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Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen? Klare Antwort: So früh wie möglich, solange Sie noch rundherum gesund sind, ggf. schon als Schüler oder Student. Und: Sie sparen dabei sogar noch Geld.

Mancher Wein wird besser, wenn er länger reift – der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen wird durch längeres Abwarten meistens schwieriger und teurer!

Dr. B. Schlemann
Das Wichtigste in Kürze
  • Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

  • Sichern Sie Ihre eigene Arbeitskraft so früh wie möglich ab! Je älter Sie werden (und je mehr Vorerkrankungen Sie ggf. schon haben), desto teurer wird eine BU für Sie!

  • Beispiele aus unserer Beratungspraxis veranschaulichen, wie eine BU Sie vor einem finanziellen Ruin schützt. Zudem steigt mit fortschreitendem Alter auch das Risiko, dass Sie keine BU mehr oder nur noch mit (teuren) Einschränkungen bekommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen?

Zwei Aspekte spielen für die Frage „Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen“ eine Rolle:

  1. spare ich dabei Geld? und
  2. welche Risiken gehe ich ein?

Letztlich entzieht sich die Frage, wann Sie eine BU abschließen sollten, aber einer mathematischen Grenznutzenoptimierung, da Sie nicht wissen, wann Sie berufsunfähig werden. Gerade am Anfang bei Berufsstart sind Sie am „verletzlichsten“, da eine mögliche Berufsunfähigkeit am längsten dauern wird.

Berufsunfähigkeit wann abschließen – „kaufmännische“ Gründe für einen frühen Beginn

Spare ich nicht Geld, wenn ich die BU später abschließe?

Nein, sparen Sie nicht! Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird mit jedem Jahr, das Sie älter werden, je nach Anbieter ein paar Prozent teurer. Was Sie also zunächst vermeintlich sparen, zahlen Sie bei späterem Einstieg durch entsprechend höhere Beiträge nach. Dafür haben Sie in diesen Jahren jedoch keinen bzw. keinen ausreichend hohen Schutz. Und woher wissen Sie, dass Sie erst später berufsunfähig werden?

Immer am 1.1. werden Sie für die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Jahr älter. Deshalb kostet die gleiche BU ab 1.1. ca. 2-3% mehr. Zwei Rechenbeispiele:

Unser Tipp zum „Sparen bei BU“

Sichern Sie jetzt Ihr volles Nettoeinkommen bis 67 mit vollem Inflationsausgleich ab, solange dies gesundheitlich möglich ist. Damit zahlen Sie für diese BU Rente dauerhaft den aufgrund ihres jetzigen Eintrittsalters günstigeren Beitrag. Späteres Aufstocken kostet pro Jahr, das Sie älter sind (zum 1.1.) ca. 3% mehr für die gesamte Laufzeit bis 67. Sowohl Ihr Einkommen wie auch Ihr Absicherungsbedarf (z.B. durch Kinder, Immobilienkauf etc.) werden i.d.R. mit den Jahren steigen. Durch frühes Absichern sparen Sie deshalb im Vergleich zu einem späteren Aufstocken deutlich – was außerdem nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich ist. Sollten sich Ihre Lebensumstände untypisch entwickeln (weniger Geld verfügbar oder schon früher finanziell unabhängig), dann können Sie die BU-Rente jederzeit reduzieren. Sie bleiben also flexibel, können sich aber jetzt die günstigeren Konditionen sichern.

Berufsunfähigkeit wann abschließen – Risiken

Noch relevanter als finanzielle Aspekte ist das Risiko gesundheitlicher Verschlechterungen. Ggf. bekommen Sie später überhaupt keine BU mehr oder nur noch mit Einschränkungen, Ausschlüssen oder deutlichen Risikozuschlägen, die die BU um bis zu 100% teurer machen können! Hier einige unerfreuliche Beispiel aus unserer Beratungspraxis:

Praxisfall 1 – Bandscheibenvorfall

„Sehr geehrter Herr Dr. Schlemann, wir haben heute einen Beratungstermin für den … zum Thema BU ausgemacht. Jetzt ist es so, dass ich gerade von meinem Orthopäden nach Hause komme, da ich seit heute Nacht einen steifen Nacken mit leichtem Taubheitsgefühl in den Fingern hatte. Er hat mir ein paar Spritzen gegeben und sagte, dass es wahrscheinlich ein leichter Bandscheibenvorfall sei, der aber nicht weiter schlimm ist und auch keiner weiteren Therapie bedarf. Gleichzeitig hat er mir einen MRT-Termin für den … vermittelt, da ich seit einem Sturz bei Druck Beschwerden an meinem linken Oberschenkel habe.“

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Beschwerden eigentlich gar nicht so schlimm waren – ein Arztbesuch hätte auch noch Zeit gehabt!

