> 3.900 Bewertungen | Empfohlen von Finanztip
Jetzt kostenlos beraten lassen!
Suchen Sie hier nach Informationen auf unserer Website.
Unser Tipp: Machen Sie es sich leichter und buchen Sie hier einen kostenlosen Online-Beratungstermin.

Die Praxisgebühr war bis 31.12.2012 eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro je Quartal, die Versicherte ab Alter 18 in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt‐, Zahnarzt‐ und Psychotherapeutenbesuchen leisten mussten. Die Gebühr kam ‐ nach Verrechnung mit den Arzthonoraren ‐ den Krankenkassen zu Gute. Die Praxisgebühr wurde zum 1.1.2013 ersatzlos abgeschafft.