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Möglicherweise wird Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Jobwechsel günstiger – wir beraten Sie gerne.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Jobwechsel – was ist zu tun?

Glückwunsch – Sie haben sich beruflich verändert, vermutlich sogar verbessert? Jetzt stellt sich die Frage, was durch den Jobwechsel eventuell bezüglich Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu veranlassen ist. Wen müssen Sie informieren, welche Möglichkeiten gibt es zur Vertragsanpassung?

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Keine Meldepflicht: Nach dem Jobwechsel sind Sie weiter gegen Berufsunfähigkeit versichert

Eine „gute“ Berufsunfähigkeitsversicherung versichert immer den zuletzt ausgeübten Beruf, unabhängig vom aktuellen Arbeitgeber und unabhängig davon, welcher Beruf beim Abschluss der BU ausgeübt wurde. Daher brauchen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in aktuellen Tarifen nicht über einen Jobwechsel oder Arbeitgeberwechsel zu informieren. Andererseits schadet es auch nicht, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kurz über den Berufswechsel informieren.

Ausnahmen kann es geben, wenn Sie beim Abschluss der BU z.B. als Schüler oder Student noch keinen richtigen Beruf ausgeübt haben. Dann verlangen einige wenige Anbieter mit „einfacheren“ Tarifen eine Information bei Eintritt ins Berufsleben.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufswechsel in einen „gefährlicheren“ Beruf

Wenn Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln, z.B. mit mehr körperlicher oder mehr Reisetätigkeit, würde der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise teurer werden. Die gute Nachricht für Sie: Bei Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung ändert sich nichts, Sie zahlen auch nach einem Jobwechsel weiterhin den gleichen Beitrag.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Jobwechsel in einen „ungefährlicheren“ Beruf

Bei einem Berufswechsel in einen weniger riskanten Beruf – z.B. vom Außendienst mit Reisetätigkeit in den Innendienst oder vom operativ tätigen Arzt zu einer nicht operativen Tätigkeit – bieten „gute“ Tarife nachträglich die Möglichkeit einer besseren Einstufung ohne Gesundheitsprüfung. Teilweise ist dies auch ohne Risikoprüfung (gefährliche Hobbys etc.) möglich. Die gute Nachricht für Sie: Sie zahlen dann nach dem Jobwechsel einen niedrigeren Beitrag für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

In diesen Fällen sollten Sie also im eigenen Interesse Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir für Sie die Reduzierung Ihres BU Beitrags in die Wege leiten können.

Wichtig: Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Jobwechsel

Ein Jobwechsel ist häufig mit einem höheren Einkommen verbunden. Deshalb sollte dabei immer geprüft werden, ob die versicherte Berufsunfähigkeitsrente nach dem Arbeitgeberwechsel ungefähr dem (neuen) Nettoeinkommen entspricht. Mit steigendem Gehalt steigt meistens auch der Bedarf. Bei Gehaltserhöhungen um mehr als 10% ermöglichen viele Gesellschaften eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung!

Unser kostenloser BU-Check beim Jobwechsel

Generell ist ein Jobwechsel eine gute Gelegenheit für unseren kostenlosen BU-Check. Vielleicht bietet für Ihren neuen Beruf ja ein anderer Anbieter bessere BU-Konditionen? Wir beraten Sie dazu gerne.

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