Eine Pflegeversicherung brauchen nicht nur Ältere. Jeder kann zum Pflegefall werden. Von den hohen Kosten im Pflegefall trägt die Pflegepflichtversicherung nur ca. die Hälfte.
Beratung zum Abschluss einer Pflegeversicherung
Wenn Sie als Kunde bereits zur zutreffenden Erkenntnis gelangt sind, dass eine Pflegezusatzversicherung für Sie sinnvoll ist, buchen Sie gerne direkt Ihren kostenlosen Beratungstermin. Vorab prüfen wir für Sie, welche Absicherung Ihr Gesundheitszustand ermöglicht. Lassen Sie uns zur Vorbereitung bitte rechtzeitig vor unserem Termin die hier verlinkte Diagnoseliste Pflegeversicherung zu kommen.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.680 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenPflegeversicherung: Weshalb muss ich mich absichern?
Jeder kann pflegebedürftig werden, auch schon in jungen Jahren durch Unfall, Krankheit oder Infektion. So wie Michael Schumacher, der im Dezember 2013 einen schweren Skiunfall erlitt, dann ca. fünf Monate im Koma lag und seitdem Pflegefall ist.
Mit wachsender Lebensqualität und wachsendem Lebensstandard steigt auch die durchschnittliche Lebenserwartung. Dieser auf den ersten Blick positive Umstand erhöht jedoch auch das persönliche Pflegefallrisiko.
Bundesweit versterben drei von vier Frauen und sechs von zehn Männern als Pflegebedürftige. Experten gehen davon aus, dass jeder dritte Mann und jede zweite Frau an Demenz erkranken.
Merke: Spätestens im Alter ist das zentrale Risiko Pflegebedürftigkeit durch körperlichen oder geistigen Verfall.
Zum Jahresende 2021 waren in Deutschland laut statistischem Bundesamt rund 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Seit 2019 ist diese Zahl um 0,8 Millionen Menschen gesteigen.
Umgerechnet auf die damalige Bevölkerung von ca. 83,2 Millionen Menschen ist das eine Inzidenz von 6.010 Fällen pro 100.000 Einwohner!
Pflegeinzidenz 2021: 6.010 pro 100.000 Einwohner!
Seit 2007 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen lt. Pflegestatistik 2021 des Statistischen Bundesamts mehr als verdoppelt!
Die steigende Lebenserwartung macht private Pflegevorsorge (Pflegeversicherung) immer wichtiger. Derzeit sind 33% der Über-85-Jährigen in Deutschland ein Pflegefall. 67% sind jünger. In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen.
Etwa fünf von sechs Pflegebedürftigen (84% bzw. 4,17 Millionen) wurden im Dezember 2021 zu Hause versorgt.
„Pflege-Schock trifft Millionen Deutsche unerwartet“ – schreibt der Focus am 14.08.2019 und auch der NDR berichtet am 22.09.2020 über „Senioren in Sorge: Pflegekosten explodieren„.
Pflegebedürftigkeit ist ein Familienproblem!
Reicht die Rente nicht, muss das jahrelang ersparte Vermögen aufgebraucht werden. Ist das weg, müssen Ehepartner, Kinder und Enkelkinder als Unterhaltspflichtige (§ 1601 BGB) die Kosten tragen – mit ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrer Altersvorsorge! Kinder haften für Ihre Eltern!
Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen Kosten (s.u.) sind deshalb nicht nur das Problem des Pflegebedürftigen, sondern ein Familienproblem! Neben dem persönlichen Schicksal und den sozialen Auswirkungen auf das familiäre Umfeld spielen auch die finanzielle Auswirkungen eine wichtige Rolle:
Pflegeversicherung für angehende Eltern
3 von 100 Neugeborenen haben langfristige gesundheitliche Probleme. Übersetzt ist das eine Inzidenz von 3.000 auf 100.000 Einwohner!
Besonders wichtig ist eine Pflegeversicherung für angehende Eltern! Inzwischen sind in Deutschland knapp 10% der Geburten Frühgeburten. Ca. 30% der Frühchen haben je nach Schwangerschaftswoche langfristige gesundheitliche Probleme, rund 10% sind schwer behindert („Immer mehr Frühgeburten„,, Studien zu den Langzeitfolgen einer Frühgeburt). Haben die Eltern selbst eine private Pflegetagegeldversicherung, können sie sogar für ein Neugeborenes mit Gesundheitsproblemen noch gem. § 198 VVG eine vergleichbare Pflegeabsicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen (siehe Kinderkrankenversicherung)!
