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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine extrem wichtige Absicherung für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Doch was passiert, wenn Sie während einer Teilzeittätigkeit berufsunfähig werden, z.B. während Kindererziehung oder Pflege Angehöriger? Brauchen Sie dann eine BU-Teilzeitklausel?

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Arten der Teilzeitklausel mit deutlichen Unterschieden in der Leistungsfallprüfung

  • Der häufigste Fall einer anlassbezogenen Teilzeittätigkeit aufgrund Kindererziehung oder Pflege Angehöriger ist bereits per Rechtssprechung geregelt.

  • Die Teilzeitklausel hat noch einiges an Entwicklungspotenzial

Was ist eine BU-Teilzeitklausel?

Eine BU-Teilzeitklausel regelt, wie eine Berufsunfähigkeit während einer Teilzeittätigkeit festgestellt wird.

Ziel einer Teilzeitklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, Menschen in Teilzeit nicht zu benachteiligen. Bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit muss in den meisten Fällen ein Grad der Berufsunfähigkeit von 50% nachgewiesen werden, um eine BU-Rente zu erhalten. Vereinfacht gesagt, darf ein Antragsteller mit 40 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit keine 20 Stunden mehr arbeiten können. Sein Kollege, der beispielsweise in Teilzeit 20 Wochenstunden arbeitet, muss jedoch so stark eingeschränkt sein, dass er keine 10 Stunden pro Woche mehr arbeiten kann.

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Wer braucht eine BU-Teilzeitklausel?

Eine Teilzeitklausel hat vor allem für diejenigen Bedeutung, die während ihres Arbeitslebens auch Phasen mit einer Teilzeittätigkeit durchlaufen.

Beispiele für Lebenssituationen, in denen eine Teilzeitklausel relevant werden kann:

Was gilt bei Verträgen ohne BU-Teilzeitklausel?

Was sind dann die Nachteile, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über keine BU-Teilzeitklausel verfügt?

Dazu gibt es inzwischen obergerichtliche Rechtssprechung. Mit Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14 hat das Oberlandesgericht Nürnberg klargestellt, dass der BU-Versicherer bei einer anlassbezogenen, d.h. nicht auf Dauer ausgelegten Reduzierung der Arbeitzeit bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit auf die Verhältnisse abstellen muss, die vor Reduzierung der Arbeitszeit vorlagen.

Das sagt das Gericht im Urteil

Die hiesige Klägerin hat aber ihre Vollzeittätigkeit als Sparkassenangestellte nicht bewusst zugunsten einer dauernden Tätigkeit als Teilzeitsparkassenangestellte (und Teilzeithausfrau) aufgegeben. „Bewusst“ in diesem Sinne bedeutet (BGH, aaO), dass nicht „eine lediglich durch familiäre Gründe“ bedingte berufliche Veränderung vorliegt. […]

Zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit, und zwar gleichermaßen für den Eintritt als auch für die Fortdauer derselben, ist deshalb auf die Vollzeittätigkeit der Klägerin abzustellen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14

Wenn es also einen konkreten Anlass für die Teilzeit gibt, z.B. die Erziehung oder Pflege von Kindern oder Angehörigen, dann profitieren Sie schon aufgrund dieser Rechtssprechung von einer sozusagen „immanenten“ BU-Teilzeitklausel. Wenn Versicherungsbedingungen das zusätzlich klarstellend regeln, ist das ein Pluspunkt, jedoch in diesen Fällen nicht „kriegsentscheidend“.

Arten von BU-Teilzeitklauseln

Versicherungsgesellschaften haben das Thema BU-Teilzeitklausel in ihren Bedingungen sehr unterschiedlich geregelt. Es werden vor allem die folgenden drei Varianten verwendet:

„Einfrieren“ der Arbeitszeit bei BU-Abschluss

Bei dieser Variante wird die wöchentliche Arbeitszeit bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung „eingefroren“ und später bei der Prüfung eines Leistungsfall zu Grunde gelegt. Wechseln Sie also als Arzt nach Abschluss der BU von einer 40-Stunden-Woche zu einer 25-Stunden-Woche, wären im Falle einer Berufsunfähigkeit trotzdem die 40 Stunden Arbeitszeit der Maßstab.

Zusätzlich wird noch unterschieden, ob der Versicherte angestellt oder selbstständig tätig ist. Eine Regelung für Selbstständige bietet nach unserem Kenntnisstand derzeit nur ein Anbieter an.

Einbeziehung der Tätigkeit als Hausmann oder Hausfrau

Bei dieser Regelung gilt die Tätigkeit als Hausmann oder Hausfrau als normale Berufstätigkeit. Somit wird keine Teilzeittätigkeit geprüft, sondern eine Vollzeittätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeitsanteilen. Die Tätigkeit als Hausmann oder Hausfrau wird bei der Prüfung auf Berufsunfähigkeit teilweise nur dann zusätzlich mitbewertet, wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 30 Stunden reduziert wird.

Pflegezeit für Angehörige wird bei Berunfsunfähigkeit angerechnet

Genauso wie die Tätigkeit als Hausmann oder Hausfrau kann auch Pflegezeit für Angehörige bei Prüfung einer Berufsunfähigkeit herangezogen werden, wenn die Arbeitzeit deswegen reduziert wurde.

Wie bekomme ich eine BU-Teilzeitklausel?

Eine BU-Teilzeitklausel ist nicht in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch enthalten. Auf unserer Seite „Beste Berufsunfähigkeitsversicherung“ ist sie jedoch in Form der Einbeziehung zusätzlicher Tätigkeiten als Hausmann / Hausfrau bzw. in der Pflege Angehöriger als Mindestkriterium für die besseren Kategorien „VW“ und „Mercedes“ festgelegt. Dabei sollten Sie auf die genaue Ausgestaltung achten. Die angebotenen BU-Teilzeitklauseln unterscheiden sich sehr stark voneinander.

Unser Fazit zur BU-Teilzeitklausel

Es gibt verschiedene BU-Teilzeitklauseln am Markt, die versuchen, Teilzeittätigkeiten im Leistungsfall besser gerecht zu werden. Der häufigste Fall einer anlassbezogenen Teilzeittätigkeit aufgrund Kindererziehung oder Pflege Angehöriger ist bereits per Rechtssprechung geregelt. Eine zusätzliche Klarstellung in den Versicherungsbedingungen ist jedoch von Vorteil.

Eine saubere Lösung für die Arbeitszeitreduzierung ohne Anlass haben nur sehr wenige Anbieter. Diese schneiden in der Regel bei anderen Kriterien schlechter ab. Die „bessere“ BU-Teilzeitklausel ist dann mit diesen Nachteilen individuell abzuwägen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Bei der BU-Teilzeitklausel sehen wir in den nächsten Jahren deshalb noch einiges an Entwicklungspotenzial.

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