

Kombischutz Berufsunfähigkeit Pflegefall – zwei Fliegen mit einer Klappe?
Normalerweise sind wir bei Versicherungen kein Freund von Kombilösungen. Oft werden dabei Bausteine kombiniert, die einzeln „gekauft“ deutlich günstiger wären. Und manchmal ist ein Anbieter zwar gut in einem Bereich (z.B. Altersvorsorge oder Pflegeversicherung), in anderen Bereichen aber qualitativ deutlicher schlechter oder zu teuer (z.B. Berufsunfähigkeit).
Berufsunfähigkeit und Pflegefall sind existentielle Risiken, die bei Gesundheitseinschränkungen schon in jungen Jahren eintreten können. Eine Berufsunfähigkeit kann zum Pflegefall führen und umgekehrt ist man als Pflegefall i.d.R. auch berufsunfähig. Insofern ist ein Kombischutz Berufsunfähigkeit Pflegefall fachlich ein durchaus überlegenswerter bzw. sinnvoller Ansatz, um einen nahtlose Absicherung des Pflegerisikos im Zusammenhang mit einer möglichen Berufsunfähigkeit sicherzustellen.
WICHTIG: Eine Kombilösung Berufsunfähigkeit Pflegefall kann nur ein erster Baustein zur Absicherung des Pflegerisikos sein. Die tatsächlichen Kosten im Pflegefall (siehe Pflegeversicherung) können sowohl während der Laufzeit der BU Versicherung wie auch danach deutlich höher liegen als die abgesicherte BU Rente bzw. die Anschluss-Pflegerentenversicherung i.H.v. maximal 2.000 EUR pro Monat!
Damit ein Kombischutz Berufsunfähigkeit Pflegefall Sinn macht, müsste neben der sinnvollen Verzahnung von Berufsunfähigkeitsschutz und Pflegefallabsicherung auch das Preis-/Leistungsverhältnis der Kombilösung stimmen. Zudem der Anbieter in beiden Bereichen die nötige Kompetenz belegen, auch durch die Qualität der Bedingungen.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenDiese Anforderungen an die Sinnhaftigkeit von Kombischutz Berufsunfähigkeit Pflegefall halte ich für erfüllt bei einem 2013 eingeführten neuen Produkt vom Volkswohl Bund, der „BU Plus“ (hier verlinkt der Kundenflyer). Sie schützt den Kunden vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) und bietet zugleich eine lebenslange Pflegerente.
Das Versicherungsmagazin kürte die BU Plus zum „Produkt des Monats“ und beschreibt in seinem Heft 05/2013 das Konzept in dem hier verlinkten Artikel „Die neue BU mit der Absicherung im Pflegefall“ kurz.
Auf unserer Website finden Sie wenig Hinweise auf konkrete Anbieter bzw. Produkte. Die Kundenanforderungen sind zu vielfältig sind, um „one size fits all“ Produkte zu definieren, die für jeden Bedarf passen. Auch der Kombischutz Berufsunfähigkeit Pflegefall „BU Plus“ vom Volkswohl Bund ist keine Lösung, die für jeden passt. Die BU Plus ist aber doch für einen größeren Kreis unserer Kunden (siehe Zielgruppen unserer Beratung) interessant genug, um dieses etwas erklärungsbedürftigere Produkt hier näher zu beleuchten.
Bei Berufsunfähigkeit wird bei der BU Plus die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt – wie bei einer ganz normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird der Kunde zum Pflegefall (Definition s.u.) gilt er zunächst automatisch als berufsunfähig. Zusätzlich erhält er eine lebenslange Pflegerente in Höhe der vereinbarten BU-Rente. Das bedeutet insgesamt eine verdoppelte Rentenzahlung.
Wird der Kunde bis zum Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung (i.d.R. mit 67 – siehe Laufzeit) nicht zum Pflegefall, dann kann er direkt eine Anschluss-Pflegerentenversicherung abschließen. Für diese müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, d.h. ggf. bestehende Vorerkrankungen spielen dann keine Rolle.
Zahlt der Kunde zum Ende der BU-Versicherungsdauer noch Beiträge, setzt sich die BU-Versicherung automatisch als Anschluss-Pflegerentenversicherung fort. Der Beitrag bleibt in diesem Fall gleich, die abgesicherte Pflegerentenleistung errechnet sich aus den dann geltenden Tarifen. Der Kunde muss dafür nicht aktiv werden – die weitere Absicherung kann also nicht in Vergessenheit geraten. Der Kunde kann der Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses aber auch widersprechen. Auch kann er die Pflegerente individuell bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten BU-Rente bzw. maximal 2.000 EUR anpassen – mit entsprechend neu kalkuliertem Beitrag.
