Zufriedenere und gesundere Mitarbeiter mit geringeren Fehlzeiten durch betriebliche Krankenversicherung. Wir erklären, wie betriebliche Krankenversicherung funktioniert und zeigen den Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Aktuelle Studien belegen, dass 79% der repräsentativ befragten Arbeitnehmer eine betriebliche Krankenversicherung grundsätzlich für attraktiv halten, 40% sogar für besonders attraktiv. Jeder dritte Arbeitnehmer würde den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung einer vergleichbaren Gehaltserhöhung vorziehen. Auch Unternehmen haben nach Umfragen den Wert einer bKV als Zusatzleistungen erkannt: 75% der befragten Unternehmer halten betriebliche Krankenversicherung für ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung, 67% sogar für das wichtigste Mittel beim Recruiting. Jedoch bieten bislang nur ca. 11% der befragten Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung an.
Betriebliche Krankenversicherung – wie funktioniert das?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Mit dieser Krankenzusatzversicherung können Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes geschlossen werden, die durch Leistungskürzungen im Rahmen von Gesundheitsreformen entstanden sind.
Der Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer (VN), der Arbeitnehmer versicherte Person (VP). Ausschließlich der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.
In der Regel finanziert der Arbeitgeber die Kosten und entscheidet unter Beachtung von AGG und arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz (objektive Kriterien, keine Willkür), welche Mitarbeiter von der bKV profitieren sollen. Normalerweise profitiert die gesamte Belegschaft von einer betrieblichen Krankenversicherung.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.680 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenAb welcher Arbeitnehmerzahl ist eine betriebliche Krankenversicherung möglich?
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung, die im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages (Kollektivrahmenvertrag) abgeschlossen wird. Vertragspartner, Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist in der Regel der Arbeitgeber. Die Mitarbeiter sind die versicherten Personen und kommen in den Genuss von Vorteilen einer privaten Krankenzusatzversicherung. Die Beiträge sind ohne Alterungsrückstellung kalkuliert und damit vergleichbar günstig. Voraussetzung für die bKV sind mindestens 5 versicherungsfähige Arbeitnehmer, die von Beginn an versichert werden. Für die stationären Produkte sind mindestens 20 Personen erforderlich.
Für die Gutschein-Lösungen ist generell keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Für alle anderen Produkte ist ebenfalls keine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn die Mindestanzahl an versicherungsfähigen Arbeitnehmern von 5 bzw. 20 Personen erreicht wird und zusätzlich mindestens 90 % der versicherungsfähigen Arbeitnehmer des Unternehmens versichert werden. Laufende und angeratene Behandlungen sind dann ebenfalls mitversichert. Leistungen können ab Beginn des Versicherungsvertrages in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz gilt somit ab dem 1. Tag.
Was eine betriebliche Krankenversicherung nicht ist
Die betriebliche Krankenversicherung ist keine Betriebskrankenkasse. Sie zählt nur indirekt zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), das eher praktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter einer Firma umfasst (z.B. Firmen-Fitnessstudio). Die bKV unterstützt eine bessere Gesundheitsversorgung finanziell.
Betriebliche Krankenversicherung – Vorteile
Vorteile betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber
Mitarbeiterbindung und -gewinnung bekommt in Unternehmen durch Demografiewandel und Fachkräftemangel einen immer höheren Stellenwert. Betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitgebern / Unternehmern folgende Vorteile:
Vorteile betriebliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer
Je nach gewählter Lösung, kann betriebliche Krankenversicherung Mitarbeitern und ihren Familien folgende Vorteile bieten:
Was leistet betriebliche Krankenversicherung – welche Varianten gibt es?
Der Leistungsumfang einer betrieblichen Krankenversicherung ist grundsätzlich relativ frei konfigurierbar. Häufige Leistungsbestandteile sind von A wie Arzneimittel bis Z wie Zahnbehandlung und Zahnersatz (aus unser Sicht besonders sinnvolle Bausteine sind fett markiert):
Das jeweilige Leistungspaket wird meistens nach Vorgabe des Arbeitgebers definiert (insbesondere bei arbeitgeberfinanzierter bKV). Alternativ können den Mitarbeitern Auswahlmöglichkeiten geboten werden.
