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Die private Haftpflichtversicherung gehört neben der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Gemäß § 823 BGB sind Sie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung einer Person oder deren Eigentum zu Schadensersatz verpflichtet. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden. Dieses Risiko können Sie durch eine Privathaftpflichtversicherung für wenig Geld absichern.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, wenn Sie aus Versehen etwas beschädigen oder jemanden verletzen.

  • Die private Haftpflicht zahlt berechtigte Schäden, wehrt unberechtigte Forderungen ab und und deckt dabei Anwalts- sowie Gerichtskosten.

  • Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme (mind. 10 Mio. €), Schutz bei Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden.

  • Ein Muss für jeden: Schon kleine Unfälle können hohe Kosten verursachen!

Wir beraten unsere Kunden mit viel Engagement und Know-How komplett und nicht nur in kleinen Ausschnitten.  Sollten Sie eine Beratung ausschließlich zum Thema Sachversicherungen wünschen und noch nicht unser Kunde sein, beraten wir Sie gerne wenn Sie uns umfassend beauftragen. Das geht ganz einfach per Maklerauftrag und Bestandsübertragung. Nach einer Bestandsübertragung bieten wir Ihnen zusätzlichen Service. Unsere Kunden unterstützen wir selbstverständlich auch bei Sachversicherungen uneingeschränkt.

Für Eilige: Private Haftpflicht Versicherungsvergleich

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Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Die Absicherung existenzbedrohender Risiken durch eine private Haftpflichtversicherung ist nicht teuer.

Die von uns empfohlenen Top-Tarife kosten für Singles ca. 40 bis 60 Euro im Jahr. Familien mit Kindern zahlen jährlich ca. 70 bis 100 Euro.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.750 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Wofür haften Sie im privaten Bereich?

Die Privathaftpflichtversicherung versichert Schäden, die Sie anderen fahrlässig zufügen. Das kann das Beschädigen eines parkenden Autos mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz sein oder ein verschuldeter Zusammenstoß als Fahrradfahrer mit einem Fußgänger.

Als Grundstücksbesitzer wird gem. § 836 BGB sogar unterstellt, dass Sie schuld sind, beispielsweise wenn der Postbote im Winter auf Ihrem Grundstück ausrutscht und sich den Oberschenkelhals bricht. Wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie kein Verschulden trifft, müssen Sie für Behandlungskosten und Verdienstausfall aufkommen.

Als Besitzer eines Öltanks (§ 89 Abs. 2 WHG) oder Tierhalter (§ 833 BGB) haften Sie für Schäden sogar ohne Verschulden(Gefährdungshaftung).

Haften Eltern für Ihre Kinder?

Eltern haften nicht für Ihre Kinder. Jedoch ist es so, dass Eltern haften, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen und daraus ein Schaden folgt (§ 832 BGB)

Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht haftbar (§ 828 Abs. 1 BGB). Trotzdem ist es so, dass man einen Schaden, der durch das eigene Kind verursacht wird, gerne beglichen wissen möchte. Deshalb ist es wichtig, dass auch deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.

Wie schützt eine Privathaftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen Schadensersatzansprüche aus Sachschäden, Personenschäden und daraus entstandene Vermögensschäden. Nicht versichert sind vorsätzliche Handlungen.

Die Privathaftpflicht übernimmt zum einen die Kosten von berechtigten Schadenersatzansprüchen (z.B. Reparatur oder Neubeschaffung beschädigter Gegenstände).

Sie wehrt für Sie aber auch falls nötig unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Sollte Ihnen gegenüber also jemand einen Schadenersatzanspruch geltend machen und Sie haben den Schaden nicht verschuldet, so übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr dieser Forderungen.

Ein weiterer Vorteil von guten Haftpflicht-Tarifen ist die Forderungsausfalldeckung. Sie schützt vor finanziellen Verlusten wenn der Haftpflichtschaden durch den Verursacher nicht beglichen werden kann. Das passiert vor allem dann, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist, etwa aufgrund von Insolvenz oder wenn er sich weigert, den Schaden zu bezahlen.

