Optionsrechte
Bietet der Tarif Optionsrechte, d.h. die Möglichkeit, nach Vertragsabschluss ohne Rücksicht auf Veränderungen des Gesundheitszustandes (also ohne erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen) den Versicherungsschutz zu verbessern?
Eine Möglichkeit hierzu ist z.B. ein sog. Optionstarif, der bei einigen Anbietern für wenige Euro im Monat abgeschlossen werden kann. Die Ausübung dieses Optionsrechts ist allerdings oft nur zeitlich begrenzt (z.B. für 5 Jahre) und/oder nur zu bestimmten Zeitpunkten (z.B. nach dem 3., 5. oder 7. Versicherungsjahr) möglich!
Umwandlungsrecht: Verpflichtet sich der Versicherer vertraglich, die bisherige private Krankenvollversicherung bei Eintritt einer Pflichtversicherung (sprich Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung) ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten in eine Zusatzversicherung umzuwandeln? Das könnte relevant werden wenn das Einkommen unter die PKV-Einkommensgrenze fällt, z.B. bei Verringerung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen oder familiären Gründen.
Diese beiden Optionsrechte sind wichtige Flexibilitäts-Bausteine einer privaten Krankenversicherung zur eventuellen späteren Anpassung des Krankenversicherungsschutzes.