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Inhaltsverzeichnis

Cannabis wurde zum 1. April 2024 legalisiert. Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum jetzt einfacher möglich? Kann Drogenkonsum im BU Antrag künftig ohne Nachteile angegeben werden? Durch die Legalisierung rückt das Thema Drogen und BU in den Fokus. Wir haben dazu ausgewählte Versicherer befragt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Konsum von Drogen wie Cannabis ist eine ernste Hürde beim Abschluss einer BU.

  • Seien Sie bei Antragstellung ehrlich. Cannabiskonsum lässt sich mehrere Monate bis 1 Jahr nachweisen.

  • Achtung Raucherfrage! Rauchen von Joints ist meistens bei der sog. „Raucherfrage“ anzugeben. Lücken gibt es bei Konsum ohne Tabak.

  • Durch geschickte Auswahl des „richtigen“ Anbieters ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung meistens auch bei Cannabiskonsum möglich.

  • Nutzen Sie unsere fachkundige Beratung für den BU-Abschluss trotz Jugendsünden.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Neben Erkrankungen, Beschwerden oder Behandlungen fragen Versicherer auch nach anderen risikorelevanten Parametern, z.B. Größe, Gewicht und meistens auch nach dem Konsum von Drogen.

Durch die Legalisierung von Cannabis hat sich an der Einstufung des Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) als Droge nichts geändert. Ob ein Kiffer, Stoner oder Pothead Marihuana, Gras oder Haschisch als Joint raucht macht keinen Unterschied. Wie das Kind genannt wird – Bubatz, Pot, Dope, Ganja, Dunk, Shit, Weed, Mary Jane o.ä. – ebenfalls nicht.

Wir gehen folgenden Fragen auf den Grund:

Erhöht Cannabiskonsum das BU-Risiko?

Es zählt zum Allgemeinwissen, dass Drogenkonsum jeglicher Art schädlich ist und das Risiko von Erkrankungen erhöhen kann. Wir möchten keine Grundsatzdiskussion über Drogen führen – manche würden auch Kaffee dazu zählen. Wir klären nur, inwieweit der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum möglich ist.

Ursachen einer Berufsunfähigkeit und Cannabis

Das Risiko einiger auf unserer Seite Berufsunfähigkeitsrisiko genauer beschriebenen BU-Ursachen wird durch Cannabiskonsum teilweise deutlich erhöht.


Cannabiskonsum erhöht das Risiko von

Verständlicherweise fragen deshalb alle uns bekannten BU-Versicherer bei Abschluss einer BU nach Cannabis und anderen Drogen und berücksichtigen die Antwort bei der Risikoprüfung.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Wie erfährt eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Cannabiskonsum?

BU-Anbieter schätzen die Risikorelevanz von Drogenkonsum teilweise unterschiedlich ein. Deshalb fallen die Risikofragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Konsum von Drogen wie Cannabis unterschiedlich aus.

Arten von Fragen zum Drogenkonsum

Achten Sie bei der korrekten Beantwortung der Fragen im BU-Antrag auf vier Aspekte:

Ungünstig: Generelle Frage nach Drogenkonsum

Fragt der Versicherer generell nach Drogenkonsum, muss bei einer so gestellten Frage jeder – auch der einmalige (!) – Konsum von Drogen angegeben werden:

Nehmen oder nahmen Sie in den letzten zehn Jahren Drogen und / oder Betäubungsmitteln ein?

Das ist eine klare Frage, die wahrheitsgemäß zu beantworten ist. Selbst der einmalige Joint zu „Testzwecken“ muss hier angegeben werden. Diese Frage bedeutet eine sehr hohe Hürde für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum.

Einfacher: Frage nach Beratungen oder Behandlungen zu Drogen

Bei „Jugendsünden“ hilft die folgende etwas mildere Fragestellung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum:

Wurden Sie in den letzten fünf Jahren oder werden Sie wegen einer Suchterkrankung (Konsum von Drogen, drogenähnlichen Substanzen, Medikamenten oder Alkohol) ärztlich beraten oder behandelt.

Diese Frage kann vermutlich ein Großteil aller BU-Interessenten mit nein beantworten. Das einmalige Probieren eines Joints führt in der Regel nicht zu einer ärztliche Beratung oder Behandlung.

Achtung Raucherfrage!

