Die Praxisgebühr war bis 31.12.2012 eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro je Quartal, die Versicherte ab Alter 18 in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt‐, Zahnarzt‐ und Psychotherapeutenbesuchen leisten mussten. Die Gebühr kam ‐ nach Verrechnung mit den Arzthonoraren ‐ den Krankenkassen zu Gute. Die Praxisgebühr wurde zum 1.1.2013 ersatzlos abgeschafft.