Der „Pflegefall“ hat nichts mit der Definition der Pflegepflichtversicherung nach § 14 Abs. 1 SGB XI mit verschiedenen Pflegestufen zu tun! „Pflegefall“ ist gem. § 2 Abs. 8 der Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung definiert: „… wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate so hilflos ist, dass sie für drei oder mehr der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens – auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel – täglich Hilfe durch eine andere Person benötigt“. Diese „activities of daily living“ sind:
Mobilität („wenn die versicherte Person – auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – nur mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen“)
An- und Auskleiden („wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung – die Hilfe einer anderen Person benötigt, um sich an- oder auszukleiden und ggf. ein medizinisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und zu befestigen“)
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken („wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – zubereitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfeeiner anderen Person zu sich nehmen kann“)
Körperpflege („wenn die versicherte Person die Hilfe einer anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreinigung, beim Kämmen und beim Rasieren benötigt“)
Baden und Duschen („wenn sich die versicherte Person ohne die Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen kann“)
Verrichten der Notdurft („wenn die versicherte Person Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil – sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, – sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil – der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.“)
Ein konkretes Beispiel: eine 30-jährige Akademikerin oder kaufmännische Angestellte in der besten Berufsgruppe 1++ zahlt für eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 EUR bis zum Alter von 67 Jahren ohne garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall netto (nach Verrechnung von Überschüssen) für eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung (Tarif SBU) 82,33 EUR und für eine BU Plus (Tarif SBU+) mit zusätzlich 2.000 EUR Pflegerente 98,64 EUR, d.h. die Mehrkosten betragen 16,31 EUR bzw. rund 8 EUR pro 1.000 EUR BU Rente.
Zum Vergleich: eine separate Pflegerentenversicherung mit Gesamtleistung (inkl. Überschussbeteiligung) von 2.000 EUR ab drei Pflegepunkten (s.o.) kostet beim Volkswohl Bund monatlich 82,35 EUR. Sie zahlt dann allerdings auch schon ab Pflegestufe I der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie bei Demenz – auch wenn die o.g. Pflegepunkte nicht erreicht sind.
Seit 21.12.2012 gelten sog. Unisex Tarife, die Kosten für Männer sind daher identisch. (Berechnungen lt. Volkswohl Bund Angebotsprogramm Stand 03/2013)
Die Mehrkosten für diesen Kombischutz Berufsunfähigkeit Pflegefall beim Volkswohl Bund sind daher aus meiner Sicht der gebotenen Mehrleistung angemessen.
Die Bedingungen der Volkswohl Bund Berufsunfähigkeitsversicherung sind qualitativ sehr gut (keine abstrakte Verweisung, zumutbare Einkommensminderung bei konkreter Verweisung bei Angestellten und Selbstständigen mit 20% exakt definiert, Infektionsklausel für Ärzte, etc.)
Dies belegen auch verschiedene unabhängige Ratings (Stiftung Warentest BU Rating Sehr Gut, Finanztest Teilrating BU Bedingungen 0,8, Premium Circle Individualrating BU 75%, Morgen & Morgen BU Rating 5,0, Franke & Bornberg BU Rating FFF).
Detailliertere Ausführungen dazu folgen noch an anderer Stelle. Wer sich davon im Detail überzeugen möchte, findet hier die „Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (Tarifbezeichnungen: SBU; SBUJ, SBU+), Stand BED.SBU.0113“ des Volkswohl Bund zum Download.
Die BU Plus bietet als Kombilösung Berufsunfähigkeit Pflegefall doppelten Schutz: Schutz bei BU solange man arbeitet und Schutz im Pflegefall solange man lebt zu angemessenem Preis.
Ergibt sich aus der Beratung der Volkswohl Bund als zu Ihren Anforderungen passender BU Anbieter, dann kann eine solche Kombination eine sinnvolle Lösung sein, um Ihr Risiko im Pflegefall zu reduzieren. Eine weitere Absicherung der Kosten im Pflegefall bleibt jedoch erforderlich – siehe Pflegeversicherung!
Wie immer gilt: lassen Sie sich unabhängig beraten, welche Art der Absicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit oder ohne Kombination mit Pflegeschutz) zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Lebensplanung sowie zu Ihrem Beruf passt und welche Gesellschaft Sie je nach Gesundheitszustand und Vorerkrankungen zu welchen Bedingungen versichert.
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
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