Manche BU-Anträge (z.B. HDI) fragen bislang gar nicht ob jemand raucht, weil Raucher und Nichtraucher die gleichen Beiträge zahlen. Viele Gesellschaften fragen genauer nach. Hier muss man ganz genau und spitzfindig prüfen wie gefragt wird:

Wird ohne weitere Differenzierung nach dem Konsum von Zigaretten gefragt (z.B. Gothaer), ist diese Frage beim Rauchen von Joints zu bejahen.

Das verbreitete Rauchen von Joints zusammen mit Tabak fällt ebenfalls immer in die Kategorie „Raucher“.

Cannabis rauchen ohne Tabak spielt bei der Raucherfrage keine Rolle wenn eine Gesellschaft diese Frage auf Tabak oder Nikotin einschränkt wie z.B. Allianz, Alte Leipziger, die Bayerische oder HDI bei höheren BU Renten mit ärztlicher Untersuchung.

Achtung: Teilweise ist die Formulierung unscharf, weil zunächst nur nach Zigaretten gefragt wird, danach jedoch eine Erläuterung „oder andere nikotinhaltige Produkte“ (Baloise) oder „bzw. Nikotin in anderer Form“ (Nürnberger) folgt. Hier halten wir das Rauchen von Cannabis ohne Tabak für nicht angabepflichtig.

Wenn ein Cannabis rauchender Kunde aufgrund missverständlicher Formulierungen Nein ankreuzt, kann man ihm daraus später keinen Strick drehen. Unklarheiten gehen zu Lasten der Gesellschaft. Dennoch zeigt sich auch hier, dass man sich zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum besser von Profis beraten lässt.

Die gute Nachricht: Die Antwort auf die Raucherfrage entscheidet nicht über das Zustandekommen des Vertrags, da die Gesellschaft i.d.R. nicht vom Cannabis-Konsum erfährt. Bei Versicherern mit Nichtrauchertarifen erhöht sich aber ggf. der Beitrag.

BU-Abfragezeiträume zum Konsum von Drogen wie Cannabis

Versicherer fragen im Zusammenhang mit Drogenkonsum i.d.R. nach den letzten fünf bzw. zehn Jahren. Die folgende Tabelle listet Anbieter auf, die nur nach Behandlungen in Verbindung mit Drogenkonsum fragen und solche, bei denen bereits der bloße Konsum anzugeben ist:

AnbieterAbfragezeitraumKonsum / Behandlung
Allianz10 JahreBehandlungen
Alte Leipziger5 JahreKonsum
AXA5 JahreBehandlungen
Baloise5 JahreKonsum
Barmenia5 JahreKonsum
Bayerische10 JahreKonsum
Canada Life10 JahreKonsum
Continentale10 JahreKonsum
Debeka5 JahreKonsum
ERGO10 JahreKonsum
Gothaer5 JahreBehandlungen
Hannoversche5 JahreBehandlungen
HDI5 JahreBehandlungen
HUKunbefristetKonsum
LV 187110 JahreKonsum
Nürnberger5 JahreKonsum
Signal Iduna10 JahreKonsum
Stuttgarter10 JahreKonsum
Swiss Life5 JahreKonsum
Volkswohlbund5 JahreBehandlungen
Zurich10 JahreBehandlungen
Übersicht Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum

Wie erfolgt im Leistungsfall der Nachweis von Cannabiskonsum?

Seien Sie bei Antragstellung ehrlich. Der Konsum von Cannabis lässt sich mehrere Monate lang bis max. ein Jahr in Haaren nachweisen. Länger zurückliegender Konsums scheint schwierig nachweisbar zu sein, sofern nicht anders dokumentiert, z.B. in Arztakten.

Zu den Folgen von Falschangaben im BU Antrag siehe Folgen von Fehlern bei Gesundheitsfragen von Versicherungen.

Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum möglich?

Erfährt ein Risikoprüfer aufgrund der Antworten im Antrag von Cannabiskonsum bzw. Beratungen / Behandlungen wegen Drogenkonsum, wird er i.d.R. zunächst genauere Informationen zum Drogenkonsum anfordern, z.B. mit dem hier verlinkten Fragebogen zu Drogenkonsum.

