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Die Frage der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung stellt sich nur, falls der Wechsel in die private Krankenversicherung als langfristige, normalerweise „lebenslange“ Entscheidung sich nachträglich als „falsch“ herausstellen sollte.

War die Entscheidung „richtig“, besteht keine Notwendigkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Letztlich ist die Frage nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung deshalb eher Spiegelfechterei. Primär geht es darum sorgfältig zu prüfen, ob ein geplanter Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung langfristig sinnvoll ist oder nicht. Ist er sinnvoll, dann stellt sich die Frage der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen.

Wann stellt sich die Frage Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung?

Die Frage nach einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung würde sich somit nur stellen, wenn es gute bzw. dringende Gründe gäbe, wieder in die GKV mit schlechteren Leistungen zurück zu wollen. Ein solcher Grund bzw. Ausnahmefall für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung könnte sein, wenn das Geld knapp wird durch sinkendes Einkommen, z.B. bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert sich in diesen Fällen der Beitrag. In der PKV bleibt die Beitragshöhe i.d.R. unverändert.

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Alternativen zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Zusätzlich zu den nachfolgend beschriebenen Lösungsmöglichkeiten für finanzielle Engpässe könnten Sie alternativ auch in einen anderen PKV-Tarif Ihrer Versicherungsgesellschaft mit weniger Leistungen oder einem höheren Selbstbehalt wechseln, um so den zu zahlenden Beitrag zu verringern. Deshalb ist es beim Abschluss einer PKV nicht unwichtig, dass die gewählte Gesellschaft nicht nur leistungsstarke Top-Tarife bietet. Sondern auch sinnvolle Möglichkeiten für ein ggf. vorübergehend notwendiges Downgrade.

Private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit

Wie für jeden anderen auch ist eine ausreichend hoch (Nettoeinkommen!) abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung für privat Krankenversicherte unverzichtbar. Von der Berufsunfähigkeitsrente finanzieren Sie im Ernstfall Ihren Lebensunterhalt inkl. PKV-Beitrag und weiterhin erforderliche Altersvorsorge (inkl. wegfallenden Arbeitgeberzuschüssen).

Soweit Sie noch über keine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, sollten Sie diese unbedingt parallel zur PKV neu abschließen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Wird aufgrund der Höhe der BU eine ärztliche Untersuchung erforderlich, sollten Sie diese erst nach Abschluss der PKV durchführen lassen, um nicht durch Zufallsbefunde den PKV Versicherungsschutz zu gefährden! Eine bestehende BU überprüfen wir gerne für Sie, ob Bedingungsqualität und Konfiguration ausreichen.

Eine Berufsunfähigkeit wird bei Angestellten meistens zunächst zur Arbeitslosigkeit führen. Dies setzt gem. § 138 Abs. 5 SGB 3 u.a. voraus, dass man „eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf“. Gemeint ist hier jede Tätigkeit im Sinn einer abstrakten Verweisung, unabhängig von Qualifikation etc. Bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit gelten zusätzlich die nachfolgenden Ausführungen.

Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit vor dem 55. Lebensjahr erfolgt grundsätzlich eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, Sie werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Es empfiehlt sich, die PKV während der Versicherungspflicht auf eine sog. Anwartschaftsversicherung umzustellen, um sie nach Ende der Arbeitslosigkeit ohne Gesundheitsprüfung und ggf. mit vollem Erhalt der Alterungsrückstellungen reaktivieren zu können. Manche Gesellschaften bieten diese Option sogar beitragsfrei an.

Waren Sie zuvor schon 5 Jahre privat versichert, können Sie sich von der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung infolge Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit befreien lassen – z.B. wenn die Arbeitslosigkeit absehbar von kurzer Dauer ist, oder Sie über ausreichende finanzielle Reserven verfügen.

Sobald Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, zahlt die Agentur für Arbeit während des Bezugs von ALG I die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung (§ 258 SGB V). Sie überweist so viel, wie Ihre Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und der Pfle­ge­ver­si­che­rung kosten würde.

Bei Bezug von ALG II (Bürgergeld) beträgt der Zuschuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung im Jahr höchstens 403,99 EUR und zur Pfle­ge­ver­si­che­rung auf 76,06 EUR im Monat, also max. 480,05 € (Stand 2023). Der Betrag wird dann direkt an die PKV überwiesen.

Sozialtarife der PKV

Zur Abmilderung von finanziellen Engpässen sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, sog. „Sozialtarife“ anzubieten.

Bei einem Downgrade in einen solchen Sozialtarif profitieren Sie ggf. auch von Ihren langjährig angesammelten Alterungsrückstellungen, die sich beitragsmindernd auswirken. Ein Anhaltspunkt für deren Höhe ist der sog. „Übertragungswert“, den Ihre PKV Ihnen jährlich mitteilt und der je nach Tarif ca. 80% der Alterungsrückstellungen entspricht.

