Eine Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei ernsteren Vorerkrankungen sinnvoll sein, um die Versicherbarkeit vor Antragstellung unverbindlich zu klären. Ähnliches gilt für Risikovoranfragen zur Krankenversicherung, Risikolebensversicherung, Schwere Krankheiten Vorsorge, Grundfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Formular Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir prüfen gerne per Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Um „Vorerkrankungen“ (dazu gehören alle Arztbesuche) im Abfragezeitraum (ambulant: letzte 5 Jahre, stationäre Krankenhausaufenthalte und Psychotherapie 5-10 Jahre) mit allen nötigen Details anzugeben, bereiten Sie diese Informationen bitte mit Hilfe des hier zum Download verlinkten Formulars Interessentenfragebogen + Risikovoranfrage BU vor. Für Details bitte das hier verlinkte Beiblatt für Gesundheitsfragen (mit Verweis auf die jeweilige Frageziffer) sorgfältig ausfüllen. Für komplexere bzw. für die gewünschte Absicherung relevantere Themen bitte ggf. die hier verlinkten medizinischen Zusatzerklärungen (z.B. Wirbelsäule) verwenden. Wenn es ärztliche Befunde, Arztberichte, Atteste, Röntgenbilder, etc. gibt bitte ggf. auch beilegen.
Geht es Ihnen um eine private Krankenversicherung, nutzen Sie bitte das hier verlinkte Formular Interessentenfragebogen + Risikovoranfrage PKV. Mit Abfragezeitraum 3 Jahre ambulant und 5-10 Jahre für stationäre Krankenhausaufenthalte und Psychotherapie.
Zum Jahresende werden aufgrund des hohen Arbeitsanfalls Risikovoranfragen von vielen Gesellschaften entweder gar nicht oder nur mit mehrwöchiger Verzögerung bearbeitet! Ein weiter Grund, mit dem Antrag Berufsunfähigkeit nicht bis auf den letzten Drücker zu warten, siehe dazu auch BU wann abschließen.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.350 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWozu eine Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit langjähriger Erfahrung können wir bei vielen gesundheitlichen Themen selbst ganz gut einschätzen, ob bzw. zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Bleiben Fragen offen helfen manchmal nur Spezialisten zugängliche Online-Risikoprüfungstools der Gesellschaften, um direkt eine verbindliche Rückmeldung zu bekommen. Wird es komplizierter, dann erhalten wir dank guter Kontakte zu den Risikoprüfern vieler Gesellschaften oft auch informell ohne Namensnennung eine schnelle Einschätzung am Telefon.
Bleibt dennoch unklar, wie wir einen Interessenten mit Vorerkrankungen am besten versichert bekommen, insbesondere bei umfangreicheren Unterlagen, prüfen wir die Versicherbarkeit mit einer sog. schriftlichen „Risikovoranfrage“ („RVA“).
Der Risikoprüfer einer Gesellschaft beantwortet eine Voranfrage aufgrund (möglichst aussagekräftiger!) medizinischer Daten mit einem „Votum„. D.h. einer Einschätzung, ob und zu welchen Bedingungen (s.o.) der BU-Antrag angenommen werden kann.
Die Entscheidung des Risikoprüfers steht zwar meistens unter einem formellen Vorbehalt der abschließenden Prüfung durch die Versicherung (und ggf. zusätzlich durch den Rückversicherer), ist in der Praxis jedoch meist verbindlich.
Besser eine anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ziel einer RVA ist eine verbindliche Entscheidung der Gesellschaft. Daher ist die von Verbraucherschützern häufig empfohlene „anonyme“ schriftliche Risikovoranfrage nur dann sinnvoll, wenn der Anbieter das (positive) Ergebnis auch bei einer anonymen Risikovoranfrage dem später gestellten BU-Antrag zuordnet.
Einige Versicherer bearbeiten eine Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Namen und Geburtsdatum überhaupt nicht. So wollen die Versicherungen u.a. vermeiden, dass Risikovoranfragen mehrfach gestellt werden und dabei verschiedene Risikoprüfer zu abweichenden Ergebnissen kommen bzw. die Gesundheitsangaben so lange verändert werden, bis eine Annahme möglich ist.