Bei der abschließenden Beurteilung sind je nach näheren Umständen folgende Ergebnisse möglich:

Unser Rat zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum

Presseanfrage zu Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum

Anlässlich einer Presseanfrage des Magazins procontra im April 2024 möchten wir Ihnen unsere Antworten zu den Fragen des Journalisten nicht vorenthalten:

Glauben Sie, dass der Abschluss einer BU-Versicherung durch die Teil-Legalisierung von Cannabis für dessen Konsumenten künftig leichter wird?

Nein, eher im Gegenteil. Die Zahl der Konsumenten wird nach Legalisierung steigen. Bislang ist nicht absehbar, dass Versicherer ihre (kritische) Einschätzung zu Cannabis Konsum ändern.

Gibt es BU-Versicherer, die ihre Bedingungswerke aufgrund der Teil-Legalisierung von Cannabis angepasst haben und beispielsweise nur noch nach einer Behandlung in Folge von Cannabis-Konsum fragen, nicht aber mehr nach dem Konsum? Sind solche Anpassungen Ihrer Meinung nach zu erwarten?

Uns sind keine Versicherer bekannt, die ihre Annahmepolitik bezüglich Cannabis Konsum „entschärfen“. Dies ist aus unserer Sicht auch nicht zu erwarten, da die Freigabe nichts an den erwiesenen medizinischen Risiken des Cannabis Konsums ändert.

Studien legen nahe, dass der Konsum von Cannabis durch die Legalisierung zunehmen könnte. Wird es Ihrer Meinung nach für immer mehr Menschen schwierig, eine BU-Versicherung abzuschließen?

Verstärkter Konsum von Cannabis macht für viele den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger. Einige Versicherer mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis für bestimmte Berufsgruppen fragen nach Konsum. Ist die Auswahl eingeschränkt auf Anbieter, die nur nach Behandlungen fragen, kann die Absicherung schwieriger bzw. teurer werden.

Welche Möglichkeiten gibt es für Cannabis-Konsumenten, an eine BU-Versicherung zu gelangen?

Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bitte immer ehrlich beantworten, siehe Gesundheitsfragen von Versicherungen! Sonst steht die BU im Leistungsfall auf wackeligen Füßen. Gemeinsam mit einem versierten Fachmann (Empfehlungen z.B. bei Finanztip) bekommen auch Cannabis-Konsumenten eine BU, sofern sie deshalb noch nicht behandelt wurden.

Häufig wird Cannabis zusammen mit Tabak konsumiert. Müssen sich die Cannabis-Konsumenten, die ab und an einen Joint rauchen, im BU-Antrag dann auch als Raucher ausweisen?

Was ändert sich mit der Legalisierung von Cannabis?

Auch mit Legalisierung von Cannabis herrscht Einigkeit unter den von uns befragten Versicherern: Der Konsum von Drogen wie Cannabis bleibt ein risikorelevanter Faktor beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ähnlich wie wir rechnen die Gesellschaften damit, dass zukünftig mehr Menschen die Frage nach Cannabiskonsum bejahen werden. Vor der Legalisierung wollte kaum jemand zugeben, Illegales getan zu haben.

Nach unseren Gesprächen erscheint es sehr fraglich, ob Versicherer ihre kritische Haltung zu Cannabis bzw. Drogenkonsum verändern werden. Einer Lockerung der Annahmepolitik steht vor allem der erkennbare Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und Drogenkonsum entgegen. Klinische Studien haben das bestätigt und die Versicherer befürchten, dass durch die Legalisierung von Cannabis die Auswirkungen auch bei BU-Leistungsfällen noch spürbarer werden.

Die Lösung bleibt die Auswahl von Anbietern, deren Fragestellung den Drogenkonsum nicht zu Tage fördert.

Fazit

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum ist grundsätzlich möglich.

Die Anbieterauswahl ist allerdings eingeschränkt auf solche, die entweder nur nach Behandlungen oder Beratungen im Zusammenhang mit Drogen oder gar nicht nach Drogenkonsum fragen (uns sind keine solcher Anbieter bekannt).

Eine stärkere, kundenfreundlichere Differenzierung der Risikofragen wäre wünschenswert, z.B. ob der Konsum einmaliger Natur war oder regelmäßig erfolgt. So wie auch beim Alkoholkonsum differenziert wird, ob regelmäßig in größere Mengen getrunken wird oder „nur“ ein Feierabendbier oder ein paar Longdrinks am Wochenende.

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