Verzichtbare PKV Leistungen – oder doch wichtig?
Verzichtbare PKV Leistungen?
Auf welche Leistungen wollen bzw. können Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) verzichten? Oder sind diese vielleicht doch zu relevant und die Folgen im Krankheitsfall zu teuer, um für einige Euro Beitragsersparnis einen einfacheren Tarif zu wählen?
Je nachdem würde das in einer Beratungsdokumentation wie folgt dokumentiert:
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Der Kunde ist über die Gebührenordnung (GOÄ) informiert. Versicherungsschutz für Hochleistungs-Medizin ist von ihm nicht gewünscht oder muss in großen Teilen von ihm selbst bezahlt werden. Hierbei können Rechnungen in den sechsstelligen Bereich gehen. Ebenso sind Behandlungen in Privatklinken weitestgehend ausgeschlossen.
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Behandlungen von Spezialisten im Ausland (u.a. Schweiz, USA, Kanada, Japan, Australien, …) werden ggf. nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlt. Es ist mit sehr hohen Zuzahlungen zu rechnen.
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Das Risiko von möglichen überproportionalen Kostensteigerungen in Hausarzt-/ Primärarzt– Modellen ist bekannt und wird vom Kunden akzeptiert. Lebenslange Zuzahlungen zu chronischen Behandlungen werden ebenfalls akzeptiert.
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Vorsorgeuntersuchungen werden ausdrücklich nur auf Kassenniveau gewünscht. Untersuchungsmethoden zur Früherkennung von Krankheiten werden ggf. zusätzlich vom Kunden bezahlt, da im Versicherungsumfang nicht enthalten.
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Behandlungen durch Ergotherapeuten werden selber bezahlt (dies betrifft u.a. Behandlungen nach Schlaganfall, ADS-Syndrom, Lähmungen, Verletzungen des Muskel- und /oder Nervenapparates, …). Die Kosten von mehreren Tausend Euro p.a. werden selber getragen.
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Logopädie ist im Vertrag nicht versichert (u.a. nach Schlaganfall, Traumatisierungen, ADS-Syndrom). Die anfallen Kosten hierfür von mehreren Tausend Euro bezahlt der Kunde selbst.
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Summenbegrenzungen bei möglichen medizinisch notwendigen Hilfsmitteln in Höhe von …. Tausend Euro werden akzeptiert. Zuzahlungen von mehreren Tausend Euro je Hilfsmittel werden aus Eigenmitteln selber bezahlt. Lebenserhaltende Behandlungs- und Kontrollgeräte sollen im Versicherungsumfang ausdrücklich nicht versichert sein.
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Es wird ausdrücklich nur Schulmedizin gewünscht. Alternativbehandlungen u.a. durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren (u.a. Osteopathie, Chiropraktiker, Homöopathie) sollen im Versicherungsumfang nicht enthalten sein.
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Ambulante Psychotherapie soll ausdrücklich nicht versichert sein. Traumatisierungen, Unfälle oder andere Schicksalsschläge verarbeitet der Kunde selbst. Die Kosten von bis zu 10.000 Euro p.a. trägt der Kunde bei Bedarf selbst.
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Es werden die Allgemeinen Krankenhausleistung auf GKV-Niveau gewünscht. Dies beinhaltet Mehrbettzimmer und den gerade diensthabenden Arzt. Es wird ausdrücklich auf die freie Wahl des Krankenhauses, als auch die freie Wahl des Behandlers (z.B. Chefarzt) verzichtet. High-Tech-Medizin ist damit nicht gewünscht, ebenso wenig Behandlungen in Privatkliniken.
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Behandlungen bei stationärer Psychotherapie werden nur teilweise erstattet. Zuzahlungen von ca. 15.000 Euro/Monat werden weitestgehend selber getragen.
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Der Kunde wird jeden geplanten Krankenhaus-Aufenthalt immer im Vorfeld mit dem Versicherer abklären. Das Kostenrisiko bei Gemischten Anstalten bei jedem dritten Krankenhaus trägt der Kunde in vollem Umfang selber. Die fehlende Klausel bzgl. Notfalleinweisungen ist so gewünscht.