Eine Besonderheit beim Ehepartner eines Beamten: Sinkt sein Einkommen unter einen bestimmten Mindestwert (i.d.R. 18.000 EUR, je nach Bundesland aber auch weniger), dann wird der Ehepartner dadurch ebenfalls beihilfeberechtigt und zahlt nur noch 30% des normalen PKV Beitrags.

PKV Standardtarif

Bereits seit vor 2009 privat Versicherte können bei finanziellen Engpässen in den sog. Standardtarif wechseln mit einem lt. PKV Verband durchschnittlichen Beitrag von 300 EUR im Monat – hiervon übernimmt die Rentenversicherung bei Rentnern bis zu 150 EUR. 2015 waren von insgesamt 8,83 Mio. privat Krankenversicherten 45.800 oder 0,52% im Standardtarif versichert.

PKV Basistarif

Nach 2009 privat Krankenversicherten hilft bei Zahlungsschwierigkeiten ggf. ein Wechsel in den sog. „Basistarif„, der vergleichbare Leistungen wie die GKV maximal zum durchschnittlichen GKV Höchstbeitrag (2023: 807,98 EUR p.m.) bietet. Reduziert wird der Beitrag zum Basistarif zunächst um die anzurechnenden Alterungsrückstellungen – bei langjährig Versicherten kann dieser Anrechnungsbetrag über 500 EUR ausmachen (siehe den o.g. anonymisierten Versicherungsschein)!

Bei „Hilfebedürftigkeit“ wird der verbleibende Beitrag für den Basistarif gem. § 152 Abs. 4 S. 1 VAG halbiert (2023: max. 403,99 EUR). In der GKV würde ein jetzt arbeitsloser/hilfsbedürftiger früherer Selbstständiger einen seit 2019 reduzierten Mindestbeitrag von 158,43 EUR zahlen (Stand 2023, alle Beträge zuzüglich Pflegepflichtversicherung)! Kann der privat Versicherte das immer noch nicht bezahlen, greift die staatliche Grundsicherung/Sozialhilfe auf Antrag mit einem zusätzlichen Zuschuss gem. § 152 Abs. 4 S. 2 VAG. Je nach Grad der Hilfebedürftigkeit reduziert sich der zu zahlende Beitrag auf bis zu 20% des obigen Beitrags = 161,59 EUR.

Zitat aus der hier verlinkten Antwort der Bundesregierung vom 30.5.2016 (BT-Drs 18/8590) auf eine Anfrage der Grünen: „Durch die rechtliche Konstruktion des Basistarifs ist sichergestellt, dass die Betroffenen eine Absicherung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanzieren können, ggf. übernimmt der jeweilige Leistungsträger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) den Versicherungsbeitrag vollständig.

2018 waren von insgesamt 8,74 Mio. privat Krankenversicherten 32.000 oder 0,37% im Basistarif versichert, davon hatten 18.900 Versicherte den Status der Hilfebedürftigkeit.

PKV Notlagentarif

Als worst-case Szenario gibt es dann noch den sog. „Notlagentarif“ für Nichtzahler. Dieser ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, bereits vorhandene Alterungsrückstellungen werden beitragsmindernd angerechnet. Dort liegen die Beiträge lt. der oben zitierten Antwort der Bundesregierung je nach Versicherungsunternehmen zwischen 100 und 125 EUR im Monat. 2015 waren von insgesamt 8,83 Mio. privat Krankenversicherten 115.800 oder 1,3% im Notlagentarif versichert, die dort jedoch durchschnittlich nur 9,5 Monate verweilen und dann größtenteils in den Ursprungstarif zurückkehren.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Sollten alle diese Optionen nicht zur nötigen finanziellen Entlastung führen bzw. Sie dennoch partout in die GKV wechseln wollen können wir Ihnen gerne einen u.a. auf die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsberater empfehlen, der dies in vielen Fällen schon möglich gemacht hat – mit etwas Gestaltung ggf. auch über das Höchstalter von 55 Jahren hinaus!

Hier einige Möglichkeiten aus diesem Repertoire zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung:

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Falls Sie in die GKV zurück wechseln wollen und können, sollten Sie einen Teil Ihres Versicherungsschutzes durch Abschluss von Zusatzversicherungen aufrecht erhalten. Je nach Ihrem bisherigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich – zur Not vorher Tarifwechsel gem. § 204 VVG durchführen. Insbesondere für den stationären Bereich, ​in die dann i.d.R. auch Ihre bisherigen Alterungsrückstellungen übertragen werden.

Von unseren vielen PKV Kunden haben seit 2005 nach unserer Kenntnis nur ca. eine Hand voll von der Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Gebrauch gemacht. Einer z.B. im Rahmen einer Arbeitslosigkeit. Nicht weil er wegen einer finanziellen Notlage „musste“, sondern aufgrund eigener, später noch einmal aufgetretener subjektiver Unsicherheit bezüglich Frage 1 (Ist die private Krankenversicherung im Alter zu teuer?).

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