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Wird jemand pflegebedürftig, zahlt eine Pflegetagegeldversicherung einen vorher festgelegten Tagessatz zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen. Die Höhe variiert je nach Tarif und je nach Pflegestufe (I‐III, nichtstationär/stationär). Häufig wird in geringeren Pflegestufen (z.B. I + II) nicht der volle Tagessatz ausgezahlt, sondern nur 50% oder 25%.

Ausführlich dazu siehe unseren Beitrag „Private Pflegeversicherung – braucht man die?