

Informationen zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW als Beispiel zur generellen Rentabilität von Altersvorsorge in einem Versorgungswerk: Welche Rendite können Mitglieder derzeit auf ihre Beiträge erwarten? Lohnen sich zusätzliche Einzahlungen? Damit bieten wir Ihnen auch eine Hilfestellung, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, welches Versorgungswerk Sie auswählen, siehe Auswahl des „richtigen Versorgungswerks“.
Wie auf unserer Seite Versorgungswerk ausführlich beschrieben ist die Versorgungswerksrente ein wichtiger Baustein in der Ruhestandsplanung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Architekt, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Ingenieur.
Die zu erwartende Altersrente wird jährlich mitgeteilt, jedoch nur als Prognose mit Annahme (!) einer festen Verzinsung von teilweise immer noch 4%. Die tatsächliche Rente kann deutlich niedriger ausfallen, wenn eine geringere Rendite erwirtschaftet wird, siehe Versorgungswerk – Renditecheck.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenZum letzten per Mitgliederrundschreiben 2023 mitgeteilten Stand vom 31.10.2022 hat das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen 37.116 Mitglieder (minimaler Anstieg), davon 15.194 Rechtsanwältinnen und 21.992 Rechtsanwälte.
Der Anteil weiblicher Mitglieder wächst kontinuierlich. Im Jahr 2022 betrug er rund 41%. In 2014 lag der Anteil z.B. noch bei 37%. Die längere Lebensdauer weiblicher Mitglieder führt zu steigenden Ausgaben.
Zur Zeit werden 6.878 Altersrenten (deutlicher Anstieg von 25% seit 2019), 1.175 Witwen-/Witwer- und Waisenrenten und nur 294 Berufsunfähigkeitsrenten (bei 100% Berufsunfähigkeit und Rückgabe der Zulassung, siehe dazu Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk.
Eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk erhalten aktuell nur 0,79% aller Rechtsanwälte in NRW!
Analog zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2023 der grundsätzlich von allen Mitgliedern zu leistende Regelpflichtbeitrag 1.357,80 EUR pro Monat (Beitragsbemessungsgrenze 7.300 EUR x Beitragssatz 18,6%). Für noch nicht fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassene Mitglieder reduziert sich der Beitrag um 50%.
Die wichtigsten Kennzahlen zur Rendite des Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen werden transparent in den regelmäßigen Mitgliederrundschreiben veröffentlicht.
Hier die Daten aus dem Mitgliederrundschreiben 2022/2023 aus 10/2022 zur Rendite 2021:
Nettorendite aller Kapitalanlagen: 4,60%
Achtung: Die „Nettorendite der Kapitalanlagen“ entspricht nicht 1:1 der „Verzinsung“ auf dem „Kapitalkonto“ des Mitglieds! Diese wird geschmälert durch zusätzliche Leistungen wie Berufsunfähigkeitsrenten und eine sehr vorsichtige Kalkulation bei der späteren Auszahlung als Rente aufgrund von pessimistischen Annahmen zur Lebenserwartung und einem wachsenden Anteil (länger lebender) weiblicher Mitglieder!
Rechnungszins: 3,7% (seit 31.12.2020)
Laufende Verwaltungskosten: 1,72% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 9.321 Mio. EUR (mit einer Aktienquote von nur 17% und einer Immobilienquote von 32%)
Wir vergleichen einmal die eigenen Renditeangaben des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW mit einem breit gestreuten Aktieninvestment. Der Einfachkeit halber verwenden wir dazu einen ETF auf den MSCI World.
Zur Frage, ob ein Investment in ETFs bzw. den MSCI World immer der Königsweg ist, wie manchmal suggeriert wird, siehe Wie verlässlich sind Empfehlungen von Stiftung Warentest / Finanztest zu ETFs?
Eine Anlage von 10.000 EUR in den Kapitalanlagen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte wäre in den Jahren 2016 bis 2021 inkl. Zinseszins auf einen Betrag von 12.157,88 EUR mit einer durchschnittlichen Rendite von 3,985% p.a. angewachsen, siehe Berechnung.
Hätte man den gleichen Betrag von 10.000 EUR in den MSCI World Index investiert, hätte sich von Anfang 2016 bis Ende 2021 eine Summe von 20.810 EUR ergeben, das entspricht einer durchschnittlichen Rendite von 15,786% p.a.!
Eine breit gestreute Aktienanlage, wie z.B. durch unsere Vermögensverwaltung, schlägt die Kapitalanlagen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW in den letzten fünf Jahren, zu denen das Versorgungswerk Angaben gemacht hat, um Längen!
Daten aus dem Mitgliederrundschreiben 2021 aus 12/2020 zur Rendite 2019:
Nettorendite aller Kapitalanlagen: 3,61%
Rechnungszins: 3,5% (für 9 Jahre bis einschließlich 2028 temporär abgesenkt von 3,9%)
Laufende Verwaltungskosten: 1,93% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 8.217 Mio. EUR (mit einer Aktienquote von 22%)
Übersicht Nettorendite Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW 2010 – 2019
Achtung: Die Nettorendite der Kapitalanlagen lag 2019 nur noch minimal über den Rechnungszins! 2011 gab es einen deutlich Einbruch und danach trotz hoher Ertragsmöglichkeiten an den Kapitalmärkten nur eine Seitwärtsbewegung.
Die Daten aus dem Mitgliederrundschreiben 2015/2016 aus 12/2015 zur Rendite 2014:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen: 3,66%
Laufende Verwaltungskosten: 1,88% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 6.163 Mio. EUR (mit einer im Vergleich zum Vorjahr gleich bleibenden Aktienquote von 16%)
Informationen aus dem Mitgliederrundschreiben 2014/2015 aus 12/2014 zur Rendite 2013:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen: 4,37%
Laufende Verwaltungskosten: 1,85% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 5.714 Mio. EUR (mit einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Aktienquote von 16%)
Die Daten aus dem Mitgliederrundschreiben 2013/2014 aus 5/2014 zur Rendite 2012:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen: 4,33%
Laufende Verwaltungskosten: 1,77% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 5.348 Mio. EUR (mit einer Aktienquote von 8,5%)
Das Mitgliederrundschreiben 2012/2013 aus 1/2013 beschreibt folgendes zur Rendite 2011:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen 2011: 3,28%
Laufende Verwaltungskosten 2011: 1,82% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 4.927 Mio. EUR (mit einer Aktienquote von 8,7%)
Für die Vorjahre berichtet Wirtschaftswoche Online vom 16.10.2012 folgende Daten zur Nettorendite:
2009: 4,4%, 2010: 4,3%, 2011: 3,2%
Die „Nettorendite“ ist dabei definiert als Rendite auf Kapitaleinlagen (Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlage in Prozent des Mittelwertes der Kapitalanlagen)
Eine private Altersvorsorge für die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in NRW lässt einen ähnlichen Ertrag erwarten, ist jedoch wesentlich flexibler, siehe dazu auch Versorgungswerk – Renditecheck.
Die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge ist für Versorgungswerkmitglieder verpflichtend. Zusätzliche freiwillige Einzahlungen über diese Pflichtbeiträge hinaus ist, wie auch auf unserer Seite Versorgungswerk – Renditecheck beschrieben, nicht unbedingt empfehlenswert.
Suchen Sie am besten Rat bei einem unabhängigen Finanzberater, der aufgrund eigener Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und durch Betreuung vieler freiberuflich tätiger Mandaten (einschließlich der eigenen Ehefrau als Ärztin) auf dem Gebiet bestens bewandert ist.
Ja genau, Sie dürfen sich gerne an uns wenden. 🙂
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