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Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen muss neu berechnet werden

In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verbreitete Klauseln zum Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen inkl. Regelungen zur Berechnung von Abschlusskosten („Zillmerung“) und Stornoabschlägen wg. Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB für unwirksam erklärt. Versicherte haben danach Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert i.H.v. knapp der Hälfte der eingezahlten Beiträge. Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung nach wenigen Jahren gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat oder dies noch vorhat, kann nun Geld zurückbekommen bzw. einen Nachschlag erhalten. Direkt betroffen von dem Urteil sind zwischen 2001 und 2007 abgeschlossene Versicherungsverträge, ggf. sind diese Grundsätze aber auch über diesen Zeitraum hinaus anzuwenden.

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Was tun?

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Weitere Informationen

Hier einige verlinkte Artikel mit weiteren Details zum Thema Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen:

Hier finden Sie die relevanten Entscheidungen des BGH im Originaltext verlinkt:

Letztes Update:
Dr. Berndt Schlemann
Dr. Berndt SchlemannExperte für BU, PKV und Altersvorsorge
Seit 2005 berate ich anspruchsvolle Kunden als unabhängiger Finanzberater und Versicherungsmakler. Meine Spezialgebiete sind die Beratung zu privater Krankenversicherung, Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und steueroptimierter Altersvorsorge. Von meiner Ausbildung her bin ich Volljurist mit zwei bayerischen Prädikatsexamen, juristischer Promotion in Saarbrücken und Zusatzqualifikation im Steuerrecht.

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