Betriebliche Krankenversicherung – wie erfolgt die Umsetzung?
Arbeitsrecht und betriebliche Krankenversicherung
Im ersten Schritt empfiehlt es sich, die Arbeitnehmer über die geplante Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung, die berechtigten Mitarbeitern und den genauen Leistungsumfang zu informieren, ggf. deren Wünsche bezüglich anzubietender Leistungsbausteine abzufragen.
In einigen Fällen, z.B. bei einer Mischfinanzierung AG / AN, kann deren Einverständnis erforderlich sein. Bei Förderung durch den Arbeitgeber müssen Details zur bkV den Mitarbeitern gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 6 NachwG schriftlich ausgehändigt werden.
Zur Vermeidung von Haftungsrisiken empfiehlt es sich, einen Anwalt mit der Erstellung einer individuellen Ergänzung der Arbeitsverträge oder Betriebsordnung (Unternehmen ohne Betriebsrat) bzw. einer Betriebsvereinbarung (mit Betriebsrat) zur Regelung der betrieblichen Krankenversicherung zu beauftragen. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden unverbindlich eine Muster-Betriebsvereinbarung bzw. Muster-Gesamtzusage zur Verfügung.
Zusammenarbeit mit bKV-Anbieter
Sodann wird zwischen Arbeitgeber und einem mit unserer fachkundigen Unterstützung sorgfältig ausgewählten Anbieter einer betrieblichen Krankenversicherung (zu den Auswahlkriterien siehe unten) ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Darin werden geregelt:
Danach sendet der Arbeitgeber eine Liste der zu versichernden Mitarbeiter (mit deren Einverständnis) an die Gesellschaft. Darin sind i.d.R. folgende Daten enthalten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, aktuelle Krankenversicherung, Betriebseintrittsdatum, ggf. zusätzlich firmeninterne Ordnungsmerkmale.
Nur wenn ausnahmsweise eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein sollte (z.B. bei Familienangehörigen oder Sondertarifen) müssen in den Anträgen von der versicherten Person Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Die Mitarbeiter erhalten von der Krankenversicherung nach Policierung jeweils einen eigenen Versicherungsschein inkl. aller Unterlagen nach VVG wie z.B. Versicherungsbedingungen. Der Arbeitgeber erhält vom bKV Anbieter monatliche Übersichtslisten.
Arztrechnungen senden die Mitarbeiter direkt an die Versicherungsgesellschaft zur Erstattung, die unmittelbar mit den Arbeitnehmern korrespondiert und abrechnet. Der Arbeitgeber erfährt also keine Gesundheitsdaten von den Arbeitnehmern und hat auch keinen administrativen Aufwand.
Beim Ausscheiden bzw. Neueintritt von Mitarbeitern werden die Verträge nach Meldung durch den Arbeitgeber entsprechend angepasst. Ausscheidende Mitarbeiter können die Verträge auf eigene Rechnung fortführen, die Tarife werden dann entsprechend angepasst.
Betriebliche Krankenversicherung – Kosten
Hier als Beispiel die Kosten eines qualitativ guten bKV Anbieters pro Mitarbeiter für verschiedene Leistungsbausteine. Aus unserer Sicht besonders empfehlenswerte Bausteine sind fett markiert.