Der Kunde – ein junger Familienvater, der nach dem Studium gerade in den Beruf startet – wird trotzdem noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Jedoch vermutlich mit einem Ausschluss für die Wirbelsäule. Eine unschöne Einschränkung, da Rückenbeschwerden einen nicht ganz kleinen Teil der Fälle von Berufsunfähigkeit ausmachen. Möglicherweise wird es gelingen, den Risikoprüfer zu bewegen, diesen Ausschluss mit einer sog. „Nachschauklausel“ zu versehen, d.h. nach ca. 3 Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit kann dieser Ausschluss dann wieder entfallen (siehe dazu auch Risikoprüfung bei Antrag Berufsunfähigkeit (mit Tipps zu Ausschluss, Zuschlag und Nachschauklausel).

Praxisfall 2 – stationäre Psychotherapie

Ein ausgesprochen analytischer und vorsichtiger Kunde wollte nach einer Beratung, die sich bereits über drei Monate hinzog, und sehr detaillierter Ermittlung seiner Gesundheitshistorie mit 32 Seiten Unterlagen (Gesundheitsfragen, Beiblätter, Zusatzfragebögen, Atteste) zunächst noch weiter mit der Antragstellung warten, um zusätzlich noch einen Leistungsspiegel seiner Krankenversicherung(en) und Kopien der Patientenkarteikarten seiner Ärzte einzuholen.

Grundsätzlich ist es natürlich wichtig, Gesundheitsfragen sehr genau und vollständig zu beantworten um zu vermeiden, dass eine Gesellschaft im BU Fall Leistungen wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 VVG verweigert.

Häufig wird vor Beantragung einer BU pauschal das Einholen von Auskünften von Ärzten bzw. Krankenkassen empfohlen, um ganz auf Nr. Sicher zu gehen. Oft entdeckt man dabei auch Fehldiagnosen oder Abrechnungsdiagnosen, die später im Fall einer Berufsunfähigkeit Probleme bereiten können. Daher bietet eine solche Nachfrage – vor allem wenn man sich seiner Gesundheitsgeschichte nicht mehr ganz sicher ist – ein erhöhtes Maß an Sicherheit. Der Nachteil: es dauert meistens eine ganze Weile, bis die Antworten dazu vorliegen – mehrere Monate mit zwischenzeitlichen Erinnerungen sind keine Seltenheit. Dies obwohl der Patient klare Ansprüche auf unverzügliche Einsicht in seine Patientenakten hat (siehe dazu die neue Vorschrift § 630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte und den Beitrag Datenschutzrechte für Patienten). Bis dahin kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern, so dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich wird!

Letztlich wird eine solche „Erkundigungspflicht“ des Kunden durch keine obergerichtlichen Urteile festgelegt. Auch juristische Kommentare (z.B. Römer/Langheid, VVG, 3. A. 2012, § 19 RN 28) sprechen primär von „angemessener Gedächtnisanstrengung“ bzw. „verstärktem Nachdenken“ und einer nur „in gewissem Umfang“ bestehenden „Nachfrage- und Erkundigungspflicht“ (insbesondere wenn dazu Anlass besteht, siehe z.B. BGH v. 21.04.1993, AZ IV ZR 34/92).

Daher gilt es im Einzelfall immer abzuwägen was wichtiger ist – absolute Genauigkeit oder frühzeitiger Schutz.

Praxisfall 3 – Geringe Chance auf BU mit psychischen Erkrankungen

Im Fall dieses Kunden war der von ihm – gegen meinen Rat – gewählte supergenaue Ansatz leider falsch. Die nächste Mail erhielt ich drei Monate später mit folgendem Inhalt: „… zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die sehr lange Zeit entschuldigen, in der Sie nichts von mir gehört haben. Dies hat konkrete Gründe, die jedoch nichts mit Ihnen oder Ihrer bisherigen Arbeit zu tun haben. Sie haben sich stets sehr bemüht. Ich bin leider an einer schweren Depression erkrankt, weswegen ich leider für zwei Monate in stationärer psychotherapeutischer Behandlung war. Aus diesem Grunde konnte ich auch zwischenzeitlich mich nicht mit meinen E-Mails befassen.“

Sicher steht hier im Raum, ob nicht bereits psychische Probleme vorlagen, die auch bei früherer Beantragung bei den Gesundheitsfragen hätten angegeben werden müssen. Spätestens mit Beginn einer Therapie ist die Tür zu einer richtigen BU jedoch für die nächsten 5-10 Jahre erst einmal verschlossen. Dann bleiben nur noch alternative Absicherungsformen wie auf unserer Seite Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung oder Schwere Krankheiten Vorsorge? beschrieben.