Wenn es Gründe für Anonymität gibt, z.B. wenn unklar ist, ob eine Vorerkrankungen anzugeben ist oder nicht, oder wenn eine Erkrankung bald „verjährt“, also außerhalb der Fragezeiträume liegt, dann können wir einfachere Fälle ggf. telefonisch mit dem zuständigen Risikoprüfer der Gesellschaft klären.
Für komplexere Fälle, z.B. wenn zur Einschätzung umfangreichere Unterlagen wie Arztberichte erforderlich sind, in denen eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll ist (s.o.) kann eine Pseudonymisierung ein sinnvoller Weg sein. Gerade auch wenn eine Gesellschaft keine anonymen Risikovoranfrage bearbeitet. Dazu ersetzt der BU Interessent in den Unterlagen Name, Geburtsdatum und Adresse durch alternative, aber ähnliche Daten (gleiche Initialen, gleiches Geburtsjahr, etc.).
Risikovoranfrage oder direkt Antrag stellen?
Risikovoranfrage und direkte Antragstellung haben Vor- und Nachteile, die je Einzelfall abzuwägen sind:
Wann besser zunächst eine Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Risikovoranfrage ist (nur) sinnvoll, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Risikoprüfer einen Antrag ggf. nicht „glatt“ ohne Einschränkungen annimmt.
Vorteil einer Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Risikovoranfrage hinterlässt weniger Spuren. Sollte die Antwort ungünstig ausfallen müssen Sie hierzu bei erneuter Antragstellung bei einer anderen Gesellschaft keine Angaben machen. Wird dagegen ein richtiger Antrag abgelehnt, müssen Sie dies je nach Fragestellung angeben. Hier typische Antragsfragen (Stand 3/2019):
Positivbeispiele:
Negativbeispiele weil unangemessen weit formuliert:
Auf die Entscheidung der Risikoprüfer anderer Gesellschaften hat die Ablehung eines Antrags meistens keinen Einfluss. Jede Gesellschaft entscheidet nach ihren eigenen Kriterien, auch wenn diese meistens nicht wesentlich voneinander abweichen. Insofern gibt es eigentlich keinen wirklichen Grund für die überbordende Neugier obiger Negativbeispiele.
Ein abgelehnter Antrag kann aber dazu führen, dass Vorerkrankungen, die später eigentlich schon „verjährt“ wären – also nicht mehr im z.B. 5-jährigen Fragezeitraum der Gesundheitsfragen liegen – aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Ablehnung doch noch anzugeben sind, z.B. Erkrankung vor 6 Jahren, abgelehnter Antrag vor 3 Jahren. In solchen Fällen ist es häufig sinnvoller, zunächst eine Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen.
Viele Versicherer beteiligen sich inzwischen allerdings nicht mehr an der sog. „Warndatei / HIS„. So nehmen z.B. Alte Leipziger, Canada Life (für Schwere Krankheiten Vorsorge), InterRisk, Universa, Volkswohl Bund, WWK und Zurich daran nicht mehr teil. Für andere Gesellschaften ist dann i.d.R. nicht nachweisbar, ob eine Ablehnung korrekt angegeben wurde oder nicht. Die fehlende Nachweisbarkeit mangels Teilnahme an HIS wird oft sogar von Risikoprüfern als Argument herangezogen, doch lieber gleich einen richtigen Antrag zu stellen. Obwohl strenggenommen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt – wenn auch nur schwer nachweisbar.
Wann besser direkt den Abschluss einer BU Versicherung beantragen?
Vorteil einer direkten Antragstellung: Es besteht sofort „vorläufiger Versicherungsschutz„. D.h. wird der Antragsteller nach Antragstellung und vor Policierung berufsunfähig, erhält er je nach Gesellschaft eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ein Höhe von 1.000 bis 1.750 EUR. „Richtige“ Anträge werden i.d.R. auch deutlich schneller bearbeitet als Risikovoranfragen.
Was empfehlen wir: Risikovoranfrage, Antrag oder einen dritten „Königweg“?
Risikovoranfrage mit weniger „Spuren“ oder Antragstellung mit vorläufigem Versicherungsschutz und schnellerer Bearbeitung? Der „richtige“ Weg hängt zum einen von den vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen ab und wann sie aufgetreten sind. Zum anderen ist relevant, welche Gesellschaften für die Absicherung in Frage kommen und wie deren Antragsfragen formuliert sind.
Ein Vorteil wenn wir Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung begleiten: Die Notwendigkeit von Risikovoranfragen sinkt. Aufgrund langjähriger Zusammenarbeit mit den führenden BU-Anbietern lehnen diese „unsere“ Anträge nicht einfach ab. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Annahme mit Einschränkungen (sog. „Erschwernis“ wie Risikozuschlag oder Ausschluss), dann nimmt der Risikoprüfer erst einmal Kontakt mit uns auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Häufig lassen sich medizinische Bedenken mit weiteren / konkreteren Informationen ausräumen. Bleibt es bei der Einschränkung, nehmen wir den Antrag ggf. zurück. Damit wurde kein Antrag „zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt“. Sofern allerdings auch nach „beurteilt“, „gefordert“ oder „gestellten Anträgen“ gefragt wird, ist dies ggf. anzugeben! Um risikoarmes Verfahren und vorläufigen Versicherungsschutz im Kundeninteresse optimal zu kombinieren könnte man deshalb z.B. erst bei einem der „Negativbeispiele“ einen Antrag stellen. Diesen bei ungünstigem Ergebnis zurücknehmen und dann auf eines der „Positivbeispiele“ ausweichen.
Manchmal, insbesondere bei geringer Wahrscheinlichkeit von Einschränkungen, kann ein dritter „Königsweg“ die beste Vorgehensweise sein. Liest man BU-Bedingungen genau, gibt es eine geschickte Möglichkeit, von den Vorteilen des vorläufigen Versicherungsschutzes zu profitieren. Und das ohne bei negativem Ausgang darüber anderenorts irgendwelche Angaben machen zu müssen (außer vielleicht beim Negativbeispiel LV 1871). Diesen Weg möchten wir hier nicht an die große Glocke hängen, sonst wird dieses „Schlupfloch“ ggf. schnell wieder geschlossen. Unsere Kunden profitieren aber natürlich auch insoweit von unserem Know-How. 🙂
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen und Anträge, die nur mit Einschränkungen angenommen werden, später zu widerrufen. Wegen des Mehraufwands für alle Beteiligten und Problemen bei der absicherbaren BU Rente (hier werden bereits gestellte Anträge i.d.R. abgezogen) ist dies jedoch nur in besonderen Fällen zu empfehlen. Außerdem sind dann für eine evtl. spätere weitere Antragstellung zur Aufstockung der BU doch wieder abgelehnte Anträge entstanden und die LV 1871 fragt auch nach gleichzeitigen Antragstellungen.
Wichtiger Tipp zur Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, das wichtige Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern, dann verzichten Sie bitte bis zur Antragsstellung (noch besser bis zur Policierung Ihres Antrags) auf nicht aktuell medizinisch erforderliche Arztbesuche (wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen)! Manchmal ergeben sich dabei Zufallsbefunde (wie z.B. erhöhte Cholesterinwerte oder Leberwerte), die ansonsten nicht bekannt gewesen wären und damit im Antrag auch nicht hätten angegeben werden müssen. Sind sie jedoch bekannt, müssen sie im Antrag erwähnt werden! Als Folge droht dann ggf. ein sog. „Risikozuschlag“ (d.h. Ihre BU wird z.B. 20 bis 50% teurer) oder sogar die Ablehnung Ihres Antrags.
Fazit Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch bei der Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unterstützung durch einen Spezialmakler für Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar! Nutzen Sie unsere i.d.R. kostenlose Berufsunfähigkeitsberatung!
Siehe dazu auch den Wikipedia Eintrag „Vorabanfrage“.