Monatsbeitrag | ||||||
Leistungen im Einzelnen | Budgetstufen | |||||
Budget-Lösungen | Start 300 | 300€ | 600€ | 900€ | ||
Gesundheitsbudget, über dieses persönliche Gesundheitsbudget können Sie als Ergänzung zu den Leistungen Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung frei verfügen! Aus einem umfangreichen Leistungskatalog können Sie genau die Gesundheitsservices auswählen, die Sie gerade benötigen. Sie können aus drei Budgetstufen wählen: 300€, 600€, 900€ | 9,75€ 10,30€¹ | 13,00€ 13,50€¹ | 21,10€ 22,00€¹ | 29,50€ 30,50€¹ | ||
500,00€ | 1.000,00€ | 1.500,00€ | 2.500,00€ | 5.000,00€ | ||
Zahn-Budget, es leistet immer zu 100 % im Rahmen des gewählten Budgets für Zahnprophylaxemaßnahmen, -behandlungen und -ersatz sowie Kieferregulierung nach Unfällen. | 9,90€ 10,40€¹ | 15,90€ 16,70€¹ | 19,90€ 20,90€¹ | 26,90€ 28,30€¹ | 36,90€ 38,80€¹ | |
Gutschein-Lösungen | ||||||
Vorsorge-Gutschein, übliche Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Programme beschränken sich meistens auf Basis-Screenings, zum Teil auch erst ab einem bestimmten Alter. Darüber hinaus gibt es jedoch weitere sinnvolle und wichtige Früherkennungsmaßnahmen, die Ärzte anbieten – und für die Sie selbst die Kosten tragen müssten – sogenannte IGeL-Angebote. Mit den Vorsorge-Gutscheinen nutzen Sie zur Vorsorge und Früherkennung moderne, differenzierte Diagnosemethoden – als Privatpatient! | 8,50€ 9,00€¹ | |||||
Manager-Vorsorge, als Führungskraft in Ihrem Unternehmen. Aber natürlich auch in Ihrer Familie und bei Ihren Freunden. Mit der richtigen Vorsorge und regelmäßigen Check-Ups können Sie gelassen und gesund in die Zukunft blicken – privat und am Arbeitsplatz. Die ManagerVorsorge speziell für Führungskräfte macht das jetzt ganz einfach! Mit der Manager-Vorsorge nutzen Sie zur Vorsorge und Früherkennung moderne, differenzierte Diagnosemethoden – sofort, ohne Aufwand und als Privatpatient. | 42,20€ 44,40€¹ | |||||
Weitere Lösungen | ||||||
Krankentagegeld: ab 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit je 1 EUR KTG. | 0,70€ 0,73€¹ | |||||
Krankenhausbehandlung Option 1: Kosten für Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlungen, ambulante Operationen inkl. Aufnahme und Abschlussuntersuchung, Transportkosten zum/vom Krankenhaus, Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (15 EUR pro Tag) werden gezahlt | 19,95€ 21,15€¹ | |||||
Krankenhausbehandlung Option 2 (Top-Schutz): Kosten für Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlungen, ambulante Operationen im Krankenhaus, ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus, allgemeine Krankenhausleistungen, die nach Vorleistung der Krankenkasse verbleiben, Transporte zum und vom Krankenhaus (nach Vorleistung der Krankenkasse, bis 250 EUR je Aufenthalt), Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils bei Aufnahme eines versicherten Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (Rooming-in) werden jeweils zu 100 % erstattet (auch über den Rahmen der GOÄ hinaus). Zahlung eines Krankenhaustagegeldes als Ersatzleistung, wenn Ein- oder Zweibettzimmer bzw. privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen werden (je 30 EUR). | 24,95€ 26,44€¹ | |||||
Urlaubsreisen: ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Zahnbehandlungen sowie Rücktransporte innerhalb der ersten 8 Wochen bei Urlaubsreisen im Ausland, reisemedizinische Beratung und Reiseschutzimpfungen bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr werden jeweils zu 100 % erstattet. | 2,30€ 2,50€¹ |
Betriebliche Krankenversicherung – Steuern und Sozialabgaben
Zur individuellen Besteuerung beim Arbeitnehmer gibt es wie auf der folgenden Grafik beschrieben drei Alternativen:
Bis Ende 2013 konnte der Arbeitgeber auf Grundlage eines BFH Urteils vom 14.4.2011 die betriebliche Krankenversicherung bis zu einer Freigrenze von 44 EUR als steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG verbuchen. Dies wurde durch einen Nichtanwendungserlass des BMF vom 10.10.2013 ausgeschlossen, der bKV Beiträge als „Barlohn“ bewertet. Damit müssten Arbeitnehmer ab 2014 auf den bKV-Beitrag als Gehaltsbestandteil grundsätzlich ganz normal Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dann wären Arbeitnehmer (außer bei einer Nettolohnvereinbarung) in die Entscheidung verpflichtend mit einzubeziehen, d.h. sie müssten über die betriebliche Krankenversicherung hinreichend informiert werden und damit auch einverstanden sein.
