6.100+ Bewertungen | Empfohlen von Finanztip
Jetzt kostenlos beraten lassen!
Suchen Sie hier nach Informationen auf unserer Website.
Unser Tipp: Machen Sie es sich leichter und buchen Sie hier einen kostenlosen Online-Beratungstermin.
Inhaltsverzeichnis

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den vergangenen 15 Jahren um rund 92 Prozent gestiegen – und 2027 legt er erneut deutlich zu.

Freiwillig gesetzlich versichert Nachteile: Anders als ein gutverdienender Privatpatient zahlen Sie als freiwilliger GKV-Versicherter den vollen Beitrag, ohne dafür weitere Leistungen zu erhalten.

Betroffen sind vor allem Personen wie Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige, Beamte sowie freiwillig versicherte Rentner. Für sie ist die gesetzliche Krankenversicherung keine Pflicht, sondern eine bewusste Entscheidung – mit teils erheblichen finanziellen Auswirkungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Nachteile und Vorteile die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung tatsächlich mit sich bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Beiträge ohne Mehrleistungen: Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen 2026 bis zu 1.261 EUR monatlich für ihre Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung, erhalten dafür jedoch keine besseren Leistungen als andere gesetzlich Versicherte.

  • Beiträge auf weitere Einkünfte: Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner zahlen Beiträge unter anderem auch auf Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden. Der steuerliche Sparer-Pauschbetrag bleibt dabei unberücksichtigt.

  • Selbstständige tragen die volle Beitragslast: Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss. Zudem gilt ein Mindestbeitrag, es müssen jährlich Einkommensnachweise beigebracht werden und es drohen Nachzahlungen.

  • Gedeckeltes Leistungsniveau: Sachleistungsprinzip, Budgetierung und kein Anspruch auf Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder hochwertigen Zahnersatz.

  • Ab 2027 wird es enger: Die höhere Versicherungspflichtgrenze erschwert Angestellten künftig den Wechsel in die PKV und erhöht gleichzeitig den maximalen GKV-Beitrag.

  • Nicht für jeden ein Nachteil: Für Familien mit nur einem Verdiener (derzeit noch!) oder bei Vorerkrankungen kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die klügere Wahl bleiben und ein Vorteil sein.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 6.100 Bewertungen.
Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchen

Wer ist überhaupt freiwillig gesetzlich krankenversichert?

Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland unterliegen, sich aber bewusst für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden (§ 9 SGB V). Häufig entsteht dieser Status automatisch, wenn eine zuvor bestehende Pflichtversicherung endet.

Typischerweise betrifft das folgende Personengruppen:

Der entscheidende Unterschied zur Pflichtversicherung liegt in der Beitragsberechnung. Während Versicherte in der Pflichtversicherung grundsätzlich nur auf ihr Arbeitsentgelt Beiträge zahlen, gelten für freiwillige Mitglieder die besonderen Regelungen des § 240 SGB V. Je nach Einkommensart und persönlicher Lebenssituation kann das zu deutlich höheren Beiträgen führen.

Arbeitnehmer, Beamte und Rentner: Welche Personengruppen betroffen sind

Nicht jeder Bürger, der freiwillig gesetzlich versichert ist, steht vor denselben Herausforderungen. Freiwillig Versicherte bleiben weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – je nach Erwerbsstatus wirken sich die Unterschiede jedoch unterschiedlich stark aus.

Arbeitnehmer, die dauerhaft ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, zahlen auf ihr Einkommen gemeinsam mit dem Arbeitgeber den vollen einkommensabhängigen GKV Höchstbeitrag.

Beamte und Beamtinnen zahlen in der GKV den vollen Beitrag – ohne Arbeitgeberanteil oder Zuschuss der Beihilfe, ähnlich wie Selbstständige.

Rentner und Rentnerinnen, die die Vorversicherungszeiten der Deutschen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, bleiben freiwillig versichert und zahlen Beiträge auch auf Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

Nachteil 1: Der Höchstbeitrag steigt, ohne mehr Leistung

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richten sich nach dem Einkommen – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die BBG 2026 liegt bei 5.812,50 EUR monatlich beziehungsweise 69.750 EUR jährlich.

