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Auf Wunsch bieten wir unsere Kunden in geeigneten Fällen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch alternative Vergütungsmodell wie eine Honorarberatung gegen eine Pauschale bzw. ein Zeithonorar an. Beides wird individuell vereinbart. Die Mehrzahl unserer Kunden entscheidet sich für sog. „Courtagetarife“ mit einkalkulierter Vergütung für die Vermittlung als das häufig vorteilhaftere und flexiblere Kostenmodell.

Maklercourtage

Im Normalfall wird unsere beratende Tätigkeit ohne Kosten für unsere Kunden über Maklercourtagen vergütet (nur bei Versicherungsvertretern spricht man von Provisionen), die in den einzelnen Produkten einkalkuliert sind. Darüber informieren wir ausführlich und transparent auf unserer Seite Kosten unserer Beratung.

„Verbraucherschützer“ sehen die Gefahr von Zielkonflikten, wenn die Beratung nur vergütet wird, wenn es zum Abschluss. Deshalb favorisieren sie oft eine Beratung gegen Honorar (s.u.). Die Honorarberatung hat sich in Deutschland bislang nicht durchgesetzt. Verbraucher sind nur selten bereit, die Beratung über ein Beratungshonorar zu bezahlen. Außerdem gibt es nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von Finanzprodukten ohne einkalkulierte Courtagen.

Unsere Unabhängigkeit wird dadurch nicht in Frage gestellt, da sich diese Courtagen zwischen den Gesellschaften so gut wie nicht unterscheiden – das regelt der Markt. Auch bei verschiedenen Produktarten gibt es kaum Unterschiede. Ob 100 EUR in eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder in die Altersvorsorge investieren werden, die Courtage ist ein Promillesatz der Beitragssumme.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Honorarberatung

Auf Wunsch bzw. in dafür geeigneten Situationen bieten wir auch die Möglichkeit einer Honorarberatung gegen eine Pauschale bzw. ein Zeithonorar. Soweit rechtlich zulässig und wir freie Kapazitäten haben (!), beraten wir selbst. Ansonsten empfehlen wir Ihnen gerne einen kooperierenden sehr kompetenten Versicherungsberater.

Das Honorar wird individuell je nach Aufwand und Komplexität angesetzt, bei Vereinbarung eines Zeithonorars liegt der Stundensatz i.d.R. bei 200 EUR (zzgl. 19% USt. wenn kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung gem. §4 Nr. 11 UStG = 238 EUR).

Beispiele für Honorarberatung

Unsere Beratung erfolgt immer zur Unterstützung beim Abschluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der anschließenden Betreuung. Beispiele für eine Vergütung per Honorar sind:

Bei inhaltlich anschließender Vermittlungstätigkeit innerhalb von 6 Monaten wird ein an uns statt einer Courtage gezahltes Netto-Honorar (ohne die an den Staat abgeführte Umsatzsteuer) i.d.R. bis zur Höhe der vergüteten Abschlusscourtage erstattet.

Sie können unsere Tätigkeit (je nach Einzelfall und Umfang) ergänzend durch Bewertungen (der Plural ist bewusst gewählt) bei den hier verlinkten Bewertungsportalen und durch aktives Weiterempfehlen honorieren. Natürlich nur sofern Sie mit unserer Beratung zufrieden sind.

Finanzcheck / Finanzgutachten

Ein 2-stündiger Finanz- und Versicherungscheck in Form eines Gutachtens mit Analyse bestehender Verträge und Erstellen von Optimierungsvorschlägen mit Preis-/Leistungsvergleich kostet normalerweise eine Pauschale von 200 EUR zzgl. 19% USt. = 238 EUR.

Für unsere Kunden, die offen für die anschließende Umsetzung der sich daraus ergebenden Lösungen mit Courtagetarifen sind, entstehen durch einen solchen Finanzcheck in der Regel keine Kosten.

Rechtlicher Hinweis zur Honorarberatung

Wir sind ausschließlich im Rahmen der unter „Status gemäß Gewerbeordnung“ beschriebenen behördlichen Zulassungen tätig. Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 GewO und Immobiliendarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO.

In geeigneten und rechtlich zulässigen Einzelfällen bieten wir wie oben beschrieben eine HonorarberatUNG an. Wir bezeichnen uns nicht als HonorarberatER oder als Honorar-Anlageberater gem. §31 Abs. 4c WpHG, Honorar-Finanzanlagenberater gem. §34h GewO, Versicherungsberater gem. § 34d Abs. 2 GewO oder Honorar-Immobiliardarlehensberater gem. § 34i Abs. 5 GewO der Fall ist. Wir bieten auch keine Rechts- oder Steuerberatung an.