Sehr geehrte Herren, ich benötige Informationen zu privater Pflegeversicherung für meinen Sohn, der in der letzten Woche mit Geburtskomplikationen geboren wurde. Sein Zustand hat sich schon wesentlich stabilisiert, dennoch kann eine (temporäre) Pflegebedürftigkeit bisher nicht ausgeschlossen werden. Weder mein Mann noch ich haben eine private Pflegeversicherung. Welche Möglichkeiten haben wir, (ohne Gesundheitsprüfung?) eine Pflegezusatzversicherung / Pflegetagegeldversicherung oder ähnliches für unseren Sohn abzuschließen?
Kundenanfrage vom 4.3.2020
Bis auf die minimalen Leistungen von „Pflege-Bahr“ mit einer Wartezeit von 5 Jahren gibt es in einer solchen Situation leider keine Möglichkeiten, Eltern mit einem pflegebedürftigen Kind zu helfen. Hätten die Eltern selbst eine Pflegezusatzversicherung (kostet je nach Alter ca. 70 EUR p.m.), könnte das pflegebedürftige Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert werden mit einer Leistung von z.B. 1.800 EUR p.m. für 60 Jahre = 1,3 Mio. EUR! Versichern Sie sich deshalb bitte frühzeitig für den Pflegefall, auch im Interesse Ihrer (zukünftigen) Kinder!
Benötigen vermögende Menschen eine Pflegeversicherung?
Vermögende Menschen könnten Pflegekosten grundsätzlich auch selbst finanzieren. Wirtschaftlich wäre das häufig jedoch nicht sinnvoll. Zum einen verursacht ein höherer Lebensstandard aufgrund der gehobenen Unterbringung im Pflegefall auch deutlich höhere Pflegekosten (ca. 50 % bis 100 % höher als der Durchschnitt). Zum anderen weshalb ein beträchtliches Risiko, das mit überschaubaren Aufwendungen versichert werden kann, selbst tragen? Letztlich wird das Vermögen so auch für die nächste Generation erhalten.
Wann bin ich Pflegefall?
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihren Alltag nicht länger vollkommen selbstständig bewältigen können und deshalb pflegerische Unterstützung brauchen. Die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen kann in verschiedenen Lebensbereichen eingeschränkt sein. Um genau zu bestimmen, wie viel Unterstützung eine Person braucht, werden die nachfolgenden sechs Lebensbereiche vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet, siehe Pflegebegutachtung:
- Mobilität: Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Kann er z. B. eine stabile Sitzposition halten? Kann er Treppen steigen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, zum Beispiel ängstliches oder aggressives Verhalten?
- Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen? Zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Mensch den Tagesablauf bewusst gestalten, Interessen nachgehen oder Kontakte pflegen?
Aufgrund der Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt dann bei Pflegebedürftigkeit die Zuordnung zu einem von fünf Pflegegraden.
Pflegestufe vs. Pflegegrad
Seit 2017 wurden durch das Pflegestärkungsgesetz die bisherigen Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 durch neue Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst, um vor allem demenzkranken Älteren vergleichbare Pflegeleistungen zukommen zu lassen, wie körperlich Pflegebedürftigen. Die geänderte Terminologie wird hier auf der Website natürlich berücksichtigt.
Was leistet die Pflegepflichtversicherung? Nur Teilkasko!
„Wenn ich mal pflegebedürftig bin, reicht mir doch das Geld vom Staat, oder?“ – diese Frage wird uns oft in Beratungsgesprächen gestellt. Doch die für gesetzlich und privat Krankenversicherte (mit identischen Leistungen) zwingend vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung bietet bei ambulanter oder stationärer Pflege wie nachfolgend genauer beschrieben nur eine völlig unzureichende Grundabsicherung mit Teilkasko-Charakter.
Hier eine Übersicht der Leistungen der Pflegepflichtversicherung:
Pflegeversicherung: Was kostet Pflege und wie viel muss ich selbst zahlen?
Stationäre Pflege ist ziemlich teuer
Hier eine Übersicht über die Kosten der durchschnittlichen Pflegekosten je nach Pflegegrad bei stationärer Pflege mit dem jeweiligen Kassen- und Eigenanteil:
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie mit dem AOK Pflegeheimnavigator oder dem BKK Pflegefinder selbst nach, was Pflegeheime in Ihrer Nähe kosten und wie hoch Ihr Eigenanteil konkret ausfällt (sofern nicht ausgewiesen zzgl. „Investitionskosten“ i.H.v. 17 – 20 EUR pro Tag).
