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Über die sog. Kindernachversicherung können privat Krankenversicherte ihre Kinder ohne Gesundheitsprüfung privat krankenversichern. Dies gilt dann rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt, ohne Gesundheitsfragen, d.h. auch bei eventuellen gesundheitlichen Problemen Ihres Kindes wenn beste Behandlung besonders wichtig ist. Alle Kosten ab Geburt übernimmt dann die PKV.

Kostenlose Beratung zur Kindernachversicherung

Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung, um vor und nach der Geburt alles richtig zu machen und alle Fristen einzuhalten. Wir nehmen Ihnen die Sorge um die Krankenversicherung Ihres Kindes ab und kümmern uns für Sie darum, dass Ihr Kind optimal privat krankenversichert wird. Häufig ist das die PKV eines Elternteils, manchmal ist das Kind jedoch woanders besser versichert. Diesen kostenlosen Service bieten wir nicht nur unseren Kunden an, sondern auch „Fremdversicherten“.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Antrag Kindernachversicherung: Formular zum Download

Kindernachversicherungen leicht gemacht in drei kurzen Schritten:

Auch wenn Sie noch kein Kunde bei uns sind, kümmern wir uns gerne um Ihre Kindernachversicherung. Mailen Sie uns einfach das ausgefüllte PDF-Formular Kindernachversicherung. Wir senden Ihnen dann noch unseren Maklerauftrag und eine Beratungsdokumentation zur einfachen digitalen Unterschrift.

Beratung zur Kindernachversicherung

Am einfachsten wird das neugeborene Kind per Kindernachversicherung bei der Gesellschaft und im Tarif eines Elternteils privat krankenversichert. Für gesunde Kinder kann ggf. auch eine Kinderalleinversicherung bei einer anderen Gesellschaft bzw. in einem anderen Tarif als die Eltern sinnvoll sein.

Bei der Klärung dieser Frage helfen wir Ihnen gerne mit unserer kostenlosen Beratung.

Ihr Anspruch auf Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Neugeborene Kinder haben gem. § 198 VVG einen Anspruch auf „Kindernachversicherung“ als Kinderkrankenversicherung im Tarif der privaten Krankenversicherung eines Elternteils ohne sog. „Gesundheitsprüfung“, d.h. es werden keine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt. Das Kind ist dann rückwirkend zum Geburtstermin krankenversichert, d.h. alle Kosten ab Geburt werden übernommen (die Geburt selbst wird i.d.R. über die Mutter abgerechnet).

Kindernachversicherung bei Frühgeburt besonders wichtig!

Der Anspruch auf Kindernachversicherung wird besonders wichtig bei einer Frühgeburt (in Deutschland knapp 10% der Geburten). Ca. 30% der Frühchen haben je nach Schwangerschaftswoche langfristige gesundheitliche Probleme, rund 10% sind schwer behindert („Immer mehr Frühgeburten“, Ärztezeitung v. 12.11.2010, Studien zu den Langzeitfolgen einer Frühgeburt)!

Voraussetzungen für die Kindernachversicherung – Checkliste

Der Anspruch auf Kindernachversicherung gilt gem. § 2 Absatz 2 MB/KK (PKV Musterbedingungen) nur unter folgenden Voraussetzungen:

Kinderalleinversicherung für gesunde Kinder

Meistens werden Kinder per Kindernachversicherung bei der Gesellschaft und im Tarif eines Elternteils versichert. Gesunde Kinder können ggf. aber auch alleine bei einer ganz anderen Gesellschaft bzw. in einem anderen Tarif als die Eltern versichert werden. Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn der Tarif der Eltern wichtige Auswahlkriterien für eine gute Krankenversicherung nicht erfüllt oder nicht zum Beruf der Eltern passt (z.B. keine guten Arzttarife oder Beamtentarife). Siehe dazu ausführlich unsere Seite Kinderalleinversicherung.

Probleme bei der Kindernachversicherung

Der Anspruch auf Kindernachversicherung gilt gem. § 2 Absatz 2 MB/KK (PKV Musterbedingungen) erst ab Vollendung der Geburt, d.h. Durchtrennung der Nabelschnur.

Problematisch können angeborene Schäden / Anomalien oder Geburtsschäden sein, die vor Vollendung der Geburt entstanden sind. Hier besteht gem. § 2 Absatz 2 MB/KK kein garantierter Anspruch auf Kindernachversicherung„, d.h. es ist nicht eindeutig geregelt, dass das Kind ohne Gesundheitsprüfung in den Tarif des Elternteils aufgenommen wird!

Teilweise wird vertreten, dass in diesen Fällen ein Anspruch auf Kindernachversicherung dennoch aus § 198 Abs. 1 VVG folgt. Auch hier steht jedoch „ab Vollendung der Geburt“! Von einigen Anbieter wird auch berichtet, dass sie selbst ohne klare Regelung Kinder in diesen Fällen versichern. Aber wollen Sie sich in dem Moment, in dem Sie durch die Geburt eines behinderten Kindes vor gewaltigen neuen Herausforderungen stehen, einer solchen Unsicherheit aussetzen und auf das Wohlwollen der Gesellschaft angewiesen sein bzw. diese ggf. durch mehrere Instanzen verklagen müssen?

„Gute“ Tarife stellen klar, dass auch Kinder, die mit Krankheiten zur Welt kommen, ohne Wenn und Aber versichert werden, z.B. mit folgender Formulierung:

Für Neugeborene, die ab Geburt mitversichert werden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auch für alle vor Vollendung der Geburt entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Geburtsschäden sowie angeborenen Krankheiten und Anomalien.

Weniger „gute“ Tarife wie die der Debeka lassen diese Frage offen und beinhalten damit ein Risiko für werdende Eltern!

Kindernachversicherung – Problem aus der Praxis

Sehr geehrte Herren, ich benötige Informationen zu privater Pflegeversicherung für meinen Sohn, der in der letzten Woche mit Geburtskomplikationen geboren wurde. Sein Zustand hat sich schon wesentlich stabilisiert, dennoch kann eine (temporäre) Pflegebedürftigkeit bisher nicht ausgeschlossen werden. Weder mein Mann noch ich haben eine private Pflegeversicherung. Welche Möglichkeiten haben wir, (ohne Gesundheitsprüfung?) eine Pflegezusatzversicherung/Pflegetagegeldversicherung oder ähnliches für unseren Sohn abzuschließen?

Kundenanfrage vom 4.3.2020

Bis auf die minimalen Leistungen von „Pflege-Bahr“ mit einer Wartezeit von 5 Jahren gibt es in einer solchen Situation leider keine Möglichkeiten, Eltern mit einem pflegebedürftigen Kind zu helfen. Hätten die Eltern selbst eine Pflegezusatzversicherung (kostet je nach Alter ca. 70 EUR p.m.), könnte das pflegebedürftige Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert werden mit einer Leistung von z.B. 1.800 EUR p.m. für 60 Jahre = 1,3 Mio. EUR! Versichern Sie sich deshalb bitte frühzeitig für den Pflegefall, auch im Interesse Ihrer (zukünftigen) Kinder!

Fazit

Unsere Empfehlung:

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur optimalen Krankenversicherung für Ihr Kind.

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