Jetzt kostenlos beraten lassen!
Suchen Sie hier nach Informationen auf unserer Website.
Unser Tipp: Machen Sie es sich leichter und buchen Sie hier einen kostenlosen Online-Beratungstermin.

Kündigung Krankenversicherung Central versucht Kunden auszutricksen!

Update 22.12.: aufgrund der eindeutigen Rechtslage ist die Central nun zurückgerudert und hat in der Kündigungsbestätigung das Wort „Original“ gestrichen. Der Nachweis muss nur schlüssig die Folgeversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erkennen lassen, Versandweg und Absender sind unerheblich.

Kündigung Krankenversicherung Central versucht Kunden auszutricksen

Es gibt Fälle, in denen es – nach sorgfältiger Prüfung mit Hilfe eines unabhängigen Beraters – ausnahmsweise Sinn macht, eine bestehende private Krankenversicherung zu kündigen. Viele Central Versicherte sind in der aktuellen Situation – siehe Artikel „Central Krankenversicherung: satte Beitragserhöhung!“ – zu dem Schluss gekommen, dass sie bei einer anderen Gesellschaft besser aufgehoben sind und dort bessere Leistungen zu stabileren Beiträgen erhalten.

Normalerweise ist die wirksame Kündigung einer Krankenversicherung zwar schon komplex, aber mit Sorgfalt doch gut hinzubekommen – siehe meine Seite Kündigung Krankenversicherung. Die Central wird nun anscheinend überflutet von Kündigungen (so wie Experten das vorhergesagt haben) und versucht jetzt mit Tricks und Spitzfindigkeiten ihre Schäfchen an Bord zu halten. Denn man verlangt nun nicht nur die Kündigung im Original (was grundsätzlich legitim ist, auch wenn in der Praxis viele Gesellschaften Kündigungen per Telefax stillschweigend akzeptieren), sondern auch die sog. „Versicherungsbescheinigung“ der Folgeversicherung gem. § 205 Abs. 6 VVG i.V.m. § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG (auch genannt Folgeversicherungsnachweis, Versicherungsnachweis).

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchen

Was sagt die Hanse-Merkur zur Kündigung

Die HanseMerkur Krankenversicherung nimmt zu dem Thema wie folgt Stellung (und hat damit m.E. völlig recht):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

es kam in den vergangenen Tagen wiederholt zu Irritationen, wann und in welcher Form eine Kündigung einer privaten Krankheitskostenvollversicherung aufgrund einer Beitragsanpassung ausgesprochen werden kann und wann welche Nachweise in welcher Form erforderlich sind. Hierzu folgende Erläuterungen:

Kündigung

Form der Kündigung Die Kündigung eines Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform (Anmerkung BS: geregelt in § 16 MB/KK). Schriftform bedeutet: eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmer. Weder e-mail noch Fax sind ausreichend (diese entsprechen der Textform) – es sei denn, Mitbewerber haben dies ausdrücklich in ihren AVB’s vorgesehen.

Zeitpunkt der Kündigung 1. Eine Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung ist gern. Musterbedingungen bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung möglich. Die Kündigung muss dem Vorversicherer also am 01 .01.2012 vorliegen. 2. Eine Kündigung aufgrund einer Erhöhunq des Selbstbehaltes/Minderung der Leistung ist gem. Musterbedingungen innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung möglich. Die Kündigung muss dem Vorversicherer also innerhalb eines Monats vorliegen nachdem der Kunde die Änderungsmitteilung des Versicherer erhalten hat (Anmerkung BS: den Zeitpunkt kann die Gesellschaft i.d.R. kaum nachweisen sofern der Versand nicht per Einschreiben/Rückschein erfolgt ist).

Der § 193 BGB, der eine Fristverlängerung für Willenserklärungen dann vorsieht, wenn der letzte Tag einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt (01 .01. = Neujahr= gesetzlicher Feiertag), findet bei Kündigungsfristen ausdrücklich keine Anwendung! (BGH Entscheidung)

Der von der Hauptverwaltung der HanseMerkur ausgestellte Nachweis zur Vorlage an den Vorversicherer entspricht der Vorlage des PKV-Verbandes. Somit sind auch die Inhalte unseres Nachweises ausreichend. Wichtig hier: Der Versicherungsschutz bei der HanseMerkur beginnt im unmittelbaren Anschluss an den möglichen Beendigungszeitpunkt des Vorversicherers.

Was sagt der PKV-Verband zur Kündigung Krankenversicherung Central

Auf Rückfrage gab uns der PKV-Verband eine ebenso lautende Information: Muss der Nachversicherungsnachweis im Sinne des § 205 Abs. 6 VVG dem neuen (aufnehmenden) Versicherer im Original vorgelegt werden? „Nach unserer Auffassung ist dies nicht der Fall. Nach dem Wortlaut der zitierten Norm muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist. Eine besondere Form des Nachweises wird durch das Gesetz selbst nicht vorgeschrieben. Dementsprechend sieht auch § 13 Abs. 10 MB/KK 2009 nicht vor, dass die Nachversicherungsbescheinigung dem Nachversicherer im Original zugehen muss. Auch die Kommentare zum WG (Prölss/Martin und Müko) enthalten keinen Hinweis darauf, dass das Original vorgelegt werden müsste.

Der Gesetzesgeber wollte mit dem Erfordernis der Vorlage eines Nachversicherungsnachweises sicherstellen, dass der Versicherte über einen nahtlos angrenzenden Versicherungsschutz verfügt, wenn er seinen bisherigen Vertrag kündigt (BT/Drs. 16/ 4247 S. 68). Das Bestehen des nahtlosen Versicherungsschutzes kann auch mit einer Kopie des Originals der Nachversicherungsbescheinigung, einer gefaxten Nachversicherungsbescheinigung etc. nachgewiesen werden.“

Hamburg, 13.12.2011 M4 – Britta Wilke“

Weitere Blogartikel

Diese Inhalte könnten Sie ebenfalls interessieren.

Alle Beiträge ansehen