Beispiel: Gehobene stationäre Pflege in der Kölner Residenz am Dom
Die wohl renommierteste und begehrteste Pflegeeinrichtung Kölns ist die „Residenz am Dom„. Dort können Sie in zentraler Lage und gepflegtem Ambiente Ihren Lebensabend in einer Wohnung von 40 qm oder einem Penthouse von 150 qm bestens betreut verbringen. Die Kombination von Wohnen, Fürsorge, Pflege, Kultur und Genuss auf hohem Niveau inkl. großzügigem Gesundheits- und Wellnessbereich mit Jetstream-Anlage, Sauna und Whirlpool, sporttherapeutischer Betreuung mit Fango, Massage, Aquajogging, Wassergymnastik, eigenem Kosmetik- und Friseursalon etc. hat ihren Preis.
Wird das betreute Wohnen zur Pflege, entstehen in Pflegegrad 5 monatliche Kosten von rund 4.900 EUR (Stand 2023). Davon übernimmt die Pflegekasse rund 2.000 EUR. Der Bewohner bzw. seine Angehörigen bezahlen die verbleibenden 2.900 EUR als Eigenanteil jeden Monat aus eigener Tasche.
Ambulante Pflege zuhause ist nicht viel billiger
Auch die Kosten für häusliche Pflege sind nicht zu unterschätzen. So ermittelt der Münchener Verein Folgendes:
Kosten häuslicher Pflege durch einen einen ambulanten Pflegedienst
Kosten häuslicher Pflege durch eine private Pflegekraft
Wichtig bei ambulanter Pflege: Wenn Sie möglichst lange zuhause in vertrautem Ambiente gepflegt werden möchten (das hat für die meisten Pflegebedürftigen eine hohe Priorität), benötigen Sie ggf. auch schon in kleineren Pflegegraden mehr Geld, um davon eine Pflegekraft z.B. aus einem osteuropäischen Land finanzieren zu können!
Wieviel muss ich im Pflegefall selbst zahlen?
Der Kölner Stadt-Anzeiger vom 27.7.2018 stellt fest: „Es bleibt allerdings dabei, dass die Pflegeversicherung nur eine Teilkasko-Absicherung ist. Deshalb müssen die Pflegebedürftigen immer mehr aus der eigenen Tasche dazu zahlen. Dabei ist der Anstieg der Eigenbeteiligung enorm“.
Der Eigenanteil eines stationär im Pflegeheim gepflegten Pflegebedürftigen fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus mit einem starken „West-Ost-Gefälle“. Hier die aktuellen Daten des vdek vom 1.1.2023:
Am teuersten ist Pflege in NRW. Hier zahlt man für einen Heimplatz 2023 im Schnitt eine Eigenbeteiligung von 2.714 EUR (2018: 2.309 EUR, 2021: 2.400 EUR)! Siehe dazu auch den hier verlinkten Bericht der SZ vom 24.9.2019.
Tipp: Berechnen Sie die individuelle Pflegelücke für sich oder Ihre Eltern mit dem hier verlinkten „Pflegelückenrechner„. Eine noch genauere Berechnungsmöglichkeit bietet der hier verlinkte „Ideal Pflegeassistent„.
Merke: Pflege wird jedes Jahr im Schnitt um 6-7% teurer!
FAQ: Kritische Fragen zur privaten Pflegeversicherung
In unserer Beratung begegnen wir häufig den folgenden kritischen Einwänden bzw. häufigen Fragen (FAQ) zur privaten Pflegeversicherung:
- „Ich werde schon nicht pflegebedürftig“
- „Dafür bin ich noch viel zu jung, darüber mache ich mir später mal Gedanken“
- „Meine Familie wird mich pflegen“
- „Im Zweifel hilft mir der Staat“
- „Eine Pflegeversicherung ist zu teuer und lohnt sich nicht“
1. „Ich werde schon nicht pflegebedürftig“
Die BARMER ermittelt in ihrem Pflegereport regelmäßig aktuelle Zahlen zum Pflegebedarf. Laut Pflegereport 2020 hat Deutschland die älteste Bevölkerung Europas, daher wird hier die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter überproportional steigen. Bereits im Pflegereport 2019 wurde errechnet, dass drei von vier Frauen und sechs von zehn Männern, die 2017 starben, zuvor Pflegebedürftig waren. Sind Sie also wirklich ganz sicher, dass das Thema Pflege ausgerechnet Sie nicht betrifft?
Merke: Drei von vier Frauen und sechs von zehn Männern werden pflegebedürftig!
