Jetzt kostenlos beraten lassen!
Suchen Sie hier nach Informationen auf unserer Website.
Unser Tipp: Machen Sie es sich leichter und buchen Sie hier einen kostenlosen Online-Beratungstermin.

Kasse und trotzdem „Privatpatient“?

Auf dieser Seite erklären wir, wie Sie sich als gesetzlich Versicherter fast so gut wie privat behandeln lassen können.

Seit 1.4.2007 können Sie als GKV versicherter Patient das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V wählen. Der Arzt rechnet dann mit Ihnen privat ab, Sie sind sozusagen „Privatpatient“. Dazu müssen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse informieren. Die Entscheidung kann von jedem (Mit-)Versicherten separat für die Bereiche ambulant, stationär, Zahn oder „veranlasste Leistungen“ (Medikamente, ambulante OP, Heil- und Hilfsmittel) getroffen werden und gilt für mindestens ein Quartal.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchen

Einschränkungen

Bei der Erstattung durch die GKV gibt es einige Einschränkungen:

Übernimmt die GKV bei der Kostenerstattung bestimmte Kosten nicht, erstattet eine private Zusatzversicherung den Rest bis zu 100%. Hierbei gelten die üblichen Wartezeiten von 3 bzw. 8 Monaten, daher sollte die Kostenerstattung erst zum Ablauf der Wartezeit beantragt werden.

Wobei macht Kostenerstattung Sinn?

In welchen Bereichen ist das Kostenerstattungsprinzip ggf. sinnvoll:

Ablauf der Kostenerstattung gem. § 13 SGB V

  1. Wahl der Privatbehandlung und Anzeige bei Krankenkasse (schriftlich)
  2. Bei Bedarf Anmeldung in der Arztpraxis als Privatpatient ohne Chipkarte
  3. Optimale Behandlung und Privatrezepte
  4. Es folgt eine „optimale“ Rechnung nach Gebührenordnung
  5. Zahlung von kleinen Rechnungen sofort, höhere Rechnungen werden erst eingereicht bei der Krankenkasse (AOK)
  6. Die prüft: 1. Ankündigung; 2. Beitragszahlung; 3. „Kleingedrucktes“ (SGB V)
  7. Erstattung nach den Regeln der Kassenmedizin (AZWN) auf das Konto des Versicherten. Rechnung mit Erstattungsvermerk zurück an Versicherten
  8. Diese Vorleistungsbestätigung an Restkostenträger weiterleiten
  9. Zusatzversicherer prüft: 1. Beitragszahlung; 2. „Kleingedrucktes“
  10. Je nach AVB: Erstattung der Restkosten zu 100% an Versicherungsnehmer
  11. Spätestens jetzt Bezahlung des Arztes

Das Prinzip ähnelt der Kostenerstattung bei Beamten, die einen Teil der Rechnung von der Beihilfe und den Rest von der Privaten Krankenversicherung bezahlt bekommen.

Antrag Kostenerstattung bei der GKV

Die Techniker Krankenkasse (TK) erklärt das Kostenerstattungsprinzip und seine Funktionsweise auf ihrer Website ganz anschaulich. Dort konnte der Antrag auf Kostenerstattung früher direkt online gestellt werden, inzwischen ist eine telefonische Kontaktaufnahme erforderlich.

Unterschiede GKV vs. Kostenerstattung mit privater Zusatzversicherung

Versicherte, die sich für eine umfassende private Zusatzabsicherung in den Bereichen ambulant (mit Kostenerstattungsprinzip), stationär, Zahn und Krankentagegeld entscheiden, kommen annähernd in den Genuss der auf meinen Seiten „Gesetzlich oder Privat?„, „Systemunterschiede GKV PKV“ und „Leistungsvergleich Krankenversicherung gesetzlich vs. privat“ beschriebenen Vorteile eines Privatpatienten gegenüber einem „normal“ gesetzlich versicherten Patienten. Für die Zusatzversicherungen fallen, je nach Güte und Eintrittsalter, Kosten ab ca. 200 EUR p.m. an – zusätzlich zum GKV Beitrag!

Hier die wichtigsten Unterschiede des Kostenerstattungsprinzips:

GKV („Sachleistung“)Kostenerstattung
Behandlung nur soweit ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig (12 SGB V)Behandlung nach Regeln der medizinischen Kunst als Privatpatient
Lange Wartezeiten, insbesondere bei SpezialistenKeine / kurze Wartezeiten, freie Arztwahl
eingeschränkte Medikamentenauswahl nach Budgetfreie Medikation nach Regeln der medizinischen Kunst als Privatpatient
Eingeschränkte Behandlungsmethoden nach Budgetfreie Behandlung nach Regeln der medizinischen Kunst als Privatpatient

Lebenssituationen / Zielgruppen für Kostenerstattung

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchen

Anbieterempfehlung Zusatzversicherung

Es gibt nicht DEN idealen Tarif für alle. Auch bei einer Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip gibt es eine Vielzahl von Kriterien, aus denen sich je nach individueller Präferenz die persönliche Entscheidung für einen bestimmten Anbieter ergibt. In jedem Fall sollte ein sog. „Restkostentarif“ gewählt werden, der wirklich immer leistet, wenn die GKV nicht (alles) bezahlt.

Das Thema Kostenerstattung ist zu komplex, um pauschale Anbieterempfehlungen auszusprechen. Lassen Sie sich also besser von uns fachkundig beraten.

KrankenversicherungMehr zum Thema

Diese Inhalte könnten Sie ebenfalls interessieren.

Alle Beiträge ansehen
Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagegeld

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagegeld

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagegeld unterstützt berufstätige Eltern dabei, Lohnausfälle durch...
Finanztip empfiehlt Dr. Schlemann Finanzberatung

Finanztip empfiehlt Dr. Schlemann Finanzberatung

Finanztip empfiehlt Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung als Berater zum Abschluss einer Nach sorgfältigem...