Praxisfall 4 – ambulante Psychotherapie

Im ersten Beratungsgespräch am 18.3. erkennt der Kunde die Wichtigkeit einer Absicherung seiner Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis zu einem nächsten Termin möchte er sich alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Die nächste Mail des Kunden vom 2.4.: „auf Grund einer zwischenzeitlichen psychologischen Beratung falle ich aus einer BU raus“.

Damit ist auch diesem Kunden der Weg zu einer Berufsunfähigkeitsabsicherung für die nächsten 5-10 Jahre leider verbaut.

Praxisfall 5 – malignes Melanom

Ein Kunde, leitender Angestellter, wird von uns zunächst zum Thema Private Krankenversicherung beraten. Im Zuge der am Anfang jeder Beratung stehenden sog. „Risikoaufnahme“ weisen wir bereits im Juli auf die Wichtigkeit der Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung hin. Der Kunde wollte das Thema BU zunächst zurückstellen. Bei der späteren Beratung rang er etwas mit den Kosten einer BU.

Der nächste Termin verzögerte sich, auf eine Rückfrage von uns kam dann die Antwort: „Guten Morgen Herr Schlemann, das Thema ist etwas untergegangen da mir bei einer Vorsorgeuntersuchung ein malignes Melanom diagnostiziert wurde. Das Melanom wurde entfernt und kategorisiert. Level 2. Low Risk. Soweit ich mich eingelesen habe hat sich damit das Thema BU auch erledigt.“

Hoffentlich wird alles wieder gut, dennoch ist die Gefahr von erneuten malignen Melanomen („Rezidiv“) sehr hoch. Deshalb ist mit dieser Diagnose der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung derzeit tatsächlich unrealistisch.

Glück im Unglück: Kurz zuvor konnten wir den Kunden bei seinem Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung begleiten. Zumindest ist so die optimale medizinische Versorgung sichergestellt.

Praxisfall 6 – Zahnärztin mit Skiunfall

Im Januar erhielten wir eine Beratungsanfrage von einer Zahnärztin, die sich endlich richtig gegen Berufsunfähigkeit absichern wollte.

Zunächst war ein Termin für Mitte Februar vereinbart. Kurz davor bat die Kundin wegen ihres anstehenden Skiurlaubs um Terminverschiebung, „da ich die Woche darauf ebenfalls ein paar Tage weg sein werde, müssten wir ein Treffen im März anvisieren. Mein Vorschlag wäre …“

Die nächste Mail kam von ihrer Zahnarzthelferin: „Guten Tag, Ich muss hiermit den Termin für Frau … am … absagen. Frau … ist nach einem Skiunfall noch stationär und hat mich hiermit beauftragt. Sie wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen.“

Blöde Sache – bei einem frischen unfallbedingten stationären Aufenthalt kann man davon ausgehen, dass eine BU zunächst entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen bzw. Zuschlägen abgeschlossen werden kann. Wenn Nägel oder Schrauben eines komplizierteren Bruchs nach ca. einem Jahr gezogen sind, die Physiotherapie erfolgreich absolviert wurde (das Zauberwort lautet „folgenlos verheilt“ – also keine Dauerschäden!) und danach weitere 2-3 Jahre „behandlungs- und beschwerdefrei“ vergangen sind, dann sollte wieder eine normale BU möglich sein bzw. eine zunächst erfolgte „Erschwerung“ (Ausschluss oder Risikozuschlag) kann dann ggf. wieder entfallen.

Praxisfall 7 – Diplomkaufmann mit Psychotherapie

Ein 35-jähriger Diplomkaufmann lässt sich von uns zum Thema BU beraten. Im ersten Termin Mitte März besprechen wir das Thema sehr eingehend wie auf unserer Seite Beratung Berufsunfähigkeit beschrieben.

Von seinem Arbeitgeber wurde dem Kunden ein anderer Finanzberater eines Kölner Strukturvertriebs empfohlen, dessen Beratung er zunächst auch noch zu Vergleichszwecken ausprobieren möchte. Dadurch verzögerte sich die Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die nächste Mail war leider weniger erfreulich: „ein weiterer Termin macht für mich zur Zeit keinen Sinn, da ich auf Grund einer zwischenzeitlichen psychologischen Beratung aus einer BU raus falle“.