Der BFH hat dieser ungünstigen Interpretation der Finanzverwaltung mit zwei Urteilen aus 2018 jedoch einen Riegel vorgeschoben (Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juni 2018, Aktenzeichen VI R 13/16 – Private Zusatzkrankenversicherung als Sachbezug und Urteil vom 4. Juli 2018, Aktenzeichen VI R 16/17 – Private Zusatzkrankenversicherung als Barlohn.
Nach diesen Urteilen gilt für die betriebliche Krankenversicherung nun Folgendes:
- Stellt der Arbeitgeber nur den Kontakt zu einem Versicherungsunternehmen her und verspricht einen Geldzuschuss, dann ist die bKV Beitragszusage steuerpflichtiger Barlohn
- Verschafft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar zusätzlichen Krankenversicherungsschutz, dann sind die dafür aufgewendeten Kosten bis 50 EUR steuerfreier Sachbezug.
In allen drei der folgenden Varianten kann der Arbeitgeber seine Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung und bei ihm anfallende Steuern und Sozialabgaben gem. § 4 EStG als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen!
1. Geldwerter Vorteil – individuelle Versteuerung
Durch vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung erhält der Arbeitnehmer indirekt Arbeitslohn und muss daher auf diese Beiträge Steuern zahlen. Die Sozialversicherungsabgaben werden wie beim Gehalt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
2. Nettolohnvereinbarung / Nettolohnversteuerung (Empfehlung)
Der Arbeitgeber kann mit seinen Arbeitnehmern auch eine sog. „Nettolohnvereinbarung“ bezüglich des Beitrags zur betrieblichen Krankenversicherung treffen. Der Arbeitgeber übernimmt sämtliche auf den bKV-Beitrag entfallenden Steuern und Sozialabgaben (diese Übernahme stellt einen weiteren geldwerten Vorteil dar). Die Mehrbelastungen für den Arbeitgeber sind – je nach Tarifbeitrag – überschaubar.
Der große Vorteil der Nettolohnvereinbarung: für Arbeitnehmer ist die betriebliche Krankenversicherung damit sozusagen mit keinerlei Kosten verbunden, eine Zustimmung ist dann entbehrlich und die Durchführung einer obligatorischen bKV wesentlich vereinfacht.
3. Pauschalversteuerung nach § 40 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Bei der Pauschalversteuerung legt das zuständige Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag des Arbeitgebers den individuellen Pauschalsteuersatz (zzgl. Soli und KiSt) fest. Dabei werden die Entgelte aller Mitarbeiter berücksichtigt. Voraussetzungen dafür sind:
Die Sozialversicherungsbeiträge auf nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG pauschal versteuerte Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung teilen sich entweder Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie bei normalem Gehalt bzw. Lohn. Alternativ kann der Arbeitgeber diese auch alleine übernehmen, dann entsteht dadurch wieder ein geldwerter Vorteil.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.680 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenQualitätskriterien für eine betriebliche Krankenversicherung
Von den 42 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes bieten aktuell 15 eine betriebliche Krankenversicherung an (z.B. Allianz, Arag, Axa DBV, Barmenia, DKV, Hallesche, Gothaer, SDK, R+V, UKV, etc.).
Die Auswahl des „richtigen“ Anbieters und Tarifs hängt von einigen wichtigen qualitativen Kriterien ab:
FAQ – Häufigste Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Hier einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zur betrieblichen KrankenVersicherung (basierend auf einer Ausarbeitung der Versicherungskammer Bayern).
Ab welcher Arbeitnehmerzahl ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) möglich?
Ein bKV-Vertrag kann je nach Anbieter bereits für Unternehmen ab einer Arbeitnehmerzahl von 5, 10 oder 20 Mitarbeitern (sozialversicherungspflichtig und gesetzlich krankenversichert) vereinbart werden.
Wen muss die Firma zur bKV anmelden?
Anmeldepflichtig sind alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer der Firma, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Können Mitglieder einer privaten Krankenversicherung auch zur bKV angemeldet werden?
Bei der bKV handelt es sich hauptsächlich primär um ein Angebot für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Einzelne Leistungen wie z.B. der Abschluss eines Krankentagegelds sind auch für privat versicherte Mitarbeiter möglich. PKV-Versicherte können auch zur (Management-)Vorsorge angemeldet werden.
Können freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung auch zur bKV angemeldet werden?
Grundsätzlich ja. Freiwillige GKV Mitglieder sollten sich aber beraten lassen, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung mit umfassenderen Gesundheitsleistungen für sie ggf. sinnvoller ist, siehe Beratung Krankenversicherung.
Welche Personen können nicht zur bKV angemeldet werden?
Nicht für eine betriebliche Krankenversicherung angemeldet werden können
Kann innerhalb eines Unternehmens Versicherungsschutz in unterschiedlichem Umfang angeboten werden?
Bei größeren Unternehmen können verschiedene Gruppen mit unterschiedlichem Versicherungsschutz gebildet werden. Die Gruppen müssen nach objektiv definierten Kriterien voneinander abgrenzbar sein (z. B. nach Betriebszugehörigkeit) und jede Gruppe sollte mindestens 10 Teilnehmer umfassen. Die Gruppenbildungen sind nicht im Standard-Gruppenvertrag enthalten, sondern bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer zu einem anderen Unternehmen wechselt?
Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, hat er innerhalb von 2 Monaten die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu Einzelvertragskonditionen und auf eigene Kosten fortzuführen.
Was passiert mit dem bKV-Vertrag bei Renteneintritt?
Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintrittes das Unternehmen verlassen, können Ihren Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der Arbeitgeberanteil zur bKV wird dann vom Mitarbeiter selbst übernommen.
Kann ich meine bereits bestehende Krankenzusatzversicherung auf bKV-Konditionen umstellen?
Die Umstellung einer bereits bestehenden, gleichwertigen Krankenzusatzversicherung beim gleichen Anbieter (!) auf bKV-Konditionen kann ohne Einhaltung von Fristen vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber vorher einen entsprechenden Gruppenvertrag abgeschlossen hat.
Es empfiehlt sich ggf. für den bestehenden Vertrag eine kostenpflichtige Anwartschaft aufrechtzuerhalten, damit bereits gebildete Alterungsrückstellungen nicht verloren gehen und der Vertrag nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wieder zu Ursprungskonditionen reaktiviert werden kann.
Teilweise ist auch eine Weiterversicherung im bestehenden Tarif möglich und sinnvoll, z.B. wenn laufende Behandlungen erfolgen und für den bKV Tarif Wartezeiten gelten.
Was ist mit einer bereits bestehenden Krankenzusatzversicherung – ist eine „Doppelversicherung“ möglich?
Soweit die „alte“ Krankenzusatzversicherung eines Mitarbeiters nicht beim neuen bKV-Anbieter besteht (siehe oben zur Umstellung auf bKV-Konditionen), ist mit der bKV-Gesellschaft zu klären, wie diese mit bestehenden Zusatzversicherungen umgeht.
