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Nach schweren Krankheiten oder Unfällen ist oft eine Anschlussheilbehandlung (AHB) notwendig. Wer kommt für die Kosten auf? Was ist zu beachten? Ein Überblick.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme bzw. Rehabilitationsbehandlung (Reha) ist die „kurative“ Wiederherstellung der Gesundheit, insbesondere die Ermöglichung der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder der Bewältigung des Alltags bzw. das Lindern von chronischen Erkrankungen.

Die verschiedenen Leistungsgruppen der medizinischen Rehabilitation werden in § 5 SGB IX beschrieben: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (insbesondere Abschluss-/Anschlussheilbehandlung und Anschlussgesundheitsmaßnahmen, medizinische Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Als Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschluss-Reha werden ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bezeichnet, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen, z.B. nach nach schweren Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) und großen Operationen. Hier steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund.

Kuren dienen dagegen präventiv zur Vorsorge und zum Erhalt der Gesundheit, z.B. bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Rheuma, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder Atemwegserkrankungen wie Asthma. Im Amtsdeutsch ist von „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“ die Rede.

Anschlussheilbehandlung

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Zweck einer Anschlussheilbehandlung

Ziel einer AHB ist es, nach schweren akuten Krankheiten oder Unfällen verloren gegangene Körperfunktionen wieder zu erlangen und/oder bestmöglich zu kompensieren.

Dabei soll der Patient allmählich, ärztlich überwacht wieder an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer dafür spezialisierten Klinik angepasst werden. Das Schwergewicht liegt auf der rehabilitativen Therapie.

Wie erfolgt eine Anschlussheilbehandlung?

Eine Anschlussheilbehandlung schließt unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine Akutbehandlung im Krankenhaus an und kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Die Dauer ist abhängig von Indikation und Rehabilitationsverlauf. Sie beträgt in der Regel drei Wochen. Eine AHB erfolgt häufig in speziellen Rehabilitationskliniken bzw. gemischten Krankenanstalten. Dies sind Krankenhäuser, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Genesende aufnehmen.

Was kostet eine Anschlussheilbehandlung?

Die Kosten für eine stationäre Anschlussheilbehandlung nach Herzinfarkt können in einer günstigen Klinik mit einem niedrigen Tagessatz von 130 EUR bei gutem Verlauf (3 Wochen) bei 2.730 EUR liegen. In einer teureren Einrichtung mit einem Tagessatz von 500 EUR oder sogar 920 CHF (= ca. 930 EUR) und einer Dauer von 6 Wochen kommen schnell 23.100 EUR zusammen.

Eine neurologische Reha der Phasen B und C dauert übrigens häufig sechs Monate und länger dauern und kostet ca. 500 EUR am Tag = 90.000 EUR! Phase B fällt i.d.R. noch unter die stationäre Behandlung während Phase C ggf. schon vom Rentenversicherungsträger übernommen wird. Spätestens in Phase D beginnt i.d.R. die Anschlussheilbehandlung.

Eine 14-tägige ambulante Anschlussheilbehandlung kostet bei einem Tagessatz von z.B. 150 EUR insgesamt 2.100 EUR.

Wer leistet bei einer Anschlussheilbehandlung?

Primär leisten bei einer Anschlussheilbehandlung die gesetzlichen Sozialversicherungsträger gem. § 6 SGB IX, d.h. die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn vor Antritt der AHB ein Antrag bei der Rentenversicherung eingereicht und geprüft wurde.

Mitglieder eines Versorgungswerks, die damit nicht in der GRV versichert sind, erhalten wie auf unserer Seite Versorgungswerk und Krankenversicherung ausführlich beschrieben von Ihrem Versorgungswerk i.d.R. keine Leistungen für eine AHB!! Das gleiche gilt für Selbstständige ohne GRV Ansprüche.

Daher ist bei privat krankenversicherten (potentiellen) Mitgliedern eines Versorgungswerks bzw. Selbstständigen und Beamten auf möglichst umfassende Leistungen für Anschlussheilbehandlung in privaten Krankenversicherungstarifen besonders zu achten!

Was leistet die private Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung leistet für eine Anschlussheilbehandlung nur wenn entsprechende Leistungen im konkreten Tarif explizit enthalten sind (siehe § 5 MB/KK 2009)! Daher ist bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs besonders auf umfassende Leistungen für eine ärztlich/medizinisch indizierte Aschlussreha / Anschlussheilbehandlung ohne Einschränkungen zu achten!

Wichtige Kriterien sind hierbei: