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BU bei Narkolepsie / Schlafkrankheit – möglich oder ein aussichtsloses Unterfangen?

Narkolepsie oder Schlafkrankheit ist eine neurologische Erkrankung aus der Familie der Schlafsuchterkrankungen (Hypersomnie). Durch eine Störung der Schlaf-Wach-Regulierung entsteht eine erhöhte Schläfrigkeit. Plötzliche Schlafattacken können tagsüber zu kritischen Alltags-Situationen führen. Narkolepsie ist nicht heilbar. Mit der passenden Therapie (Medikamente und/oder Beachten von Verhaltensregeln wie z.B. Schlafhygiene) können Betroffene damit aber gut leben.

Aus einem Beitrag in der Finanztip Community am 23.12.2023 ergaben sich zwei Fragen:

Das Problem: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Narkolepsie / Schlafkrankheit

In der Finanztip Community beschrieb ein von Narkolepsie Betroffener folgendes Problem:

Hey, Ich bin auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel. Ich habe leider Narkolepsie und mir wurde schon überall gesagt, dass ich damit nirgends genommen werden kann.

JaNe3006 in der Finanztip Community am 23.12.2023

Aus dem Kontext war anzunehmen, dass der User als Generali-Kunde von der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) beraten wurde.

Ein erfahrenes Community Mitglied (Status „Finanzgenie“) gab folgenden Rat:

Hallo. BUV allgemein und insbesondere bei Fällen mit Besonderheiten gehört in Profi-Hand. Vielleicht kann Dr. Schlemann hier noch ein paar Hinweise geben, wie es in Richtung Absicherung gehen könnte.

Referat Janders in der Finanztip Community am 23.12.2023

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Mögliche Wege zur BU bei Narkolepsie / Schlafkrankheit

Natürlich haben wir auch am Samstag vor Weihnachten gerne versucht, mit folgendem Beitrag direkt weiterzuhelfen. Hier in unserem Blog fügen wir direkt die passenden Links ein, was bei Finanztip nicht erlaubt ist und ändern kleinere Formulierungen passend zum Kontext.

Hallo JaNe3006, eine BU Absicherung ist mit der Diagnose natürlich ziemlich schwierig. Ist ja auch nachvollziehbar, da ein Betroffener schon ein ganzes Stück näher an der Berufsunfähigkeit steht als jemand Gesundes. Den Wunsch nach einer DU Klausel würde ich ziemlich weit nach hinten stellen. Primär geht es darum, ob Sie überhaupt noch eine BU bekommen.

Möglichkeiten, über die man weiter nachdenken könnte, sind z.B.:

Was davon ggf. passt muss man sich genauer anschauen. Das gelingt am besten und sichersten mit fachkundiger Beratung.

Zwischenfazit zur BU bei Narkolepsie / Schlafkrankheit

Sofern der Betroffene

  • In den letzten drei Jahren wegen der Narkolepsie / Schlafkrankheit nicht beim Arzt oder einem anderen Therapeuten war, keine Arztbesuche in den nächsten 12 Monaten geplant sind und er dagegen keine Arzneimittel nimmt oder

  • in den letzten zwei Jahren nicht länger als zwei Wochen durchgehend krankgeschrieben und in den letzten drei bzw. fünf Jahren nicht in Behandlung bei einem Kardiologen oder Orthopäden oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Psychiater, Psychologen, Psychotherapeuten oder Arzt war,

dann können wir ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Monatsrente von 2.000 (bei einigen akademischen Berufen 2.500 EUR) bis 3.000 EUR gegen Berufsunfähigkleit versichern.

Häufig wird Narkolepsie medikamentös therapiert, manchmal reicht jedoch das Einhalten bestimmter Verhaltensregeln, siehe Therapie. Je nachdem bleibt dann die zweite Option – Schlafkrankheit ist normalerweise keine psychische Erkrankung.

BU bei Narkolepsie / Schlafkrankheit über die DVAG?

„Berater“ der Generali gibt es soweit uns bekannt nur noch über den Strukturvertrieb DVAG / Deutsche Vermögensberatung. Die Produktauswahl dort ist sehr eingeschränkt und die Vertriebsmethoden sind vorsichtig gesagt umstritten, siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/…g#Kritik_und_Kontroversen.

In einer Ergänzung zum Community Beitrag wurde noch festgestellt:

Soweit ich weiß vermittelt die DVAG ausschließlich Berufsunfähigkeitsversicherungen der Generali. Nach den mir vorliegenden Gesundheitsfragen (hier z.B. verlinkt bei Morgen & Morgen) wäre dort die Narkolepsie in jedem Fall angabepflichtig. Somit ist die Ablehnung des Antrags vorprogrammiert.

Hier zeigt sich wieder einmal, weshalb man sich bei solchen Themen besser an einen unabhängig von einem Konzern agierenden Versicherungsmakler oder Versicherungsberater wendet, der unter einer Vielzahl von Anbietern mit unterschiedlichen Gesundheitsfragen die passende Lösung ermittelt. Bei der Suche hilft die Empfehlungsliste (unter „So gehst Du vor“) von Finanztip. :)

Nur damit keine falschen Erwartungen entstehen: Auch so jemand kann natürlich nicht „zaubern“. Je nach konkreter Gesundheitshistorie müssen auch wir manchmal die Nachricht überbringen, dass der gewünschte Versicherungsschutz nicht möglich ist. Davor haben wir jedoch immer alle Register gezogen, alle möglichen Tricks und Lücken in den Gesundheitsfragen ausgelotet sowie BU-Alternativen geprüft. :)

Fazit

Auch mit nicht ganz perfekter Gesundheit können wir als von Konzernen unabhängig agierender Versicherungsmakler unsere Kunden häufig noch gegen Berufsunfähigkeit versichern! Bei der eingeschränkten Anbieterauwahl eines Strukturvertriebs wie der DVAG ist dies deutlich schwieriger.

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