Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus Privatpatient mit „Chefarztbehandlung“ und Einbett- oder Zweibettzimmer.
Als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus
Kassenleistung sind „Allgemeine Krankenhausleistungen“ (§ 2 BPflV), d.h. „die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind.“ Etwas überspitzt formuliert: „der Arzt im ersten Lehrjahr und das Mehrbettzimmer für den geselligen Typ“.
Für Privatpatienten oder Patienten mit einer „guten“ privaten Zusatzversicherung gelten diese Einschränkungen nicht.
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenStationäre Zusatzversicherung für Eilige
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Anforderungen stationäre Zusatzversicherung im Krankenhaus
Folgende Kriterien halten wir für relevant (in absteigender Priorität):
Mehr zu den privaten Mehrleistungen einer stationären Behandlung im Krankenhaus lesen Sie auf unserer Seite Krankenversicherung im Krankenhaus.
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