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Krankenversicherung im Krankenhaus

Das Krankenhaus ist der Ort, an dem Sie bei wirklich ernsten Erkrankungen behandelt werden. Um so wichtiger sind sehr gute Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung im Krankenhaus!

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Gesetzlich Krankenversicherung im Krankenhaus

In den allgemeinen Krankenhausleistungen („GKV-Standard“) ist die Behandlung durch den Dienst habenden Arzt (ggf. ein vom Nachtdienst übermüdeter Assistenzarzt der noch nicht viel Erfahrung mit der konkreten Behandlung oder Operation hat) sowie die Unterkunft im Mehrbettzimmer (mit intensivem Miterleben des Privatlebens des Zimmernachbarn) enthalten.

Private Krankenversicherung im Krankenhaus

Bei Privatversicherten übernimmt Ihre Krankenversicherung im Krankenhaus eine Reihe von Extra-Leistungen.

Wahlarztbehandlung: Chefarzt oder Oberarzt

Chefarztbehandlung“ (richtigerweise „Wahlarztbehandlung“) heißt, dass Sie sich selbst Ihren Behandler oder Operateur aussuchen können. Oft wird tatsächlich der Chefarzt die erster Wahl sein, manchmal aber auch ein Oberarzt mit mehr spezifischer Operationserfahrung. Sehr selten ist es der gerade diensthabende junge Assistenzarzt, der „zum ersten Mal einen Bauch aufschneidet“.

Operation Chefarzt Wahlarzt Krankenhaus

Manchmal begegnen uns bei der Beratung Vorurteile wie „Chefärzte sind alt und tatterig und operieren kaum noch“. Einspruch! Wir betreuen viele Chefärzte und jeder von Ihnen trägt die Bezeichnung „Chef“ zu Recht – weil er die größte Erfahrung hat, Operationen am häufigsten ausgeführt hat und bei ihm deshalb das Fehlerrisiko am geringsten ist. Jeder Chefarzt war vorher Oberarzt – und wird mit dem Titel „Chef“ nicht direkt senil 😀.

Siehe dazu auch Wahlarzt im Krankenhaus – Chefarzt oder Oberarzt.

Einbettzimmer / Zweibettzimmer?

Siehe dazu ausführlich Ungestört gesund werden im Krankenhaus – mit reduziertem Infektionsrisiko.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Die sog. „Wahlleistungen“ der PKV beinhalten die Wahl eines spezialisierten Arztes („wahlärztliche Behandlung“ / „Chefarzt“) sowie die Unterkunft (z.B. 1- oder 2-Bettzimmer).

Honorarvereinbarung – GOÄ

Im Rahmen der wahlärztlichen Behandlung werden ggf. (z.B. bei komplizierten Operationen) individuelle Honorarvereinbarungen zwischen Arzt und Patient getroffen. Gute Tarife übernehmen die hierdurch entstehenden Mehrkosten (siehe auch Gebührenordnung).

Gemischte Anstalten

Ein Krankenhaus, das freie Zimmer im Ostflügel durch einen Phsyiotherapeuten zur Reha nutzen lässst, wird dadurch zur sog. “gemischten Anstalt” i.S.v. § 4 Abs. 5 MB/KK. Ca. 1/3 der deutschen Krankenhäuser hat diesen Status – ohne dass man dieses als Patient jedoch von außen erkennen könnte! Eine Liste der gemischten Anstalten finden Sie hier auf der Seite des PKV Verbands.

Konsequenz: Vor Einlieferung müssen Sie nachfragen, ob Ihre Krankenversicherung dort Kosten übernimmt. Die private Krankenversicherung darf über die Kostenübernahme nach völlig freiem Ermessen (!) entscheiden. Hält der Sachbearbeiter die Kosten für etwas zu hoch, wird – und darf – er ablehnen.

Ergebnis: Sie bleiben auf den vollen Kosten sitzen. Das wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. Gute Anbieter verzichten auf diese Regelung.

Meldefrist für private Krankenversicherung im Krankenhaus

Einen Krankenhausaufenthalt müssen Sie nach § 9 Abs. 1 MB/KK innerhalb 10 Tagen melden, sonst riskieren Sie die Erstattung. Im KKH hat man andere Sorgen – gute Anbieter verzichten auf diese Regelung.

Kur-/Sanatoriumsbehandlung und Rehabilitation

Nach § 5 Abs. 1 d) MB/KK übernimmt die PKV normal keine Kosten für Kur-/Sanatoriumsbehandlung (präventiv) und für Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung / Anschlussgesundheitsmaßnahmen). Springt kein Träger der Sozialversicherung ein (z.B. gesetzl. Rentenversicherung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, d.h. nicht bei Mitgliedern in einem Versorgungswerk, Selbstständigen, Schülern/Studenten, Rentnern!) bleiben Sie ggf. auf Kosten für 9 Wochen Reha nach Herzinfarkt mit einem Tagessatz von 550 EUR = 34.650 EUR alleine sitzen! Siehe dazu auch unsere Seite Versorgungswerk und Krankenversicherung. Gute Tarife übernehmen diese Kosten.

Stationäre Psychotherapie

Zur stationären Psychotherapie finden Sie hier genauere Informationen.

Kostenübernahme in Privatkliniken

Privatkliniken sind Krankenhäuser, die nicht dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung, dem Krankenhausfinanzierungsgesetz bzw. dem
Krankenhausentgeltgesetz unterliegen. Sie können die von ihren Patienten zu zahlende Vergütung relativ frei vereinbaren – nur begrenzt durch eine dem „Wucher“ ähnliche Regelung.

Entscheidend ist, dass im jeweiligen Tarif Behandlungen in Privatkliniken zum einen bezüglich der allgemeinen Krankenhausleistungen gemäß §4 (4) MBKK uneingeschränkt versichert sind. Außerdem sollten die gesondert berechenbaren Wahlleistungen ohne Begrenzung übernommen werden.

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