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Hat Ihre Krankenversicherung einen sog. „offenen Hilfsmittelkatalog„? Hier können Sie nachlesen, weshalb diese Regelung eminent wichtig ist. Hierzu bieten wir gerne einen kostenlosen Bedingungscheck an, dann wissen Sie wie Sie dran sind und können entscheiden, ob für Sie ggf. ein Wechsel Sinn macht.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog

Viele Krankenversicherungsgesellschaften (wie z.B. die Deutsche Beamten Krankenversicherung, kurz Debeka, in den Tarifen bis 12/2012) haben einen sog. “geschlossenen Hilfsmittelkatalog” , in dem erstattungsfähige Hilfsmittel abschließend aufgezählt sind (wie z.B. Brillen, Geh- und Stützapparate, Bruchbänder, Hörgeräte, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis 620 EUR, künstliche Augen, orthopädische Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, elektronischer Kehlkopf).

Dort fehlen häufig schon wichtige bereits jetzt anerkannte Hilfsmittel wie z.B. ein Blindenhund, der voll trainiert ca. 25.000 EUR kostet!

Ein uns bekannter an Multipler Sklerose erkrankter Handwerksmeister nutzt einen 25.000 EUR teuren elektrischen Rollstuhl mit Auto-tauglichem Recaro Sitz, der nächste Rollstuhl mit Aufstehhilfe wird ca. 45.000 EUR kosten. Fatal, wenn er zu diesem Zeitpunkt (2011) bei der Debeka krankenversichert gewesen wäre – dann wären ihm für seinen Rollstuhl maximal exakt 620 EUR erstattet worden!

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Offener Hilfsmittelkatalog

Ein sog. “offener Hilfsmittelkatalog“ erstattet dagegen alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel. Hier finden Sie einige Beispiele, weshalb ein sog. „offener Hilfsmittelkatalog“ (generell und insbesondere im Bereich lebenserhaltende Hilfsmittel) bei einer guten privaten Krankenversicherung ausgesprochen wichtig ist.

Beispiele offener Hilfsmittelkatalog

Defibrillatorweste

Offener Hilfsmittelkatalog: Defibrillatorweste
Defibrillatorweste

Eine Defibrillatorweste ist eine mobile Kombination aus EKG und Defibrillator. Sie erkennt Anzeichen einer ventrikulären Tachykardie bzw. eines Kammerflimmerns und startet dann sofort einen Behandlungsmodus. Sollte der Patient z.B. infolge Bewusstlosigkeit nicht reagieren, erfolgt automatisch die Defibrillation.

So wird bei Herzerkrankungen (z.B. Myokarditis – Herzmuskelentzündung) der plötzliche Herztod sehr effizient verhindert. Zusätzlich kann ein EKG zur späteren Auswertung aufgezeichnet werden.

In den USA ist diese Weste seit 1999 bei derzeit ca. 45.000 Patienten im Einsatz. In Deutschland ist sie seit 2009 erhältlich und wird aktuell von ca. 850 Patienten genutzt.

Die Defibrillatorweste wird nicht gekauft sondern für die Dauer der Erkrankung gemietet. Die Kosten belaufen sich auf 2.400 EUR pro Monat. Bei einer Myokarditis beträgt die Tragedauer bis zu 6 Monate, d.h. es entstehen Gesamtkosten von ca. 14.400 EUR.

Der Hersteller stellt die Weste erst nach einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung zur Verfügung. Auf dieses wichtige lebenserhaltende Hilfsmittel machte uns einer unserer Kunden aufmerksam, der diese Westen für die Firma Zoll vertreibt.

Exopulse Mollii Suit

Der Exopulse mollii suit der Firma Ottobock ist ein neues Hilfsmittel zur Behandlung neurologischer Bewegungsstörungen. Dieser Anzug besteht aus Hose, Oberteil und abnehmbarer Steuereinheit. Über 58 Elektroden können 40 wichtige Muskeln stimuliert bzw. entspannt werden. Die Stimulation des Antagonisten eines spastischen Muskels entkrampft diesen und ermöglicht aktive Bewegungen.

Der Exopulse mollii suit hilft Patienten, die an spastischen Lähmungen und anderen motorischen Bewegungssteuerungen leiden wie z.B. Zerebralparese, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Rückenmarksverletzungen, erworbene Hirnschäden, Parkinson sowie bei anderen neurologischen Verletzungen und generellen Schmerzen.

Hier im Video ein konkretes Beispiel von Louisa, 25 Jahre alt, die seit ihrer Kindheit an einer besonders aggressiven Form von Multipler Sklerose leidet. Dank Exopulse Mollii Suit kann sie sich aktiv bewegen, statt im Rollstuhl zu sitzen.

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Eine Kostenerstattung dieses Hilfsmittels durch die gesetzliche Krankenkasse ist bislang die Ausnahme. Eine „gute“ private Krankenversicherung übernimmt die Therapiekosten, die sich auf ca. 4.750 bis 5.600 EUR belaufen.

Hirnschrittmacher

Bei verschiedenen Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Epilepsie können mit einem sog. Hirnschrittmacher bestimmte Hirnregionen stimuliert werden, um die Fehlfunktion von Nervenzellen zu unterbinden beziehungsweise zu unterdrücken. Bei dieser Tiefenhirnstimulation werden dem erkrankten Patienten Elektroden / Sonden direkt ins Gehirn eingeführt, die durch gezielte Stromströße bestimmte Hirnregionen hemmen, um die Missbalance zwischen Parkinson-bedingtem Dopaminmangel und einem relativem Acetylcholinüberschuß zu kompensieren.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen in der Regel die Therapiekosten in Höhe von etwa 30.000 EUR. Bei einer privaten Krankenversicherung ist auch hier wieder die Frage entscheidend, ob der Tarif über einen offenen Hilfsmittelkatalog verfügt.

Denkprothesen

Der Einsatz von Prothesen beschränkt sich in der Regel auf den Ersatz der Funktion von Extremitäten. Eine Neuentwicklung von US-Forschern ist eine „Denkprothese„. Mit der von Forschern des Wake Forest Baptiste Medical Center in North Carolina entwickelten Neuroprothese sollen verloren gegangene Fähigkeiten der Kognition wiederhergestellt werden.

In Bereich der Neurologie sind künftig sicher noch einige neue Hilfsmittel zu erwarten, die i.d.R. nur bei einem Tarif der privaten Krankenversicherung mit dem wichtigen Kriterium offener Hilfsmittelkatalog erstattet werden.

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