Ein vorübergehender Wechsel aus der PKV in die GKV kann erforderlich werden, wenn Ihr Einkommen für eine Zeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR, 2025: 73.800 EUR) sinkt. Dann sind Sie zunächst einmal wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu anderen Szenarien informiert unsere Seite Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung GKV.
Unsere Kunden unterstützen wir gerne bei einem etwaigen vorübergehenden Wechsel aus der PKV in die GKV. Wenn Sie (noch) nicht Kunde bei uns sind und dazu Rat benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen spezialisierten Versicherungsberater.
Auslöser für Wechsel aus PKV in GKV
Wenn Ihr Bruttoverdienst ohne variable Vergütungsbestandteile bei einer vorausschauenden Berechnung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR, 2025: 73.800 EUR) sinkt, greift die Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 SGB V. Dort sind auch einige Ausnahmen von dieser Pflicht geregelt. Eine Ausnahme ist z.B. ein nur aufgrund von Elternzeit reduziertes Einkommen, siehe Private Krankenversicherung mit Familie.
Weitere Gründe für einen Wechsel aus PKV in GKV beschreiben wir unter Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung GKV.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.750 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWechsel aus PKV in GKV: Auswahl GKV
Wenn der Arbeitgeber Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung als versicherungspflichtig meldet, werden Sie von der zuständigen GKV darüber informiert. Sie suchen sich dann die GKV Ihrer Wahl aus (siehe Welche Gesetzliche Krankenversicherung ist zu empfehlen?) und beantragen dort die Mitgliedschaft (siehe Antrag Gesetzliche Krankenversicherung).
Wechsel aus PKV in GKV: Beendigung PKV
Die private Krankeversicherung endet aufgrund der Versicherungspflicht in der GKV ohne dass Sie dazu eine Kündigungsfrist einhalten müssten. Übersenden Sie Ihrer PKV einfach einen Nachweis über die Versicherungspflicht bzw. die GKV-Mitgliedschaft, dann wird der Vertrag – ggf. auch rückwirkend – beendet.
Wechsel aus PKV in GKV: Immer mit Anwartschaft!
Das Wichtigste: Halten Sie sich Ihre private Krankenversicherung mit einer Anwartschaftsversicherung „warm“. Dabei werden je nach Art der Anwartschaft Ihr Gesundheitszustand, Ihre Alterungsrückstellungen (je nach Vertragslaufzeit z.B. 5.000 bis 30.000 Euro) und Ihr Eintrittsalter „eingefroren“.
Eine Anwartschaftsversicherung gibt es in zwei Varianten:
- „Kleine“ Anwartschaftsversicherung: Sichert nur Ihren Gesundheitszustand, je nach Gesellschaft auch Alterungsrückstellungen und kostet 6 bis 10 EUR pro Monat
- „Große“ Anwartschaftsversicherung: Sichert auch Ihr Eintrittsalter und Ihre Alterungsrückstellungen. Das weitere Ansparen von Alterungsrückstellungen kostet ca. 30-40% des aktuellen Tarifbeitrags und ist langfristig i.d.R. durch geringere Beiträge – jetzt und später – lohnend.
Sofern eine Rückkehr in die PKV nicht klar ausgeschlossen ist, sollten Sie immer die große Anwartschaft wählen!
Weitere Empfehlung: Halten Sie einen Teil des privaten Versicherungsschutzes durch Zusatzversicherungen aufrechtinsbesondere für den stationären Bereich.
Geben Sie uns Ihre Präferenz durch, wir mailen Ihnen dann den passenden Vorschlag zur Umsetzung.