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Auf welchen Teil Ihres jetzigen Netto-Einkommen könnten Sie verzichten, wenn Sie bis zum Rentenalter (i.d.R. 67) kein Geld mehr verdienen? Wie viel Geld brauchen Sie, wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt und vielleicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Weniger als jetzt oder eher mehr? Sind teils verbreitete Empfehlungen wie „70-80% vom Nettoeinkommen“ richtig? Hier finden Sie einige Anhaltspunkte für Ihre Überlegungen zur richtigen Konfiguration der Höhe Berufsunfähigkeitsrente.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Berufsunfähigkeitsrente sichert Existenz und Lebensstandard für Sie selbst und ggf. Ihre Familie ab.

  • Berücksichtigen Sie bei der Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente, dass Sie bei Berufsunfähigkeit deutlich höhere Ausgaben für Ihre Altersvorsorge schultern müssen. Auch die Krankenversicherung kassiert bei Berufsunfähigkeit weiter Beiträge.

  • Bei Berufunfähigkeit müssen Sie die bezogene Berufsunfähigkeitsrente ganz normal versteuern. Deshalb sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Bedarf „brutto“, also vor Steuern, planen.

  • Ein späteres Aufstocken einer Berufsunfähigkeitsrente ist deutlich teurer und ggf. gesundheitlich gar nicht mehr möglich.

  • Unsere Empfehlung: Normalerweise sollten Sie mindestens Ihr volles Nettoeinkommen gegen Berufsunfähigkeit absichern.

  • Die häufig von Strukturvertrieben mit drei Buchstaben oder der Verbraucherzentrale ausgesprochene pauschale Empfehlung „70-80% des Nettoeinkommens absichern“ ist deshalb in den meisten Fällen schlicht falsch!

Überblick: Rechenweg Höhe Berufsunfähigkeitsrente

Hier in grafischer Form die einzelnen nachfolgend genauer beschriebenen Rechenschritte zur Höhe der benötigten Berufsunfähigkeitsrente am Beispiel eines Angestellten mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 EUR, der monatlich 3.000 EUR netto verdient:

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Wie hoch sind Ihre monatlichen Ausgaben?

Die Planung von Einnahmen und Ausgaben (privates Budget / Haushaltsbuch) ist eine wichtige Grundlagen Ihrer Finanzplanung. Deshalb empfehlen wir unseren Kunden, sich mit einer kurzen Budgetplanung auf ihre Finanzberatung vorzubereiten. Siehe dazu Einnahmen und Ausgaben planen (Budget/Haushaltsbuch).

Damit haben Sie auch einen Anhaltspunkt, wie viel Geld Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit monatlich zum Leben brauchen. Bitte planen sie nicht nur Fixkosten ein, sondern auch „weiche“ Kosten wie Verpflegung, Kleidung, Entertainment und Urlaub.

Brauche ich bei BU weniger Geld?

Welche Kosten entfallen wenn Sie berufsunfähig sind, welche kommen dazu? Vielleicht brauchen Sie dann weniger Anzüge, dafür entstehen Kosten für eine Haushaltshilfe oder jemand, der Sie schiebt.

Höhe Berufsunfähigkeitsrente: Altersvorsorge einkalkulieren!

Während Sie berufsunfähig sind, müssen Sie auch weiterhin für Ihre Altersvorsorge sparen!

Bereits während des normalen Arbeitslebens ist bei Besserverdienenden je nach Zielen und individueller Situation erfahrungsgemäß ein monatlicher zusätzlicher Sparbetrag von mindestens 1.000 bis 1.500 EUR für die Altersvorsorge erforderlich (siehe Beratung Altersvorsorge).

Dieser Sparbetrag erhöht sich bei Berufsunfähigkeit noch einmal. Ohne weitere Einzahlung ist bei gesetzlicher Rentenversicherung oder beim Versorgungswerk nur mit einem Bruchteil der Rente zu rechnen. Zusätzlich entfallen Zuschüsse vom Arbeitgeber und meistens auch die staatliche Riesterförderung. Zum Ausgleich der durch die BU reduzierten Altersvorsorge sollten sich besser verdienende gesetzlich Rentenversicherte während der Berufsunfähigkeit am bisherigen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung orientieren, siehe unsere Seite Sozialversicherungswerte (2023: 1.357,80 EUR).

