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Bei der Praxisfinanzierung können Sie als Arzt, Ärztin, Zahnarzt oder Zahnärztin mit guter Beratung viel Geld sparen.

Auf der anderen Seite „verbrennen“ manche Ärzte bei der Finanzierung Ihrer Niederlassung richtig viele Euro, wenn sie Ihr Glück auf eigene Faust, mit einem nicht auf Ärzte spezialisierten Banker oder über Standardlösungen von „Dreibuchstabenvertrieben“ versuchen.

Mit unserer praxiserprobten unabhängigen Beratung finden wir für Sie das günstigste Darlehen, die passenden Fördermittel und die optimale steuerliche Gestaltung. Wenn gewünscht beraten wir Sie auch gerne umfassend zu Niederlassung und Praxisgründung.

Wir kümmern uns um Ihre Finanzen, damit Sie sich auf Ihren Job konzentrieren können.

Dr. Berndt Schlemann
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einer maßgeschneiderten Praxisfinanzierung können Sie sich Praxiskauf und Anschaffung moderner Geräten sorgenfrei leisten.

  • Die für Sie individuell passende Finanzierungsform hängt von vielen Faktoren ab, u.a. Kapitalbedarf und Kreditwürdigkeit.

  • Trotz ausreichendem Eigenkapital ist eine Praxisfinanzierung mit steuerlich absetzbaren Zinsen häufig der beste Weg. Ihr Eigenkapital legen wir für Sie rentabler an, siehe Investment / Geldanlage.

  • Fünf Tipps zur Praxisfinanzierung: Worauf sollten Sie unbedingt achten?

  • Unser Service: Mit unserem Darlehens-Check prüfen wir vorliegende Angebote anderer Anbieter für Sie.

  • Darlehensarten: Besser Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen zur Finanzierung Ihrer Niederlassung?

  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung öffentlicher Fördermittel, z.B. KfW, NRW-Förderbank, IFB Hamburg, L-Bank Baden-Württemberg.

  • Checkliste zur Praxisfinanzierung: Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Versicherungs-Check für niedergelassene Ärzte: Wir prüfen Ihre aktuellen Versicherungen und klären eventuelle Lücken Ihrer persönlichen Absicherung bzw. der Praxisabsicherung.

Beratung Praxisfinanzierung für Ärzte und Zahnärzte

Die Selbstständigkeit als Arzt, Ärztin, Zahnarzt oder Zahnärztin ist in Sicht. Eines der wichtigsten Themen ist jetzt die passende Finanzierung Ihrer Niederlassung.

Nutzen Sie unsere Beratung zur Praxisfinanzierung, um Ihren Traum von der Selbstständigkeit ohne Albträume zu verwirklichen.

Dr. Berndt Schlemann

Finanzierung Niederlassung: Unser Beratungsangebot

Finanzen spielen bei der Praxisgründung eine der wichtigsten Rollen. Wir helfen Ihnen, optimale Entscheidungen zu treffen. Mit langjähriger Erfahrung und umfangreichem Fachwissen im Bereich der Praxisfinanzierung bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

Kostenlose Beratung Praxisfinanzierung für Praxisgründer

In einem kostenlosen Erstgespräch stimmen wir mit Ihnen ab, welches Vergütungsmodell für beide Seiten fair ist. Wenn Sie ein gemeinsam erarbeitetes Konzept zur Praxisfinanzierung mit uns umsetzen, ist unsere Beratung für Sie kostenlos.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Fünf Tipps zur Praxisfinanzierung für Ärzte

  1. Unabhängige Beratung: Ziehen Sie einen unabhängigen Finanzberater hinzu, der keine Verbindung zu bestimmten Banken oder Finanzinstituten hat. Ein unabhängiger Berater kann Ihnen objektive Informationen und Ratschläge bieten, um sicherzustellen, dass Ihre finanziellen Interessen optimal berücksichtigt werden.
  2. Einbeziehung eines Steuerberaters: Holen Sie sich einen professionellen Rat von einem Steuerberater ein, der über Expertise im Bereich der Praxisfinanzierung verfügt. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Analyse der steuerlichen Auswirkungen, der Optimierung von Betriebsausgaben und Abschreibungen sowie der Erfüllung steuerlicher Anforderungen helfen.
  3. Kritische Prüfung des Tilgungssurrogats: Manchmal werden Ärzten alternative Tilgungsmethoden angeboten, wie beispielsweise Lebensversicherungen oder Investmentfonds. Bevor Sie solche Angebote annehmen, sollten Sie die damit verbundenen Risiken und Kosten sorgfältig prüfen. Ein Steuerberater und ein unabhängiger Finanzberater können Ihnen bei der Bewertung dieser Optionen helfen.
  4. Mehrere Anbieter vergleichen (lassen): Nehmen Sie sich die Zeit, um verschiedene Finanzierungsoptionen und Angebote verschiedener Banken und Finanzinstitute zu vergleichen. Durch den Vergleich erhalten Sie ein besseres Verständnis der Konditionen, Zinssätze und Gebühren und können die beste Finanzierungsoption für Ihre Praxis auswählen. Ein unabhängiger Finanzberater übernimmt diesen Part für Sie.
  5. Realistische Einschätzung Ihrer finanziellen Möglichkeiten: Bevor Sie sich für eine bestimmte Praxisfinanzierung entscheiden, sollten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer finanziellen Möglichkeiten vornehmen. Berücksichtigen Sie sowohl Ihre aktuellen finanziellen Ressourcen als auch Ihre erwarteten Einnahmen und Ausgaben in der Zukunft. Es ist ratsam, eine Budgetplanung durchzuführen, um festzustellen, wie viel Praxis Sie tatsächlich leisten können.

Unser Service: Darlehens-Check vorliegender Angebote

Liegt Ihnen bereits ein Angebot eines Darlehens von anderer Seite vor, z.B. von Deutsche Ärztefinanz bzw. Deutsche Ärzteversicherung oder Ihrer Hausbank? Mit unserem Darlehens-Check prüfen wir Darlehen und ein eventuelles Tilgungssurrogat gerne für Sie auf folgende Punkte:

Darlehnsarten zur Praxisfinanzierung nach Zweck

Praxisdarlehen unterscheiden sich je nach Verwendungszweck und Art der Tilgung. Die gängigsten Darlehensarten zur Finanzierung Ihrer Niederlassung nach dem Zweck sind:

  1. Praxisgründungsdarlehen und Existenzgründungsdarlehen: Das Darlehen wird speziell für die Finanzierung der Gründung einer neuen Arztpraxis verwendet, z.B. für den Kauf von Ausrüstung, Renovierungen, Anlaufkosten und andere Ausgaben. Hierfür gibt es Fördermittel aus verschiedenen Programmen.
  2. Investitionsdarlehen: Ein Bankdarlehen zur Finanzierung von (weiteren) Investitionen in eine Praxis, z.B. Kauf medizinischer Geräten oder Immobilien.
  3. Betriebsmitteldarlehen: Ein Bankdarlehen, das zur Deckung laufender Betriebskosten wie Personalkosten, Miete, Versicherungen und andere laufende Ausgaben verwendet wird, ähnlich wie ein Dispokredit.

In dem folgenden Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Formen der Praxisfinanzierung, und erläutern die gängigsten Darlehensarten mit den jeweiligen Vor- und Nachteile.

Praxisdarlehen nach Art der Tilgung

Die Tilgung eines Darlehens zur Praxisfinanzierung kann entweder fortlaufend (Annuitätendarlehen) oder am Ende (endfälliges Darlehen) mit Tilgungssurrogat bzw. Tilgungsaussetzung erfolgen.

Der klassische Weg: Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen werden regelmäßig feste Raten, die sogenannten Annuitäten, zurückzahlt. Diese Annuitäten setzen sich aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Der Zinsanteil verringert sich im Laufe der Zeit, während der Tilgungsanteil zunimmt. Dadurch bleibt die monatliche Rate konstant, aber der Schuldenbetrag reduziert sich. Am Ende der Laufzeit ist das Darlehen vollständig abbezahlt.

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Vorteile Annuitätendarlehen zur Praxisfinanzierung

  • Hohe Planungssicherheit: Über die Laufzeit fallen immer gleich hohe Raten an. Die Zinsen gelten während der gesamten Zinsbindungszeit.

