6.700+ Bewertungen | Empfohlen von Finanztip
Jetzt kostenlos beraten lassen!
Suchen Sie hier nach Informationen auf unserer Website.
Unser Tipp: Machen Sie es sich leichter und buchen Sie hier einen kostenlosen Online-Beratungstermin.

Neue Beitragsbemessungsgrenze 2027 und Sozialversicherungswerte: Nach dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vom 21.9.2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 76.500 EUR, die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) sogar auf 84.150 EUR. Kinderlose zahlen 2027 rechnerisch einen Höchstbeitrag von 1.383,38 EUR – ein Plus von 9,68% gegenüber 2026. Wichtiger Hinweis: Die Werte sind noch nicht final, siehe „Aktueller Stand“ unten.

Aktueller Stand Jahr 2027 (Referentenentwurf, noch nicht final)

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21.9.2026 den Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Kabinettsbeschluss und die anschließend erforderliche Zustimmung des Bundesrats stehen zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 26.9.2026) noch aus – wie im Vorjahr ist mit dem Inkrafttreten zum 01.01.2027 ohne inhaltliche Änderungen zu rechnen, eine Gewähr dafür gibt es aber nicht.

  • Zusatzbeitrag GKV: Der offizielle Schätzerkreis-Beschluss für 2027 steht erst für Oktober 2026 an. Ziel der Bundesregierung ist ein unveränderter Durchschnittswert von 2,9% (finanziert über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); ohne diese Reform hätte laut Bundesgesundheitsministerium ein Wert von rund 3,8% gedroht. Der tatsächliche Ist-Durchschnitt lag Mitte 2026 bereits bei ca. 3,13%. Wir rechnen vorsichtshalber mit der Zielgröße von 2,9% – die endgültigen Höchstbeiträge werden bei einem höheren Ist-Wert entsprechend steigen.

  • Pflegepflichtversicherung: Die Beitragssätze bleiben nach geltendem Recht unverändert bei 4,2% (kinderlos) bzw. 3,6% (1 Kind). Ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht eine Anhebung des Kinderlosenzuschlags von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte (Gesamt 4,3%) zum 1.1.2027 vor – dieser ist jedoch noch nicht durch Kabinett und Parlament beschlossen (Stand 09/2026) und daher hier noch nicht berücksichtigt.

Wichtiger Termin: Kündigungsfrist 30.9.2026 für einen GKV-Austritt noch 2026

  • Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt bei der GKV eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer bis zum 30.9.2026 kündigt, kann zum 1.12.2026 in die PKV wechseln und ist damit noch vor Jahresende 2026 privat krankenversichert.

  • Das ist besonders für Angestellte relevant, deren Bruttojahresgehalt zwischen der bisherigen JAEG von 77.400 EUR und der neuen JAEG von 84.150 EUR liegt: Sie dürfen zwar 2026 noch in die PKV wechseln, weil ihr Einkommen über der aktuell gültigen Grenze liegt – ab 1.1.2027 reicht ihr Gehalt dafür aber nicht mehr aus, da dann die höhere Grenze gilt. Wer diese Wechseloption nutzen will, sollte sie sich also rechtzeitig sichern.

Zwei weitere Gründe sprechen dafür, einen ohnehin geplanten Wechsel eher 2026 als 2027 umzusetzen:

  • Erstens führt ein jüngeres Eintrittsalter in der PKV tarifbedingt meist zu einem dauerhaft etwas günstigeren Beitrag (je nach Tarif und Alter ein niedriger zweistelliger Euro-Betrag pro Monat).

  • Zweitens gilt für alle, die zum 31.12.2026 bereits privat krankenversichert sind, ab 2027 eine neue, niedrigere besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von 80.550 EUR (§ 6 Abs. 8 SGB V) – das sind 3.600 EUR weniger als die allgemeine JAEG von 84.150 EUR. Wer diesen Bestandsschutz für die Zukunft sichern will, sollte den Wechsel entsprechend rechtzeitig vollziehen.

  • Hinweis: Die Kündigung wird erst mit Vorlage einer PKV-Mitgliedsbescheinigung wirksam, und die Gesundheitsprüfung bei der PKV braucht Vorlauf – wer einen Wechsel noch 2026 erwägt, sollte daher jetzt aktiv werden. Lassen Sie sich unbedingt vorher individuell beraten, ob und wie ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

Hier verlinkt als Grundlage die bisherigen Sozialversicherungswerte 2026.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 6.700 Bewertungen.
Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchen

Überblick Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2027 und Sozialversicherungswerte

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt laut Referentenentwurf auf 84.150 Euro pro Jahr bzw. 7.012,50 Euro pro Monat (Grenze 2026: 77.400 Euro) – ein außerordentlicher Sprung um 8,7%, da Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zusätzlich um monatlich 300 Euro angehoben werden.