2. „Dafür bin ich noch viel zu jung, darüber mache ich mir später mal Gedanken“
Statistisch gesehen werde junge Menschen natürlich weniger häufig pflegebedürftig. Dennoch kann jederzeit ein Pflegefall eintreten, z.B. durch Unfall (siehe Michael Schumacher), Erkrankung oder Infektion. Junge Menschen benötigen dann häufig eine besonders kostenintensive Pflege (z.B. durch spezielle Therapieformen) und dies über eine deutlich längere Dauer. Gleichzeitig ist der frühe Abschluss einer privaten Pflegeversicherung deutlich günstiger.
Nehmen wir an, Michael Schumacher hätte eine Pflegetagegeldversicherung bei einem guten Anbieter in einem leistungsstarken Tarif abgeschlossen, die in allen Pflegegraden, ambulant und stationär 2.000 EUR im Monat leistet. Beim einem Abschluss im Alter von 30 Jahren kostet diese aktuell 76,20 EUR pro Monat. Zehn Jahre später mit 40 hätte er 113,80 EUR im Monat gezahlt, über 2.000 EUR pro Monat schon 173,00 EUR – da wäre es für ihn aber für einen Abschluss schon zu spät gewesen. Wäre er nie pflegebedürftig geworden, hätter er ab Alter 30 bis zum Alter von 90 Jahren insgesamt 54.864 EUR bezahlt, bei zehn Jahre späterem Abschluss mit 40 hätte er bei Gesamtkosten von 69.646 EUR schon 14.782 EUR mehr bezahlt.
Merke: Der frühe Abschluss einer privaten Pflegversicherung lohnt sich!
3. „Meine Familie wird mich pflegen“
Von Angehörigen möglichst lange in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden, gehört zu den wichtigsten Wünschen der meisten Pflegebedürftigen. Schließlich fühlt man sich zuhause meistens besonders geborgen und gut aufgehoben. Allerdings führt die steigende Erwerbstätigkeit vor allem von Frauen dazu, dass die Pflege eines Angehörigen immer mehr zum Problem wird und eine zusätzliche emotionale und körperliche Belastung darstellt. Der pflegende Angehörige muss dann in der Regel beruflich kürzer treten und verliert einen Teil seines Einkommens. Hinzu kommt, dass dieser oft auch die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes benötigt, der bezahlt werden muss und einen Großteil der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für sich beansprucht. Haben Sie an dieser Stelle auch an eventuelle Hilfsmittel gedacht, die für Ihre Pflege benötigt werden und zusätzlich angeschafft werden müssen?
Merke: Familie ist mit Pflege oft überfordert!
4. „Im Zweifel hilft mir der Staat“
Bevor das Sozialamt die Kosten für die Pflege übernimmt, muss zuerst eigenes Einkommen und Erspartes eingesetzt werden. Auch Einkommen und Vermögen des Ehepartners werden angerechnet. Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder zwar durch die Freigrenze von 100.000 EUR jährlichem Bruttoeinkommen etwas geschützt. Kinder die mehr verdienen werden aber auch für den Unterhalt der Eltern herangezogen. Schenkungen der letzten 10 Jahre können noch zurückgefordert werden. Erst dann springt das Sozialamt ein.
Und mal Hand aufs Herz: Wollen Sie nach einem langen, arbeitsreichen Erwerbsleben im Alter wirklich auf Hartz-IV Niveau leben, nur weil Sie es versäumt haben, diesem Risiko mit überschaubaren Kosten vorzubeugen?
Merke: Schützen Sie Ihr eigenes Vermögen und das Ihrer Angehörigen!
5. „Eine Pflegeversicherung ist zu teuer und lohnt sich nicht“
Stimmt, wenn Sie ganz sicher sind, nie pflegebedürftig zu werden, dann war eine Pflegeversicherung rausgeworfenes Geld und völlig unrentabel.
Vergleicht man aber Kosten und Leistungen und berücksichtigt dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit, dann sieht das schon ganz anders aus.
Nehmen wir wieder das Beispiel von Michael Schumacher: Leider wurde er schon mit fast 45 Pflegefall. In den letzten acht Jahren (per 12/2021) hätte er von seiner Pflegeversicherung mit einer 10%-igen Erhöhung im Leistungsfall in jedem 3. Jahr bereits 209.280 EUR an Leistung erhalten. Dafür hätte er von 30 bis 45 Beiträge in Höhe von 13.716 EUR bezahlt. (Anmerkung: Natürlich ist Michael Schumacher, dem wir an dieser Stelle alles Gute wünschen, angesichts seines Vermögens nicht auf eine Pflegeversicherung angewiesen. Dennoch werde an seinem Beispiel wichtige Parameter deutlich.)
