Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten: So können dem Mieter umlagefähige Bewirtschaftungskosten in Rechnung gestellt werden (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.). Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten muss der Vermieter hingegen allein tragen (z. B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).