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Am 11. Februar hat der Bundestag das „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ verabschiedet. Es wird voraussichtlich zum 1. April 2011 (nach Zustimmung des Bundesrats am 18. März 2011) in Kraft treten.

Hiervon betroffen sind auch offene Immobilienfonds. Bis Ende 2012 sind Einlagen noch täglich kündbar. Danach gilt für Neuanleger eine Ersthaltefrist von 24 Monaten und auch für Bestandsanleger eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Auf zunächst geplante Rücknahmeabschläge beim Verkauf wurde verzichtet. Unabhängig von der Kündigungsfrist können Anleger im Rahmen von Freibeträgen bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr verkaufen, d.h. bis 60.000 Euro pro Jahr kann man auch ab 2013 weiter frei über offene Immobilienfonds verfügen. Die Fonds sollen zudem mit mehr Eigenkapital stabilisiert werden.

Die Anlageklasse offene Immobilienfonds wird durch dieses Gesetz gestärkt und Privatanleger besser vor dem Missbrauch durch institutionelle Investoren geschützt.

Aufgrund der bei vielen offenen Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008 immer noch bestehenden Unsicherheiten durch Aussetzung der Anteilsrücknahme, Schließung und Abwertung einzelner Fonds sollte eine Investition gut durchdacht und von einem unabhängigen Berater begleitet werden.

Ihr

Berndt Schlemann

Dr. Schlemann unbhängige Finanzberatung Köln

Ihr unabhängiger Finanzberater, Versicherungsmakler und Anlageberater in Köln

www.schlemann.com

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