Oder anders gefragt bzw. gerechnet: „Ungünstigstenfalls“ zahle ich für eine mit 30 abgeschlossene Pflegezusatzversicherung mit einer monatlichen Leistung von 2.000 EUR bis 90 Beiträge i.H.v. 54.864 EUR und werde nie pflegebedürftig. Was muss passieren, damit sich die Kosten „lohnen“? Nach zwei Jahren in irgendeinem Pflegegrad (ambulant oder stationär) beträgt die Gesamtleistung bereits 48.000 EUR, nach drei Jahren 72.000 EUR. Hier hätte sich das „Investment“ also schon nach rund 2,5 Jahren in irgendeinem Pflegegrad mit einer Leistung von 60.000 EUR „amortisiert„. Aufgrund der beschriebenen Leistungsdynamik erhöht sich die Leistung alle drei Jahre um 10%. Berechnen Sie das gerne hier für sich selbst oder buchen Sie sich hierzu Ihren kostenlosen Beratungstermin – bundesweit per Onlineberatung.
Merke: Eine private Pflegezusatzversicherung kann sich „lohnen“. Es geht hierbei aber nicht um Rendite, sondern um die Absicherung eines existentiellen Risikos!
6. „Eine Pflegeversicherung muss ich versteuern, da bleibt nichts übrig“
Nach § 3 Nr. 1a EStG gehören Leistungen aus einer Pflegeversicherung wie z.B. einer Pflegetagegeldversicherung zu den steuerfreien Einnahmen, ebenso wie Leistungen aus einer Krankenversicherung.
7. „Wie kann ich den Beitrag zur Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?“
Die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung sind „nur“ als sonstige Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG steuerlich absetzbar. Dieser „Topf“ wird zwar häufig bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Es gibt für privat Krankenversicherte aber, wie auf unserer Seite „Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung“ sehr ausführlich beschrieben, die Möglichkeit, diesen „Topf“ durch eine Vorauszahlung des PKV Beitrags für bis zu 4 Jahre „freizuschaufeln“. Zusätzlich gibt’s bei einigen Gesellschaften einen Rabatt von bis zu 4%. Dann kann sich das durchaus lohnen.
Was sagen Verbraucherschützer zur Pflegeversicherung?
Stiftung Warentest schreibt dazu:
„Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt einen Teil der Kosten zum Beispiel in Form von Pflegegeld, wenn Partner oder Kinder allein pflegen. Sie zahlt auch Pflegesachleistungen, wenn eine Pflegekraft nach Hause kommt, oder Pflegekosten fürs Heim. Das allein reicht jedoch oft nicht aus. Ein zusätzliche Absicherung – vor allem dann wenn nur Pflegekräfte ohne Angehörige – pflegen, kann sinnvoll sein.“
„Eine Pflegezusatzversicherung sichert das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit ab. Eine private Absicherung kann sinnvoll sein, wenn weder Familienangehörige noch das Vermögen für Pflegekosten herhalten sollen.“
„Je jünger jemand ist, desto günstiger ist der Beitrag und desto größer ist die Chance, einen Vertrag ohne Risikozuschläge zu erhalten. Jedoch sollten vor Abschluss erst einmal Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge abgesichert sein.“
„Unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit bleibt zwischen der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und den gesamten Kosten eine Lücke – und das gilt nicht nur für die Pflege im Heim, sondern auch wenn diese zu Hause ausschließlich durch Pflegekräfte geleistet wird. Für die Pflege zu Hause können so schnell zwischen mehreren Hundert Euro in den niedrigen Pflegegraden 2 oder 3 und zwischen 2 000 bis 3 000 Euro in den höheren Pflegegraden 4 und 5 zusammenkommen. Reichen Rente und Ersparnisse nicht aus, um die Pflegelücke zu decken, springt das Sozialamt ein und holt sich, wenn möglich, das Geld von den Kindern zurück.“
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.680 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWas sagt die Realität? Beispiel unserer Kunden:
Beispiele, welche Eigenanteile einige unserer Kunden aufbringen müssen:
Was sagen wir? Unsere Empfehlung zur Höhe der Pflegeabsicherung:
Letztlich ist die notwendige bzw. sinnvolle Höhe der Absicherung individuell anhand der Kundensituation zu klären (Bedarf vs. Budget), ebenso wie die Art der passenden Pflegeversicherung (s.u.). Zwei Modelle zur Pflegeabsicherung kommen in Frage:
1. Gestaffelte Absicherung
Angesichts geringerer Lücken in den niedrigeren ambulaten Pflegegraden, könnte man die monatliche Absicherung wie folgt staffeln:
2. Gleichmäßige Absicherung über alle Pflegegrade (unsere Empfehlung)
Fakt ist, dass
Berücksichtigt man dies, empfiehlt es sich, die Kostenerstattung im ambulanten Bereich auch in den niedrigen Pflegegraden stärker zu gewichten. So kann man einerseits länger zuhause bleiben. Andererseits „lohnt“ sich eine Pflegezusatzversicherung dann eher, da die ambulanten Pflegegrade 1-3 häufiger erreicht werden und darin länger verweilt wird. Rechnet man genau nach, „lohnen“ sich die lebenslang für eine Pflegezusatzversicherung gezahlten Beiträge in den meisten Fällen sobald man für zwei Jahre Leistungen bezogen hat.
Eine sinnvolle Absicherung könnte deshalb ein durchgängiges Pflegegeld von z.B. 2.000 EUR pro Monat sein. Auf den Tagesbedarf umgerechnet empfehlen wir, einen Betrag zwischen 60 und 100 EUR pro Tag abzusichern.
Vorteil für privat Krankenversicherte
Eine Private Pflegezusatzversicherung ist sowohl für GKV wie für PKV Versicherte notwendig. Privat Krankenversicherte haben dabei einen Vorteil. Ihr Beitrag zur Pflegepflichtversicherung fällt mit durchschnittlich rund 30 EUR ca. 120 EUR niedriger aus als in der GKV mit max. 149,74 EUR (2023, siehe Sozialversicherungswerte). Selbst nach Abzug eines Arbeitgeberzuschusses zur Pflege von max. 69,20 EUR in der GKV bzw. ca. 15 EUR (hälftig) in der PKV verbleibt dem privat Versicherten immer noch ein Vorteil von ca. 66 EUR, der sinnvollerweise in eine Pflegezusatzversicherung investiert wird.
Reicht es aus, wenn ich im Pflegefall Geld bekomme?
Derzeit bietet der Pflegemarkt in Deutschland genug Optionen, sich Pflege und Pflegekräfte zu „kaufen“. Zusätzlich kann auf Pflegekräfte aus Ländern mit günstigerem Lohnniveau zurückgegriffen werden.
Pflegekräfte werden jedoch immer knapper. Laut BARMER GEK Pflegereport 2016 führt der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen in Kombination mit der demographisch sinkenden Zahl von Erwerbstätigen zu einer (zusätzlichen) Lücke an Pflegekräften, die von 2013 bis 2030, wenn die Generation der „Babyboomer“ in den Pflegeheimen ankommt, auf rund 350 Tsd. „Vollzeitäquivalente“ anwächst.
Daher steigt der Bedarf an Zusatzleistungen von Pflegeversicherungen, wie z.B. der Vermittlung von Pflegeleistungen.
Die Lösung: Eine private Pflegezusatzversicherung!
Wenn Sie
dann besteht die Lösung aus frühzeitiger Vorsorge durch eine private Pflegezusatzversicherung.
Für wen ist eine Pflegeversicherung sinnvoll?
Eine private Pflegeversicherung können bzw. sollten Sie abschließen für:
Private Pflegeversicherung – wann abschließen?
Klare Antwort: jetzt! Der frühe Abschluss einer Pflegeversicherung lohnt sich! Je später Sie anfangen, desto teurer wird der Beitrag. Mit 20 reichen je nach Konfiguration und Anbieter in der Regel noch rund 45 EUR im Monat, bei Start mit 50 steigen die Kosten für die gleiche Leistung auf 125 EUR p.m.. Das heißt Sie haben 20 Jahre lang auf Schutz im Pflegefall verzichtet, zahlen über die gesamte Vertragslaufzeit aber dennoch 14.412EUR mehr! Eine genaue Berechnung können Sie hier durchführen oder buchen Sie sich hierzu Ihren kostenlosen Beratungstermin – bundesweit per Onlineberatung.
Welche Arten der Pflegeversicherung gibt es?
Als private Pflegeversicherung gibt es drei Arten von Pflegetarifen zum Ausgleich der Lücken der Pflegepflichtversicherung. Ganz unten auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der jeweiligen Besonderheiten.
1. Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung erstattet zweckgebunden die tatsächlich angefallene Kosten nach vereinbarter Tarifleistung. Diese Art der Versicherung wird kaum noch angeboten bzw. nachgefragt, da Kunden meistens über erhaltene Leistungen frei verfügen können möchten.
