Neue Beitragsbemessungsgrenze 2027 und Sozialversicherungswerte: Nach dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vom 21.9.2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 76.500 EUR, die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) sogar auf 84.150 EUR. Kinderlose zahlen 2027 rechnerisch einen Höchstbeitrag von 1.383,38 EUR – ein Plus von 9,68% gegenüber 2026. Wichtiger Hinweis: Die Werte sind noch nicht final, siehe „Aktueller Stand“ unten.
Aktueller Stand Jahr 2027 (Referentenentwurf, noch nicht final)
Wichtiger Termin: Kündigungsfrist 30.9.2026 für einen GKV-Austritt noch 2026
Zwei weitere Gründe sprechen dafür, einen ohnehin geplanten Wechsel eher 2026 als 2027 umzusetzen:
Hier verlinkt als Grundlage die bisherigen Sozialversicherungswerte 2026.
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Überblick Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2027 und Sozialversicherungswerte
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt laut Referentenentwurf auf 84.150 Euro pro Jahr bzw. 7.012,50 Euro pro Monat (Grenze 2026: 77.400 Euro) – ein außerordentlicher Sprung um 8,7%, da Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zusätzlich um monatlich 300 Euro angehoben werden.
Die Werte der ebenfalls bundesweit einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für das Jahr 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen auf ein Einkommen von 76.500 Euro jährlich (Grenzwert 2026: 69.750 Euro) bzw. 6.375 Euro monatlich.
Sozialversicherungswerte 2027 Rentenversicherung: Die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.850 Euro/Monat (2026: 8.450 Euro/Monat). West und Ost werden weiterhin einheitlich behandelt. Die BBG der GRV gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2027 und Sozialversicherung: Tabelle
Hier sehen Sie eine Übersicht der Auswirkungen der Werte für Angestellte mit / ohne Kinder sowie für Selbstständige in tabellarischer Form (Download als PDF). In den folgenden Abschnitten gehen wir Schritt für Schritt auf einzelne Aspekte ein.
Sozialversicherungswerte 2027: Kranken- und Pflegeversicherung
Die Sozialversicherungswerte 2027 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Pflegepflichtversicherung (PPV) spielen bei der Beratung zum Thema Krankenversicherung eine wichtige Rolle.
Jahresarbeitentgeltgrenze 2027 steigt auf 84.150 Euro
Wer als Angestellter mehr verdient, als die neue Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 84.150 Euro bzw. 7.012,50 Euro pro Monat darf von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln.
GKV Beitrag bis Beitragsbemessungsgrenze 2027 von 76.500 Euro
Der GKV Beitrag wird 2027 nur bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze von 76.500 EUR bzw. 6.375 Euro monatlich erhoben. Beide Beitragsgrenzen gelten bundeseinheitlich.
| Beitragsgrenzen | 2027 | Einheit | 2026 | Erklärung |
|---|---|---|---|---|
| Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) | 84.150 € | pro Jahr | 77.400 € | Wer angestellt mehr verdient, darf in die PKV wechseln. |
| 7.012,50 € | pro Monat | 6.450,00 € | ||
| Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | 76.500 € | pro Jahr | 69.750 € | Bis zu diesem Jahresbrutto fällt der prozentuale GKV-Beitrag an. |
| 6.375,00 € | pro Monat | 5.812,50 € |
Beitragssätze Kranken- und Pflegeversicherung Jahr 2027
Die Beitragssätze bleiben 2027 nach heutigem Kenntnisstand unverändert – lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist noch nicht amtlich festgelegt (siehe Hinweis oben):
| Beitragssätze | 2027 | 2026 | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Beitragssatz GKV | 14,60% | 14,60% | |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,90% | 2,90% | vorläufig – Schätzerkreis-Beschluss für 2027 steht erst 10/2026 an |
| Beitragssatz PPV kinderlos | 4,20% | 4,20% | unverändert; Erhöhung auf 4,3% erst geplant, noch nicht Gesetz |
| Beitragssatz PPV mit 1 Kind | 3,60% | 3,60% | |
| Gesamtbeitrag GKV in Prozent kinderlos | 21,70% | 21,70% | |
| Max. Krankengeld (pro Tag) | 148,75 € | 135,63 € |
Achtung: Zusatzbeitrag 2027 amtlich noch offen!