Praxisfall 8 – Leiter Rechtsabteilung mit schwerer Operation

Ein Rechtsanwalt, der als angestellter Justitiar die Rechtsabteilung eines mittelständischen Unternehmens leitet, wendete sich im Januar an uns wegen eines Riestervertrages für seine Frau. Erst Ende Februar fand der Beratungstermin statt. Dabei zeigten sich zusätzlich deutliche Defizite bei der Absicherung seiner Arbeitskraft (siehe auch unsere Seite Versorgungswerk und Berufsunfähigkeit zur recht mageren Absicherung von dort versicherten Rechtsanwälten).

Ein nächster Termin war für März geplant. Am 7.3. erhielt ich folgende Mail: „Hallo, danke Ihnen sehr. Bin wegen schwerer OP im Kranken‎haus. Völlig außer Gefecht auf unbestimmte Zeit. Ich melde mich, sobald es wieder geht.“

Auch hier wieder das gleiche Problem: Bei BU gilt es zeitnah zu handeln, zu langes Abwarten ist gefährlich!

Praxisfall 9 – Bankmanager mit Hautkrebs

Ein Manager einer internationalen Großbank wendete sich Anfang September an uns, um seine über MLP abgeschlossenen Verträge bei der Heidelberger Leben zu überprüfen. Mit der Performance seiner Altersvorsorgeverträge ist er unzufrieden (Verlust von mehreren Tausend EUR), an der Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HL zweifelt er (siehe Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?), außerdem ist die BU unzureichend konfiguriert (ca. 2.000 EUR unterhalb des aktuellen Nettoeinkommens, Endalter 60, keine garantierte Rentensteigerung), reicht also nicht aus, um den Lebensstandard für ihn und seine Familie (2 Kinder) dauerhaft zu halten (siehe BU Konfiguration) und auch weiterhin ausreichend fürs Alter vorsorgen zu können.

Zwei Tage vor dem für Mitte Oktober vereinbarten Termin ruft der Interessent an. Letzte Woche war er wegen eines 4 cm großen geschwollenen Lymphknotens in der linken Leiste beim Arzt. Wegen Krebsverdacht wurde dieser kurz darauf entfernt. Der Pathologe stellt schwarzen Hautkrebs fest (in der besonders tückischen Form des amelanotischen Melanoms). Weitere Untersuchungen stehen an, um den ursprünglichen Herd zu finden. Metastasen wurden bislang glücklicherweise noch nicht festgestellt. Dennoch muss eine Reihe weiterer Lymphknoten entfernt werden mit der Folge, dass lebenslang Lymphdrainage und Kompressions-Strümpfe benötigt werden, damit das betroffene Bein nicht dick wird. Dem Manager steht ein Jahr Chemotherapie mit wöchentlich 2-3 Spritzen bevor. In dieser Zeit kann er seinen Beruf voraussichtlich nur sehr eingeschränkt ausüben – sofern er ihn nicht ganz verliert.

Leider ein weiteres sehr unglückliches Beispiel dafür, auch mit der Überprüfung einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu warten!

Praxisfall 10 – Rechtsanwältin mit Unfall im Fitnessstudio

Eine Rechtsanwältin wendet sich im November an uns mit der Bitte, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Im Beratungstermin ergab sich als dringender Bedarf der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Danach kam von der Interessentin nur noch zögerliches Feedback – die bei jeder Beratung anfangs vereinbarte Verbindlichkeit in der Kommunikation ließ deutlich zu wünschen übrig. Im Februar des nächsten Jahres schrieb sie dann: „Mir ist im Fitnessstudio der Arm ausgekugelt und dabei sind vom Kapselgelenk in der Schulter zwei Knochenfragmente abgesplittert. Ich werde heute operiert …“. Auch hier ist der Abschluss einer BU erst einmal in die Ferne gerückt.

Praxisfall 11 – Prof. Dr.-Ing. mit Corona

Ein promovierter Ingenieur beschäftigt sich seit acht Monaten mit der Optimierung seiner bestehenden Verträge zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Das Ergebnis wäre eine deutliche qualitative Verbesserung der Konfiguration (teilweise Endalter 60 – reicht nicht bis zur Rente, keine Leistungsdynamik zum Inflationsausgleich im Leistungsfall) bei einer gleichzeitigen Ersparnis von in Summe rund 9.100 EUR. Die Beratung zieht sich, u.a. aufgrund eines längeren Urlaubs des Kunden.

Dann erreicht uns folgende Nachricht: „vielen Dank für unseren guten Termin letzte Woche und die Zusendung der Unterlagen per Mail, die ich krankheitsbedingt leider erst jetzt lesen konnte. Mich hat es Anfang der Woche voll erwischt und liege nun mit Corona und Fieber im Bett. Ich bin bis Ende nächste Woche krankgeschrieben, fühle mich sehr schwach und habe die üblichen Symptome (Fieber, Schmerzen, etc.).“

Die Folge: Bei dem gewählten Anbieter wird der Antrag aufgrund der Erkältungssymptome nach Ausheilung zunächst drei Monate zurückgestellt. Bei schweren Covid Symptomen erfolgt sogar eine Zurückstellung nach Ausheilung für 12 Monate. Im Fall von Long Covid könnte der Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung dauerhaft unmöglich werden.

Wir tragen uns also eine Wiedervorlage in gut 3 Monaten ein und hoffen, dass der Kunde seine BU dann wie geplant abschließen kann. Der Zeitraum, in dem gesundheitliche Probleme ein sinnvolles Konzept mit besseren Leistungen und merklichen Einsparungen zum Scheitern bringen können, hat sich hier leider unnötig verlängert.

Praxisfall 12 – Verleger mit Skiunfall

Ein promovierter Verleger verschob den Termin zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mehrfach aufgrund von beruflichen Verpflichtungen („Ich werde es einfach nicht mehr mit einem guten Gefühl schaffen und muss es leider trotz der Nachteile in den Januar verschieben„). Inzwischen war es März geworden. Kurz vor dem Termin erhielten wir die folgende Nachricht:

„Hallo Herr Dr. Schlemann, wir hatten uns für diese Woche zu einem Termin verabredet. Ich muss diesen leider absagen. Der letzte Monat verlief doch ganz anders als geplant. Kurz nach dem Abschluss meiner PKV hatte ich einen Unfall und bin heute nach drei Wochen Aufenthalt im Krankenhaus den ersten Tag zu Hause. Ich habe leider einen Trümmerbruch im Schienbeinkopf, der mittlerweile schon zweimal operiert wurde. Mein Bein darf ich für weitere 8 Wochen nicht belasten. Am Mittwoch habe ich einen weiteren Arzttermin und muss mich erstmal etwas hier sortieren. Viele Grüße …“

Bis der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist wird es nun etwas dauern – und dann zunächst auch nur mit einem Leistungsausschluss.

Glück im Unglück: Unmittelbar vor dem Skiurlaub hatten wir den Kunden noch privat krankenversichert. Das ging schneller („Ich plane in zehn Tagen Skifahren zu gehen. Das würde ich gerne mit Versicherungsschutz tun.„). Unser Ansprechpartner bei der Gesellschaft schrieb noch kurz „policiert – kann beruhigt Ski fahren.“ So profitierte der Kunde immerhin von rund 1.000 km kostenfreiem Rücktransport aus dem Skigebiet, die anschließende Nach-OP führte ein spezialisierter Chefarzt durch und im 1-Bett Zimmer waren Genesung und Kümmern um die Firma ungestörter möglich.

Praxisfall 13 – Ingenieur mit Schlaganfall

Ein angestellter 39-jähriger Ingenieur wollte nach Abschluss einer psychotherapeutischen Behandlung eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Alles sah gut aus. Nachdem er länger für die Sammlung seiner medizinischen Unterlagen benötigte, erlitt er jedoch kurz vor Antragstellung einen leichten Schlaganfall. Die Symptome waren zwar mild und klangen schnell ab, dennoch lehnte der Versicherer eine Absicherung zunächst ab. Eine erneute Prüfung könnte erst in einigen Jahren nach einer stabilen, beschwerdefreien Phase möglich sein.
 

Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen – Praxistipps:

Die Praxistipps zur Frage „Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen“ sind ebenso schlicht wie wichtig:

Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen – Fazit:

Die klare Antwort lautet: Sofort, so früh wie möglich, solange Sie noch rundherum gesund sind, ggf. schon als Schüler oder Student! Mancher Wein wird besser, wenn er länger reift – der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen wird durch Abwarten schwieriger und teurer.

Das gleiche gilt für die Überprüfung einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung hinsichtlich Qualität (siehe Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?) und ausreichender BU Konfiguration, um im Fall einer Berufsunfähigkeit den Lebensstandard einigermaßen zu halten und auch weiterhin fürs Alter vorsorgen zu können.

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