2. Pflegetagegeldversicherung
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt einen festen vereinbarten Tagessatz pro Pflegegrad, ggf. prozentual gestaffelt, zur freien Verfügung. Häufig die sinnvollste Lösung, so auch die Empfehlung des Bundes der Versicherten („Decken Sie das Pflegerisiko mit der Tagegeldvariante ab und legen Sie das restliche Geld an, das ein Pflegerententarif mehr kostet. Denn die Pflegerente ist deutlich teurer.“).
Individuelle Anforderungen und Konfiguration einer Pflegetagegeldversicherung
Die empfohlene Höhe der Absicherung hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab (s.o.), den Sie auch mit den oben verlinkten Tools ausrechnen können.
Wie oben ausgeführt ist ein frühzeitiger Beginn sehr sinnvoll. Wenn Sie mit dem Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung 10 Jahre warten, zahlen Sie in Summe meistens ca. 15.000 EUR mehr. Außerdem müssen Sie dann immer noch „gesund genug“ für die Beantwortung der Gesundheitsfragen sein.
Zur Ermittlung Ihrer individuellen qualitativen Anforderungen an eine Pflegetagegeldversicherung finden Sie hier einen Fragebogen Pflegetagegeldversicherung zum Download. Mit dem Ergebnis können wir für Sie einen individuellen Vergleich erstellen.
Gesundheit und Pflegetagegeld
Für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung sind i.d.R. Gesundheitsfragen zu beantworten. Mit gravierenderen Vorerkrankungen bleibt meistens nur noch die Option Pflege-Bahr (s.u.). Hier verlinkt ein Beispiel solcher Gesundheitsfragen der Hallesche für das Pflegetagegeld OLGAflex.
Bei der Orientierung, mit welchen Vorerkrankungen welcher Anbieter abhängig von den gestellten Gesundheitsfragen eine Pflegetagegeldversicherung anbietet, hilft die hier verlinkte Pflegeampel.
Pflegetagegeld separat oder kombiniert mit privater Krankenversicherung?
Grundsätzlich ist es auch möglich, eine Pflegtagegeldversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen, als die private Krankenversicherung. Es gibt aber einige Vorteile der Kombination von Krankenversicherung mit Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung bei einem Anbieter:
- Im Pflegefall fehlt häufig die Energie, sich mit mehreren Ansprechpartnern auseinanderzusetzen.
- Es wird das Risiko reduziert, dass jeder Leistungsträger versucht, sich mit Verweis auf die Zuständigkeit des anderen Leistungsträgers aus der Affäre zu ziehen.
- Je nach Anbieter besteht die Möglichkeit, bei einem evtl. Ende der privaten Krankenversicherung (z.B. durch Versicherungspflicht in der GKV oder Umzug in ein Land, in dem nur eine gesetzliche Krankenversicherung möglich ist wie z.B. Österreich, Frankreich oder Spanien) angesammelte Alterungsrückstellungen aus der Krankenversicherung oder einem zusätzlichen Beitragsentlastungstarif auf die Pflegezusatzversicherung zu übertragen und dort auf den Beitrag anrechnen zu lassen.
Pflegetagegeldvergleich
Einen ersten Eindruck von den Beiträgen einer Pflegetagegeldversicherung abhängig von den gewählten Leistungen erhalten Sie über die hier verlinkte Pflegelupe mit einem Pflegetagegeldvergleich einer Reihe guter Anbieter.
Beratung Pflegetagegeld
Diese Ausführungen dienen nur zur ersten Orientierung – nutzen Sie unsere unabhängige Beratung zum Thema Pflegetagegeldversicherung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
3. Pflegerentenversicherung
Zahlt eine lebenslange garantierte Rente zzgl. Überschüssen.
4. Pflege-Bahr
Seit Januar 2013 bezuschusst der Staat eine private Pflege-Zusatzversicherung mit 60 EUR pro Jahr (= 5 EUR im Monat), wenn diese eine Reihe gesetzlicher Mindestkriterien erfüllt. Nach dem „Erfinder“ wird diese Zusatzversicherung „Pflege-Bahr“ genannt. Diese geförderte Pflege-Zusatzversicherung kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, bietet i.d.R. aber nur maximal 600 EUR monatliches Pflegegeld. Bei vielen Anbietern kann der Pflege-Bahr mit einem ungeförderten Zusatztarif ergänzt werden (dann mit Gesundheitsfragen), um die Versorgungslücke im Pflegefall deutlich effektiver zu verringern.