Für Mitglieder in einem Versorgungswerk gelten ähnliche Beträge. Bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung zahlen z.B. angestellte Ärzte in 2023 monatlich 1.357,80 EUR, niedergelassene Ärzte 1.796,60 EUR. Rechtsanwälte im Versorgungwerk der Rechtsanwälte NRW zahlen 2023 1.357,80 EUR pro Monat für Ihre Anwaltsversorgung.

Krankenversicherungsbeiträge einkalkulieren!

Auch Ihre Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie bei Berufsunfähigkeit weiter bezahlen – alleine, ohne Zuschuss des Arbeitgebers. Dies gilt nicht nur für privat Krankenversicherte, sondern häufig auch für besser verdienende freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, ggf. unter Anrechnung des Einkommens des Ehegatten! Diese Kosten werden bei der Höhe Berufsunfähigkeitsrente häufig übersehen!

Steuer einkalkulieren, BU-Bruttorente absichern!

Als Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente müssen Sie diese Einkünfte ganz normal versteuern, das Finanzamt kennt da kein Mitleid. Deshalb sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Bedarf „brutto“ planen. Also inklusive der zu zahlenden Steuern, damit Sie im Ernstfall „netto“ genügend zum Leben haben. Wie hoch die bei Berufsunfähigkeit zu zahlenden Steuern ausfallen hängt von der Höhe und der Art der Berufsunfähigkeitsabsicherung (selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Schicht nach Alterseinkünftegesetz) ab.

Höhe Berufsunfähigkeitsrente: Weitere Kosten einkalkulieren – Immobilie, Kinder, …

Beim finanzierten Kauf einer Immobilie sollten Sie aus der Berufsunfähigkeitsrente die laufenden Raten weiter tragen können, sonst drohen erhebliche Verluste bei Notverkauf / Zwangsversteigerung.

Ich kann ja noch etwas dazu verdienen!

Sehr theoretisch wäre es möglich, dass Sie zu genau 51% berufsunfähig sind und mit Ihren verbleibenden Fähigkeiten bis zu 80% Ihres vorherigen Einkommens dazu verdienen. Dann bekämen Sie zusätzlich zum Einkommen eine volle Berufsunfähigkeitsrente. Ist das ein Argument, weniger Berufsunfähigkeitsrente abzusichern? Nein, nicht wirklich, denn solche „Luxus-Situationen“ sind statistisch leider ausgesprochen selten!

Bei einer Depression o.ä. wird es Ihnen i.d.R. ausgesprochen schwer fallen, in nennenswerter Größenordnung etwas dazu zu verdienen, sei es in Ihrem ursprünglichen Beruf, sei es in einer anderen Tätigkeit. Es wäre auch sehr ungewöhnlich, wenn Sie in einer anderen Tätigkeit mit weniger Einsatz mehr verdienen würden, als in Ihrem gelernten Beruf – weshalb hätten Sie diese dann nicht schon vorher ausgeübt? Und im Zweifel wären Sie dann trotzdem nicht ausreichend eingeschränkt, um zusätzlich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder eine 100%-Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk zu bekommen (s.u.).

Und wie oben schon geschrieben: Eine Berufsunfähigkeitsrente sichert Existenz und Lebensstandard für Sie selbst und ggf. Ihre Familie ab. Wenn es Ihnen gesundheitlich schlecht geht, sollten Sie mit der passenden Höhe Berufsunfähigkeitsrente ausreichend versorgt sein und sich nicht noch zusätzlich finanziell einschränken oder minderqualifizierte Arbeiten übernehmen müssen, um über die Runden zu kommen.

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Was bekomme ich vom Versorgungswerk?

