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Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).