Für Gesunde bieten Pflege-Bahr-Tarife i.d.R. ein schlechteres Preis-/Leistungsverhältnis, da diese unter Berücksichtigung von Versicherten mit erhöhten Gesundheitsrisiken kalkuliert sind. Das wird auch nicht durch die geschenkten 5 EUR ausgeglichen.
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung
Eine erste Orientierung zur gesetzlichen Pflegeversicherung und ihren Leistungen gibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seinem Online-Ratgeber Pflege und der Broschüre „Ratgeber Pflege – Alles, was Sie zum Thema Pflege und zu den Pflegestärkungsgesetzen wissen müssen“.
Allianz Online-Special Pflege
Auf dieser Beratungsseite der Allianz und insbesondere in dem hier zum Download verlinkten Allianz Ratgeber Pflege finden Sie sehr anschaulich aufbereitet Antworten zu den Fragen:
Video Pflege / Pflege-Bahr
Dieses Video der Signal-Iduna erklärt das Thema Pflegeabsicherung / Pflege-Bahr sehr anschaulich:
Übersicht Pflegetarife als Pflegeversicherung
Leistungspunkte | Pflegekosten-ZP06 HumanisMannheimer | Pflegekosten- versicherung | Pflegetagegeld– versicherung | Pflegerenten– versicherung |
Stabile Beiträge | Nein, Kalkulation wie PKV | Nein, Kalkulation wie PKV | Nein, Kalkulation wie PKV | Ja, ohne Dynamik |
Inflationberücksichtigt | Ja | nur beiRestkostentarifen | nur bei Dynamik | nur bei Dynamik |
Leistungenunabhängig der sozialen Pflege | Nein | Nein | Nein | Ja |
Leistungenunabhängig derPflegestufen | Ja | nur beiRestkostentarifen | Nein | Ja |
Sicherheit, dassheutige Leistung auch in 20 Jahren noch reicht | Ja | Abhängig vom Tarif | nur bei Dynamik | nur bei Dynamik |
VereinfachteGesundheitsfragen | Nein | Nein | Ja,Pflegestufe III | Ja |
ohneGesundheitsfragen | Nein | Nein | Ja, abhängig von Tarif, Gesellschaft und Pflegestufe | Ja,nur eineGesundheitserklärung |
Erlass derWartezeiten | Ja | auf Anfrage | auf Anfrage | Ja |
Kostennachweis | Ja | Ja | Nein | Nein |
Rückkaufwerte beiKündigung | Nein | Nein | Nein | Ja |
BeitragsbefreiungbeiPflegebedürftigkeit | Ja, abhängig von Tarif, Gesellschaft und Pflegestufe | Ja, abhängig von Tarif, Gesellschaft und Pflegestufe | Ja, abhängig von Tarif, Gesellschaft und Pflegestufe | Ja |
Leistungsumfang | 80% Erstattung tatsächlich angefallene Kosten max. 56.600 € p.a. | Erstattung tatsächlich angefallene Kosten nach vereinbarter Tarifleistung | Fester Tagessatz fürentsprechendePflegestufe | Lebenslangegarantierte Rente zzgl. Überschüsse |
Verfügung überLeistung | Leistung i.d.R. nurzweckgebunden, zusätzlich TG | Leistung i.d.R. nurzweckgebunden | Freie Verfügung | Freie Verfügung |
Beitragszahlung | Laufend | Laufend | Laufend | Laufend, abgekürztoder Einmalbeitrag |
Beitragsbefreiung | ab Pflegestufe III | oft möglich,abhängig vonPflegestufe | oft möglich,abhängig vonPflegestufe | ab Leistung |
Leistung beiBeitragsfreistellung | Ja | Ja | Ja | Ja |
Definition Pflegefall | Nach SGB | Nach SGB | Nach SGB | Nach SGB oder ADL |
Demenz | Versichert | oft versichert | oft versichert | Versichert |
Gewinnbeteiligung | Nein | Nein | Nein | Ja |
Pflege im Ausland | Ja, über Tagegeld, Höhe abh. v.Pflegestufe | Ja, abh. v. Tarif und Gesellschaft | Ja, abh. v. Tarif und Gesellschaft | Zahlung unabhängigvom Aufenthaltsort |
Lassen Sie sich zur Pflegeversicherung unabhängig beraten – es geht um viel Geld! Nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Eltern bzw. Kinder oder Enkel.
Und denken Sie auch an Themen wie Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Trauerfallvorsorge – siehe unsere Seite „Vorsorge Krankheit & Tod„.