Was ist eine Keyperson Absicherung?
Eine Keyperson Absicherung (früher: Keyman Police), auch Schlüsselkraftversicherung genannt, ist eine Versicherung, die ein Unternehmen auf die Gesundheit oder das Leben einer oder mehrerer Schlüsselpersonen (Keyperson, früher Keyman) abschließt. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter im Todes- und Erlebensfall.
Kosten können beispielsweise entstehen durch:
Je wesentlicher der ausgefallene Mitarbeiter den Erfolg des Unternehmens beeinflußt hat, desto spürbarer sind die Verluste des Unternehmens. Der Ausfall eines Geschäftsführers ist ein typisches Insolvenzrisiko für mittelständische Unternehmen! Die Keyperson Absicherung ist damit eine Art Betriebsunterbrechungsversicherung bei Ausfall einer Schlüsselperson.
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag stehen ausschließlich dem Unternehmen zu. Die Schlüsselperson hat aus der Versicherung keine eigenen Ansprüche. Die Versicherung soll und kann deshalb die eigene private Absicherung des Mitarbeiters nicht ersetzen!
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenSteuerliche Behandlung der Keyperson Absicherung*
Allgemeines zur Keyperson Absicherung (früher: Keyman Police)
1. Versicherungsnehmer ist eine Kapitalgesellschaft
2. Versicherungsnehmer ist eine Personengesellschaft
a) Die versicherte Person ist ein Gesellschafter
Die Versicherung wird dem Privatvermögen des Gesellschafters zugerechnet und daher auch steuerlich wie eine Versicherung im privaten Bereich behandelt. Von einer betrieblichen Veranlassung kann somit nicht ausgegangen werden. Das bedeutet:
Zur Abzugsfähigkeit der Beiträge zu einer gegenseitigen Risikolebensversicherung von Gesellschaftern einer GbR (hier Rechtsanwälte) siehe auch BFH-Urteil vom 23.4.2013, VIII R 4/10, veröffentlicht am 3.7.2013 (fehlende betriebliche Veranlassung).
b) Die versicherte Person ist ein „fremder Dritter“ z.B. ein Arbeitnehmer
Hier entspricht die steuerliche Behandlung für eine Keyperson Versicherung (früher: Keyman Police) en der bei Kapitalgesellschaften (siehe oben). Somit gilt:
*Bitte beachten: Die steuerlichen Hinweise entsprechen nicht unbedingt dem aktuellsten Stand von Steuergesetzgebung und Rechtsprechung und geben lediglich eine unverbindliche Ansicht nach bestem Wissen wieder. Wegen der knappen Darstellung können sie unvollständig sein und eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.