Ein Damnum ist der Betrag, um den eine Bank ein Darlehen gekürzt auszahlt: Sie nehmen 100.000 Euro auf, überwiesen werden aber nur 95.000 Euro. Diese Differenz von 5.000 Euro ist das Damnum – wirtschaftlich nichts anderes als ein im Voraus bezahlter Zins. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („Schaden, Verlust“) und wird heute fast nur noch gleichbedeutend mit dem geläufigeren Disagio verwendet.
Das Wichtigste in Kürze
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Was ist ein Damnum?
Vereinbaren Sie ein Darlehen mit Damnum, trennt die Bank den Nennbetrag (den Sie später zurückzahlen) vom Auszahlungsbetrag (den Sie tatsächlich erhalten). Der einbehaltene Teil ist eine vorgezogene Zinszahlung. Dafür gewährt die Bank einen niedrigeren Nominalzins über die Zinsbindung. Am tatsächlichen Preis des Kredits ändert das nichts: Der Effektivzins bildet das Damnum vollständig ab, weil weniger Geld fließt, aber der volle Betrag getilgt wird.
In der Praxis begegnet Ihnen ein Damnum heute vor allem bei der Immobilienfinanzierung, bei Förderkrediten und bei Bauspardarlehen. Bei klassischen Annuitätendarlehen ist es selten geworden – außer, der steuerliche Effekt ist gewollt.
Damnum, Disagio oder Abgeld – wo ist der Unterschied?
Keiner, der praktisch ins Gewicht fällt. Damnum, Disagio und Abgeld bezeichnen denselben Abschlag bei der Auszahlung. „Damnum“ ist der ältere, lateinische Ausdruck und taucht vor allem in Steuer- und Bilanzrecht auf (etwa in § 250 Abs. 3 HGB). „Disagio“ ist der Begriff, den Banken und Vermittler im Alltag nutzen. Das Gegenstück – ein Aufschlag auf den Nennbetrag – heißt Agio oder Aufgeld.
Eine ausführliche Darstellung mit Rechenbeispiel und Wirkung auf den Effektivzins finden Sie in unserem Glossareintrag zum Disagio.
Damnum steuerlich absetzen
Hier liegt der eigentliche Reiz für Kapitalanleger. Dient das Darlehen der Erzielung von Einkünften – typischerweise bei einer vermieteten Immobilie –, zählt das Damnum zu den Finanzierungskosten und damit zu den Werbungskosten. Maßgeblich ist das Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG: Ein marktübliches Damnum ist im Jahr der Zahlung in voller Höhe sofort abziehbar, nicht über die Laufzeit verteilt.
Als marktüblich gilt nach einer Vereinfachungsregel der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 20.10.2003) ein Damnum von bis zu 5 % bei einer Zinsbindung von mindestens fünf Jahren. Diese 5 % sind aber keine starre Obergrenze: Der Bundesfinanzhof hat 2016 (Az. IX R 38/14) entschieden, dass auch ein höheres Damnum marktüblich sein kann, wenn es mit einer Bank wie unter fremden Dritten vereinbart wurde. Der Teil, der über das Marktübliche hinausgeht, ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen.
Wichtig: Bei selbstgenutzten Immobilien gibt es keinen Werbungskostenabzug. Der Steuervorteil greift nur dort, wo Einkünfte erzielt werden.
Fazit
Ein Damnum ist nichts Exotisches, sondern vorausbezahlter Zins unter altem Namen. Den Kredit macht es nicht billiger – das zeigt der Effektivzins. Sinnvoll wird es vor allem dann, wenn Sie den Sofortabzug als Werbungskosten nutzen können, also bei vermieteten Immobilien. Ob sich die Konstruktion in Ihrem Fall rechnet, hängt von Steuersatz, Zinsbindung und der konkreten Bankvereinbarung ab – das gehört vor Vertragsschluss durchgerechnet.
Ist ein Damnum dasselbe wie ein Disagio?
Ja. Damnum, Disagio und Abgeld bezeichnen denselben Abschlag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag. „Damnum“ ist der ältere, im Steuer- und Bilanzrecht gebräuchliche Begriff, „Disagio“ der im Bankalltag übliche.
Wie berechnet man ein Damnum?
Das Damnum ist die Differenz aus Nennbetrag und Auszahlungsbetrag. Üblich ist die Angabe als Prozentsatz der Darlehenssumme: Bei 200.000 Euro Darlehen und 5 % Damnum behält die Bank 10.000 Euro ein und zahlt 190.000 Euro aus.
Kann ich ein Damnum steuerlich absetzen?
Wenn das Darlehen der Einkünfteerzielung dient – etwa bei einer vermieteten Immobilie –, ja. Ein marktübliches Damnum ist als Werbungskosten sofort im Jahr der Zahlung abziehbar. Bei selbstgenutzten Immobilien ist kein Abzug möglich.
Wann gilt ein Damnum als marktüblich?
Nach der Vereinfachungsregel der Finanzverwaltung bei bis zu 5 % und mindestens fünf Jahren Zinsbindung. Der BFH hat 2016 klargestellt, dass auch höhere Werte marktüblich sein können, sofern sie mit einer Bank zu üblichen Bedingungen vereinbart wurden.
Lohnt sich ein Damnum?
Den Kredit verbilligt es nicht – der Effektivzins bleibt gleich. Der Vorteil ist der steuerliche Hebel im ersten Jahr, der vor allem für vermietende Kapitalanleger mit hohem Steuersatz greift. Für Selbstnutzer ist die Konstruktion in der Regel nachteilig.