Höchstbeiträge GKV und Pflegepflichtversicherung 2027
Als Ergebnis steigen die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung 2027 weiter. Kinderlose zahlen 2027 mit der (vorläufig angenommenen) durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9% einen Höchstbeitrag von 1.383,38 EUR – ein Plus von 9,68% gegenüber 2026!
| Höchstbeiträge GKV + PPV | 2027 | 2026 | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Höchstbeitrag GKV Arbeitnehmer (AN) | 1.115,63 € | 1.017,19 € | Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag gerechnet. |
| Höchstbeitrag GKV Selbstständig ohne KTG | 1.077,38 € | 982,31 € | Ø Zusatzbeitrag, 0,6% Abschlag wenn kein KTG versichert. |
| Höchstbeitrag PPV kinderlos | 267,75 € | 244,13 € | |
| Höchstbeitrag PPV mit Kind | 229,50 € | 209,25 € | |
| Höchstbeitrag AN kinderlos (Summe) | 1.383,38 € | 1.261,31 € | |
| = Steigerung zu Vorjahr | 9,68% | 7,42% | Ø Steigerung GKV-Beitrag 01/1970 bis 12/2027 = 5,88% p.a. |
| Höchstbeitrag AN mit Kind | 1.345,13 € | 1.226,44 € | Kinder reduzieren den Beitrag zur PPV. |
| Höchstbeitrag Selbstständig kinderlos | 1.345,13 € | 1.226,44 € | 0,6% weniger wenn kein KTG versichert. |
Anteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer an GKV und Pflegeversicherung 2027
Der Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer beträgt ab 2027 maximal 672,56 EUR, aufgeteilt auf 557,81 EUR für die Krankenversicherung und 114,75 EUR für die Pflegepflichtversicherung.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, höchstens jedoch den maximalen Arbeitgeberzuschuss, aufgeteilt auf GKV und Pflegepflichtversicherung. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch auch im Rahmen der neuen Sozialversicherungswerte 2027 häufig deutlich unter den Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung.
| Anteile AG / AN | 2027 | 2026 | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Max. AG Anteil GKV | 557,81 € | 508,59 € | |
| Max. AG Anteil PPV | 114,75 € | 104,63 € | |
| Max. AG Anteil gesamt | 672,56 € | 613,22 € | = max. Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte |
| Max. AN Anteil GKV + PPV kinderlos | 710,81 € | 648,09 € | |
| Max. AN Anteil GKV + PPV mit Kind | 672,56 € | 613,22 € |
Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung 2027
Zusätzlich: Leistungskürzungen in der GKV ab Jahr 2027
Zugunsten der GKV setzen wir zur Berechnung des GKV-Effektivbeitrags Zuzahlungen, die Versicherte im Krankheitsfall selbst tragen müssen, nur mit 50 EUR im Monat an. Mit Zusatzversicherungen, die einen Teil dieser Kosten übernehmen, kalkulieren wir nur noch mit ca. 20 EUR pro Monat.
Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV sind auf Seiten der GKV zusätzlich die Kosten für Krankenzusatzversicherungen für die Bereiche ambulant, stationär (Krankenhaus) und Zahn zu addieren, um Leistungsunterschiede wenigstens teilweise auszugleichen. Zusätzlich ist das i.d.R. höhere Krankentagegeld in der PKV zu berücksichtigen. Das Krankengeld der GKV ist auf max. 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze pro Tag beschränkt (2027: 148,75 EUR). Für zusätzliche 50 EUR Krankentagegeld fällt ein monatlicher Beitrag von rund 20 EUR an.