Manche Gesellschaften schließen diese kategorisch aus mit Formulierungen wie „Neben den im bKV-Vertrag vereinbarten Leistungen darf für den versicherten Mitarbeiter keine weitere Krankenversicherung mit gleichen oder ähnlichen Leistungen bei der DKV oder einem anderen privaten Krankenversicherer fortgesetzt oder abgeschlossen werden.“
Einige Anbieter akzeptieren solche Vorversicherungen, die dann zu höheren Leistungen für den Arbeitnehmer führen können (z.B. bei Zahnersatz) – allerdings können Arztkosten etc. natürlich nur bis max. 100% und nicht doppelt abgerechnet werden, siehe dazu auch von § 78 VVG. Immer genehmigungspflichtig sind zusätzliche Verträge über ein Krankentagegeld gem. § 9 Ziff. 6 MB/KK.
Was geschieht mit einer bereits bestehenden privaten Zusatzversicherung bei Abschluss einer bKV – besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Nein, hier besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, der nächste ordentliche Kündigungstermin ist maßgeblich. Ggf. wird ein Mitarbeiter dann nach frühestmöglicher Kündigung der bestehenden Zusatzversicherung nachträglich in den Gruppenvertrag aufgenommen.
Statt einer Kündigung ist ggf. die Umstellung der bestehenden Krankenzusatzversicherung in einen Anwartschaftstarif empfehlenswert, damit bereits gebildete Alterungsrückstellungen nicht verloren gehen und der Vertrag nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wieder zu Ursprungskonditionen reaktiviert werden kann.
Wie wird bei der arbeitgeberfinanzierten bKV mit dem Thema Doppelversicherung umgegangen?
Die Gesellschaften prüfen bei der listenmäßigen Anmeldung der Mitarbeiter nicht, ob diese bereits einen bestehenden, ggf. identischen Versicherungsschutz haben. In der Regel besteht jedoch eine Pflicht, diesen anzugeben. Sollte dies der Fall sein, dann können solche Arbeitnehmer gegen Nachweis des frühestmöglichen Kündigungszeitpunktes in den Gruppenvertrag aufgenommen werden, sofern der bKV Anbieter eine Doppelversicherung ausschließt (s.o.).
Können meine Familienangehörigen im bKV-Vertrag mitversichert werden?
Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten auf Antrag (je nach Tarif mit oder ohne Gesundheitsprüfung) und auf Kosten des Angestellten ebenfalls die günstigen bKV-Konditionen. Ist der Arbeitgeber bereit, die Kosten für Familienangehörige voll zu übernehmen, gelten u.U. die gleichen Sonderkonditionen wie für Mitarbeiter (z.B. keine Gesundheitsprüfung).
Was ist zu beachten, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird?
Der neue Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bzw. nach Ablauf der Probezeit angemeldet werden. Der tatsächliche Versicherungsbeginn kann daher vom Einstellungsdatum abweichen, z. B. durch Vereinbarung erst nach der Probezeit oder unter Berücksichtigung von Kündigungsterminen individueller Krankenzusatzversicherungen bei einer anderen Gesellschaft.
Wie sieht die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zu einer bKV aus?
Siehe oben. Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV, aus welcher der Arbeitnehmer leistungsberechtigt ist, gehören die Versicherungsbeiträge grundsätzlich als geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Lohnsteuer und / oder übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.
Wie lange bindet sich der Arbeitgeber an diese Sozialleistung?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber gem. der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die bKV mit den entsprechenden Fristen kündigen. Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann hängt u.a. von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Generell kann eine bKV wie jede gewährte Sozialleistung bzw. Sachleistung behandelt werden. Wurde die bKV innerbetrieblich mit einer Betriebsvereinbarung „begleitet“, kann auch diese gem. der dort vereinbarten Regularien entsprechend gekündigt werden. Wurde die bKV „einseitig“ (ohne Betriebsvereinbarung) seitens des Arbeitgebers den Arbeitnehmern als Sozialleistung zugesagt, kann diese Zusage auch gem. der in der Zusage enthaltenen Regularien zurückgenommen werden. Hier ist jedoch unter Umständen der Sachverhalt der „betrieblichen Übung“ zu berücksichtigen.