Auf dieses Einkommen wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags erhoben. Dieser Beitragssatz liegt 2026 durchschnittlich bei 2,9 Prozent, einzelne Krankenkassen verlangen jedoch Kosten bis zu 4,4 Prozent.

Rechnerisch ergibt das einen Krankenversicherungs-Höchstbeitrag von rund 1.017 EUR pro Monat, jeweils bezogen auf eine Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Addiert man die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent (mit Kind) bis 4,2 Prozent (kinderlos) als Beitragssatz hinzu, summieren sich die Kosten je nach Krankenkasse und Kinderzahl auf rund 1.260 EUR monatlich.

Für einen freiwillig versicherten Angestellten liegt der eigene Anteil bei etwa 648 EUR im Monat, weil der Arbeitgeber fast die Hälfte trägt – genau gesagt bis zu 613,22 EUR. Ein Selbstständiger zahlt diesen Betrag komplett selbst.

Der eigentliche Nachteil liegt jedoch woanders: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt regelmäßig mit der allgemeinen Lohnentwicklung. Dadurch erhöht sich auch der maximale GKV-Beitrag nahezu automatisch – ohne dass sich am Leistungsumfang etwas verbessert.

Gleicher Leistungsumfang trotz höherem Beitrag wenn freiwillig gesetzlich versichert

Dem stehen keine zusätzlichen Leistungen gegenüber. Freiwillig Versicherte erhalten grundsätzlich denselben gesetzlichen Leistungsumfang wie alle anderen GKV-Mitglieder – unabhängig davon, ob sie 1.260 EUR oder nur einen Bruchteil dieses Beitrags an Kosten zahlen.

Beispielrechnung: Bruttoeinkommen, Beitragsbemessungsgrenze und Zusatzbeitrag

Wie sich der Höchstbeitrag konkret zusammensetzt, zeigt eine einfache Beispielrechnung. Liegt das monatliche Einkommen (brutto) bei oder über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 EUR, wird stets nur bis zu diesem Betrag verbeitragt – unabhängig davon, wie viel darüber hinaus verdient wird.

Auf diese 5.812,50 EUR wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent angewendet, zuzüglich des individuellen Zusatzbeitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz ergeben sich rund 1.017 EUR im Monat allein für die Krankenversicherung, bei Krankenkassen mit einem höheren Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent steigt der Betrag auf rund 1.107 EUR im Monat.

Nachteil 2: Beiträge auf Mieten, Zinsen und Dividenden

Das ist der Nachteil, den die meisten unterschätzen und er trifft nicht alle gleich. Hier lohnt die genaue Unterscheidung:

Als freiwillig versicherter Angestellter mit Bruttoeinkommen über der JAEG zahlen Sie Beiträge ausschließlich auf Ihr Einkommen. Liegt Ihr Gehalt bereits über der Bemessungsgrenze, bleiben Mieteinnahmen und Kapitalerträge komplett beitragsfrei, weil der Höchstbeitrag ohnehin ausgeschöpft ist. Insofern sind Angestellte hier privilegiert – zahlen dafür aber den vollen Höchstbeitrag auf ihr Gehalt.

Sonderfall Selbstständige und Rentner

Anders sieht es bei Personen wie Selbstständigen, Freiberuflern und freiwillig versicherten Rentnern aus.

Für sie gilt nach § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage der Beitragsberechnung. Neben dem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit können deshalb unter anderem auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden berücksichtigt werden – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Besonders nachteilig ist dabei, dass der steuerliche Sparer-Pauschbetrag für die Beitragsberechnung keine Rolle spielt.

Während Kapitalerträge steuerlich bis zu einem bestimmten Betrag frei bleiben können, berücksichtigt die Krankenkasse lediglich eine Werbungskostenpauschale von 51 EUR jährlich.

In einer privaten Krankenversicherung werden Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Dividenden dagegen nicht zur Beitragsberechnung herangezogen. Wer Vermögen aufgebaut hat oder regelmäßige Mieteinnahmen erzielt, kann in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung deshalb über die Jahre eine erhebliche zusätzliche Beitragsbelastung tragen.

