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Hausarztprinzip

Enthält ein Krankenversicherungstarif das sog. „Hausarztprinzip„, dann muss der Patient zunächst immer seinen Hausarzt konsultieren, um die vollen Kosten einer ambulanten Behandlung erstattet zu bekommen. Hält er sich nicht daran, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten nur eingeschränkt. Bei manchen Tarifen ist sogar ein konkreter Hausarzt namentlich zu benennen.

Parallel verwenden wir auch der Begriff „Primärarztprinzip„. Da als sog. „Erstbehandler“ außer Hausärzten je nach Tarif auch praktische Ärzte, hausärztlich tätige Internisten, Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Not- oder Bereitschaftsärzte und sogar auch Hebammen in Frage kommen.

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Vorteile

Obwohl dadurch häufig zwei Ärzte konsultiert werden müssen, soll das Hausarztprinzip durch die koordinierte ambulante Behandlung bei Fachärzten zu einer Kosteneinsparung führen. Krankenversicherungstarife mit Hausarztprinzip sind daher manchmal etwas günstiger als vergleichbare Tarife, die eine direkte Konsultation eines Facharztes ermöglichen.

Wenn Sie ein enges Vertrauensverhältnis zu einem kompetenten Hausarzt pflegen, kann dessen medizinische Koordination für Sie manchmal auch hilfreich sein. Falls er Sie auch auf „Zuruf“ weiterverweist (was eigentlich nicht Sinn der Übung ist), dann hält sich der zeitliche Mehraufwand für Sie in Grenzen. Das kann sich allerdings schnell ändern wenn sich der Arzt zur Ruhe setzt oder Sie umziehen.

Hausarztprinzip in der Praxis

Bevor die versicherte Person den Facharzt aufsucht, „prüft“ zuvor der Haus- oder Primärarzt die Erforderlichkeit und stellt ggf. eine Überweisung an den weiterbehandelnden Arzt aus. Der Patient hat dadurch den doppelten Zeitaufwand und riskiert, dass der Hausarzt als Generalist zunächst einmal an ihm „übt“. Diese Überweisung ist in einigen Tarifen z.B. nach 6 Monaten erneut einzuholen.

Sofern dieses Prinzip tariflich vereinbart ist, werden die Facharztrechnungen bei Nichteinhaltung nicht zu 100%, sondern z.B. nur zu 60-80% erstattet. Ungünstigstenfalls gilt diese Einschränkung dann für die gesamte Dauer der Erkrankung – z.B. bei einem Bandscheibenvorfall.

Im Falle einer ambulanten Behandlung bei einem Not- oder Bereitschaftsarzt oder bei einer Erkrankung im Ausland (wie erkenne ich z.B. in der Türkei einen Hausarzt!?) macht die Beachtung des Haus- oder Primärarztprinzips meist keinen Sinn oder ist gar nicht möglich. Einige Tarife verzichten in diesen Fällen auf die Einhaltung.

Hausarztprinzip bei Ärztetarifen

Tarif mit oder ohne Hausarztprinzip?

Welchen Stellenwert dieses Leistungsmerkmal für Sie hat ist letztlich eine individuelle Entscheidung im Rahmen der Gesamtabwägung bei der Ermittlung des zu Ihren individuellen Anforderungen passenden Krankenversicherungstarifs.

Leistungsstarke Krankenversicherungstarife beinhalten i.d.R. kein Hausarztprinzip / Primärarztprinzip. Sie erlauben es dem Patienten, ohne finanzielle Nachteile gleich direkt den passenden Facharzt aufzusuchen. Dadurch sparen Sie Zeit und Ihre Beschwerden werden idealerweise direkt gelindert bzw. von Anfang an optimal behandelt.

Kunden, die in anspruchsvolleren bzw. zeitaufwändigeren Berufen tätig sind (siehe Zielgruppen unserer Beratung), können meistens selbst gut einschätzen, ob z.B. ihre Nase oder ihr Fuß betroffen ist. Sie finden dann i.d.R. lieber eigenständig den richtigen Facharzt (im Beispiel HNO bzw. Orthopäde), ohne dabei zeitaufwändige Hilfestellung in Anspruch zu nehmen. 🙂 Bei Bedarf bzw. wenn es passt steht der Weg zum Hausarzt ja immer noch offen.

Zu bedenken ist auch, dass das Hausarztprinzip keine modular an- und abwählbare Option ist, sondern Tarife mit Hausarztprinzip i.d.R. auch generell leistungsschwächer (und damit auch billiger) sind.

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