Kasse und trotzdem „Privatpatient“?
Auf dieser Seite erklären wir, wie Sie sich als gesetzlich Versicherter fast so gut wie privat behandeln lassen können.
Seit 1.4.2007 können Sie als GKV versicherter Patient das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V wählen. Der Arzt rechnet dann mit Ihnen privat ab, Sie sind sozusagen „Privatpatient“. Dazu müssen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse informieren. Die Entscheidung kann von jedem (Mit-)Versicherten separat für die Bereiche ambulant, stationär, Zahn oder „veranlasste Leistungen“ (Medikamente, ambulante OP, Heil- und Hilfsmittel) getroffen werden und gilt für mindestens ein Quartal.
Wichtig bevor Sie tiefer ins Thema Kostenerstattung einsteigen
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenEinschränkungen
Bei der Erstattung durch die GKV gibt es einige Einschränkungen:
Übernimmt die GKV bei der Kostenerstattung bestimmte Kosten nicht, erstattet eine private Zusatzversicherung den Rest bis zu 100%. Hierbei gelten die üblichen Wartezeiten von 3 bzw. 8 Monaten, daher sollte die Kostenerstattung erst zum Ablauf der Wartezeit beantragt werden.
Wobei macht Kostenerstattung Sinn?
In welchen Bereichen ist das Kostenerstattungsprinzip ggf. sinnvoll:
Ablauf der Kostenerstattung gem. § 13 SGB V
- Wahl der Privatbehandlung und Anzeige bei Krankenkasse (schriftlich)
- Bei Bedarf Anmeldung in der Arztpraxis als Privatpatient ohne Chipkarte
- Optimale Behandlung und Privatrezepte
- Es folgt eine „optimale“ Rechnung nach Gebührenordnung
- Zahlung von kleinen Rechnungen sofort, höhere Rechnungen werden erst eingereicht bei der Krankenkasse (AOK)
- Die prüft: 1. Ankündigung; 2. Beitragszahlung; 3. „Kleingedrucktes“ (SGB V)
- Erstattung nach den Regeln der Kassenmedizin (AZWN) auf das Konto des Versicherten. Rechnung mit Erstattungsvermerk zurück an Versicherten
- Diese Vorleistungsbestätigung an Restkostenträger weiterleiten
- Zusatzversicherer prüft: 1. Beitragszahlung; 2. „Kleingedrucktes“
- Je nach AVB: Erstattung der Restkosten zu 100% an Versicherungsnehmer
- Spätestens jetzt Bezahlung des Arztes
Das Prinzip ähnelt der Kostenerstattung bei Beamten, die einen Teil der Rechnung von der Beihilfe und den Rest von der Privaten Krankenversicherung bezahlt bekommen.
Antrag Kostenerstattung bei der GKV
Die Techniker Krankenkasse (TK) erklärt das Kostenerstattungsprinzip und seine Funktionsweise auf ihrer Website ganz anschaulich. Dort konnte der Antrag auf Kostenerstattung früher direkt online gestellt werden, inzwischen ist eine telefonische Kontaktaufnahme erforderlich.
Unterschiede GKV vs. Kostenerstattung mit privater Zusatzversicherung
Versicherte, die sich für eine umfassende private Zusatzabsicherung in den Bereichen ambulant (mit Kostenerstattungsprinzip), stationär, Zahn und Krankentagegeld entscheiden, kommen annähernd in den Genuss der auf meinen Seiten „Gesetzlich oder Privat?„, „Systemunterschiede GKV PKV“ und „Leistungsvergleich Krankenversicherung gesetzlich vs. privat“ beschriebenen Vorteile eines Privatpatienten gegenüber einem „normal“ gesetzlich versicherten Patienten. Für die Zusatzversicherungen fallen, je nach Güte und Eintrittsalter, Kosten ab ca. 200 EUR p.m. an – zusätzlich zum GKV Beitrag!
Hier die wichtigsten Unterschiede des Kostenerstattungsprinzips:
GKV („Sachleistung“) | Kostenerstattung |
Behandlung nur soweit ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig (12 SGB V) | Behandlung nach Regeln der medizinischen Kunst als Privatpatient |
Lange Wartezeiten, insbesondere bei Spezialisten | Keine / kurze Wartezeiten, freie Arztwahl |
eingeschränkte Medikamentenauswahl nach Budget | freie Medikation nach Regeln der medizinischen Kunst als Privatpatient |
Eingeschränkte Behandlungsmethoden nach Budget | freie Behandlung nach Regeln der medizinischen Kunst als Privatpatient |
Lebenssituationen / Zielgruppen für Kostenerstattung
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.750 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenAnbieterempfehlung Zusatzversicherung
Es gibt nicht DEN idealen Tarif für alle. Auch bei einer Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip gibt es eine Vielzahl von Kriterien, aus denen sich je nach individueller Präferenz die persönliche Entscheidung für einen bestimmten Anbieter ergibt. In jedem Fall sollte ein sog. „Restkostentarif“ gewählt werden, der wirklich immer leistet, wenn die GKV nicht (alles) bezahlt.
Das Thema Kostenerstattung ist zu komplex, um pauschale Anbieterempfehlungen auszusprechen. Lassen Sie sich also besser von uns fachkundig beraten.