Nachteil 3: Selbstständige tragen alles allein

Während Angestellte ihre Beiträge zur Krankenversicherung gemeinsam mit dem Arbeitgeber finanzieren, müssen Selbstständige und Freiberufler den gesamten Beitrag allein tragen. Damit verbunden sind weitere Nachteile, die häufig unterschätzt werden.

Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen: Auch wer wenig verdient, zahlt nicht wenig. Die Krankenkasse setzt ein fiktives Mindesteinkommen von 1.318,33 EUR im Monat (2026) an. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 280 EUR monatlich inklusive Pflegeversicherung – selbst dann, wenn Ihr Gewinn deutlich niedriger ausfällt oder ein Jahr schlecht läuft.

Bürokratie und Nachzahlungsrisiko

Der bürokratische Aufwand: Freiwillig Versicherte müssen ihr Einkommen jährlich offenlegen und mit dem Einkommensteuerbescheid belegen. Seit 2020 dürfen die Krankenkassen dazu direkt beim Finanzamt abfragen. Bis der endgültige Bescheid vorliegt, wird der Beitrag vorläufig festgesetzt – mit dem Risiko einer rückwirkenden Nachzahlung, wenn der Gewinn höher ausfiel als geschätzt.

Die Strafwirkung bei Versäumnissen: Wer seinen Steuerbescheid zu spät einreicht, riskiert, dass die Kasse rückwirkend den Höchstbeitrag ansetzt. Aus einer Nachlässigkeit kann so schnell eine erhebliche Beitragsforderung werden. Wer den ermäßigten Satz ohne Krankengeldanspruch wählt (14,0 statt 14,6 Prozent), spart zwar minimal – steht dafür bei längerer Krankheit ohne Ersatz für den Verdienstausfall da.

Und Krankengeld nur gegen höheren Beitrag: Selbstständige können den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen und dadurch Beiträge sparen. Im Gegenzug besteht bei längerer Arbeitsunfähigkeit jedoch kein Anspruch auf Krankengeld. Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte das finanzielle Risiko einer längeren Erkrankung sorgfältig abwägen.

Nachteil 4: Das Leistungsniveau ist gedeckelt

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende medizinische Grundversorgung. Ihr Leistungsumfang ist jedoch gesetzlich geregelt und orientiert sich am Wirtschaftlichkeitsgebot.

Das bedeutet: Versicherte und Pflichtversicherte haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung – nicht jedoch automatisch auf die jeweils hochwertigste oder komfortabelste Behandlung.

Im Alltag macht sich das beispielsweise bei der Terminvergabe, der Wahl bestimmter Medikamente oder im Krankenhaus bemerkbar.

Ein Anspruch auf Chefarztbehandlung (genauer Wahlarztbehandlung) oder ein Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso wenig wie auf eine vollständige Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz. Hier beteiligt sich die Krankenkasse in der Regel mit einem befundbezogenen Festzuschuss.

Zusatzversicherung als Ausgleich

Zwar lassen sich viele dieser Leistungen über private Zusatzversicherungen absichern. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten, während sich am Grundprinzip der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nichts ändert: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, der Leistungsumfang bleibt dagegen für alle gesetzlich Versicherten grundsätzlich gleich.

Wer Wert auf individuell wählbare Leistungen legt, sollte deshalb genau prüfen, welches Krankenversicherungssystem langfristig besser zu den eigenen Bedürfnissen passt. Einen ausführlichen Vergleich mit weiteren Informationen finden Sie in unserem Ratgeber PKV oder GKV.

Nachteil 5: Im Alter wird die freiwillige GKV oft nicht günstiger

Viele gehen davon aus, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in den Rente automatisch sinken. Für freiwillig versicherte Rentner trifft das jedoch häufig nicht zu.

Wer die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt, bleibt im Alter freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann werden nicht nur die gesetzliche Rente, sondern grundsätzlich auch andere, weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Beispielrechnung für Rentner

Wie groß der Unterschied an Kosten sein kann, zeigt ein Beispiel: Erhält eine Rentnerin monatlich 2.000 EUR gesetzliche Rente, 1.200 EUR Mieteinnahmen und 500 EUR Kapitalerträge, ergeben sich beitragspflichtige Einnahmen von insgesamt 3.700 EUR. Daraus können sich schnell rund 780 EUR monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung ergeben.