Die Werte der ebenfalls bundesweit einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für das Jahr 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen auf ein Einkommen von 76.500 Euro jährlich (Grenzwert 2026: 69.750 Euro) bzw. 6.375 Euro monatlich.

Sozialversicherungswerte 2027 Rentenversicherung: Die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.850 Euro/Monat (2026: 8.450 Euro/Monat). West und Ost werden weiterhin einheitlich behandelt. Die BBG der GRV gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2027 und Sozialversicherung: Tabelle

Hier sehen Sie eine Übersicht der Auswirkungen der Werte für Angestellte mit / ohne Kinder sowie für Selbstständige in tabellarischer Form (Download als PDF). In den folgenden Abschnitten gehen wir Schritt für Schritt auf einzelne Aspekte ein.

Sozialversicherungswerte 2027: Kranken- und Pflegeversicherung

Die Sozialversicherungswerte 2027 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Pflegepflichtversicherung (PPV) spielen bei der Beratung zum Thema Krankenversicherung eine wichtige Rolle.

Jahresarbeitentgeltgrenze 2027 steigt auf 84.150 Euro

Wer als Angestellter mehr verdient, als die neue Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 84.150 Euro bzw. 7.012,50 Euro pro Monat darf von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln.

GKV Beitrag bis Beitragsbemessungsgrenze 2027 von 76.500 Euro

Der GKV Beitrag wird 2027 nur bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze von 76.500 EUR bzw. 6.375 Euro monatlich erhoben. Beide Beitragsgrenzen gelten bundeseinheitlich.

Beitragsgrenzen2027Einheit2026Erklärung
Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG)84.150 €pro Jahr77.400 €Wer angestellt mehr verdient, darf in die PKV wechseln.
7.012,50 €pro Monat6.450,00 €
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)76.500 €pro Jahr69.750 €Bis zu diesem Jahresbrutto fällt der prozentuale GKV-Beitrag an.
6.375,00 €pro Monat5.812,50 €

Beitragssätze Kranken- und Pflegeversicherung Jahr 2027

Die Beitragssätze bleiben 2027 nach heutigem Kenntnisstand unverändert – lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist noch nicht amtlich festgelegt (siehe Hinweis oben):

Beitragssätze20272026Erklärung
Beitragssatz GKV14,60%14,60%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,90%2,90%vorläufig – Schätzerkreis-Beschluss für 2027 steht erst 10/2026 an
Beitragssatz PPV kinderlos4,20%4,20%unverändert; Erhöhung auf 4,3% erst geplant, noch nicht Gesetz
Beitragssatz PPV mit 1 Kind3,60%3,60%
Gesamtbeitrag GKV in Prozent kinderlos21,70%21,70%
Max. Krankengeld (pro Tag)148,75 €135,63 €

Achtung: Zusatzbeitrag 2027 amtlich noch offen!

  • Hinweis: Der GKV-Schätzerkreis trifft sich üblicherweise Mitte Oktober; für 2027 liegt noch kein offizielles Ergebnis vor. Die Bundesregierung strebt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einen unveränderten Zusatzbeitrag von 2,9% an. Angesichts eines bereits Mitte 2026 auf ca. 3,13% gestiegenen Ist-Durchschnitts halten wir einen höheren tatsächlichen Zusatzbeitrag für 2027 für gut möglich. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Schätzerkreis-Wert amtlich feststeht.

Höchstbeiträge GKV und Pflegepflichtversicherung 2027

Als Ergebnis steigen die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung 2027 weiter. Kinderlose zahlen 2027 mit der (vorläufig angenommenen) durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9% einen Höchstbeitrag von 1.383,38 EUR – ein Plus von 9,68% gegenüber 2026!

Höchstbeiträge GKV + PPV20272026Erklärung
Höchstbeitrag GKV Arbeitnehmer (AN)1.115,63 €1.017,19 €Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag gerechnet.
Höchstbeitrag GKV Selbstständig ohne KTG1.077,38 €982,31 €Ø Zusatzbeitrag, 0,6% Abschlag wenn kein KTG versichert.
Höchstbeitrag PPV kinderlos267,75 €244,13 €
Höchstbeitrag PPV mit Kind229,50 €209,25 €
Höchstbeitrag AN kinderlos (Summe)1.383,38 €1.261,31 €
= Steigerung zu Vorjahr9,68%7,42%Ø Steigerung GKV-Beitrag 01/1970 bis 12/2027 = 5,88% p.a.
Höchstbeitrag AN mit Kind1.345,13 €1.226,44 €Kinder reduzieren den Beitrag zur PPV.
Höchstbeitrag Selbstständig kinderlos1.345,13 €1.226,44 €0,6% weniger wenn kein KTG versichert.

Anteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer an GKV und Pflegeversicherung 2027

Der Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer beträgt ab 2027 maximal 672,56 EUR, aufgeteilt auf 557,81 EUR für die Krankenversicherung und 114,75 EUR für die Pflegepflichtversicherung.

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, höchstens jedoch den maximalen Arbeitgeberzuschuss, aufgeteilt auf GKV und Pflegepflichtversicherung. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch auch im Rahmen der neuen Sozialversicherungswerte 2027 häufig deutlich unter den Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Anteile AG / AN20272026Erklärung
Max. AG Anteil GKV557,81 €508,59 €
Max. AG Anteil PPV114,75 €104,63 €
Max. AG Anteil gesamt672,56 €613,22 €= max. Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte
Max. AN Anteil GKV + PPV kinderlos710,81 €648,09 €
Max. AN Anteil GKV + PPV mit Kind672,56 €613,22 €

Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung 2027

Zusätzlich: Leistungskürzungen in der GKV ab Jahr 2027

  • Neben höheren Beiträgen bringt das seit 30.7.2026 geltende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 1.1.2027 auch spürbare Leistungskürzungen: Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Heilmitteln (z.B. Physiotherapie), Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Fahrkosten sowie Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten steigen um 50% (z.B. von 5–10 EUR auf 7,50–15 EUR je Verordnung bzw. Tag). Die bekannten Belastungsgrenzen (1% bzw. 2% des Bruttoeinkommens) bleiben zwar bestehen, greifen aber erst bei entsprechend höheren Zuzahlungen.

  • Der Festzuschuss beim Zahnersatz sinkt für die Regelversorgung von 60% auf 50% (bei lückenlosem Bonusheft weiterhin 60% bzw. 65% nach 5/10 Jahren). Homöopathische und anthroposophische Behandlungen werden ab 1.1.2027 gar nicht mehr erstattet (für Kinder unter 12 Jahren bereits seit 30.7.2026).

  • Ab 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 2,5% für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe-/Lebenspartner ohne eigenes Einkommen geplant (mit Ausnahmen u.a. für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, pflegende Angehörige und Rentner). Diese Leistungskürzungen und Mehrbelastungen sind in den obigen Effektivbeitrags-Berechnungen noch nicht enthalten und verschärfen den Kostenvorteil einer im Detail passenden PKV tendenziell weiter.

Zugunsten der GKV setzen wir zur Berechnung des GKV-Effektivbeitrags Zuzahlungen, die Versicherte im Krankheitsfall selbst tragen müssen, nur mit 50 EUR im Monat an. Mit Zusatzversicherungen, die einen Teil dieser Kosten übernehmen, kalkulieren wir nur noch mit ca. 20 EUR pro Monat.

Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV sind auf Seiten der GKV zusätzlich die Kosten für Krankenzusatzversicherungen für die Bereiche ambulant, stationär (Krankenhaus) und Zahn zu addieren, um Leistungsunterschiede wenigstens teilweise auszugleichen. Zusätzlich ist das i.d.R. höhere Krankentagegeld in der PKV zu berücksichtigen. Das Krankengeld der GKV ist auf max. 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze pro Tag beschränkt (2027: 148,75 EUR). Für zusätzliche 50 EUR Krankentagegeld fällt ein monatlicher Beitrag von rund 20 EUR an.

Unter Berücksichtigung dieser Zusatzkosten (unverändert gegenüber 2026: 120 EUR für Kinderlose zzgl. ca. 60 EUR je Kind) ergeben sich für GKV Versicherte die folgenden Effektivbeiträge als Gesamtkosten für Kranken- und Pflegepflichtversicherung:

+ Zusatzkosten GKV vs. PKV20272026Erklärung
Durchschnittliche Eigenanteile/Zuzahlungen20,00 €20,00 €Ohne Zusatzversicherungen ca. 50 EUR, mit ZV ca. 20 EUR.
Kosten Zusatzversicherungen A/S/Z/KTG100,00 €100,00 €
Kosten Zusatzversicherungen Kind40,00 €40,00 €
Summe Zusatzkosten GKV kinderlos ca.120,00 €120,00 €Zusatzkosten pro Kind ca. 60 EUR
= Effektivbeitrag GKV20272026
Effektivbeitrag AN kinderlos830,81 €768,09 €
Effektivbeitrag AN mit 2 Kindern950,81 €888,09 €
Effektivbeitrag Selbstständig kinderlos1.465,13 €1.346,44 €
Effektivbeitrag Selbstständig mit 2 Kindern1.546,88 €1.431,56 €

Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.