Mitglieder in einem Versorgungswerk (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Architekt, Notar, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) erhalten zwar theoretisch auch eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk. Diese leistet aber nur in Extremfällen („100%-BU“) und wird deshalb bei der Berechnung der erforderlichen Rentenhöhe normalerweise nicht abgezogen. Siehe dazu unseren ausführlichen Beitrag Versorgungswerk – Berufsunfähigkeitsrente. Eine (vermeintliche) BU-Rente vom Versorgungswerk ist als kein Grund für eine knappere Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.

Späteres Aufstocken der Höhe Berufsunfähigkeitsrente ist teurer!

Wie auf unserer Seite Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen? ausführlich beschrieben, ist ein späteres Aufstocken einer Berufsunfähigkeitsrente deutlich teurer und ggf. gesundheitlich gar nicht mehr möglich. Ein weiterer wichtiger Grund, bei der Höhe Berufsunfähigkeitsrente möglichst früh die maximal mögliche BU-Rente abzusichern.

Überversicherung? Gibt es ein „Bereicherungsverbot“?

Was passiert, wenn Sie zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung über z.B. 3.500 EUR abschließen, Sie nach ein paar Jahren aber Elternzeit oder eine sonstige Auszeit nehmen bzw. nur noch Teilzeit arbeiten und/oder promovieren oder sich selbstständig gemacht haben und für eine gewisse Zeit deutlich weniger verdienen? Wird im Leistungsfall dann trotzdem die volle BU Rente ausgezahlt, oder zahlt die Versicherung dann nur eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe des aktuellen Einkommens wegen „Überversicherung“?

In § 200 VVG steht unter der Überschrift „Bereicherungsverbot“, dass „die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen“ dürfen. Diese Vorschrift gilt jedoch, wie die Einordnung im 8. Kapitel des Versicherungsvertragsgesetzes zeigt, nur für die Krankenversicherung und nicht generell für alle Versicherungssparten. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schadensversicherung, sondern eine sog. „Summenversicherung“. Das heißt wenn Sie eine bestimmte BU Höhe korrekt versichert haben, wird dieser Betrag im Fall der BU auch geleistet, unabhängig davon, wie hoch zu diesem Zeitpunkt Ihr Einkommen ausfällt.

Sonderregelung Dynamikwiderspruch

Sonderregelung Dynamik: Manche Gesellschaften wie z.B. die Alte Leipziger schreiben ihren Kunden bei Dynamikerhöhungen vor, dass diese aber einer gewissen dort versicherten BU Höhe (z.B. 40.000 EUR) prüfen müssen, ob die gesamte Berufsunfähigkeitsrente inkl. der Erhöhung einen bestimmten Anteil des Bruttoeinkommens überschreitet (z.B. 70%). Ist dies der Fall, müssen Sie der Dynamikerhöhung widersprechen.

Beispielrechnung zum Dynamikwiderspruch

Beispiel: Bei Abschluss der BU beträgt das monatliche Bruttoeinkommen 5.000 EUR und 3.000 EUR BU Rente sind versichert, also ungefähr das Nettoeinkommen. Wenn das Bruttoeinkommen danach auf 4.000 EUR sinkt, dann beträgt die versicherte Berufsunfähigkeitsrente von 3.000 EUR 75% des Bruttoeinkommens, daher wäre die jährliche Beitragsdynamik von 5% so lange abzulehnen, bis das monatliche Bruttoeinkommen über 4.500 EUR liegt. Hier der Rechenweg: 3.000 EUR versicherte BU Rente * 1,05 (plus 5% Dynamik) / 70% = 4.500 EUR.

