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Heilmittel: Die Qualität einer privaten Krankenversicherung zeigt sich auch bei Leistungen für Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Masseure, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen etc.

Heilmittel

Zu den Heilmitteln gehören physikalische Anwendungen (z.B. Krankengymnastik, Physiotherapie, Massagen, Fangopackungen etc.) sowie Ergotherapie (Bewegungstherapie, z.B. nach schwerem Unfall, Schlaganfall oder bei Entwicklungsstörungen bei Kindern), Logopädie (Sprachheilbehandlung bei Kindern oder Schlaganfallpatienten) und Podologie.

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes ist darauf zu achten, dass neben den ärztlichen Leistungen auch Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige von Heil- und Hilfsberufen (Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten und Logopäden) mitversichert sind, da der Versicherungsnehmer sonst nur einen rechtlichen Erstattungsanspruch auf Leistungen hat, die durch einen Arzt erbracht wurden.

Sind solche Leistungen nicht enthalten, sollte man besser keinen Schlaganfall bekommen (danach bringt Ihnen ein Logopäde wieder das Sprechen und der Ergotherapeut das Bewegen bei) oder Kinder haben, die Logopädie brauchen! Kosten pro Behandlung jeweils ca. 45 EUR.

Wünschenswert ist eine volle Kostenübernahme, also nicht nur 80% oder eine Beschränkung durch ein sog. „Preis-/Leistungsverzeichnis“ oder nur in Höhe der (niedrigen) Beihilfesätze.

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