

Informationen zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW als Beispiel zur generellen Rentabilität von Altersvorsorge in einem Versorgungswerk: Welche Rendite können Mitglieder derzeit auf ihre Beiträge erwarten? Lohnen sich zusätzliche Einzahlungen? Damit bieten wir Ihnen auch eine Hilfestellung, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, welches Versorgungswerk Sie auswählen, siehe Auswahl des „richtigen Versorgungswerks“.
Wie auf unserer Seite Versorgungswerk ausführlich beschrieben ist die Versorgungswerkrente ein wichtiger Baustein in der Ruhestandsplanung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Architekt, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Ingenieur.
Die zu erwartende Altersrente wird jährlich mitgeteilt, jedoch nur als Prognose mit Annahme (!) einer festen Verzinsung von teilweise immer noch 4%. Die tatsächliche Rente kann deutlich niedriger ausfallen, wenn eine geringere Rendite erwirtschaftet wird, siehe Versorgungswerk – Renditecheck.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.100 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenNach aktuellem Stand (10/2020) hat das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen 37.031 Mitglieder (minimaler Anstieg zum Vorjahr), davon 14.715 Rechtsanwältinnen und 22.316 Rechtsanwälte. Zur Zeit werden 5.481 Altersrenten (deutlicher Anstieg in den letztgen Jahren!), 1272 Witwen-/Witwer- und Waisenrenten und nur 319 Berufsunfähigkeitsrenten (bei 100% Berufsunfähigkeit und Rückgabe der Zulassung, siehe dazu Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk, diese Rente erhalten aktuell also nur 0,86% aller Mitglieder!) geleistet.
Analog zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2023 der grundsätzlich von allen Mitgliedern zu leistende Regelpflichtbeitrag 1.357,80 EUR pro Monat (Beitragsbemessungsgrenze 7.300 EUR x Beitragssatz 18,6%). Für noch nicht fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassene Mitglieder reduziert sich der Beitrag um 50%.
Die wichtigsten Kennzahlen zur Rendite des Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen werden transparent in den regelmäßigen Mitgliederrundschreiben veröffentlicht.
Hier die Daten aus dem Mitgliederrundschreiben 2021 aus 12/2020 zur Rendite 2019:
Nettorendite aller Kapitalanlagen: 3,61%
Rechnungszins: 3,5% (für 9 Jahre bis einschließlich 2028 temporär abgesenkt von 3,9% )
Laufende Verwaltungskosten: 1,93% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 8.217 Mio. EUR (mit einer Aktienquote von 22%)
Achtung: Die Nettorendite der Kapitalanlagen liegt nur noch minimal über den Rechnungszins!
Die Daten aus dem Mitgliederrundschreiben 2015/2016 aus 12/2015 zur Rendite 2014:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen: 3,66%
Laufende Verwaltungskosten: 1,88% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 6.163 Mio. EUR (mit einer im Vergleich zum Vorjahr gleich bleibenden Aktienquote von 16%)
Informationen aus dem Mitgliederrundschreiben 2014/2015 aus 12/2014 zur Rendite 2013:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen: 4,37%
Laufende Verwaltungskosten: 1,85% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 5.714 Mio. EUR (mit einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Aktienquote von 16%)
Die Daten aus dem Mitgliederrundschreiben 2013/2014 aus 5/2014 zur Rendite 2012:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen: 4,33%
Laufende Verwaltungskosten: 1,77% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 5.348 Mio. EUR (mit einer Aktienquote von 8,5%)
Das Mitgliederrundschreiben 2012/2013 aus 1/2013 beschreibt folgendes zur Rendite 2011:
Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen 2011: 3,28%
Laufende Verwaltungskosten 2011: 1,82% der Beitragseinnahmen
Angelegtes Vermögen: 4.927 Mio. EUR (mit einer Aktienquote von 8,7%)
Für die Vorjahre berichtet Wirtschaftswoche Online vom 16.10.2012 folgende Daten zur Nettorendite:
2009: 4,4%, 2010: 4,3%, 2011: 3,2%
Die „Nettorendite“ ist dabei definiert als Rendite auf Kapitaleinlagen (Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlage in Prozent des Mittelwertes der Kapitalanlagen)
Eine private Altersvorsorge für die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in NRW lässt einen ähnlichen Ertrag erwarten, ist jedoch wesentlich flexibler, siehe dazu auch Versorgungswerk – Renditecheck.
Die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge ist für Versorgungswerkmitglieder verpflichtend. Zusätzliche freiwillige Einzahlungen über diese Pflichtbeiträge hinaus ist wie auf unserer Seite Versorgungswerk – Renditecheck ausführlicher beschrieben selten empfehlenswert.
Suchen Sie am besten Rat bei einem unabhängigen Finanzberater, der aufgrund eigener Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und durch Betreuung vieler freiberuflich tätiger Mandaten (einschließlich der eigenen Ehefrau als Ärztin) auf dem Gebiet bestens bewandert ist.
Ja genau – Sie dürfen sich gerne an uns wenden 🙂
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