Neue Sozialversicherungswerte 2025: Die gesetzliche Krankenversicherung wieder voraussichtlich wieder mindestens (!) 6,52% teurer! Hier verlinkt die bisherigen Sozialversicherungswerte 2024.
Aktueller Stand: Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 vom 3.9.2024. Erst nach Bestätigung durch Bundestag und Bundesrat sind diese Werte verbindlich. In den letzten Jahren wurden die Werte des Referentenentwurfs dabei nicht mehr verändert.
Überblick Sozialversicherungswerte 2025
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2025 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 66.150 Euro jährlich (2023: 62.100 Euro) bzw. 5.512,50 Euro monatlich (2024: 5.175 Euro).
Der BKK Dachverband erwartet angesichts leerer Kassen eine erneute Anhebung des durchschnittlichen GKV Zusatzbeitrags von aktuell 1,7% auf 2,45%!
Beim prozentualen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung erwartet der VdEK angesichts einer nicht aufzuhaltenden Kostenlawine ebenfalls einen erneuten Anstieg.
Sozialversicherungswerte 2025 Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.050 Euro/Monat (2024: 7.550 Euro/Monat West und 7.450 EUR Ost). Erstmalig wird nicht mehr zwischen West und Ost unterschieden.
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenSozialversicherungswerte 2025: Tabellarische Übersicht
Wir haben hier die Auswirkungen für Angestellte mit / ohne Kinder sowie für Selbstständige in tabellarischer Form zusammengestellt. Diese Übersicht können Sie hier kostenlos als PDF Datei herunterladen. Die nachfolgende Abbildung lässt sich per Mausklick vergrößern.
Sozialversicherungswerte 2025: GKV + Pflege
Die Sozialversicherungswerte 2025 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Pflegepflichtversicherung (PPV) spielen bei der Beratung zum Thema Krankenversicherung eine wichtige Rolle.
Beitragsgrenzen Sozialversicherungswerte 2025
Wer als Angestellter mehr verdient, als die neue Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 EUR darf in die PKV wechseln. Der GKV Beitrag wird 2025 nur bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 EUR erhoben. Beide Beitragsgrenzen gelten bundeseinheitlich.
Beitragssätze GKV und Pflegepflichtversicherung 2025
Die neuen Beitragssätze ab 2025 lauten wie folgt:
Der BKK Dachverband erwartet angesichts leerer Kassen eine erneute Anhebung des durchschnittlichen kasseneinheitlichen GKV Zusatzbeitrags von aktuell 1,7% auf 2,45%!
Höchstbeiträge GKV und Pflegepflichtversicherung 2025
Als Ergebnis sind die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung in 2025 weiter gestiegen:
Anteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer an GKV und Pflege 2025
Der Zuschuss des Arbeitgebers für gesetzlich krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer beträgt ab 2025 maximal 542,98 EUR, aufgeteilt auf 449,27 EUR für die Krankenversicherung und 87,98 EUR für die Pflegepflichtversicherung.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, höchstens jedoch den maximalen Arbeitgeberzuschuss, aufgeteilt auf GKV und Pflegepflichtversicherung. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch auch im Rahmen der neuen Sozialversicherungswerte 2025 häufig deutlich unter den Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung 2025
Zugunsten der GKV setzen wir zur Berechnung des GKV-Effektivbeitrags Zuzahlungen, die Versicherte im Krankheitsfall selbst tragen müssen, nur mit 50 EUR im Monat an. Mit Zusatzversicherungen, die einen Teil dieser Kosten übernehmen, kalkulieren wir nur noch mit ca. 20 EUR pro Monat.
Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV sind auf Seiten der GKV zusätzlich die Kosten für Krankenzusatzversicherungen für die Bereiche ambulant, stationär (Krankenhaus) und Zahn zu addieren, um Leistungsunterschiede wenigstens teilweise auszugleichen. Zusätzlich ist das i.d.R. höhere Krankentagegeld in der PKV zu berücksichtigen. Das Krankengeld der GKV ist auf max. 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze pro Tag beschränkt ist (2025: 128,63 EUR). Für zusätzliche 50 EUR Krankentagegeld fällt ein monatlicher Beitrag von rund 20 EUR an.
Unter Berücksichtigung dieser Zusatzkosten ergeben sich für GKV Versicherte die folgenden Effektivbeiträge als Gesamtkosten für Kranken- und Pflegepflichtversicherung:
Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.
Sozialversicherungswerte 2025: Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.050 Euro/Monat (2024: 7.550 Euro/Monat West und 7.450 EUR Ost). Erstmalig wird nicht mehr zwischen West und Ost unterschieden.
Bei einem Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,6% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.497,30 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. ein Versorgungswerk ein – mit unsicheren Aussichten auf eine spätere Rente.
Hier die Veränderungen in tabellarischer Form:
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Sozialversicherungswerte 2025: Monatliche Bezugsgröße
Für viele Werte der Sozialversicherung spielt die sog. „Bezugsgröße“ eine wichtige Rolle, u.a. für den Mindestbeitrag für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder oder für den Beitrag versicherungspflichtiger Selbstständiger zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die bundeseinheitliche Bezugsgröße steigt im Jahr 2025 auf 3.745 EUR pro Monat (2024: 3.535 EUR p.m West und 3.465 EUR p.m. Ost).