Wäre dieselbe Person dagegen pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), blieben Mieteinnahmen und Kapitalerträge bei der Beitragsberechnung grundsätzlich unberücksichtigt. Gerade Menschen mit Immobilien oder einem größeren Vermögen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen und welche Auswirkungen ihre Einkommensstruktur im Ruhestand auf die spätere Beitragsbelastung hat.

Nachteil 6: Ab 2027 schrumpft die Wahlfreiheit

Ein Nachteil, den sich viele derzeit noch nicht bewusst sind: Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen ab 2027 sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) außerordentlich angehoben werden. Für freiwillig gesetzlich Versicherte hätte das gleich zwei Auswirkungen.

Zum einen steigt mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze auch der maximale Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter an. Zum anderen wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert: Angestellte müssen künftig ein höheres Einkommen erzielen, um überhaupt zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen zu können.

Wer bereits oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und einen Wechsel in die PKV in Betracht zieht, sollte diese Entwicklung im Blick behalten. Sie ist kein Grund für vorschnelle Entscheidungen, aber ein guter Anlass, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen – solange die Wahlfreiheit noch besteht.

Freiwillige gesetzliche vs. private Krankenversicherung im Vergleich

Wer aus der Versicherungspflicht herausfällt, steht grundsätzlich vor der Frage: freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln? Beide Systeme unterscheiden sich nicht nur in der Beitragsberechnung, sondern auch im langfristigen Risiko.

In der freiwilligen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und kann mit steigendem Gehalt oder wachsenden Kapitaleinkünften zunehmen. In einer privaten Krankenversicherung wird der Beitrag dagegen unabhängig vom Einkommen anhand von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif kalkuliert – und bleibt bei gleichem Leistungsumfang über die Jahre grundsätzlich stabiler, kann im Alter jedoch ebenfalls deutlich steigen.

Private Krankenversicherung: Beitrag nach Alter und Gesundheit

Ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab: Gesunde Gutverdiener profitieren beim Wechsel häufig von günstigeren Beiträgen und einem höheren Leistungsniveau. Die Frage gesetzlich oder privat lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten, sondern nur anhand der individuellen Situation außerhalb der Versicherungspflicht.

Freiwillig gesetzlich versichert Vorteile?

Trotz der beschriebenen freiwillig gesetzlich versichert Nachteile kann die GKV für bestimmte Situationen die bessere Wahl. Welche konkreten Vorteile das im Einzelfall sein können, zeigt der folgende Abschnitt.

Am Ende zählt für viele Menschen vor allem das Verhältnis von Kosten und Leistungen. Wer sein Einkommen realistisch einschätzt und die Angebote der Krankenkassen vergleicht, erkennt schneller, ob eine gesetzliche oder private Versicherung eher lohnt – für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Selbstständige gleichermaßen.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 6.100 Bewertungen.
Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchen

Wann die Nachteile für Sie nicht ins Gewicht fallen

So klar die Minuspunkte sind, die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht automatisch die schlechtere Wahl. In diesen Konstellationen spielt sie ihre Stärken aus:

Was für Ihre Entscheidung zur privaten Krankenversicherung zählt

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf Ihr Einkommen, Ihre Familiensituation, Ihre Gesundheit und Ihre Vermögensstruktur an. Genau diese Abwägung nehmen wir in der Beratung Punkt für Punkt vor.

Fazit freiwillig gesetzlich versichert

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann mit strukturellen Kostennachteilen verbunden sein: Sie zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag, der regelmäßig steigt, erhalten dafür jedoch grundsätzlich den gleichen gesetzlichen Leistungsumfang wie alle anderen GKV-Versicherten.

Für Selbstständige, freiwillig versicherte Rentner und Personen mit Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen kommt hinzu, dass diese Einkünfte ebenfalls beitragspflichtig sein können. Ab 2027 sollen sich die Rahmenbedingungen durch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze zusätzlich verschärfen.

Trotzdem gibt es gute Gründe, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben – etwa für Menschen mit Vorerkrankungen. Welche Krankenversicherung die bessere Wahl ist, hängt immer von der persönlichen Lebenssituation ab.

