Die Notwendigkeit einer Auslandsreisekrankenversicherung für gesetzlich Krankenversicherte ist bekannt. Auch für privat Krankenversicherte ist diese jedoch unbedingt zu empfehlen! Die meisten PKV Tarife ‐ besonders die „billigen“ – haben im Ausland erhebliche Deckungslücken, so zahlen sie beispielsweise auch im Ausland nur analog zur deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Deutsche Gebührenregelungen sind den Ärzten im Ausland jedoch herzlich egal. Z.B. kostet eine Schlaganfallbehandlung in den USA ohne OP rund 160.000 USD, die GOÄ deckt nur einen Bruchteil davon ab. Mit der richtigen Auslandsreise‐Krankenversicherung werden diese Kosten voll erstattet. Außerdem schonen Sie damit Ihre Selbstbeteiligung bzw. Beitragsrückerstattung!