Der PKV Ombudsmann legt seinen Tätigkeitsbericht 2019 vor. Seine Quintessenz: „Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge … liegt die Zahl der … Schlichtungsverfahren … bei unter 0,02 %. Dies spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der Krankenversicherer.“
Hier eine Übersicht der Themen, um die es bei den 4.053 Beschwerden zur Vollversicherung ging:
Die Beitragshöhe war also nur in 6,2% der Fälle Thema, häufig aufgrund von medialen Fehlinformationen.
Fazit aus dem PKV Ombudsmann Tätigkeitsbericht 2019
Die im Verhältnis zur Zahl der Versicherten ausgesprochen geringe Anzahl von Beschwerden spricht dafür, dass fast alle privat Krankenversicherten mit ihrer Entscheidung zufrieden sind.
Die Anzahl der Beschwerden ist so gering, dass sich daraus als Teil der Auswahlkriterien einer privaten Krankenversicherungkeine statistisch validen Rückschlüsse auf die Qualität einzelner Krankenversicherer ziehen lassen.
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