Erfolgt eine Risikoprüfung, wenn Mitarbeiter bei dem vom Arbeitgeber ausgewählten Anbieter einen höherwertigen Tarif, als den für alle vorgesehenen, abschließen möchten.
Zunächst muss i.d.R. eine vom Anbieter vorgegebene Mindestanzahl von Hauptversicherten erreicht sein (z.B. 10), die sich für einen höherwertigen Tarf entscheiden. Eine Risikoprüfung erfolgt dann nicht, wenn diese Anzahl von Hauptversicherten sich innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Gruppenvertrages (Aktionszeitraum) für den gleichen höherwertigen Tarif entscheiden und die Betriebsgröße passend ist.
Hat die Firma die Möglichkeit, nicht alle Arbeitnehmer anzumelden?
Ja, sofern die je nach Anbieter vorgegebene Mindestzahl bzw. der Mindestprozentsatz (z.B. 90%) von Arbeitnehmern erreicht wird. Teils wird auch verlangt, dass alle Arbeitnehmer in einem Tarif angemeldet werden.
Wie lange können Kinder in den bKV Tarifen mitversichert sein?
Siehe oben.
Was passiert mit dem bKV Tarif, wenn die versicherte Person in Elternzeit geht?
Wenn der AG den Beitrag weiterhin voll übernimmt läuft der Vertrag unverändert weiter. Ansonsten besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf eigene Kosten fortzuführen. Manche Anbieter / Tarife führen bei Elternzeit, Pflege- und Familienzeit sowie längerer Arbeitsunfähigkeit den Vertrag beitragsfrei fort.
Was passiert mit dem bKV Tarif der versicherten Person, wenn die Firma in Insolvenz geht?
Wenn der Gruppenvertrag aufgrund Insolvenz außerordentlich beendet wird, können die Mitarbeiter die Versicherung auf eigene Kosten als Einzelversicherung fortführen.
Was passiert, wenn eine Firma nach Vertragsabschluss unter Mindestanzahl von Mitarbeitern einer bKV fällt? Wird der Vertrag dann aufgelöst?
Bei dauerhafter Unterschreitung der Mindestversichertenanzahl ist der Anbieter berechtigt, den Gruppenvertrag zu kündigen. Falls der Gruppenvertrag beendet wird, hat der Mitarbeiter das Recht, die Versicherung auf eigene Kosten als Einzelversicherung fortführen.
Kann bei einer finanziellen Notlage des Arbeitgebers die bKV in eine rein vom Arbeitnehmer finanzierte bKV umgewandelt werden?
Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, ist dies möglich. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber den Anbieter ansprechen, um eine Lösung zu finden. Falls der Gruppenvertrag beendet wird, hat der Mitarbeiter das Recht, die Versicherung auf eigene Kosten als Einzelversicherung fortführen.
Kann ein Arbeitnehmer seinen bKV-Tarif nach seinem Ausscheiden beim Arbeitgeber fortführen?
Ja, jeder Mitarbeiter hat das Recht, die Versicherung bei Ausscheiden aus dem Gruppenvertrag zu den Konditionen der Einzelversicherung fortzuführen. Die Beiträge zahlt er dann selbst.
Ändern sich die Beiträge abhängig vom Alter?
Die meisten bKV-Tarife sind ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Manche Anbieter kalkulieren mit unterschiedlichen Altersgruppen, dann erhöht sich der Beitrag mit Beginn des Monats, in dem ein Versicherter eine neue Altersstufe erreicht. Sind diese Altersgruppen weit gefasst (z.B. 16-67) ändert sich der Beitrag während des Arbeitslebens nicht.
Können Angehörige eine selbst bezahlte bKV abschließen?
Ja, bKV kann auch für Angehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder bis 27 Jahre) auf eigene Kosten abgeschlossen werden, dann jedoch häufig nur mit Gesundheitsprüfung.
Weitere Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung?
Sprechen Sie uns an!