  • Tilgung ab Tag 1: Der Zinsanteil sinkt im Lauf der Zeit, der Tilgungsanteil steigt.

Nachteile Annuitätendarlehen zur Praxisfinanzierung

  • Auch bei fallenden Zinsen bleibt der Zinssatz immer gleich.

  • Vorfälligkeitsentschädigung: Bei Laufzeiten bis zehn Jahren wird bei vorzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Bei längeren Laufzeiten ist ein Ausstieg nach zehn Jahren mit Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

  • Der Zinssatz bei der Anschlussfinanzierung ist ungewiss.

Das endfällige Darlehen: Finanzieren ohne laufende Tilgung

Bei einem endfälligen Darlehen zahlt der Kreditnehmer während der Laufzeit nur Zinsen und am Ende der Laufzeit den gesamten Kreditbetrag auf einen Schlag zurück. Es erfolgt keine schrittweise Tilgung während der Laufzeit. Dieses Darlehensmodell wird häufig bei langfristigen Investitionen wie der Praxisfinanzierung oder Immobilienfinanzierungen verwendet, bei denen der Kreditnehmer erwartet, dass er am Ende der Laufzeit über ausreichende Mittel zur Rückzahlung verfügt.

Mit einem sog. Tilgungssurrogat wird der zur Rückzahlung benötigte Betrag separat angespart. Übliche Modelle sind ein Aktien- oder Fondsdepot, kapitalbildende Lebens- bzw. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht bzw. Bausparverträge. Tilgungssurrogate werden i.d.R. von der Darlehensbank geprüft und dann als Sicherheit verpfändet.

Wann lohnt sich ein Tilgungssurrogat?

Darlehenszinsen für eine Praxisfinanzierung oder eine vermietete Immobilie können von der Steuer abgesetzt werden. Die meisten Ärzte liegen im Grenzsteuersatz von fast 50%. Daher „kosten“ diese Zinsen nach Steuern nur ca. die Hälfte. Ein Tilgungssurrogat „lohnt“ sich also bereits, wenn es eine Rendite von etwas mehr als der Hälfte des Darlehenszinses erzielt.

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Vorteile eines endfälligen Darlehens zur Finanzierung der Niederlassung

  • Das Darlehen kann mit rentableren alternativen Anlagen als Tilgungssurrogat wie Lebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder Bausparverträge zurückgezahlt werden.

  • Geringere monatliche Belastung: Aufgrund des separaten Ansparens fällt die Darlehensrate niedriger aus.

  • Steuerersparnis: Siehe oben „Wann lohnt sich ein Tilgungssurrogat?

Nachteile eines endfälligen Darlehens zur Praxisfinanzierung

  • Gleichbleibende Zinsbelastung während der Finanzierung: Ihre Zinsbelastung bleibt immer auf einem gleich hohen Stand bis zum Ende der Laufzeit.

  • Weniger Angebote, daher meist höhere Kreditzinsen: Die Angebotsvielfalt ist im Vergleich zu Annuitätendarlehen geringer, die Kreditzinsen liegen deshalb häufig etwas höher.

Praxistipps zum endfälligen Darlehen

Liegt Ihnen bereits ein Angebot eines endfälligen Darlehens von anderer Seite vor, z.B. von Ihrer Hausbank? Wir prüfen das Darlehen und ein eventuelles Tilgungssurrogat gerne für Sie.

Manchen Kunden wird empfohlen, zusätzlich zu einem Tilgungssurrogat noch das Darlehen zu tilgen. Das konterkariert den Zweck des endfälligen Darlehens mit Tilgungsaussetzung!

Achten Sie bei Altersvorsorge als Tilgungssurrogat unbedingt darauf, dass diese eine akzeptable Gesamtkostenquote ausweist.

Förderprogramme zur Finanzierung der Niederlassung

Es gibt mehrere öffentliche Mittel, die für eine Praxisfinanzierung genutzt werden können. Einige Beispiele sind:

  1. Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – die KfW bietet spezielle Kredite für Existenzgründer und kleine Unternehmen an.
  2. Bundesländer-Förderprogramme – die meisten Bundesländer haben eigene Förderprogramme, die sich an Selbstständige und kleine Unternehmen richten.
  3. Technologieförderung – für innovative medizinische Technologien oder digitale Lösungen
  4. EU-Förderprogramme – Die Europäische Union bietet verschiedene Programme zur Unterstützung von Unternehmen, darunter auch im Gesundheitssektor

KFW Darlehen

Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen für diverse Investitions- und Fördermaßnahmen, das von der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben wird. Es kann von privaten und gewerblichen Investoren, Kommunen, Institutionen und Non-Profit-Organisationen beantragt werden.