Krankenversicherung: Beratung zu Honorartarifen oder Nettotarifen

Verbraucherschützer empfehlen zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung öfters eine Honorarberatung. Bei manchen Themen ist eine Honorarberatung durchaus sinnvoll. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist für eine Honorarberatung jedoch leider ungeeignet.

Es gibt keine echten PKV-Nettotarife!

Es gibt keine echten PKV Nettotarife – jedenfalls kennen wir keine. Wer der Problematik genauer auf den Grund gehen möchte, möge § 48c VAG zusammen mit § 204 VVG lesen. Diese Vorschriften schließen eine echte Honorarberatung in der PKV aus! Versicherungsberater, mit denen wir kooperieren, weisen darauf hin, dass so gut wie kein Versicherungsunternehmen mit Versicherungsberatern zusammenarbeitet, da das sog. „Durchleitungsgebot“ wirtschaftlich kaum sinnvoll umsetzbar ist. Bei richtigen Nettotarifen könnten Kunden außerdem über § 204 VVG zunächst ohne Honorar einen Bruttotarif abschließen und dann direkt in einen entsprechend günstiger kalkulierten Nettotarif wechseln.

Für den Kunden bleibt also allenfalls der Weg, doppelt zu zahlen: Zunächst das Honorar für die Beratung und im Anschluss die im Vertrag einkalkulierte Courtage. Das wäre nicht wirklich im Sinn des Erfinders.

Bei aller Existenzberechtigung für kompetente Versicherungsberater, die wir sehr schätzen: Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist für eine Honorarberatung deshalb wenig geeignet. Das sagen übrigens selbst Versicherungsberater – jedenfalls diejenigen, die ausreichend zu tun haben. 🙂 Hier wäre auch die Unabhängigkeit eines Versicherungsberaters in Frage gestellt, denn man könnte vermuten, dass er primär die wenigen Gesellschaften empfiehlt, die seinen Kunden eine Rückvergütung der Courtage anbieten.

Wir empfehlen Ihnen kompetente Versicherungsberater

Natürlich können Sie sich erst einmal bei einem (guten!) Versicherungsberater gegen Honorar Rat zu grundsätzlicher Orientierung PKV vs. GKV, Anforderungen an eine gute PKV, Tarifauswahl, medizinischer Versicherbarkeit inkl. diversen Risikovoranfragen etc. einholen. Da spricht überhaupt nichts dagegen, im Gegenteil, das kann eine gute Idee sein. Wenn Sie das wünschen empfehlen wir Ihnen hierzu gerne kompetente Versicherungsberater. ​Bei einem Stundensatz von 150 EUR (eher niedrig angesetzt, kostet häufig mehr, teils wird auch mit Pauschalen gearbeitet) plus 19% USt. = 178,50 EUR und einem Zeitaufwand von locker 6 Stunden (diese Zeit investieren wir i.d.R. mindestens in die PKV-Beratung, oft deutlich mehr) kommt man da schnell auf über 1.000 EUR.

Diese Fragen besprechen wir mit Ihnen bei unserer Beratung Krankenversicherung jedoch genauso, nur ohne zusätzliches Honorar. Das muss dann jeder für sich selbst entscheiden, ob ihm Restzweifel an der Objektivität des Versicherungsmaklers, dessen Arbeit von den Gesellschaften per Courtage honoriert wird, diese zusätzliche Kosten wert sind.

Spätestens bei der Umsetzung der passenden PKV ist dann ohnehin wieder ein Versicherungsmakler gefragt, der nicht nur beim Abschluss die Interessen des Kunden als dessen Sachwalter „gegen“ die Gesellschaft wahrnimmt, sondern sich auch danach (i.d.R. ohne zusätzliche Vergütung) um die langfristige weitere Betreuung des Kunden kümmert, z.B. wenn im Leistungsfall mal etwas haken sollte, siehe als Beispiel „ein Leistungsfall mit Happy (B)E(r)nd(t)„.

Altersvorsorge: Beratung zu Honorartarifen / Nettotarifen

Einzelne Gesellschaften bieten für die Altersvorsorge auch Honorartarife oder Nettotarife mit etwas geringen einkalkulierten Kosten an.

Aufwand für eine Altersvorsorgeberatung

Der Stundensatz liegt auch hier i.d.R. bei 200 EUR – gem. §4 Nr. 11 UStG i.d.R. ohne zusätzliche Umsatzsteuer wg. unmittelbarem Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Das Mindesthonorar pro Vertrag beträgt 400 EUR, d.h. es werden jeweils mindestens zwei Beratungsstunden abgerechnet.

