Der Gesetzgeber hat den Begriff des Nominalzinssatzes durch den Begriff „Sollzinssatz“ ersetzt. Er kann gebunden oder veränderlich vereinbart werden.
Der Gesetzgeber hat den Begriff des Nominalzinssatzes durch den Begriff „Sollzinssatz“ ersetzt. Er kann gebunden oder veränderlich vereinbart werden.
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
Buchen Sie jetzt Ihren kostenlosen
Online-Beratungstermin: