

Kürzlich wurde in einer Online-Community die Frage gestellt, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss möglich ist. Die Dame war 35 und hatte sich bei einem Unfall beim Wandern vor über 5 Jahren am Knie ein Band gerissen. Das Band ist ab, Beschwerden oder Probleme hat sie damit keine, aber der Arzt warnte, dass früher oder später mit Arthrose oder kaputtem Knorpel zu rechnen ist.
Die Fragen, die ihr beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss durch den Kopf gingen, waren:
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenHier unsere Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss:
Bei den meisten Anbietern ist es keine Option, den Bänderriss nicht anzugeben. Selbst wenn das auslösende Ereignis außerhalb der Fragezeiträume eines BU Antrags liegen sollte, besteht die Situation „gerissenes Band“ weiterhin und nach „bestehenden Erkrankungen“ fragen die meisten Gesellschaften. Spätestens im Leistungsfall kommt das ganz schnell raus.
Hier die beispielhaften sog. „Voten“ zweier Anbieter, die eine elektronische Risikoprüfung anbieten:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Jegliche Minderbelastbarkeit und alle Bewegungsstörungen, ausgehend von Erkrankungen des linken / rechten Kniegelenks (Bitte zutreffendes Knie unterstreichen) bzw. beider Kniegelenke. Selbstverständlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind: Tumorerkrankungen, Tuberkulose und vergleichbare spezifische Infektionen, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Folgen neu hinzugetretener Frakturschäden im betroffenen Bereich.
Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert: Beschwerden und Beeinträchtigungen im Bereich des rechten Kniegelenkes. Bei Beurteilung des Grades der Berufsunfähigkeit wird so verfahren, als ob diese gesundheitliche Beeinträchtigung nicht besteht.
Ob Kreuzbandriss oder nicht folgenlos verheilter Innen- oder Außenbandriss macht keinen großen Unterschied.
Die Dame würde bei den meisten Anbietern nur mit einem Leistungsausschluss für das betroffene Knie versichert, die genauen Formulierungen sind teilweise unterschiedlich. Diese Einschränkung sollte normalerweise verschmerzbar und kein Argument gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein – es gibt noch jede Menge anderer Gründe berufsunfähig zu werden. 🙂
Tipp: Es gibt allerdings auch Gesellschaften, die generell oder bei bestimmten Sonderaktionen nur eingeschränkte Fragen stellen. Dort müsste man den Bänderriss ggf. gar nicht angeben, ohne eine falsche Angabe zu machen und würde möglicherweise ohne Leistungsausschluss versichert. Welcher Weg der richtige ist, besprechen wir mit unseren Kunden im Detail.
Sie könnten z.B. mal nachschauen, welche Berater Finanztip für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt und wie deren Kunden die Beratung online bewerten. 🙂
Fazit: Nutzen Sie gerne unsere Beratung zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung – nicht nur mit Bänderriss. 🙂
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
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