„Weniger BU Rente und weniger Beitrag fühlen sich für mich stimmiger an“

Es gibt viele Lebensbereiche, in denen Gefühle eine wichtige Rolle spielen. Die objektiv notwendige Absicherung gegen essentielle Risiken sollte nicht dazu gehören. 🙂

Was haben Sie davon, wenn Sie Ihre BU Rente z.B. um 500 EUR reduzieren, dafür jetzt 23,70 EUR im Monat sparen, bei zeitnaher BU aber in Summe auf 492.000 EUR verzichten müssten (gerechnet am Beispiel einer 25-jährigen Ärztin). Es ist normalerweise leichter, wenn Sie gesund sind auf 23,70 EUR zu verzichten, als auf 500 EUR bei Berufsunfähigkeit, die dann fehlen, um parallel fürs Alter vorzusorgen. Wie unter Späteres Aufstocken ist teurer! und Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen? beschrieben „lohnt“ es sich auch nicht, die passende BU Absicherung auf später zu verschieben.

Fazit zur Höhe Berufsunfähigkeitsrente: Mindestens Nettoeinkommen absichern!

Hier noch einmal der Rechenweg am Beispiel eines privat krankenversicherten Angestellten mit einem Nettoeinkommen von 3.500 EUR:

Summe: Regelmäßig deutlich mehr als Ihr Nettoeinkommen!

Sie sollten deshalb i.d.R. mindestens Ihr volles Nettoeinkommen absichern, soweit dies nach den sog. „Annahmerichtlinien“ der ausgewählten Gesellschaft möglich ist (siehe unten). So lautet auch die Empfehlung der Verbraucherzentralen („Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern“) oder von Finanztest („Sie nehmen am besten Ihr aktuelles ­Nettoeinkommen als Maßstab“). Mehr können Sie i.d.R. nicht versichern. Es soll keinen Anreiz geben, berufsunfähig zu werden.

Für Ihre Versicherungsnehmer kann ich aus eigener Erfahrung nur raten, dass sie das Bruttoeinkommen für eine BU zu Grunde legen, ggf. später die Versicherungsleistung/-beitrag erhöhen.

CW, selbstständig, berufsunfähig

Ärztliche Untersuchung: Aufteilung auf zwei Anbieter?

Ein weiterer Aspekt für die Höhe der BU-Rente kann die Untersuchungsgrenze sein, ab der eine Ärztliche Untersuchung bei Antragstellung erforderlich ist. Entweder um deren Vorteile bewusst zu nutzen, oder um eine Untersuchung bei unsicherem Gesundheitszustand zu vermeiden, ggf. auch durch eine Aufteilung der BU Rente auf mehrere Anbieter.

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Praxistipp: Höhere Berufsunfähigkeitsrente

Soll in besonderen Situationen (z.B. geringeres Nettoeinkommen durch ungünstige Steuerklasse, bevorstehende Gehaltserhöhung, frische Selbstständigkeit oder Elternzeit) ein höheres Einkommen gegen BU abgesichert werden, als nach den „Annahmerichtlinien“ der Gesellschaften (s.u.) versicherbar, kann ggf. eine Kombination mehrerer Anbieter weiterhelfen.

Da die Kriterien der sog. „Annahmerichtlinien“ unterschiedlich sind (teils wird auf das Nettoeinkommen abgestellt, teils auf Bruttogehalt etc.), sind auf diese Weise oft höhere Berufsunfähigkeitsrenten möglich als bei Antragstellung bei einem einzigen Anbieter. Dies gilt insbesondere für Mitglieder eines Versorgungswerks (siehe Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk). Manche Anbieter berücksichtigen die „worst case Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk“ (zahlt nur bei 100% BU, eine Leistung daraus ist deshalb sehr unwahrscheinlich) schon ab einer monatlichen BU Rente von 3.000 EUR zu 50%, andere Gesellschaften erst ab einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 4.000 oder 4.166 EUR. Eine Kombination verhilft hier ggf. zur passenderen Absicherung.

Weitere Vorteile der Kombilösung:

Fast alle Gesellschaften fragen im Antrag nach anderen bestehenden oder innerhalb der letzten X Jahre beantragten BU-Versicherungen. So soll verhindert werden, dass jemand sich besonders umfassend gegen BU versichert und dann mit höherer Motivation berufsunfähig wird. Maßgeblich hierfür sind interne Annahmerichtlinien und Vorgaben vom Rückversicherer. Es gibt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch wie oben ausgeführt kein „Bereicherungsverbot“. Man darf auch mehr versichern, als das Nettoeinkommen, sofern alle Angaben im Antrag korrekt sind.

