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Eine Selbstbeteiligung (oft auch Selbstbehalt genannt) ist etwas ambivalent. Vorteil eines Selbstbehalts ist dessen beitragssenkende Wirkung, da Versicherte mit einer Selbstbeteiligung bei Arztbesuchen und Medikamentenkäufen oft kostenbewusster handeln, um den eigenen Geldbeutel zu schonen. Andererseits führt ein Selbstbehalt dazu, dass der Versicherte im Krankheitsfall zusätzliche Kosten aus eigener Tasche begleichen muss. Manchmal hat dies zur Folge, dass auf sinnvolle Arztbesuche bzw. Vorsorgemaßnahmen verzichtet wird und dadurch später teurere Behandlungen erforderlich werden. Das kann zu einem sog. „Behandlungsrückstau“ bei Tarifen mit sehr hoher Selbstbeteiligung führen.

Wie unter Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung ausführlich mit Rechenbeispiel beschrieben ist es vorteilhaft wenn ein Tarif die Möglichkeit zur flexiblen Anpassung bietet.

Mehr zum Thema Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt lesen Sie auf der Seite des PKV Verbands.

Arten von Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung kann auf bestimmte Bereiche (z.B. nur ambulant) begrenzt sein oder für alle Bereiche (ambulant, stationär und Zahn) gelten. Der Selbstbehalt kann auch prozentual erfolgen (z.B. 20%, max. 300,‐ € pro Jahr). Die Höhe des Selbstbehaltes für ambulante und stationäre Leistungen darf zusammen die Grenze von 5.000 EUR nicht überschreiten.Manche Tarifen bieten Kindern den Vorteil eines halbierten Selbstbehalts im Vergleich zu den Erwachsenentarifen.

Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt

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Selbstbeteiligung für Angestellte

Angestellte sollten bei der Tarifauswahl berücksichtigen, dass der Arbeitgeber zwar ca. die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung übernimmt, für den Selbstbehalt muss der Arbeitnehmer aber selbst aufkommen, ohne Arbeitgeberzuschuss.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Beitrag zu ca. 80% steuerlich absetzbar ist, der Selbstbehalt jedoch nicht. Berücksichtigt man dann noch dass ca. 40% des in Tarifen ohne SB höheren Beitrags in die Bildung von Alterungsrückstellungen investiert werden (10% individuell zugeordneter gesetzlicher Zuschlag, ca. 30% tariflich im Kollektiv) und dass der „billigere“ Tarif mit höherem SB auch weniger Beitragsrückerstattung zahlt, dann „lohnt“ sich ein hoher Selbstbehalt selten.

Versteckte Selbstbehalte

Einige Tarife beinhalten versteckte Selbstbehalte, z.B. durch limitierende Preis-/Leistungsverzeichnisse bei Heilmitteln oder im Zahnbereich, Einschränkungen auf „angemessene“ oder „ortsübliche“ Preise etc. Siehe dazu ausführlich Versteckte Selbstbehalte.