In solchen Fällen springt die Forderungsausfalldeckung ein und übernimmt die Zahlung der Schadenssumme, die der Versicherte eigentlich vom Schädiger hätte erhalten sollen. Dadurch bleibt der Versicherte nicht auf dem Schaden sitzen und muss keine zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Schritte aufwenden, um den Schaden einzufordern.

Welche Kosten übernimmt eine Privathaftpflicht?

Falls eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sinnvoll ist, erstattet die private Haftpflichtversicherung den Zeitwert einer Sache, also den aktuellen Wert nach Wertverlust und Abnutzung aufgrund des Alters. Da der Zeitwert oft geringer als Wiederbeschaffungswert und Neuwert ist, führt dies nach einem Haftpflichtschaden oft zu Unzufriedenheit bei den Geschädigten, da diese für den Ersatz der beschädigten Sache oft draufzahlen müssen. Hier gibt es mittlerweile Tarife, die bei Gegenständen, die bis zu 24 Monate alt sind, den Neuwert erstatten.

Eine weitere Leistung ist die Übernahme der Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen. Sollte Ihnen also jemand vorwerfen, dass Sie für einen Schaden verantwortlich sind, prüft die Haftpflichtversicherung die Schuldfrage und zahlt die Forderungen oder wehrt diese ab. Diese Leistung kann als „passiver Rechtsschutz“ gesehen werden. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung.

Wo gilt die Privathaftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich weltweit. So können Sie auch Schäden im Ausland über die private Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Je nach Tarif gilt der weltweite Versicherungsschutz für wenige Wochen oder mehrere Jahre.

Für wen gilt eine private Haftpflichtversicherung ?

Je nach Tarifkonfiguration gilt die Privathaftpflichtversicherung für Singles, Paare, Familie mit Kindern oder Alleinerziehende. Mittlerweile gibt es auch Tarife, in denen die Eltern beitragsfrei eingeschlossen werden können, wenn diese im gleichen Haushalt leben oder im Pflegeheim.

In Familientarifen sind Kinder i.d.R. bis zum Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums im Vertrag der Eltern abgesichert. Häufig gilt ein Höchstalter von 25 Jahren. Es gibt auch Tarife, in denen die Kinder auch bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abgesichert sind, solange diese im Haushalt der Eltern leben.

Bei einer Trennung oder Scheidung sollten Sie prüfen, für welchen Ehepartner der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Sollten Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen ist in der Regel eine gemeinsame Police günstiger als zwei einzelne. Die ältere Police bleibt bestehen und wird auf einen Paar-Tarif umgestellt, die jüngere Police kann i.d.R. unkompliziert aufgehoben werden.

Checkliste: Wichtige Leistungen der Privathaftpflicht

Hier eine kurze Checkliste, auf welche Leistungen Sie achten sollten:

Top Kriterien:

Wichtig für eine gute Privathaftpflichtversicherung ist unter anderem die versicherte Deckungssumme. Diese sollte mindestens bei 10 Millionen Euro, besser bei 50 Millionen Euro liegen. So sind Sie auch bei großen Schäden auf der sicheren Seite.

Des Weiteren sollte der berufliche und private Schlüsselverlust in enthalten sein. Sollten Sie also beispielsweise Ihren Arbeitsschlüssel verlieren kann dies schnell mehrere hundert oder mehrere tausend Euro kosten. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, falls berechtigt, den Austausch der Schließanlage und vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen.

Ebenso sollten Gefälligkeitsschäden enthalten sein. So sind Sie auch abgesichert, falls Sie einem Freund beim Umzug helfen und den Fernseher fallen lassen.

Mietsachschäden sind ebenfalls ein wichtiger Punkt, da so Schäden in der Mietwohnung erstattet werden können.

Für Familien mit Kindern ist die Absicherung von deliktunfähigen Kindern relevant. Zwar können Kinder unter 7 Jahren, gemäß § 828 BGB, nicht für Schäden haftbar gemacht werden, jedoch möchte man einen Schaden, den das eigene Kind verursacht hat gerne ersetzt wissen, um beispielsweise keinen Familienstreit auszulösen. Für Tierhalter (Hund/Pferd), Hausbesitzer, Bauherren und Jäger gibt es spezielle Absicherungsmöglichkeiten.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.750 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Wofür besteht kein Versicherungsschutz?

Für folgende Schäden besteht kein Versicherungsschutz: