen Bedingungen akzeptieren.

Anonyme Risikovoranfrage statt vorschnellem BU-Antrag

Bei relevanten Vorerkrankungen sollten Sie deshalb nicht wahllos mehrere verbindliche Anträge stellen. Sinnvoller kann zunächst eine anonyme bzw. pseudonymisierte Risikovoranfrage bei geeigneten Versicherern sein.

Dabei werden Ihre gesundheitlichen Angaben aufbereitet und Versicherern zur Einschätzung vorgelegt, ohne direkt einen verbindlichen Versicherungsantrag zu stellen. Anschließend lassen sich die Rückmeldungen vergleichen und gezielt die Anbieter auswählen, die für Ihre persönliche Situation die besten Annahmemöglichkeiten bieten.

Eine professionell vorbereitete Risikovoranfrage kann so helfen, unnötige Ablehnungen oder ungünstige Vertragsbedingungen zu vermeiden.

BU für Steuerberater mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Mit unserer BU Aktion für Akademiker erhalten Ärzte, Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Informatiker (inkl. Master-Studenten und Referendare) sowie deren Familienangehörige (!) vollen BU Schutz bei Berufsunfähigkeit mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen.

Unsere Kunden profitieren von unserer exklusiven Vereinbarung mit einem qualitativ führenden BU Anbieter. Diese Vereinbarung macht den BU Abschluss für eine Reihe von Akademikern besonders einfach und sicher!

Welche Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Steuerberater die beste?

Die eine beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater gibt es nicht. Welcher Tarif am besten passt, hängt unter anderem von Ihrer konkreten Tätigkeit, Ihrem Einkommen, Ihrer Gesundheit und Ihren beruflichen Zukunftsplänen ab.

Ein günstiger Beitrag oder eine gute Bewertung in einem BU-Rating allein reichen deshalb nicht aus. Entscheidend ist, dass die Versicherungsbedingungen auch langfristig zu Ihrer Situation passen und die vereinbarte BU-Rente im Ernstfall zuverlässig leistet.

Worauf sollten Steuerberater bei einer guten BU achten?

Besonders wichtig sind aus unserer Sicht folgende Punkte und BU-Konfigurationen:

Mehr zu den wichtigsten Auswahlkriterien finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur besten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nachversicherung: Besonders wichtig bei steigenden Einkommen

Für Steuerberater kann die Nachversicherungsgarantie besonders relevant sein. Denn das Einkommen entwickelt sich im Laufe der Karriere häufig deutlich weiter – beispielsweise durch einen beruflichen Aufstieg, den Wechsel in die Selbstständigkeit oder die Gründung bzw. Übernahme einer eigenen Kanzlei.

Gute Tarife ermöglichen deshalb, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen oder teilweise auch ohne konkreten Anlass ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Bedingungen unterscheiden sich allerdings deutlich: Höchstbeträge, Altersgrenzen und mögliche Anlässe sollten deshalb bereits beim Abschluss geprüft werden.

Dynamik schützt die BU-Rente vor Kaufkraftverlust

Bei einer BU mit langer Laufzeit spielt außerdem die Inflation eine wichtige Rolle. Eine heute ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente kann in 10, 20 oder 30 Jahren deutlich weniger wert sein.

Dabei sollten zwei Arten der Dynamik unterschieden werden:

Beitragsdynamik: Vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit können BU-Rente und Beitrag regelmäßig erhöht werden. Dadurch lässt sich die Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Inflation und einen wachsenden Bedarf anpassen.

Leistungsdynamik: Sind Sie bereits berufsunfähig, erhöht sich die ausgezahlte BU-Rente jährlich um den vertraglich vereinbarten Prozentsatz. Dadurch wird der Kaufkraftverlust während eines möglicherweise jahrzehntelangen Leistungsbezugs reduziert.

Arbeitsunfähigkeitsklausel als zusätzliche Leistung

Je nach Tarif kann außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) sinnvoll sein. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine Leistung bei länger andauernder Krankschreibung, ohne dass zu diesem Zeitpunkt zwingend eine Berufsunfähigkeit festgestellt sein muss.

Die AU-Klausel ersetzt die eigentliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, kann aber eine sinnvolle zusätzliche Absicherung darstellen.

Berufsunfähigkeit bei Steuerberatern: Beispiele aus der Praxis

Wie unterschiedlich die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sein können, zeigen reale Leistungsfälle aus der Versicherungspraxis. Auch Steuerberater können sowohl durch körperliche als auch durch psychische Erkrankungen so stark eingeschränkt werden, dass sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

Fall 1: Steuerberater nach Treppensturz berufsunfähig

Ein 39-jähriger Steuerberater erlitt bei einem Treppensturz eine Fraktur der Lendenwirbelsäule sowie Bandscheibenprobleme. Obwohl seine Tätigkeit überwiegend am Schreibtisch stattfand, führten gerade die daraus resultierenden Einschränkungen beim langen Sitzen und Tragen von Akten dazu, dass er seinen Beruf nicht mehr wie zuvor ausüben konnte.

Seine Berufsunfähigkeitsversicherung erkannte den Leistungsfall an und zahlte eine monatliche BU-Rente.

Der Fall zeigt gleichzeitig, wie wichtig die richtige Konfiguration der Versicherung ist: Sowohl die vereinbarte BU-Rente als auch das Endalter waren zu niedrig angesetzt. Eine BU sollte deshalb nicht nur abgeschlossen, sondern von Anfang an ausreichend hoch und lange dimensioniert werden.

Fall 2: Steuerberater durch Depression berufsunfähig

Ein weiterer dokumentierter Leistungsfall betrifft einen 53-jährigen Steuerberater mit einer mittelgradigen depressiven Episode.

Seine Erkrankung beeinträchtigte unter anderem Stresstoleranz, Konzentrationsfähigkeit, emotionale Belastbarkeit und den Umgang mit hoher Verantwortung. Gerade Tätigkeiten, die für den Berufsalltag eines Steuerberaters wesentlich sind – etwa Mandantengespräche, Besprechungen und konzentriertes Arbeiten unter Zeitdruck – konnten dadurch nicht mehr ausreichend ausgeübt werden.

Auch in diesem Fall erkannte der Versicherer die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit an und zahlte die vereinbarte BU-Rente.

Was diese Fälle zeigen: Für die Frage, ob Sie berufsunfähig sind, kommt es nicht darauf an, ob Sie körperlich arbeiten oder „nur“ am Schreibtisch sitzen. Entscheidend ist, wie sich eine Erkrankung konkret auf Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit auswirkt.

Wann sollten Steuerberater eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen, desto besser sind häufig die Voraussetzungen. Denn beim Abschluss spielen sowohl Ihr Eintrittsalter als auch Ihr Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.

Wer jung und gesund eine BU abschließt, profitiert meist von günstigeren Beiträgen und kann seinen Gesundheitszustand für die Zukunft „einfrieren“. Treten später Erkrankungen auf, haben diese grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf den bereits bestehenden Versicherungsschutz.

Für angehende Steuerberater kann es deshalb sinnvoll sein, sich bereits während des Studiums oder zum Berufseinstieg abzusichern. Wichtig ist dann allerdings, dass der Vertrag genügend Möglichkeiten bietet, die zunächst vereinbarte BU-Rente später an das steigende Einkommen anzupassen.

BU Versicherung später an die Karriere anpassen

Vom Berufseinstieg über das Steuerberaterexamen bis hin zur Partnerschaft oder eigenen Kanzlei kann sich das Einkommen erheblich entwickeln. Eine heute passende BU-Rente ist deshalb möglicherweise in einigen Jahren zu niedrig.

Gute Nachversicherungs- und Erhöhungsoptionen ermöglichen es, den Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung auszubauen. Gerade für junge Steuerberater sollte deshalb nicht nur der aktuelle Beitrag, sondern auch die langfristige Flexibilität des Tarifs berücksichtigt werden.

Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater

Welche BU für einen Steuerberater am besten geeignet ist, lässt sich nicht allein anhand einer Vergleichstabelle entscheiden. Zu unterschiedlich sind Einkommen, Tätigkeiten, Karrierepläne, bestehende Ansprüche aus dem Versorgungswerk und die persönliche Gesundheitshistorie.

Eine fundierte BU-Beratung betrachtet deshalb mehrere Bereiche gemeinsam:

  1. Berufliche Situation analysieren: Sind Sie angestellt, selbstständig oder Kanzleiinhaber? Wie sieht Ihre konkrete Tätigkeit aus und wie könnte sich Ihre Karriere entwickeln?
  2. Absicherungsbedarf ermitteln: Welche BU-Rente benötigen Sie, um laufende Kosten, Krankenversicherung und Altersvorsorge auch bei langfristiger Berufsunfähigkeit finanzieren zu können?
  3. Versorgungswerk berücksichtigen: Welche Ansprüche bestehen bereits und unter welchen Voraussetzungen würde Ihr zuständiges Versorgungswerk tatsächlich leisten?
  4. Gesundheitshistorie aufbereiten: Gesundheitsfragen werden sorgfältig vorbereitet. Bei relevanten Vorerkrankungen kann zunächst eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein.
  5. Versicherer und Tarife vergleichen: Neben dem Beitrag werden Versicherungsbedingungen, Annahmeentscheidung, Nachversicherung, Dynamik und weitere wichtige Tarifmerkmale berücksichtigt.
  6. BU langfristig richtig konfigurieren: Der Vertrag sollte nicht nur heute passen, sondern sich möglichst auch an steigendes Einkommen und Veränderungen Ihrer beruflichen Situation anpassen lassen.

So entsteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu Ihnen als Steuerberater passt – statt lediglich der Tarif mit dem niedrigsten Beitrag oder dem besten Rating zu sein.

Lassen Sie sich persönlich beraten: Gemeinsam prüfen wir, welche BU-Rente Sie benötigen, welche Versicherer für Ihre Situation infrage kommen und wie sich Ihre Arbeitskraft langfristig sinnvoll absichern lässt.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater ist ein wichtiger Baustein, um Ihr Einkommen und damit Ihre finanzielle Existenz langfristig abzusichern. Denn auch ein überwiegend geistiger Beruf schützt nicht vor Berufsunfähigkeit: Psychische Erkrankungen, Probleme mit dem Bewegungsapparat oder andere gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr wie gewohnt ausüben können.

Die Absicherung über das berufsständische Versorgungswerk allein reicht dabei i.d.R. nicht aus. Die Voraussetzungen für eine Leistung sind meist deutlich strenger als bei einer guten privaten BU. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann deshalb gerade die Lücke schließen, die entsteht, wenn Sie Ihren Beruf bereits erheblich eingeschränkt, aber noch nicht vollständig aufgeben müssen.

Steuerberater haben aufgrund ihrer akademischen und überwiegend kaufmännischen Tätigkeit zugleich häufig gute Voraussetzungen für eine leistungsstarke und vergleichsweise günstige Absicherung. Entscheidend ist deshalb eine Absicherung, die zu Ihrem tatsächlichen finanziellen Bedarf, Ihrer beruflichen Situation und Ihrer weiteren Karriere passt.

Brauchen Steuerberater eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Steuerberater in der Regel sinnvoll, solange sie für ihren Lebensunterhalt auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Auch eine überwiegend geistige Tätigkeit schützt nicht vor Berufsunfähigkeit. Krankheiten können beispielsweise Konzentration, Belastbarkeit oder die Fähigkeit zu längerer Bildschirmarbeit so stark einschränken, dass der Beruf nicht mehr wie bisher ausgeübt werden kann.

Reicht das Versorgungswerk als BU-Absicherung für Steuerberater aus?

Aus unserer Sicht nein. Das Versorgungswerk kennt keine teilweise Berufsunfähigkeit von beispielsweise 50%. Zudem muss die berufliche Tätigkeit für einen Rentenanspruch vollständig eingestellt werden. Eine private BU bietet daher einen deutlich umfassenderen Schutz.

Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine gute private BU leistet in der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können und die weiteren vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dabei nicht nur Ihre Berufsbezeichnung, sondern die konkrete Ausgestaltung Ihrer Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater?

Das hängt insbesondere von Alter, Gesundheitszustand, konkreter Tätigkeit, gewünschter BU-Rente und Laufzeit ab. Steuerberater profitieren aufgrund ihrer überwiegend akademischen und kaufmännischen Tätigkeit bei vielen Versicherern von einer vergleichsweise günstigen Berufsgruppeneinstufung.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Steuerberater sein?

Die BU-Rente sollte so hoch sein, dass Sie bei einem langfristigen Einkommensausfall Ihren finanziellen Bedarf weiterhin decken können. Dazu gehören neben den Lebenshaltungskosten insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung, finanzielle Verpflichtungen und die weitere Altersvorsorge. Eine pauschale Prozentzahl des Nettoeinkommens greift deshalb häufig zu kurz.

Gibt es eine BU für Steuerberater ohne Gesundheitsprüfung?

Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen ist kaum erhältlich. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es jedoch zeitweise Sonderaktionen mit deutlich vereinfachten Gesundheitsfragen. Auch Steuerberater können unter bestimmten Voraussetzungen von solchen Angeboten profitieren.

Was müssen selbstständige Steuerberater bei der BU beachten?

Für selbstständige Steuerberater und Kanzleiinhaber ist insbesondere die Umorganisationsklausel wichtig. Der Versicherer kann je nach Vertragsbedingungen prüfen, ob Aufgaben und Arbeitsabläufe so umorganisiert werden können, dass die Tätigkeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen fortgeführt werden kann. Gute Tarife begrenzen diese Prüfung klar oder verzichten unter bestimmten Voraussetzungen darauf.

Wann sollten Steuerberater eine BU abschließen?

Am besten beschäftigen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Absicherung. Ein jüngeres Eintrittsalter führt häufig zu niedrigeren Beiträgen und auch die Gesundheitshistorie ist oftmals noch weniger umfangreich. Gute Nachversicherungsmöglichkeiten sorgen anschließend dafür, dass die BU-Rente mit Ihrer Karriere und Ihrem Einkommen wachsen kann.

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