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Leistungsvergleich Krankenversicherung GKV vs. PKV

Die Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte fallen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ( § 12 SGB V) sehr unterschiedlich aus.

Hier ein ausführlicher Leistungsvergleich Krankenversicherung: Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Vergleich zu einer „guten“ privaten Krankenversicherung (PKV) mit leistungsstarken Bedingungen?

Hier einige der wichtigsten Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV. Siehe dazu auch unsere FAQ Seite Wie unterscheiden sich PKV und GKV, was sind die wichtigsten Unterschiede?

BereichLeistungGKV(gute) PKV
ArztAuswahlNur Behandler mit Kassenzulassung (mit Versichertenkarte).Freie Arztwahl, direkt zum Facharzt, inkl. „teuren“ Spezialisten, Arztwechsel jederzeit möglich, keine Karte nötig.
AbrechnungDirekt mit Kasse (intransparent).Patient bestellt und zahlt selbst, kann Rechnung des Arztes kontrollieren. Erstattung PKV erfolgt i.d.R. schon vor Fälligkeit / Bezahlung Arztrechnung nach 30 Tagen.
MedikamenteKeine Erstattung rezeptfreier Arzneimittel. Begrenzt durch Arzeimittelrichtlinie, Festbeträge und Rabattverträge.

10 % Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (mind. 5 €, max. 10 € pro Mittel).
Keine Zuzahlung, Kosten für alle verordneten Medikamente, freie Verschreibungsmöglichkeit.
PsychotherapieNur Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Kostenübernahme für zugelassene Therapien nach Genehmigung. Je nach Behandlung max. 300 Sitzungen.100% Kostenübernahme ohne Einschränkung der Anzahl der Sitzungen, auch bei Psychologen und Therapeuten ohne Kassenzulassung = schnellere Termine.
HeilpraktikerKeine Leistungen.100% Kostenerstattung mit freier Wahl unter Heilpraktikern als Privatpatient.
HilfsmittelKostenübernahme beschränkt durch Hilfsmittelverzeichnis. Teilweise Höchstbeträge. Keine Leistunge für Sehhilfen. Zuzahlung 10 % pro Hilfsmittel, mind. 5 €, max. 10 €.Offener Hilfsmittelkatalog, 100% Erstattung der Aufwendungen.
VorsorgeNur nach gesetzlich eingeführten Programmen, z.B. Darmspiegelung erst ab 50.Sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendigen ambulanten Untersuchungen ohne Einschränkungen.
HilfsmittelZuzahlung i.H.v. 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung- Verschreibung gem. Heilmittelrichtlinien.Freie Verschreibungsmöglichkeit und Erstattung Heilmittel zu 100%, z. B. Massagen, Bestrahlungen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie.
TermineLängeres Warten auf Termine, aus Abrechnungsgründen i.d.R. nur einmal pro Quartal.Schnelle Termine, beliebig oft.
KrankenhausKlinikBehandlung im nächstgelegenen geeigneten KKH aufgrund ärztlicher Einweisung.Freie Krankenhauswahl inkl. Privatkliniken.
UnterbringungI.d.R. Mehrbettzimmer.Einbett- / Zweibettzimmer, Rooming-in.
BehandlungDiensthabender Arzt.Freie Arztwahl (Chefarzt, Oberarzt), auch Spezialisten.
Zuzahlung10 € pro Tag für max. 28 Tage im KalenderjahrIn der Regel keine.
AbrechnungDirekt mit Kasse.In der Regel direkt mit PKV.
ZähneBehandlung„Wiederherstellung der Kaufähigkeit“, d.h. Kostenübernahme der Grundversorgung, Zuschuss zu teureren Füllungen / Inlays.100 % Leistung für Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und Zahnprophylaxe. Ggf. Übernahme der Kosten ästhetischer Maßnahmen.
ZahnersatzZuschuss von 60 % der Grundversorgung (bei vollständigem Bonusheft max. 75 %). Restliche Kosten z. B. für Inlays und Implantate muss Patient selbst tragen90 % Leistung für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
KurenAmbulantAnspruch alle 3 Jahre. Zuzahlung 10 EUR/Tag bei ambulanter Rehabilitation (bei Anschlussrehabilitation max. 28 Tage pro Kalenderjahr), ggf. Kostenzuschuss für Unterkunft und Verpflegung bis zu 13 EUR/Tag.

Bei ambulanten Vorsorgekuren sind 10 % der Kosten für Heilmittel sowie 10 EUR je Verordnung als Eigenanteil zu zahlen.
Anspruch alle 3 Jahre. Regelungen unterscheiden sich stark je nach Tarif, z.B. Übernahme 100% der Behandlungskosten ärztlich verordneter Kuren inkl. Kurplan und Kurtaxe. Zusätzlich ggf. Genesungsgeld 200 EUR pro Tag für max. 4 Wochen bzw. Kurtagegeld.
StationärAnspruch alle 4 Jahre, Soll-Dauer 3 Wochen.

Zuzahlung 10 EUR/Tag (bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr.
Anspruch alle 3 Jahre. Regelungen unterscheiden sich stark je nach Tarif, z.B. Übernahme 100% der Behandlungskosten ärztlich verordneter Kuren inkl. Kurplan und Kurtaxe. Zusätzlich ggf. Genesungsgeld 200 EUR pro Tag für max. 4 Wochen bzw. Kurtagegeld.
VerdienstausfallKrankengeldBruttokrankengeld: 70 % des Bruttoentgeltes, jedoch max. 90 % des Nettoentgeltes (2023 max. 116,38 EUR/Tag). Längstens bis zur Berufsunfähigkeit bzw. für 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit, danach Aussteuerung.Krankentagegeld bis zur Höhe des beruflichen Nettoeinkommens. Zahlung zeitlich unbegrenzt, solange nicht berufsunfähig. Anpassung an steigendes Einkommen ohne Gesundheitsprüfung möglich.
MutterschutzMax. 13 €/Tag Mut­ter­schafts­geld von der Kran­ken­kas­se, Arbeitgeber stockt auf bis zum NettogehaltMax. 210 € Mut­ter­schafts­geld vom Bundesversicherungsamt, je nach Tarif Krankentagegeld. Zusätzlich Entbindungspauschale des 12-fachen Krankentagegelds.
ElternzeitBeitragsfreiheit. Bei freiwillig Versicherten wird ggf. Einkommen des Ehepartners angerechnet.In „guten“ Tarifen 6 Monate Beitragsfreiheit bei Elterngeldbezug.
PflegePflichtversicherungSoziale Pflegepflichtversicherung mit gesetzlich definierten Leistungen.Private Pflegepflichtversicherung mit gleichen Leistungen wie GKV.
TagegeldKeine Leistung, privat versicherbar.Versicherte Barleistung von z.B. 80 € pro Tag bei Pflegebedürftigkeit.
AusnahmenTeilweise gelten Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und schwere Erkrankungen.
Leistungsvergleich Krankenversicherung GKV vs. PKV (vereinfachte Darstellung)

Fazit unseres Leistungsvergleich Krankenversicherung: Zwischen GKV und PKV bestehend erhebliche Leistungsunterschiede. Ein Leistungsvergleich fällt relativ eindeutig zugunsten der PKV aus.

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