Diese Frage ist jedoch nur mit „Ja“ zu beantworten, wenn vorher ein (weiterer) Antrag gestellt wurde. Wird erst danach ein weiterer Antrag gestellt, kann diese Frage mit „Nein“ beantwortet werden.

Einzelne Gesellschaften wollen es ganz genau wissen

Besonders genau will es die LV1871 wissen „… oder wurden innerhalb der letzten 5 Jahre (Probe-)Anträge gestellt bzw. sind (gleichzeitig) weitere Antragstellungen vorgesehen„.

Die Nürnberger fragt in Ihren Anträgen „Bestehen bereits Versicherungen auf Ihr Leben (einschließlich Berufs-/Erwerbs-/Schulunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Erwerbausfall-, Dread-Disease- oder Pflegerenten-Versicherungen) oder wurden in den letzten 5 Jahren bzw. werden zeitgleich solche beantragt?

Der „Königsweg“: Maximal mögliche Berufsunfähigkeit Rentenhöhe

Formulierungen wie von LV1871 und Nürnberger zeigen einen legalen Weg zur Optimierung der Berufsunfähigkeit Rentenhöhe:

  1. Tag 1: Risikovoranfrage, Probeantrag oder Invitatio an Gesellschaft A (mit Übersendung vollständiger unterschriebener Antrag, aber ohne Antragstellung)
  2. Tag 2: Antragstellung bei Gesellschaft B (davor kein „richtiger“ anderer Antrag gestellt, also nichts anzugeben was angerechnet würde)
  3. Tag 3: Mitteilung an Gesellschaft A, dass Risikovoranfrage / Probeantrag / Invitatio als richtiger Antrag bearbeitet werden möge. Ohne Nachfrage sind die späteren Anträge nicht anzugeben, an der sog. „Warndatei / HIS“ nehmen ohnehin kaum noch Gesellschaften teil.

Einige Gesellschaften haben uns bereits bestätigt, dass dieses Vorgehen legal eine Regelungslücke nutzt. Damit bietet sich ggf. ein Weg, das Nettoeinkommen abzusichern wenn die Annahmerichtlinien der Gesellschaften dies nicht anders ermöglichen. Bei einem Leistungsfall in 12/2020 gab es hierzu von beiden der kombinierten BU-Anbieter keinerlei Nachfragen oder Einwände. Von allzu kreativen „Klimmzügen“ raten wir außer in begründeten Ausnahmefällen (z.B. kürzlich erfolgte bzw. absehbare größere Einkommenssteigerung) und ohne Rücksprache mit einem Experten ab, da bei einer das Einkommen übersteigenden Berufsunfähigkeit Rentenhöhe im Leistungsfall Diskussionen entstehen können.

Versicherbare Höhe Berufsunfähigkeitsrente und Nachweise

Die maximal absicherbare Berufsunfähigkeitsrente wird von der Gesellschaft in sog. „Annahmerichtlinien“ auf Grundlage des Einkommens festgelegt. Hier zwei Beispiele der dafür angewandten Rechenformeln:

Alte Leipziger

Volkswohl Bund

Einkommensnachweise

Einkommensnachweise sind meistens für die letzten drei Jahre erforderlich, wenn das aktuelle Jahr schon weiter fortgeschritten ist zählt es i.d.R. mit. Als Einkommensnachweis können verwendet werden:

Bitte mailen Sie uns diese Unterlagen möglichst frühzeitig. Bei höheren monatlichen BU Renten (i.d.R. ab 3.000 EUR) ist ggf. ein zusätzlicher Fragebogen zur Bonitätsprüfung erforderlich sein. Bei BU Renten ab 5.000 EUR erfolgt häufig eine Einzelfallentscheidung der Gesellschaft.

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