Der Zeitaufwand für eine umfassende Altersvorsorgeberatung auf qualitativ hohem Niveau beträgt erfahrungsgemäß zwischen ca. 6 Stunden bei schon gut informierten entscheidungsfreudigen Kunden bis zu 20 Stunden bei sehr beratungsintensiven Kunden.

Kostenmodell Pauschalvergütung AV-Honorarberatung

Bei der Vergütung zum Abschluss einer Altersvorsorgelösung per Nettotarif / Honorartarif sind außer dem reinen Beratungsaufwand noch folgende Pauschalen einzukalkulieren:

Setzt man den Beratungsaufwand moderat pauschalisiert mit 2% an, ergibt sich daraus folgendes vereinfachtes Vergütungsmodell, für das sich die meisten unserer Kunden entscheiden: Eine einmalige umsatzsteuerfreie Pauschale für die Vermittlung und Betreuung des Vertrags i.H.v. 6,5% der Brutto-Beitragssumme bei Policierung.

Vor- und Nachteile Altersvorsorge Honorartarif / Nettotarif

Noch gibt es kein ausreichend großes Produktangebot von Altersvorsorge-Honorartarifen um sicherzustellen, dass der Kunde im Marktvergleich die qualitativ beste Lösung erhält. Daher bieten wir solche Lösungen nur auf ausdrücklichen Wunsch mit einem vom Kunden unterzeichneten Haftungsverzicht bezüglich der begrenzten Auswahl an.

Die prognostizierte Ablaufleistung eines solchen Altersvorsorge-Honorartarifs wirkt auf den ersten Blick etwas vorteilhafter, als die eines vergleichbaren Bruttotarifs / Courtagetarifs. Das liegt u.a. daran, dass der vermittelnde Makler seine Vergütung für die Beratung beim Abschluss und für die spätere Betreuung hier nicht per Maklercourtage von der Gesellschaft sondern per Beratungshonorar vom Kunden erhält. Dieses Honorar ist in den Berechnungen der Gesellschaft nicht einkalkuliert.

Zusätzlich sind die Kosten für den künftigen Betreuungsaufwand im Vergleich zu berücksichtigen, die bei Bruttotarifen durch eine bereits einkalkulierte „Betreuungscourtage“ vergütet werden. Bei Honorarlösungen fällt für Schriftverkehr mit dem Versicherer, Klärung von Problemen mit der Zulagenstelle bei Riester-Verträgen, spätere Vertragsanpassungen, etc. jedes Mal das vereinbarte Stundenhonorar an (dann zzgl. 19% USt. = 238 EUR pro Stunde). Alternativ kann dafür auch eine jährliche Service- oder Betreuungspauschale vereinbart werden.

Bei einer Vergleichsrechnung ist außerdem zu berücksichtigen, dass bei Nettotarifen das Beratungshonorar in einer Summe direkt zu Beginn der Laufzeit eines Vertrages anfällt, während die einkalkulierten Kosten bei Bruttotarifen auf die Laufzeit bzw. bei Altersvorsorgeprodukten auf die ersten 5 Jahre verteilt werden (= “Zillmerung“). Daraus ergeben sich nicht unwesentliche Zinsnachteile für die Honorarlösung – sonst könnten Sie diesen Betrag ja über viele Jahre gewinnbringend anlegen.

Darüber hinaus bleibt der Kunde bei einem Bruttotarif aufgrund der unterschiedlichen Kostenberechnung deutlich flexibler.

Berufsunfähigkeit: Beratung zu Honorartarifen / Nettotarifen

Für Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten die obigen Ausführungen zur Altersvorsorge entsprechend.

Aufwand für eine Berufsunfähigkeitsberatung

Bei der Honorarberatung Berufsunfähigkeit fällt zunächst ebenfalls ein Zeithonorar mit unserem Stundensatz i.H.v. 200 EUR an. Ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gem. §4 Nr. 11 UStG kommen dazu noch 19% USt. = 238 EUR.

Die Beratung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist i.d.R. jedoch je nach Beratungsintensität des Kunden und Komplexität des Falls deutlich zeitaufwendiger, u.a. bedingt durch die nötige genaue Abklärung des Gesundheitszustands mit evtl. Risikovoranfragen und Rückfragen bei Gesellschaften und Ärzten. Hier fallen i.d.R. mindestens 7 h an, wir hatten aber auch schon Fälle mit 15 h BU-Beratung.