Unter Berücksichtigung dieser Zusatzkosten (unverändert gegenüber 2026: 120 EUR für Kinderlose zzgl. ca. 60 EUR je Kind) ergeben sich für GKV Versicherte die folgenden Effektivbeiträge als Gesamtkosten für Kranken- und Pflegepflichtversicherung:
| + Zusatzkosten GKV vs. PKV | 2027 | 2026 | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Eigenanteile/Zuzahlungen | 20,00 € | 20,00 € | Ohne Zusatzversicherungen ca. 50 EUR, mit ZV ca. 20 EUR. |
| Kosten Zusatzversicherungen A/S/Z/KTG | 100,00 € | 100,00 € | |
| Kosten Zusatzversicherungen Kind | 40,00 € | 40,00 € | |
| Summe Zusatzkosten GKV kinderlos ca. | 120,00 € | 120,00 € | Zusatzkosten pro Kind ca. 60 EUR |
| = Effektivbeitrag GKV | 2027 | 2026 |
|---|---|---|
| Effektivbeitrag AN kinderlos | 830,81 € | 768,09 € |
| Effektivbeitrag AN mit 2 Kindern | 950,81 € | 888,09 € |
| Effektivbeitrag Selbstständig kinderlos | 1.465,13 € | 1.346,44 € |
| Effektivbeitrag Selbstständig mit 2 Kindern | 1.546,88 € | 1.431,56 € |
Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.
Sozialversicherungswerte Jahr 2027: Rente und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Jahr 2027 auf ein Einkommen von 8.850 Euro/Monat (2026: 8.450 Euro/Monat), West und Ost weiterhin einheitlich. Die BBG der GRV gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.
Bei einem – nach heutigem Kenntnisstand bis Ende 2027 stabilen – Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,6% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.646,10 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. ins Versorgungswerk ein – mit unsicheren Aussichten auf spätere Renten. Laut Nachhaltigkeitsrücklage-Planung der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 deutlich steigen.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt bei einem – für 2027 unverändert erwarteten – Beitragssatz von 2,6%, der hälftig vom Arbeitnehmer als Abzug vom Lohn getragen wird, maximal 230,10 EUR pro Monat (2026: 219,70 EUR).
Hier die Veränderungen der GRV in tabellarischer Form:
| Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) | 2027 | Einheit | 2026 | |
|---|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | West | 106.200 € | pro Jahr | 101.400 € |
| 8.850,00 € | pro Monat | 8.450,00 € | ||
| Ost | 106.200 € | pro Jahr | 101.400 € | |
| 8.850,00 € | pro Monat | 8.450,00 € | ||
| Beitragssatz | 18,60% | Prozent | 18,60% | |
| Maximalbeitrag GRV | West | 19.753,20 € | pro Jahr | 18.860,40 € |
| 1.646,10 € | pro Monat | 1.571,70 € | ||
| Ost | 19.753,20 € | pro Jahr | 18.860,40 € | |
| 1.646,10 € | pro Monat | 1.571,70 € |
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Werte Sozialversicherung Jahr 2027: Monatliche Bezugsgröße
Für viele Werte der Sozialversicherung spielt die sog. „Bezugsgröße“ eine wichtige Rolle, u.a. für den Mindestbeitrag für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder oder für den Beitrag versicherungspflichtiger Selbstständiger zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die bundeseinheitliche Bezugsgröße steigt laut Referentenentwurf im Jahr 2027 auf 4.130 EUR pro Monat (49.560 EUR pro Jahr; 2026: 3.955 EUR).
Fazit zu Werten Sozialversicherung 2027 / Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Hinweis: Diese Seite basiert auf dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vom 21.9.2026 sowie ergänzenden Quellenangaben von PKV-Verband, Deutscher Rentenversicherung und lohn-info.de. Kabinettsbeschluss, Zustimmung des Bundesrats sowie der amtliche Zusatzbeitrag für 2027 stehen noch aus – wir aktualisieren diese Seite, sobald die Werte final feststehen. Einzelbeträge der Sozialversicherung aus der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung weichen aufgrund von Rundungsfehlern teilweise ab.

