Psychotherapie in der Krankenversicherung
Gute private Krankenversicherungstarife leisten bei Psychotherapie umfassend sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich. Einfache Tarife enthalten ggf. überhaupt keine Leistungen für Psychotherapie – das wäre in diesem Bereich ein schlechterer Schutz, als ihn die GKV bietet.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.750 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenStationäre Psychotherapie
Stationäre Psychotherapie wird z.B. eingesetzt bei Zwangserkrankungen, Angsterkrankungen, somatoformen Störungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, psychosomatischen Störungen, depressiven Syndromen, posttraumatischen Belastungsstörungen, Borderline Störungen, Burn-out, etc. (siehe dazu z.B. hier „Krankheitsbilder A-Z„). Die Kosten von 500 bis 1.000 EUR pro Tag können bei einer Therapiedauer von 3 Monaten zu Gesamtkosten von rund 90.000 EUR führen! Gute Tarife leisten hier umfassend ohne Beschränkung auf einen Zeitraum oder eine Anzahl von Behandlungstagen.
Ambulante Psychotherapie
Bei Regelungen zur Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie stellen sich meistens vier Fragen:
Vorherige Freigabe / Genehmigung der Therapie durch den Versicherer
Regelungen, wonach eine Therapie zunächst von der Gesellschaft genehmigt oder freigegeben werden muss, halten wir immer für nachteilig für den Versicherten. Dieser Prüfungsschritt würde ja nur unnötige Kosten verursachen, wenn die Entscheidung immer positiv wäre. Wenn’s „brennt“ wollen Sie auch keine unnötige Zeit verlieren, bis ein Sachbearbeiter der Versicherung sich nach einigen Wochen bei Ihnen meldet.
Gute Tarife enthalten keine Verpflichtung zum Einholen einer vorherigen Zusage beim Versicherer.
Anzahl der Sitzungen bei ambulanter Psychotherapie
Wie viele ambulante psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr werden erstattet? Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung hängt vom Behandlungsverfahren ab. Eine Verhaltenstherapie umfasst i.d.R. bis zu 80 Sitzungen à 50 Minuten, tiefenpsychologische Verfahren benötigen bis zu 120 Sitzungen und eine analytische Psychotherapie bis zu 300 Sitzungen. Die Häufigkeit der Behandlungen schwankt zwischen bis zu 3-mal wöchentlich (Psychoanalyse) und einmal in zwei oder drei Wochen oder länger (hier dazu Infos der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung). Pro Jahr sollten deshalb mindestens 50 Sitzungen übernommen werden, noch besser ist eine unbegrenzte Anzahl.

Erstatteter Prozentsatz für ambulante Psychotherapie
Ähnlich wie beim Thema Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung sind eine 100%-ige Kostenübernahme bzw. gewisse Eigenanteile etwas ambivalent:
Wichtig ist, dass Eigenanteile sich in einem niedrigen Prozentbereich bis max. ca. 15% bewegen. Dieser Anteil ist selten ruinös und hält Erkrankte somit nicht aus ökonomischen Gründen von einer sinnvollen Therapie ab.
Übernahme von Kosten für ambulante Psychotherapie im „Delegationsverfahren“
Gute Tarife erstatten auch Behandlungen durch „Nicht-Ärzte“ (z.B. Dipl. Psychologen per „Delegationsverfahren„). Ärztliche Therapeuten sind i.d.R. sehr langfristig ausgebucht. Werden auch die Kosten für „nicht-ärztliche Therapeuten“ erstattet, wird es einfacher, in Notfällen kurzfristiger einen Behandlungstermin zu erhalten.
Entziehungsmaßnahmen
Sind ggf. auch Entziehungsmaßnahmen trotz § 5 Abs. 1 b) MB/KK versichert?