Anthroposophische Medizin: Bezahlt Ihre Krankenversicherung Anthroposophische Medizin?
Anthroposophische Medizin bzw. anthroposophische Therapieformen sind in Deutschland bislang wenig verbreitet. Sie stoßen jedoch nicht nur bei erklärten Anhängern dieser Therapiemethoden auf zunehmendes Interesse.
Es handelt sich um sanfte Therapien, bei denen Patienten oft in Verbindung mit mehr Aufmerksamkeit und Zeit lernen, mit ihrer Krankheit bewusster und besser umzugehen. Siehe hierzu auch den hier verlinkten Eintrag in Wikipedia „Anthroposophische Medizin“.
Die Erstattung der damit verbundenen Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der privaten Krankenversicherung sollte vor Beginn einer Therapie vorsorglich genau geklärt werden.
Erstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Hier liegt die Erstattung bei ärztlicher Verordnung anthroposophischer Therapien im Ermessen der Krankenkasse. Viele GKV’s bieten eine integrierte Versorgung mit klassischer Homöopathie an. Ein gewisser Eigenanteil ist selbst im günstigsten Fall vom Versicherten selbst zu tragen. Eine private Zusatzversicherung kann die Kosten für anthroposophische Medizin ganz oder teilweise (Differenz zur Erstattung der GKV) übernehmen.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.350 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenErstattung in der privaten Krankenversicherung (PKV)
In der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung anthroposophischer Medizin bzw. anthroposophischer Therapien von dem gewählten Tarif ab. In manchen Tarifwerken ist es wichtig, dass der Behandler Arzt ist und nach einer passenden Gebührenziffer der GOÄ abrechnet. Andere Tarife bieten, dass auch Leistungen durch Heilpraktiker mitversichert sind.
Besonders umfassende Leistungen für anthroposophische Medizin bieten PKV-Tarife, die Leistungen nach dem sog. „Hufelandverzeichnis“ und weitere alternative Heilmethoden ausdrücklich beinhalten.
Einige Gesellschaften bestätigen in Ausnahmefällen im Vorfeld der Beantragung einer privaten Krankenversicherung, ob Therapieformen, für die sich ein Kunde besonders interessiert, vom Tarif abgedeckt sind bzw. ob diese ggf. durch Sondervereinbarung integriert werden können.
Welche Versicherungen leisten was?
Hier als Beispiel die entsprechende Formulierung der Krankenversicherung Hallesche im Tarif NK Bonus: „Leistung erfolgt prinzipiell bei folgenden Verfahren bzw. Präparaten: Homöopathie (in Reinform), homöopathische Medikamente, Präparate der Anthroposophie, Präparate der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Akupunktur (zur Schmerzbehandlung). Ferner wird für alle echten Naturheilverfahren wie Bewegungstherapie, Hydrotherapie, Atemwegtherapie, Klimatherapie, Ernährungstherapie, balneologische Behandlungsformen, Anwendung von Luft, Wasser und Kälte geleistet. Gibt es – wie insbesondere bei Krebs, Multipler Sklerose oder Aids – noch keine wissenschaftlich begründete Behandlungsform mit ausreichender Wirksamkeit, führen auch andere Verfahren der alternativen Medizin zu einem Leistungsanspruch.“ Zusätzlich werden hier Heilpraktikerleistungen bis max. 2.600 EUR Rechnungsbetrag p.a. bis zum Höchstsatz der GebüH zu 80% erstattet.
Die Barmenia leistet in den zuwählbaren Tarifbausteinen VZN+ und VENU (Beihilfe) wie folgt: „Unter den Versicherungsschutz fallen die im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung, stationären Heilbehandlung und Kurbehandlung sowie bei Zahnbehandlung, zahnprophylaktischen Leistungen, Zahnersatz und Zahn- und Kieferregulierung angewandten naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen Stand 2009 und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind (siehe Anhang) und die in diesem Zusammenhang verordneten naturheilkundlichen Arzneimittel und Heilmittel.“ Die erstattungsfähigen Naturheilverfahren werden in einer relativ umfassenden Liste aufgeführt. Bei Änderungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses werden die Leistungen angepasst. Zusätzlich werden Heilpraktikerleistungen nach den Haupttarifen übernommen.
Sollte Ihre bestehende private Krankenversicherung Leistungen für anthroposophische Medizin nicht übernehmen, finden Sie hier verlinkt anwaltlichen Rat in einem Mandantenbrief zum Thema anthroposophische Medizin in der PKV (Stand 7/2010).
Fazit
Sind Ihnen anthroposophische Medizin bzw. Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis wichtig, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen, welcher Tarif der privaten Krankenversicherung genau zu Ihren individuellen Anforderungen passt.
Anthroposophische Medizin – Therapiearten
Antihomotoxische Medizin
Ayurveda, Bioenergetische und Regulationsmedizin:
Aderlaß, Akupressur, Akupunktur, Applied Kinesiology, Ausleitende Verfahren, Baunscheidt-Behandlung, Bioresonanztherapie, Blutausstrichdifferenzierung, Blutegelbehandlung, Cantharidentherapie, Elektroneuraltherapie, Elektroakupunktur, Fußreflexzonenmassage, Grundregulation, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie, Moxatherapie, Neuraltherapie, Quaddelbehandlung, Qigong, Roedersche Behandlung, Shiatsu, Schröpfen, Tai-chi, Thermographie, Traditionelle chinesische Medizin
Physikalische und Konditionierungsverfahren:
Atemtherapie, Balneotherapie, Bewegungstherapie, Chirotherapie, Dermatopressur, Dermatopunktur, Elektrotherapie/-bäder, Eutonie, Hydrotherapie (Colon- und Bewegungsbäder), Inhalationsbehandlung, Lichttherapie, Lympdrainage, Massage (klassisch/alternativ), Osteopathie, Prißnitzpackungen, Stretching, Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Wasseranwendungen (Kneipp-Therapien)
Medikamentöse Therapien
Phytotherapie (Pflanzenheilkunde):
Elementartherapie, Enzymtherapie, Mikroökologische Medizin, Nosoden, Isopathika, Organotherapie, Orthomolekularmedizin, Spagyrik
Sauerstoffanwendungen:
Hämatogene Oxidationstherapie, Oxyvenierungstherapie, Ozontherapie, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie, Unspezifische Reizverfahren, Eigenbluttherapie, Eigenharntherapie