Sozialversicherungswerte Jahr 2027: Rente und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Jahr 2027 auf ein Einkommen von 8.850 Euro/Monat (2026: 8.450 Euro/Monat), West und Ost weiterhin einheitlich. Die BBG der GRV gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.

Bei einem – nach heutigem Kenntnisstand bis Ende 2027 stabilen – Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,6% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.646,10 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. ins Versorgungswerk ein – mit unsicheren Aussichten auf spätere Renten. Laut Nachhaltigkeitsrücklage-Planung der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 deutlich steigen.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt bei einem – für 2027 unverändert erwarteten – Beitragssatz von 2,6%, der hälftig vom Arbeitnehmer als Abzug vom Lohn getragen wird, maximal 230,10 EUR pro Monat (2026: 219,70 EUR).

Hier die Veränderungen der GRV in tabellarischer Form:

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)2027Einheit2026
BeitragsbemessungsgrenzeWest106.200 €pro Jahr101.400 €
8.850,00 €pro Monat8.450,00 €
Ost106.200 €pro Jahr101.400 €
8.850,00 €pro Monat8.450,00 €
Beitragssatz18,60%Prozent18,60%
Maximalbeitrag GRVWest19.753,20 €pro Jahr18.860,40 €
1.646,10 €pro Monat1.571,70 €
Ost19.753,20 €pro Jahr18.860,40 €
1.646,10 €pro Monat1.571,70 €

Nutzen Sie für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung unsere Beratung Altersvorsorge.

Werte Sozialversicherung Jahr 2027: Monatliche Bezugsgröße

Für viele Werte der Sozialversicherung spielt die sog. „Bezugsgröße“ eine wichtige Rolle, u.a. für den Mindestbeitrag für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder oder für den Beitrag versicherungspflichtiger Selbstständiger zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die bundeseinheitliche Bezugsgröße steigt laut Referentenentwurf im Jahr 2027 auf 4.130 EUR pro Monat (49.560 EUR pro Jahr; 2026: 3.955 EUR).

Fazit zu Werten Sozialversicherung 2027 / Bezugsgröße in der Sozialversicherung

  • Die Sozialversicherungsbeiträge 2027 machen durch die außerordentliche Anhebung der Grenzwerte in der Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) einen besonders großen Sprung – die Steigerung von 9,68% beim Höchstbeitrag liegt deutlich über der zugrundeliegenden Lohnentwicklung von 4,38% für 2025.

  • Die Versicherungspflichtgrenze JAEG und die BBG der privaten Krankenversicherung steigen 2027 sogar zusätzlich um monatlich 300 Euro über die reguläre Lohnentwicklung hinaus, um den Wechsel in die PKV zu erschweren und die Einnahmen der GKV zu erhöhen.

  • Die erneut hohe Anpassung der Sozialversicherung zeigt unter anderem, wie heftig die gesetzlichen Sozialsysteme (Krankenkasse und GRV) unter steigenden Kosten und demografischer Entwicklung kranken. Bei der GRV drohen laut Deutscher Rentenversicherung ab 2028 deutlich höhere Beitragssätze.

  • Auch strukturell zieht die GKV-Reform 2027/2028 die Schraube weiter an: Neben den ab 2027 wirksamen Leistungskürzungen (u.a. Zahnersatz, Zuzahlungen, Homöopathie) kommt ab 2028 ein Beitragszuschlag für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner hinzu. Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt und einen PKV-Wechsel erwägt, sollte die Kündigungsfrist zum 30.9.2026 im Blick behalten (siehe Hinweis oben).

Hinweis: Diese Seite basiert auf dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vom 21.9.2026 sowie ergänzenden Quellenangaben von PKV-Verband, Deutscher Rentenversicherung und lohn-info.de. Kabinettsbeschluss, Zustimmung des Bundesrats sowie der amtliche Zusatzbeitrag für 2027 stehen noch aus – wir aktualisieren diese Seite, sobald die Werte final feststehen. Einzelbeträge der Sozialversicherung aus der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung weichen aufgrund von Rundungsfehlern teilweise ab.

Letztes Update:
Dr. Berndt Schlemann
Autor: Dr. Berndt Schlemann–Geschäftsführer, Volljurist
Seit 2005 berate ich anspruchsvolle Kunden als unabhängiger Finanzberater und Versicherungsmakler. Meine Spezialgebiete sind die Beratung zu privater Krankenversicherung, Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und steueroptimierter Altersvorsorge. Von meiner Ausbildung her bin ich Volljurist mit zwei bayerischen Prädikatsexamen, juristischer Promotion in Saarbrücken und Zusatzqualifikation im Steuerrecht.

Weitere Blogartikel

Diese Inhalte könnten Sie ebenfalls interessieren.

Alle Beiträge ansehen