Das Darlehen hat in der Regel eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren und bietet flexible Tilgungsmöglichkeiten. Die Förderhöhe ist abhängig von der Art des Vorhabens und kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen.

Bundesländer Förderprogramme

Die Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme für Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen an. Diese Programme sollen unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung fördern und Arbeitsplätze schaffen.

Je nach Bundesland stehen unterschiedliche Förderungen zur Verfügung, wie zum Beispiel Zuschüsse für Investitionsprojekte, Unterstützung bei der Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen oder Förderprogramme für die Digitalisierung von Unternehmen.

Technologieförderung

Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für innovative medizinische Technologien oder digitale Lösungen in der Gesundheitsversorgung an. Diese Programme können Ärzten dabei helfen, ihre Praxis mit modernster Technologie auszustatten und innovative Projekte umzusetzen.

EU-Förderprogramme

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch europäische Förderprogramme genutzt werden. Die Europäische Union bietet verschiedene Programme zur Unterstützung von Unternehmen, darunter auch im Gesundheitssektor. Diese Programme stehen in der Regel allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Es ist ratsam, sich bei regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen, den Kammern oder einem spezialisierten Finanzberater über spezifische Fördermöglichkeiten für die Praxisfinanzierung zu informieren. Die genauen Programme und Bedingungen können von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region unterschiedlich sein.

Praxisfinanzierung und Steuer

Bei der Planung der Finanzierung stehen steuerliche Aspekte sehr weit oben auf der Prioritätenliste. Hier ein kurzer Überblick über die steuerliche Aspekte der Finanzierung einer Niederlassung:

  1. Betriebsausgaben: Zinszahlungen im Zusammenhang mit Darlehen zur Praxisfinanzierung können in der Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies verringert den steuerpflichtigen Gewinn Ihrer Praxis und reduziert somit direkt Ihre Steuerlast.
  2. Abschreibungen: Investitionen in medizinische Geräte, Einrichtungen und Immobilien können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Durch Abschreibungen werden die Kosten dieser Vermögenswerte über einen längeren Zeitraum verteilt.
  3. Tilgung: Die Tilgung des Darlehenskapitals wird steuerlich nicht als Betriebsausgabe betrachtet, da es sich um eine Rückzahlung der aufgenommenen Schulden handelt. Die Zinszahlungen reduzieren jedoch den steuerpflichtigen Gewinn der Praxis und verringern die Steuerlast.
  4. Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer: Ärzte sind meistens nicht berechtigt, Vorsteuerabzüge geltend zu machen. Damit ist auch die gezahlte Vorsteuer (= die Umsatzsteuer auf einer erhaltenen Rechnung) eine Betriebsausgabe und wird nicht erstattet.
  5. Steuerliche Förderungen: In einigen Ländern gibt es spezielle steuerliche Förderprogramme für Praxisgründer oder bestimmte Investitionen im Gesundheitssektor. Ärzte sollten sich über diese Möglichkeiten informieren und prüfen, ob sie dafür in Frage kommen.

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Checkliste Finanzierung Niederlassung

Damit wir Ihnen schnellstmöglich eine perfekt zugeschnittene Finanzierung anbieten können halten Sie idealerweise folgende Unterlagen bereit:

Versicherungs-Check für niedergelassene Ärzte

Als Teil unserer Niederlassungsberatung führen wir für Sie einen Check-up Ihrer aktuellen Versicherungen durch und besprechen mit Ihnen eventuelle Lücken Ihrer persönlichen Absicherung oder der Praxisabsicherung.

Wie auf unserer Seite Finanzberatung für Ärzte und Zahnärzte ausführlich beschrieben kümmern wir uns als Ihr „Facharzt für Finanzen“ ebenfalls gerne um alle wichtigen Versicherungsthemen für Praxis und Praxisinhaber.

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