Ein Beispiel: 1,5 h Terminvorbereitung inkl. Aufbereitung Gesundheitshistorie, Kommunikation mit dem Kunden und ggf. Stellen erster Risikovoranfragen, 2 x 2 h Beratungstermine, 1,5 h weiterer Termin bzw. Korrespondenz per email / Telefon, 1 h Vorbereiten der Antragsunterlagen inkl. Gesundheitshistorie, 1 h weitere Fragen des Kunden und Antragsnachbearbeitung bis zur Policierung. Ein Zeitaufwand von 9 Stunden ist hier nicht ungewöhnlich.

Kostenmodell Pauschalvergütung BU-Honorarberatung

Beim Abschluss eines BU-Netto-bzw. Honorartarifs vereinbaren wir i.d.R. wie oben beschrieben (siehe Kostenmodell Pauschalvergütung AV-Honorarberatung) eine umsatzsteuerfreie Honorarpauschale für die Vermittlung und weitere Betreuung des Vertrages i.H.v. 6,5% der Brutto-Beitragssumme an.

Ein alternatives Modell wäre eine umsatzsteuerfreie einmalige Honorarpauschale für die Vermittlung direkt nach Policierung i.H.v. 4% der Brutto-Beitragssumme zuzüglich einer laufenden jährlichen Servicepauschale i.H.v. 2% des Jahresbeitrages zzgl. 19% USt. für die Betreuung des Vertrags. Dieses Modell verursacht für Kunden mehr Kosten und für beide Seiten mehr Aufwand, daher wird es kaum gewählt.

Beide Pauschalen beinhalten sämtliche zukünftigen Dynamikerhöhungen, Nachversicherungen sowie unseren jährlichen Service inkl. Haftung.

Nachteile Berufsunfähigkeit Honorartarif / Nettotarif

Auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es noch kein ausreichend großes Produktangebot um sicherzustellen, dass der Kunde im Marktvergleich die qualitativ beste Lösung erhält. Daher bieten wir solche Lösungen nur auf ausdrücklichen Wunsch mit einem vom Kunden unterzeichneten Haftungsverzicht an.

Die BU-Honorarberatung ist außerdem ebenfalls deutlich unflexibler:

Das weitere obige Beispiel zur Kündigung des Vertrags gilt hier auch, wenn die BU z.B. aufgrund früher eingetretener finanzieller Unabhängigkeit reduziert oder gekündigt wird.

Bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen:

Beispiel Honorarberatung Berufsunfähigkeit SBU

Hier ein Beispiel für den Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bei einem qualitativ sehr guten Anbieter im Jahr 2021 für einen 30-jährigen Informatiker mit 2.000 EUR BU-Rente pro Monat bis 67 (2058) in der besten Berufsgruppe:

Die monatliche Prämie eines BU-Honorartarifs wirkt auf den ersten Blick etwas vorteilhafter, als die eines vergleichbaren Bruttotarifs / Courtagetarifs. Zur Prämie ist jedoch noch das Beratungshonorar des vermittelnden Maklers für die Beratung beim Abschluss und für die spätere Betreuung zu addieren:

In diesem Beispiel kommt der Kunde in den Genuss einer monatlichen, relativ überschaubaren Ersparnis von 13,91 EUR. Daraus ergibt sich bei einer Verzinsung von 5% über eine Laufzeit von 37 Jahren nach Steuern (bei ausgeschöpftem Freibetrag) eine Gesamtersparnis von 12.995 EUR (siehe Zinsen-Berechnen). Ob diese Ersparnis tatsächlich so diszipliniert angelegt wird, ist nach unserer Erfahrung fraglich.

Gleichzeitig zahlt der Kunde zu Beginn ein Beratungshonorar von 2.534 EUR. Hätte er dieses zu den gleichen Konditionen angelegt wären daraus nach 37 Jahren 9.654 EUR geworden (siehe Zinsen-Berechnen). Hier spielt Spardisziplin keine Rolle, da das Geld am Anfang auf einmal abfließt.

Fazit zu Honorartarifen / Nettotarifen

Ob sich für Ihre konkrete Situation die Kosten einer Honorarbertung und der Verzicht auf Flexibilität lohnen, besprechen wir mit Ihnen am Anfang der Beratung gerne genauer.

Nach unserer Erfahrung sind Bruttotarife häufig die für Kunden sinnvollere Lösung.

Siehe dazu auch den nachfolgenden Vergleich der Verläufe von Bruttotarifen und Nettotarifen für die ersten 10 und die letzten 10 Jahre der Vertragslaufzeit von Prof. Dr. Matthias Beenken (FH Dortmund):

Honorarberatung Diagramm 2
Honorarberatung Diagramm

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