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Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Kur nach KH-Aufenthalten (u.a. nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Transplantationen, Amputationen, Unfällen…) lehnt der Kunde ab. Der Kunde klärt selbst mit den Rentenversicherungsträgern deren Leistungen ab. Wenn die Rentenversicherungsträger oder andere im aktiven Erwerbsleben zuständigen Leistungsträger wegfallen bezahlt der Kunde sämtliche anfallenden Kosten bei Reha und Kur selber. Anmerkung: besonders wichtig für Mitglieder in einem Versorgungswerk – Leistungen für AHB sind dort i.d.R. ausgeschlossen! (z.B. Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW bei Prostatakrebs, Nordrheinischen Ärzteversorgung in NRW oder Versorgungswerk der Architektenkammer NRW)
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Hochwertiger Zahnersatz und/oder Implantate werden selber bezahlt. Die Zuzahlungen hierfür können je Behandlung mehrere Tausend Euro betragen.
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Ambulante Transportkosten werden selber bezahlt (u.a. zur Chemotherapie, Dialyse). Gleiches gilt für Verlegungstransporte in Spezialkliniken oder in Heimatnähe. Kosten hierfür können bis zu 16.000 Euro betragen.
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Stationäre Transportkosten werden größtenteils selber bezahlt (kosten bis zu 80.000 Euro).
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Weltweiter Geltungsbereich ist nicht notwendig. VN wird sich immer in Europa (oder EWR/EU) aufhalten. Wohnsitzverlegungen ins Ausland (auch beruflich) werden ausgeschlossen und müssen nicht versichert werden. Urlaube finden nur in Deutschland statt. Mögliche Rücktransporte sind somit ebenfalls nicht versichert.
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Die fehlende Kindernachversicherung bei angeborenen Anomalien oder Geburtsschäden ist ausdrücklich nicht geregelt, da Kunde und dessen Lebenspartner/-in weder geplant noch ungewollt Kinder bekommen werden. Den Versicherungsschutz erstreitet sich der Kunde bei Bedarf vor Gericht.
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Bei einer entstehenden Versicherungspflicht in der GKV (geringeres Gehalt, Krankheit, generellen Versicherungspflicht in der GKV etc.) möchte der Kunde zurück auf das Versorgungsniveau der GKV. Er akzeptiert den möglichen Abbruch aller laufenden Therapien/Behandlungen durch Spezialkliniken/Privatärzte und die weitere Behandlung nach kassenmedizinischen Standards in der GKV. Ein garantiertes Umwandlungsrecht der PKV in eine entsprechende Zusatzversicherung ist ausdrücklich nicht erforderlich und gewünscht.
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Leistungen bei längerer Krankheit durch die Absicherung des Verdienstausfalls werden ausdrücklich nicht gewünscht. Der Kunde kompensiert diese Ausfallzeiten durch finanzielle Reserven selbst. Der Kunde ist sich des existentiellen Risikos bewusst.
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Der Kunde wünscht keinen Selbstbehalt (SB). Dadurch erhöht sich der mtl. Beitrag und mögliche Beitragsrückerstattungen werden durch das ggf. zu frühe Einreichen von Rechnungen gefährdet. Dies kann sich negativ auf die Beitragsstabilität auswirken.
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Ein Optionsrecht wird nicht gewünscht. Spätere Tarifumstellungen mit einer Leistungs- Verbesserung werden mit neuer Gesundheitsprüfung akzeptiert. Einsteigertarife ohne Optionsrecht ermöglichen bei eingetretener Krankheit keine Wechselmöglichkeiten in einen besseren und bedarfsgerechten Versicherungsschutz nach dem dann medizinischen Standard.
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Eine Verbesserung der Grundversorgung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (PVN) wird ausdrücklich nicht gewünscht. Der Kunde akzeptiert die zunehmend schlechteren Leistungen und Versorgungsstandards. Er trägt das existentielle eigene Risiko im Pflegefall selber und geht bewusst das Risiko ein, dass seine Angehörigen erheblich zur Kasse gebeten werden. Der Kunde wünscht keinen Vermögensschutz.
(basierend auf einer Seminarunterlage von Hagen Engelhard, http://www.medi-kost.de)