Die Entscheidung für oder gegen die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den wichtigsten finanziellen Weichenstellungen und sollte nicht allein anhand des Beitrags getroffen werden. Einkommen, Familiensituation, Gesundheitszustand und die langfristige Lebensplanung sollten dabei gleichermaßen berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Wer ist freiwillig gesetzlich versichert?

Freiwillig versichert sind alle in Deutschland, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, sich aber für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden: Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 EUR brutto), Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie Rentner ohne KVdR-Anspruch. Der Status entsteht meist automatisch, sobald die Pflichtmitgliedschaft endet (§ 9 SGB V).

Zahlen freiwillig Versicherte Beiträge auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen?

Das hängt vom Status ab. Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner zahlen auf alle Einkünfte Beiträge – auch auf Mieten, Zinsen und Dividenden, bis zur Bemessungsgrenze. Freiwillig versicherte Angestellte zahlen dagegen nur auf ihren Arbeitslohn; liegt dieser bereits über der Grenze, bleiben weitere Einkünfte beitragsfrei. Der steuerliche Sparer-Pauschbetrag zählt für die Kasse nicht, sie zieht nur 51 EUR pro Jahr pauschal ab.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag 2026 für freiwillig gesetzlich Versicherte?

Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt der reine Krankenversicherungs-Höchstbeitrag 2026 bei rund 1.017 EUR im Monat. Mit Pflegeversicherung summiert sich der GKV-Höchstbeitrag je nach Kasse und Anzahl der Kinder auf rund 1.260 EUR. Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte, Selbstständige zahlen den vollen Betrag allein.

Lohnt sich der Wechsel von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung?

Für junge, gesunde Gutverdiener, Beamte und Selbstständige ohne Familienversicherungsbedarf ist die PKV häufig günstiger und leistungsstärker und ein wichtiges Thema. Für Familien mit einem Verdiener oder Menschen mit Vorerkrankungen kann die GKV die bessere Wahl bleiben. Weil der Wechsel weitreichend und meist dauerhaft ist, sollten Sie ihn nicht allein an der Beitragshöhe festmachen, sondern individuell prüfen lassen.

Können Familienangehörige und Kinder weiterhin beitragsfrei mitversichert werden?

Ja, die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder ist auch für freiwillige Mitglieder möglich, solange das eigene Einkommen des Angehörigen 2026 die Grenze von 565 EUR pro Monat (bzw. 603 EUR pro Monat bei einem Minijob) nicht übersteigt. Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner privat versichert, kann die Kasse dessen Einkommen bei Ihrer Beitragsberechnung anteilig heranziehen. Einen Blick auf mehr Details und Infos finden Sie auf unserer Seite zur Krankenversicherung mit Familie.

Kann ich später aus der PKV wieder in die GKV zurück?

Eine Rückkehr ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden – etwa durch ein Angestelltenverhältnis unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Mit steigendem Alter wird das zunehmend schwieriger. Wer den Wechsel in die PKV erwägt, sollte die Rückkehrhürden von Anfang an einkalkulieren.

Was ändert sich 2027 für freiwillig Versicherte?

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze ab 2027 beschlossen. Für freiwillig Versicherte steigt dadurch der Höchstbeitrag weiter, und die Einkommensgrenze für einen PKV-Wechsel rückt nach oben. Wer heute wechselberechtigt ist, sollte die eigene Situation prüfen, solange die Wahlfreiheit besteht.

Letztes Update:
Dr. Berndt Schlemann
Autor: Dr. Berndt SchlemannGeschäftsführer, Volljurist
Seit 2005 berate ich anspruchsvolle Kunden als unabhängiger Finanzberater und Versicherungsmakler. Meine Spezialgebiete sind die Beratung zu privater Krankenversicherung, Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und steueroptimierter Altersvorsorge. Von meiner Ausbildung her bin ich Volljurist mit zwei bayerischen Prädikatsexamen, juristischer Promotion in Saarbrücken und Zusatzqualifikation im Steuerrecht.

Weitere Blogartikel

Diese Inhalte könnten Sie ebenfalls interessieren.

Alle Beiträge ansehen